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Mit dem Gesetzentwurf soll zuvorderst das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich eins-zu-eins auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

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Entsprechend der Entscheidung der Regierungskoalition soll mit dem beiliegenden Gesetzentwurf zuvorderst das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich eins-zu-eins auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Die Übertragung bedeutet im Einzelnen:

  • Zum 1. November 2024 sollen die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter um einen monatlichen Sockelbetrag von 200 Euro (brutto) angehoben werden. Die den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden Grundgehälter sollen ebenfalls um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben werden; hierbei kommt der individuelle Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatz zur Anwendung. Die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile (unter anderem Familienzuschläge, Amtszulagen und Strukturzulage) sollen sich wie im Tarifbereich zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöhen. Dies soll grundsätzlich auch für die übrigen Versorgungsbestandteile (vergleiche soeben genannte Beispiele zu den Besoldungsbestandteilen) gelten.
  • Zum 1. Februar 2025 sollen die Besoldung und Versorgung um linear 5,5 Prozent angehoben werden. Hierdurch wird in der Besoldung auch der tariflich vereinbarte Mindestbetrag von 340 Euro erreicht.
  • Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Die Inflationsausgleichszahlungen gemäß dem Tarifvertrag Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 sollen zeitgleich eins-zu-eins auf die Besoldung und Versorgung übertragen und normiert werden. Im Versorgungsbereich erfolgt die Übertragung unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes. Der vorgriffsweisen Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen hat der Ausschuss für Finanzen im Landtag in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 zugestimmt.

Mit dem beiliegenden Gesetzentwurf soll zudem ab dem Jahr 2024 in der Besoldung eine Weiterentwicklung vom Familienbild der Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße der Besoldung hin zur Hinzuverdienstfamilie erfolgen. Hintergrund ist, dass die Doppelverdienerfamilie anhand statistischer Erhebungen die deutlich vorherrschende Familienkonstellation in Baden-Württemberg darstellt. Mithin ist die Bezugsgröße zeitgemäßer und spiegelt die gesellschaftliche Realität wider. Im Besoldungsbereich soll demnach bei der Prüfung der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Mindestabstands ein Hinzuverdienst der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten berücksichtigt werden. Für die Fälle tatsächlicher Alleinverdienerfamilien soll ein antragsabhängiger Familienergänzungszuschlag eingeführt werden. Darüber hinaus werden weitere Gesetze und Verordnungen geändert.

Die Besoldung und Versorgung sollen im Rahmen der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 in einem ersten Schritt zum 1. November 2024 angepasst werden. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich nicht bis zu diesem Zeitpunkt durch Verkündung des Gesetzes abgeschlossen werden kann, ist vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss des Landtags für den Landesbereich vorgesehen, die Anpassung unter dem Vorbehalt deren gesetzlicher Regelung auszuzahlen. Das Ministerium für Finanzen strebt die Befassung des Finanzausschusses nach den förmlichen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Sommerpause am 19. September 2024 an.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Paragraf 89 Absatz 2 und Paragraf 90 LBG Gelegenheit erhalten, mit sofortiger Wirkung bis spätestens 30. Juli 2024 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 30. Juli 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :ohne Name 102054

Gesetz über Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen

Die unverzügliche 1-1-Übernahme des Tarifergebnisses für Versorgungsempfänger und Beamte des Landes wäre und ist überfällig.
Unter anderem damit muss verhindert werden, dass bestimmte Berufe noch unattraktiver werden, als sie es bei der Jugend eh schon sind; beispielsweise der von Lehrenden, Polizisten etc!

12. Kommentar von :ohne Name 102537

Warum soll jetzt ein Beamter noch in Verantwortung?

Sockelbeitrag für "alle" entspricht einem gleichmachenden "Einheitsbrei" und die zuerst publizierte lineare Erhöhung wurde schnell wieder "kassiert". Das Abstandsgebot wird weiterhin nachhaltig verletzt, die Übernahme von Verantwortung wird nicht honoriert. Wie sollen wir junge Kolleg*innen hinkünftig dazu motivieren, Führungsverantwortung zu

Sockelbeitrag für "alle" entspricht einem gleichmachenden "Einheitsbrei" und die zuerst publizierte lineare Erhöhung wurde schnell wieder "kassiert". Das Abstandsgebot wird weiterhin nachhaltig verletzt, die Übernahme von Verantwortung wird nicht honoriert. Wie sollen wir junge Kolleg*innen hinkünftig dazu motivieren, Führungsverantwortung zu tragen, wenn sich das finanziell nun fast überhaupt nicht mehr lohnt? Seit der Anhebungen im Zuge des "4-Säulen-Modells" ist und bleibt es nun deutlich attraktiver das gleiche Geld zu verdienen, als wenn man sich fortbildet rsp. einen akadem. Titel erwirbt und Verantwortung über den eigenen Wirkungskreis hinaus, übernimmt. Der öffentliche Dienst wird zusehends immer unattraktiver und alleinig die "Lebzeitverbeamtung" reicht schon lange nicht mehr als Argument aus, den Nachwuchs zu bekommen, den wir für eine Transformation auch des öffentlichen Sektors in die Zukunft mehr als zwingend benötigen.
Diejnigen, die aktuell in der (auch Personal-) Verantwortung stehen, werden vergessen.

13. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Beamtenversorgung

Grundsätzlich richtig: Übertragung des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten.
Aus meiner Sicht sollten aber endlich alle Beamtinnen und Beamten in die Rentenversicherung einbezahlen!!!!!!

14. Kommentar von :Ralf W.

Übertragung auf Beamte ja aber kein Sockelbetrag

Ein Sockelbetrag verletzt den Grundsatz vom Leistungsprinzip und ist deshalb abzulehnen. Gerade die Leistungsträger im Land sollten gefördert werden!

15. Kommentar von :ohne Name 8615

Pension im Gehalt abbilden

Viele Beamt*Innen scheinen nicht zu verstehen, wie viel sie eigentlich verdienen. Aus meiner Sicht sollte deshalb der Wert der pro Monat zusätzlich erarbeiteten Pensionsansprüche als virtueller Bestandteil des Bruttogehalts ausgewiesen werden. Erhöhungen der Bezüge sollten so lange ausgesetzt werden, wie dieses virtuell erweiterte Gehalt das

Viele Beamt*Innen scheinen nicht zu verstehen, wie viel sie eigentlich verdienen. Aus meiner Sicht sollte deshalb der Wert der pro Monat zusätzlich erarbeiteten Pensionsansprüche als virtueller Bestandteil des Bruttogehalts ausgewiesen werden.
Erhöhungen der Bezüge sollten so lange ausgesetzt werden, wie dieses virtuell erweiterte Gehalt das Bruttogehalt äquivalenter Angestellter des öffentlichen Diensts um mehr als 50 % übersteigt.

Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum die Abschlüsse des öffentlichen Diensts immer auf Beamte übertragen werden, obwohl das Gehalt der Angestellten deutlich unter demjenigen der Beamten liegt. Die Implikationen für die zukünftigen finanziellen Handlungsspielräume der Landesregierung müssen an dieser Stelle wohl nicht erläutert werden.