Mit diesem Gesetz sollen erforderliche Rechtsänderungen umgesetzt werden.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Mit diesem Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die Besoldung und Versorgung soll linear um 2,8 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 50 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll für alle Besoldungsgruppen sowie für die Anwärterinnen und Anwärter einheitlich zum 1. Dezember 2022 und somit zeitgleich zu den Anpassungen im Tarifbereich erfolgen. Die tarifvertraglich vereinbarte einmalige Coronasonderzahlung wurde gesondert durch das Gesetz zur Regelung einer einmaligen Coronasonderzahlung in Baden-Württemberg geregelt
Zudem sollen im Besoldungsbereich bestimmte Ämter des gehobenen wie des mittleren Dienstes angehoben und die Erfahrungsstufen neustrukturiert werden. Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 unter anderem – gewährleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen werden. Zudem soll ein im Beamtenversorgungsrecht und in anderen dienstrechtlichen Vorschriften festgestellter Änderungsbedarf umgesetzt werden. Im Beihilfebereich wird die zumutbare Eigenvorsorge an das bis zum 31. Dezember 2012 geltende Niveau angepasst. Es erfolgen weitere Änderungen, welche konkrete krankheitsbedingte Aufwendungen betreffen.
Kommentare : zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 3. August 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Erfahrungsstufen
Weshalb kann man nicht, analog zu den Bundesbeamten, die Einstufung in die Erfahrungsstufen für alle Besoldungsgruppen gleich gestalten? Heißt, alle beginnen in Stufe 1 und alle können die letzte Stufe (Bund = 8) erreichen.
Feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte
Der Begriff "Einsatzdienst der Feuerwehr“ sollte durch den Begriff "Feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte" oder "Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte“ ersetzt werden, um endlich auch die Dienstposten in den Leitstellen, Landratsämtern und der Landesfeuerwehrschule attraktiv zu machen. Hier ist es kaum möglich Personal zu finden und auch
Der Begriff "Einsatzdienst der Feuerwehr“ sollte durch den Begriff "Feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte" oder "Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte“ ersetzt werden, um endlich auch die Dienstposten in den Leitstellen, Landratsämtern und der Landesfeuerwehrschule attraktiv zu machen. Hier ist es kaum möglich Personal zu finden und auch langfristig zu binden.
Entsprechend ist die Fluktuation sehr hoch.
Gerade im feuerwehrtechnischen Dienst sind die Voraussetzungen sehr hoch, um überhaupt in der Fachrichtung einzusteigen. Daher bedarf es hier einer Attraktivitätssteigerung.
Während bei der Polizei keinerlei Aufgabendifferenzierung durchführt wird, sondern durchgängig den Begriff des „Polizeivollzugsdienst“
verwendet, wird bei der Feuerwehr zwischen dem „Einsatzdienst der Feuerwehr“ und dem „feuerwehrtechnischen Dienst“ unterschieden. Daher sollten die oben genannten Begriffe analog der Systematik der Polizei ersetzt werden, um allen Feuerwehrbeamten die gleichen Besoldungsansprüche und Altersgrenzen zu ermöglichen.
Schleichende Abwertung des gesamten Beamtentums
Die Abschaffung unterer Besoldungsgruppen bzw. Höhergruppierung mancher Berufgruppen bei gleichbleibender Ausbildung nur um den Abstand zur Grundsicherung möglichst kostengünstig wiederherzustellen ist gleichzeitig eine Entwertung aller Besoldungsgruppen die nicht angehoben werden, da sich an diesen nichts ändert, obwohl sie über die letzten Jahren
Die Abschaffung unterer Besoldungsgruppen bzw. Höhergruppierung mancher Berufgruppen bei gleichbleibender Ausbildung nur um den Abstand zur Grundsicherung möglichst kostengünstig wiederherzustellen ist gleichzeitig eine Entwertung aller Besoldungsgruppen die nicht angehoben werden, da sich an diesen nichts ändert, obwohl sie über die letzten Jahren auch näher an die Grundsicherung herangerückt sind. Dies ist unter anderem eine Folge der schwachen Tarifabschlüsse im Vergleich zur Industrie. Wenn die Landesregierung weiterhin eine Chance beim Wettbewerb um Akademiker haben möchte, wäre sie gut beraten, wenn sie das gesamte Besoldungsgefüge verbessert und somit auch den höheren Dienst wieder attraktiver gestaltet. Abgesehen davon hat die Bezahlung auch etwas mit Motivation und Wertschätzung bei den bereits eingestellten Arbeitskräften zu tun.
