Finanzen

Online-Kommentierung

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

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Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

25. Kommentar von :ohne Name 36425

Keine Benachteiligung bei späterer Verbeamtung

Es ist schön zu sehen das eine Pauschale Beihilfe kommen soll. Wenn man mit höherem Alter, Ü25 reicht schon aus, ins Beamtenverhältnis einsteigt, dann zahlt man schon mehr als ein Arbeitnehmer im ähnlichen Verhältnis.   Ich rechne bei mir mit 400+ pro Monat, wenn ich demnächst verbeamtet werde. Laut gängigen Rechnern wäre es in der GKV 260ish für […]

Es ist schön zu sehen das eine Pauschale Beihilfe kommen soll. Wenn man mit höherem Alter, Ü25 reicht schon aus, ins Beamtenverhältnis einsteigt, dann zahlt man schon mehr als ein Arbeitnehmer im ähnlichen Verhältnis.

 

Ich rechne bei mir mit 400+ pro Monat, wenn ich demnächst verbeamtet werde. Laut gängigen Rechnern wäre es in der GKV 260ish für fast identische Leistungen. Die Öffnungsaktion ist auch ein Witz, da Beihilfeergänzungstarife meist gekürzt oder gestrichen werden und man mit einem recht überschaubaren Tarif am Ende sitzen bleibt. In BW gibt es zwar Brillen Erstattung und ähnliches, aber das macht bei mir die Mehrkosten von 150€ im Monat, jeden Monat, absolut nicht wett.

33. Kommentar von :ohne Name 39168

Worum es bei manchem Kommentar wirklich geht.

Zu den Geschichten und Beiträgen aus dem Lager der PKV-Vertriebler und Lobbyisten:   Diesen Personen geht es um eine wichtige Einnahmequelle für das eigene Portemonnaie. Vertretern werden üblicherweise für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung das 6-12 fache des jeweiligen Monatsbetrags als Provision ausgezahlt.   Dass diese Personen […]

Zu den Geschichten und Beiträgen aus dem Lager der PKV-Vertriebler und Lobbyisten:

 

Diesen Personen geht es um eine wichtige Einnahmequelle für das eigene Portemonnaie. Vertretern werden üblicherweise für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung das 6-12 fache des jeweiligen Monatsbetrags als Provision ausgezahlt.

 

Dass diese Personen kein Interesse an einer echten Wahlfreiheit zur Krankenversicherung für Beamte haben, sollte jedem klar sein.

 

 

 

35. Kommentar von :ohne Name 40227

Pauschale Beihilfe wichtig im Sinne der Gleichbehandlung/ Gleichberechtigung

Auch ich gehöre zu gesetzlich versicherten Beamten in Baden-Württemberg und freue mich, dass nun auch Baden-Württemberg mit der Einführung der pauschalen Beihilfe diese wichtige Lücke schließt.   Ich schätze den Solidaritätsgedanken der GKV: Wenn ich voll arbeite, bin ich bereit mehr zu zahlen, wenn ich weniger arbeite (z.B. Elternzeit, Pension) […]

Auch ich gehöre zu gesetzlich versicherten Beamten in Baden-Württemberg und freue mich, dass nun auch Baden-Württemberg mit der Einführung der pauschalen Beihilfe diese wichtige Lücke schließt.

 

Ich schätze den Solidaritätsgedanken der GKV: Wenn ich voll arbeite, bin ich bereit mehr zu zahlen, wenn ich weniger arbeite (z.B. Elternzeit, Pension) bin ich froh, etwas weniger zahlen zu müssen. Dass ausgerechnet den „Staatsdienern“ bei der Wahl dieses Solidaritätsprinzips bisher so viel Steine in den Weg gelegt wurden (in Form des doppelten Beitrages) ist für mich unverständlich.

 

Aus meiner Sicht bestrafte die bisherige Regelung auch (aber nicht nur!) Beamt(-innen), die aufgrund von Kindererziehung Teilzeit arbeiten in besonderem Maße, was in der heutigen Zeit, in der Gleichberechtigung groß geschrieben werden sollte, ein Unding ist.

