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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare

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335. Kommentar von :ohne Name 48273

Ja zur Pflegekammer und Ja zur Akademisierung!!!!

Die Pflegekammer muss kommen - wir müssen die Chance jetzt ergreifen, gemeinsam, im Sinne der Profession und der Professionalisierung wie auch Akademisierung der Pflege!

 

336. Kommentar von :ohne Name 48299

Gesetzesentwurf

Die Einrichtung einer Landespflegekammer ist zwingend notwendig für die Pflegenden, um endlich eine politische Vertretung zu haben.

338. Kommentar von :ohne Name 48304

Ja zur Landespflegekammer!

Wir brauchen unbedingt eine Landespflegekammer für die Selbstverwaltung des Berufsstandes in Ba-Wü!

219. Kommentar von :ohne Name 48015

Landespflegekammer

Hallo; zunächst nur eine Frage: Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?

253. Kommentar von :ohne Name 48112

Begründung zum Gesetz zur Errichtung…

Ich finde die genannten Gründe allesamt plausibel und nachvollziehbar- und wünsche mir sehr dass die Pflege endlich eine Stimme bekommt und eine Vertretung die nach außen hin politisches Gewicht beigemessen bekommt !

265. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Antwort auf Beitrag Nr. 262

"Die Politik ist am Zug, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dann kann es auch anständige Arbeitsbedingungen geben."

 

Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass "die Politik" von allein darauf kommt? So lange die Pflege keine Stimme hat, keine Institution, die sie vertritt - und die haben wir nicht - habe ich wenig Hoffnung. Wer soll für die

"Die Politik ist am Zug, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dann kann es auch anständige Arbeitsbedingungen geben."

 

Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass "die Politik" von allein darauf kommt? So lange die Pflege keine Stimme hat, keine Institution, die sie vertritt - und die haben wir nicht - habe ich wenig Hoffnung. Wer soll für die Belange unserer Berufsgruppe eintreten, wenn wir das nicht selbst tun?

269. Kommentar von :Chiara Berg

Endlich passiert da was

Wir benötigen endlich eine gut funktionierende Bundespflegekammer, um z.B. genauer zu definieren was unsere Aufgaben sind, die Verpflichtung zum regelmäßigen Fachwissen auffrischen und unter anderem auch ohne Fremdbestimmung die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskriterien zu setzen.

Da wird es wirklich höchste Zeit das Baden-Württemberg eine

Wir benötigen endlich eine gut funktionierende Bundespflegekammer, um z.B. genauer zu definieren was unsere Aufgaben sind, die Verpflichtung zum regelmäßigen Fachwissen auffrischen und unter anderem auch ohne Fremdbestimmung die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskriterien zu setzen.

Da wird es wirklich höchste Zeit das Baden-Württemberg eine Landespflegekammer bekommt.

 

Die zu erreichende 60% Quote zur Erhaltung der Kammer, ist meiner Meinung nach vollkommen unmöglich. Hier könnte man den politischen Akteure bewusst geplantes Versagen unterstellen, gerade wenn man beachtet wie die Wahlbeteiligung in anderen Bundesländern ist mit einer Pflegekammer. Da wünsche ich mir mind. eine Minimierung der Prozentzahl und Verlängerung der Zeit. Am liebsten wäre mir keine Quote, den das ist ja eine doppelte Legitimierung.

270. Kommentar von :ohne Name 48148

Definitiv ein klares JA zur Pflegekammer

Es ist höchste Zeit für die Kammer!

283. Kommentar von :Nina Marquardt

JA Pflgekammer NEIN 60%

Ja zur Pflegekammer für eine Selbstbestimmung unseres Berufs und politisches Mitspracherecht!

Nein zu 60%! Die Befragung ist bereits 2018 erfolgt!

301. Kommentar von :E. R.

JA! Wir brauchen eine Pflegekammer

Wir benötigen als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich die Möglichkeit, selbstbestimmt unsere Themen anzugehen und zu regeln. Dies geht nur über die Einrichtung einer Pflegekammer in den Bundesländern und dann folgend eine Bundespflegekammer.

Wieso kann es sein, dass die Pflege als, wie oben beschrieben, größte Berufsgruppe im

Wir benötigen als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich die Möglichkeit, selbstbestimmt unsere Themen anzugehen und zu regeln. Dies geht nur über die Einrichtung einer Pflegekammer in den Bundesländern und dann folgend eine Bundespflegekammer.

Wieso kann es sein, dass die Pflege als, wie oben beschrieben, größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen keinen Sitz im G-BA hat, sondern weiterhin fremdbestimmt wird?!

 

Ich bin der Meinung, dass die "freiwillige - Pflichtregistrierung" zur Einrichtung der Pflegekammer mit den geforderten 60% nicht sinnvoll ist. Es gibt aus vorangegangenen Legislaturperioden bereits Umfragen und Meinungen der Pflegenden. Warum nun nochmal mit ein Quorum einrichten? Die Einrichtung der Pflegekammer wurde schon länger auf den Weg gebracht und dann durch verschiedene Zustände immer wieder verschoben. Die Pflege benötigt die Kammer, also sollte diese auf den Weg gebracht werden!

 

JA zur Kammer! NEIN zum Quorum!