Dass sich das Land bei der Beihilfe und bei der Besoldung nur aufgrund von Gerichtsurteilen um seine Beschäftigten kümmert ist ein Bruch mit dem Fürsorgeprinzip des Dienstherren und lässt das Land als Arbeitgeber mehr als schlecht dastehen.
Ungleichheit verschäft sich weiter
Die Neustuckturierung der Erfahrungsstufen im Beamtenrecht sowie die Erhöhung des Familien und Kinderzugsschlags führt dazu, dass die Differenz zwischen dem Netto der Tarifbeschäftigten im TVL und den Beamten (bei gleicher Arbeit) weitet zunimmt. Die Politik sollte nicht nur auf die Versorgung der Beamten* innen schauen sondern auch auf ihre
Die Neustuckturierung der Erfahrungsstufen im Beamtenrecht sowie die Erhöhung des Familien und Kinderzugsschlags führt dazu, dass die Differenz zwischen dem Netto der Tarifbeschäftigten im TVL und den Beamten (bei gleicher Arbeit) weitet zunimmt.
Die Politik sollte nicht nur auf die Versorgung der Beamten* innen schauen sondern auch auf ihre Tarifbeschäftigten. Sie haben bei gleicher Arbeit keinen Familienzuschlag und keinen Kinderzuschlag. Hier versteckt sich das Land BW immer hinter den Tarifparteien dabei könnte es wie in Berlin auch für seine Tarifbeschäftigten etwas gutes tun.
Forum
Da hier nur kommentiert und nicht auf Kommentare geantwortet werden kann, möchte ich auf folgende Forenseite zur amtsangemessenen Alimentation in den Ländern hinweisen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3375.html
Anpassung Dienstbezüge
nicht nachvollziehbar, warum im MD ausgerechnet die Besoldungsgruppe A 8 aus dem Raster fällt. Sie werden nun mit den aus A 7 kommenden Beamt*innen gleichgesetzt, gleichzeitig wird der Abstand zu den ehemaligen A 9-MD-Beamten noch größer, da diese jetzt in A 10 landen. Dies ist eine Benachteiligung all derere, die sich - teilweise aufgrund
nicht nachvollziehbar, warum im MD ausgerechnet die Besoldungsgruppe A 8 aus dem Raster fällt. Sie werden nun mit den aus A 7 kommenden Beamt*innen gleichgesetzt, gleichzeitig wird der Abstand zu den ehemaligen A 9-MD-Beamten noch größer, da diese jetzt in A 10 landen.
Dies ist eine Benachteiligung all derere, die sich - teilweise aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten seit vielen Jahren - in dedr A 8 befinden.
Auch die Kürzung in der Versorgung um fast 70 Euro ist nicht nachvollziehbar.
Amtszulage neu A10 Z
ausgewiesenen Amtszulagen nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 Zitat: "So soll ein ausreichender Abstand zur Besoldungsgruppe A 11 beibehalten werden. .... Zur Feindifferenzierung des neuen Ämtergefüges soll daher bei den entsprechenden Ämtern in der Besoldungsgruppe A 10 die Amtszulage mit einem geringeren Betrag ausgebracht werden."
ausgewiesenen Amtszulagen nach Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9
Zitat: "So soll ein ausreichender Abstand zur Besoldungsgruppe A 11 beibehalten werden. .... Zur Feindifferenzierung des neuen Ämtergefüges soll daher bei den entsprechenden Ämtern in der Besoldungsgruppe A 10 die Amtszulage mit einem geringeren Betrag ausgebracht werden."
Soweit verständlich, allerdings sollte dies in beide Richtungen gewahrt werden.
A 10
+ 50% des jeweiligen Unterschiedsbetrags
zum Grundgehalt der Bes.Gr.
