Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare
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An Pflegekammern kommt eine professionelle Pflege nicht vorbei.
In Deutschland brauchen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die professionell Pflegenden Pflegekammern, um qualitativ-hochwertige Pflege sicherzustellen stellen und zu gewährleisten, dass "Pflege" eine Mitsprache auf Augenhöhe bekommt.
Die 60% "Vorabregistrierung" muss, wenn die Politik wirklich eine Pflegekammer in Ba-Wü haben will, fallen.
Eine starke Pflegekammer für die Bürgerinnen und Bürger und die professionell Pflegenden kann es nur mit starker politischer Rückendeckung geben. Minster Laumann macht es in NRW vor.
Liebe Grüße aus NRW
Pflegekammer ist für die Pflege unerlässlich!
Ja zur Pflegekammer, weil bereits der ICN-Ethikkodex deutlich macht, wie bedeutsam diese ist und es unser Auftrag ist sich als Pflegende dafür einzusetzen.
Hier ist unsere Verantwortung gefragt und wir als Pflegefachpersonen sind aufgefordert uns hierfür aktiv einzusetzen und us aktiv zu beteiligen.
Nutzen wir die Initiative der Landesregierung für uns, für die Gestaltung der Pflege, für die Gestaltung der Profession.
Wer gegen eine Pflegekammer stimmt, stimmt gegen die Verbesserung guter Arbeitsbedingungen und gegen die Mitgestaltung der Pflege als Pflegende
Die Pflegekammer ist der einzige Weg
Die Pflege braucht eine stärkere Lobby. Ich denke, das ist allen klar. Um den Weg wird leidenschaftlich gestritten. Jedoch konnte noch niemand einen Weg zeigen, der an einer Pflegekammer vorbei führt.
Gerade das Beispiel Niedersachsen und Bayern zeigt doch, dass alle anderen Wege gescheitert sind. Seit der Abschaffung in Niedersachsen und der Einführung des Pflegerings in Bayern läuft gar nichts mehr.
Insofern geht es nicht ohne Zwangsmitgliedschaft und Pflegekammer. Daher: Weitermachen und nicht beirren lassen. Eine Pflegekammer tut der Pflege gut.
Ein Satz zum Registrierungsquorum
Nachdem schon bei der Befragung zur Pflegekammer von Seiten des Sozialministeriums darauf verzichtet wurde zu fragen, ob man mit einer Pflichtmitgliedschaft, die dann für alle Pflegefachkräfte gilt, einverstanden ist, ist dieses Registrierungsquorum das Mindeste, damit die Pflegefachkräfte nicht wie in den anderen Bundesländern, in denen eine Pflegekammer eingeführt wurde, davon überrascht werden, dass sie automatisch ,ohne eigene Willensbekundung Mitglied einer Berufsorganisation mit finanziellen Lasten und einem Haufen Pflichten sind.
Ernst Olbricht - Landespflegekammer
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil sich jede und jeder in die Arbeit der Pflegekammer einbringen kann. Nicht nur außenstehen, sondern mitten drinnen an den Themen der politischen Vertretung der Pflegefachkräfte mitwirken.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht
zu: 258. KOMMENTAR VON :OHNE NAME 48127 27.01.202308:47 NEIN zur Pflegekammer
Hallo ohne Name 48127,
"Zwangsmitgliedschaft" - "undemokratisch"?
Das verstehe ich nicht. Wenn das Gesetz zur Pflegekammer kommt, dann wurde dies demokratisch legitimiert durch eine Mehrheit im Landtag...
Die Mitglieder in einer Pflegekammer wählen dann auf ganz demokratischem Wege eine Art Parlament für legitimierte Grundsatzentscheidungen im Rahmen des Kammerrechts.
Herzliche Grüße
Catrin Schmid
Pflegekammer
Definitiv ein klares JA zur PFLEGEKAMMER!
Pflegekammer
NEIN zur Pflegekammer!
Wenn ich mit der Stimme, die mich dann vertreten wird, nicht einverstanden bin und mich nicht vertreten fühle, kann ich nicht mal selbstbestimmt austreten.
Landespflegekammer
Es muss doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Pflege endlich eine Selbstverwaltung erhält!
Wir können uns doch nicht damit zufrieden geben, dass andere über uns entscheiden!