 

Ich bin nicht gegen die PKV. Viele Beamte entscheiden sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür. Aber auch für die Wahl der GKV gibt es nachvollziehbare Gründe. Und für wen letztere in der individuellen Abwägung seiner Prinzipien und seiner Lebenssituation schwerwiegender wiegen, sollte nicht durch den doppelten Beitrag bestraft werden.

 

17. Kommentar von :ohne Name 38207

Leider nur ein halbes Gesetz

Mir fehlt im Gesetz der Passus über den Wechsel von PKV zu GKV für Bestandsbeamte.   Ich habe selbst zwar keine finanziellen Vorteile von einem Wechsel von PKV zu GKV, aber möchte gerne das System GKV unterstützen. Da ich im Januar 23 bereits fast 5 Jahre in der PKV bin, ist mir mit aktueller Gesetzeslage kein Wechsel zur GKV möglich. Ich hoffe […]

Mir fehlt im Gesetz der Passus über den Wechsel von PKV zu GKV für Bestandsbeamte.

 

Ich habe selbst zwar keine finanziellen Vorteile von einem Wechsel von PKV zu GKV, aber möchte gerne das System GKV unterstützen. Da ich im Januar 23 bereits fast 5 Jahre in der PKV bin, ist mir mit aktueller Gesetzeslage kein Wechsel zur GKV möglich. Ich hoffe das ändert sich. Gerne auch durch eine Bürgerversicherung. Durch die Beamtenbünde wird gerne so getan, als gebe es daran kein Interesse und wäre gar etwas schlimmes, aber es gibt genug Unterstützung von Beamten.

Mir scheint der Beamtenbund spricht nur für Beamte im höheren Dienst.

 

Ich selbst wurde vor 5 Jahren in A6 eingestellt und wollte gesetzlich versichert bleiben. Nach einem halben Jahr konnte ich die Kosten nur leider nicht mehr tragen, da mir im teuren Stuttgart nur knapp 1500€ zum Leben und wohnen blieben. Deshalb wechselte gezwungenermaßen zur PKV. Aufgrund meines damals schon "hohen Alters" als Quereinsteiger (23) und meiner "schlimmen Vorerkrankung" (Heuschnupfen) ist mein PKV Beitrag deutlich höher als die durchschnittlichen 200€, die hier jemand erwähnte. Ich zahle zwischenzeitlich 300€. Aber spare damit immer noch genug im Vergleich zu den 100% GKV Kosten. Dank Besoldungsanhebung im Dezember würde ich 2023 vorraussichtlich ähnlich viel an hälftigen GKV Kosten zahlen, aber kann leider nicht mehr zurückwechseln. Das finde ich sehr schade.

 

Es wäre super wenn für solche Fälle ein Passus im neuen Gesetz geschaffen würde, der einen einmaligen Wechsel zur GKV für alle Bestandsbeamte ermöglicht. Meinetwegen auch nur bis zu einem gewissen Alter.

32. Kommentar von :Sören Hildinger

„Herzliche Grüße aus Troja“…

… mag sich der Lesende beim Studium des Gesetzentwurfs zum Hamburger Modell wohl denken. Troja? Waren das nicht die mit dem Pferd? Genau! Aber was hat Troja mit Hamburg zu tun? Unabhängig davon, dass Heinrich Schliemann einige Jahre seines Lebens in der Hansestadt verbracht hat, schleicht sich von links ein unschöner Verdacht ins Blickfeld des […]

… mag sich der Lesende beim Studium des Gesetzentwurfs zum Hamburger Modell wohl denken. Troja? Waren das nicht die mit dem Pferd? Genau! Aber was hat Troja mit Hamburg zu tun? Unabhängig davon, dass Heinrich Schliemann einige Jahre seines Lebens in der Hansestadt verbracht hat, schleicht sich von links ein unschöner Verdacht ins Blickfeld des Beobachtenden. Ist das Hamburger Modell vielleicht mehr als nur eine nett verpackte Harmlosigkeit in Form einer Wahlmöglichkeit für die Diener des Staates? Wobei sich eine echte Wahlmöglichkeit fairer Weise auf im Gesamten gleichwertige Alternativen beziehen sollte. Schon hier stellen sich erste Zweifel ein, wenn man sich zumindest etwas in den Systemen der PKV und GKV auskennt.

