Gastronomie

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Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes wird das Recht für das Gaststättengewerbe bürokratiearm und effizient ausgestaltet und entsprechend der veränderten Anforderungen modernisiert.

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Die Eckpunkte des Gesetzes resultieren aus den Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg. Das Gesetz dient der spürbaren Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung.

Zentrales Element ist der Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren. Die bisher bestehende Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank entfällt. Zur effizienzsteigernden Vereinheitlichung der Verfahren sollen Tätigkeiten mit Gaststättenangebot künftig nur noch einer Anzeigepflicht unterliegen. Die Differenzierung zwischen Gaststättenbetrieben mit Alkoholausschank und Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank wird nicht fortgeführt. Auch das Reisegastgewerbe sowie vorübergehende Tätigkeiten mit Gaststättenangebot (zum Beispiel der Glühweinverkauf eines Vereins auf einem Weihnachtsmarkt) sind der Gaststättenbehörde nur noch anzuzeigen. Die bisherige Gestattung („Erlaubnis light“) entfällt.

Einer Unterrichtungspflicht unterliegen künftig alle Gaststättenbetreiberinnen und Gaststättenbetreiber, die über keine Kenntnisse im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Ausbildungsabschlusses verfügen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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