A 11
wären dabei eine elegante, dynamische und faire Lösung in beide Richtungen.
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Erläuterung:
Bei einem Unterschied brutto A11 -A10 von rund 476€
wären die aktuell veranschlagten 156€ umgerechnet 32%
Die Amtszulage in von bisher 324€, (in A9Z) für herausgehobene Funktionen, auf 156€ verringern würde die betroffenen Stellen zu stark abwerten.
BVAnp-ÄG
Ist es der überfällige große Wurf für den mittleren Dienst und die Beamten mit mehr als 2 Kinder im Land, welche unser Dienstherr hier vornehmen will? Naja. Das Land reagiert wieder nur auf Urteile und versucht eine billige Lösung zu finden. Dennoch kann sich der mittlere Dienst freuen. Endlich bekommen die Kollegen angemessene Bezüge.
Ist es der überfällige große Wurf für den mittleren Dienst und die Beamten mit mehr als 2 Kinder im Land, welche unser Dienstherr hier vornehmen will?
Naja.
Das Land reagiert wieder nur auf Urteile und versucht eine billige Lösung zu finden. Dennoch kann sich der mittlere Dienst freuen.
Endlich bekommen die Kollegen angemessene Bezüge.
Die Verringerung der Zulage bei den A9-Z-Beamten, welche nun A10-Z werden ist unter Berücksichtigung der anderen Hebungen nicht nachvollziehbar aber sicherlich wegen dem Abstandsgebot zwischen den Laufbahngruppen gewollt. (Statt 324 Euro nur noch 156 Euro)
Die Aufstiegsbeamte von mittleren Dienst in den gehobenen Dienst sind
nach meiner Ansicht offenkundig schlechter gestellt. Warum wird die Zulage gem. Artikel 36 für diese Beamte nicht ruhegehaltfähig? Die Aufstiegsbeamte sind im Regelfall bei Ü50 und die Beförderung nach A11 kann in den Finanzämtern erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren erfolgen. Hier wäre ohne größeres finanziellen Risiko für das Land eine rechtliche Gleichstellung mit dem mittleren Dienst mehr als Sinnvoll.
Eine Klage vor Gericht würde sicherlich eine Änderung notwendig machen.
Generell wäre ein größeren Wurf für die Verwaltung im Land besser gewesen - der gehobene Dienst hat in 2019 in der Finanzverwaltung eine Nachholung der A12-Stellen erlebt und es wurden positiverweise
sehr viele Kollegen nach A12 befördert. Die jetzige Aktion für den mittleren Dienst lässt dies aber wieder verblassen. Was ist mit dem Abstandsgebot zwischen den Laufbahngruppen ? Die Abstände sind zu gering. Die A12-Stellen im Haushalt sind zu 100% hinterlegt statt 80%(?). Sämtliche gehobenen Dienststellen im Finanzamt/Verwaltung sollten A12 Dienstposten sein. In 2019 wurden einige Dienstposten auf A11-Stellen abgesenkt, obwohl die gleiche Arbeit wie auf A12-Stellen gemacht wird. Zusätzlich wäre die Einführung eines A12_Z Dienstposten oder Ausweitung/Erhöhung der A13 Dienstposten nun überfällig.
Die Sachgebietsleiter im Außendienst, welche im gehobenen Dienst sind warten auch auf eine Einführung von A13-Z oder A14-Posten.
(In der Betriebsprüfung sind einige Prüfer, wie die Sachgebietsleiter auf
A13 Posten - Kein Unterschied zwischen Führungskraft und Prüfer)
Zu der Kinderzulage ist anzumerken, dass die Änderung zu spät kommt.
Es gab schon in 2017 das Gutachten der Gewerkschaften und die Regierung hat aus Kostengründen die Beamte mit Familien im Regen stehen lassen.
Es wäre vielleicht für eine moderne Verwaltung sinnvoll, das der Dienstherr nicht immer auf Gerichtsurteile wartet um offenkundige
Defizite in der Besoldung zu reparieren. Insbesondere, wenn diese Änderungen neue Klagen heraufbeschwören.