Feuerwehrgesetz und Landesbesoldung

Feuerwehrfahrzeug (Foto: dpa)

Feuerwehr

Online-Kommentierung

Die Änderung des Feuerwehrgesetzes dient unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zu den Barrierefreiheitsanforderungen an die Entgegennahme von Notrufen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes werden die europäischen Vorgaben über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die unter anderem Regelungen zur Entgegennahme von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen durch Menschen mit Behinderungen beinhalten, in die entsprechende Vorschrift des Feuerwehrgesetzes übernommen.

Neu eingeführt werden die Funktionen des stellvertretenden Bezirksbrandmeisters als feuerwehrtechnischem Beamten beim Regierungspräsidium und des stellvertretenden Landesbranddirektors als feuerwehrtechnischem Beamten beim Innenministerium. Dies dient vor allem der Klarstellung, dass die in diese Funktion bestellten Stellvertreter im Vertretungsfall die gesetzlich geregelten Aufgaben nach Paragraf 24 des Feuerwehrgesetzes übernehmen können.

Daneben wird die Regelung zu den Kommunikationsnetzen der Land- und Stadtkreise im Hinblick auf die Beendigung des Betriebs des Analogfunknetzes des Landes Ende 2025 angepasst und eine Verweisung berichtigt.

Mit der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes wird eine Stellenzulage für beamtete Lehrkräfte bei der Landesfeuerwehrschule eingeführt, um die herausgehobene Funktion und die Besonderheiten im Rahmen der praktischen Ausbildung von Feuerwehrangehörigen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 6. Dezember 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (PDF)

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Schreiben Sie den ersten Kommentar.