Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

288. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg!
Es ist Zeit über uns selber zu bestimmen.
Weg mit der Fremdbestimmung!
Politische Arbeit gehört dazu!
Werdet politisch!

Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

287. Kommentar von :Stefan S

INAKZEPTABLES ARMUTSZEUGNIS

Ist die Pflege reif für eine professionelle Selbstbestimmung? Ist sie fähig zu sachlicher Debatte, kritischer Reflektion, sorgfältiger Abwägung? Was kommt hier im Beteiligungsportal -- wie auch sonst zum Thema --vornehmlich zum Ausdruck, außer viel Hoffnung/Angst, Emotion - auch Aggression? Ist dies die sachliche Grundlage der Pflegekammer?



Ist die Pflege reif für eine professionelle Selbstbestimmung? Ist sie fähig zu sachlicher Debatte, kritischer Reflektion, sorgfältiger Abwägung? Was kommt hier im Beteiligungsportal -- wie auch sonst zum Thema --vornehmlich zum Ausdruck, außer viel Hoffnung/Angst, Emotion - auch Aggression? Ist dies die sachliche Grundlage der Pflegekammer?

Und die Landesregierung? Wie begründet sie die Pflegekammer? Mit Verweis auf eine Enquete-Kommission, wo drei von vier Rednern eindeutig pro Kammer waren -- und der Contraredner auch nur so halb contra? Das Protokoll verzeichnet zwar viel "Heiterkeit". Aber was wurde -- nicht öffentlich -- beraten? Geht so verantwortungsvolle Politik? NEIN! Ich kann diesen Gesetzentwurf nur als Ausdruck von Politikversagen und als einen Angriff auf die Pflegenden verstehen.

286. Kommentar von :ohne Name 48184

Pflegekammer

Definitiv ein klares JA zur PFLEGEKAMMER!

285. Kommentar von :Monika Kneer

JA zur Pflegekammer!

Unzählige Male habe ich mir gewünscht, es gäbe eine Pflegekammer! Der Pflegeberuf und die pflegefachlichen Positionen wären selbstverständlich in den politischen Gremien, Anhörungen, Expert:innenräte und in den Medien professionell vertreten. Die Pflege hätte das so dringend notwendige, politische Mitspracherecht und ich könnte mir sicher sein,

Unzählige Male habe ich mir gewünscht, es gäbe eine Pflegekammer! Der Pflegeberuf und die pflegefachlichen Positionen wären selbstverständlich in den politischen Gremien, Anhörungen, Expert:innenräte und in den Medien professionell vertreten. Die Pflege hätte das so dringend notwendige, politische Mitspracherecht und ich könnte mir sicher sein, dass es eine Berufsordnung, eine einheitliche Fort- und Weiterbildungsordnung und eine gute Anlaufstelle für aktuelle Informationen, berufliche Fragestellungen usw. auf Landesebene gibt.
Als Pflegepädagogin und stellvertretende Schulleiterin beschäftige ich mich seit Jahrzehnten mit dem Pflegeberuf und der pflegeberuflichen Bildung. Für mich steht außer Frage, dass die Aufgaben einer Pflegekammer derzeit nicht bzw. nicht zufriedenstellend erledigt werden. Niemand ist ausreichend dazu legitimiert, diese Aufgaben zu übernehmen. Wir brauchen endlich eine Stimme. Denn es reicht schon lange nicht mehr, dass unsere geschätzten und unermüdlichen Kolleg:innen nebenher und ehrenamtlich in den Berufsverbänden, im Landespflegerat, im Deutschen Pflegerat, den Gewerkschaften, im Walk of Care von Stuttgart bis Berlin versuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungen zu erreichen. Wir brauchen endlich legitime Vertreter:innen, die in allen politischen Fragen und Entwicklungen, in Stellungnahmen und Anhörungen, die Sicht der professionellen Pflege und des Pflegeberufs fachkundig vertreten. Diese wichtigen Aufgaben dienen letztlich dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und können und dürfen nicht länger ehrenamtlich und nebenberuflich geschehen.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer gehört für mich – wie die Mitgliedschaft in zwei Berufsverbänden und einer Gewerkschaft - zu meinem professionellen Selbstverständnis. Ich freue mich darauf, meinen Beitrag zu leisten und bin auch stolz darauf, mich zur Gemeinschaft der Pflegenden zählen zu dürfen.

Ob die Pflegenden eine Pflegekammer wollen oder nicht, kann aus meiner Sicht gar nicht die Frage sein. Die Kammer ist unentbehrlich, wenn wir weiter professionelle Pflege haben wollen. Aber, damit die Kammer ihre Aufgaben auf- und wahrnehmen kann, muss sie eindeutig und klar politisch gewollt sein und ausreichend und zuverlässig finanziell unterstützt werden. Das muss die Pflege der Politik und uns wert sein.
Deshalb, genug überlegt. Jetzt muss es losgehen! Und zwar ohne das 60%-Quorum, dafür aber mit einem klaren politischen Bekenntnis zur professionellen Pflege in Baden-Württemberg. JA zur Pflegekammer!

284. Kommentar von :deuschle

Landespflegekammer

Die Landespflegekammer bietet eine fachlich fundierte Vertretungsmöglichkeit der großen Berufsgruppe Pflege. Die Landespflegekammer vertritt die Belange und äußert die Meinung der professionell Pflegenden. Durch die Beteilung aller professionell Pflegenden (Pflichtmitgliedschaft) erhält dieses Gremium Bedeutung und spricht im Namen aller

Die Landespflegekammer bietet eine fachlich fundierte Vertretungsmöglichkeit der großen Berufsgruppe Pflege.
Die Landespflegekammer vertritt die Belange und äußert die Meinung der professionell Pflegenden.
Durch die Beteilung aller professionell Pflegenden (Pflichtmitgliedschaft) erhält dieses Gremium Bedeutung und spricht im Namen aller Pflegender.
Die Pflegenden wählen ihre Vertreter*Innen, die für sie sprechen, diese Vertreter*Innen sind in wichtigen Strukturen eingebunden und gestalten mit.
Meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung.

283. Kommentar von :Nina Marquardt

JA Pflgekammer NEIN 60%

Ja zur Pflegekammer für eine Selbstbestimmung unseres Berufs und politisches Mitspracherecht!
Nein zu 60%! Die Befragung ist bereits 2018 erfolgt!

282. Kommentar von :Simone

Keine 60 Hürde!

Ich bin für das Einrichten einer Pflegekammer, da wir endlich politisches Gehör brauchen und nicht nur „Klatschen vom Balkon“ , aber ohne 60% Hürde - diese ist zu hoch.

281. Kommentar von :Simone
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
280. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil dies unsere Zukunft darstellt. Dies kann nur durch die politische Lobbyarbeit der Pflegekammer geschehen.

Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

279. Kommentar von :Ohne Name
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