 

Sind wir doch mal ehrlich. Geht es tatsächlich nur darum, den Beamten etwas Gutes zu tun? Dass es ausgesprochen ambitioniert wäre, den beamteten badischen und württembergischen Landeskindern ein System mit meist höheren Beiträgen und schlechteren Leistungen als soziale Errungenschaft zu verkaufen, lassen wir an dieser Stelle mal unbeachtet. Zumal sich der Beamte ja – im positiven Sinne – durch einen gewissen Anspruch an die soziale Versorgung auszeichnet. Ob sich dieser nun durch einen rudimentären gesetzlichen Grundschutz wie stationärem Mehrbettzimmer, preiswertem Zahnersatz und deutlichen Einschränkungen bei der ambulanten Versorgung in gewünschtem Maße darstellen lässt, sei dahingestellt. Wird aber schon seinen Grund haben, dass so viele Menschen in Deutschland ihre GKV durch eine private Zusatzversicherung aufstocken.

 

Im Kern geht es den üblichen Verdächtigen doch eher darum, eine Hintertür für die Bürgerversicherung zu schaffen. Ein theoretisches Konstrukt, das mittlerweile seit Jahrzehnten von einer kleinen politischen Minderheit propagiert wird, für dessen reale Funktionsfähigkeit aber noch nicht einmal ansatzweise belastbare Belege erbracht worden sind. Zur Erinnerung: Etwa 90 % der Bevölkerung befinden sich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass ein System, das mit 90 % nicht funktioniert, auch durch 100 % nicht signifikant besser wird, dürfte nachvollziehbar sein. Die fehlende Funktionsfähigkeit zeigt sich beispielsweise darin, dass die GKV schon seit Jahren nicht mehr in der Lage ist, sich selbst (also aus den Beiträgen) zu finanzieren. Stattdessen muss sie massiv vom Staat subventioniert werden. Eigentlich nicht schlimm, schließlich sind der Staat ja immer die anderen. Oder etwa doch nicht? Bei genauerem Hinsehen ist der Staat nämlich wir alle. Jeder Bürger, der Bundes- oder Gemeinschaftssteuern wie etwa Mehrwert- oder Einkommenssteuer bezahlt, ist der Staat und finanziert damit die GKV mit. Übrigens auch dann, wenn er dort überhaupt nicht versichert ist. Sondern etwa in der PKV. So viel zum häufig gescholtenen unsolidarischen Privatversicherten, der sich dreist dem Sozialsystem entzieht. Das aber nur am Rande. Der sogenannte Bundeszuschuss betrug selbst vor Corona gemäß dem statistischen Bundesamt im Jahre 2019 noch 14,5 Milliarden Euro. Im Folgejahr 2020 waren es 18 Milliarden und 2021 sogar 19,5 Milliarden. Für 2022 wird (mit pandemiebedingten Sondereffekten) ein Wert von 28,5 Milliarden Euro erwartet. Da ist man dann von 10 % des gesamten Bundeshaushaltes nicht mehr allzu weit entfernt. Ach ja, nur der guten Ordnung halber: Die private Krankenversicherung bekommt keine einzigen Euro Steuergeld, sondern finanziert sich komplett aus Beiträgen selbst.

 

Nochmals zum Thema „unsolidarischer Privatversicherter“: Was glaubt man denn eigentlich in den einschlägigen politischen Kreisen, wer das Gesundheitssystem im Allgemeinen und die zahlreichen Facharztpraxen im Besonderen in Deutschland finanziert? Glaubt irgendjemand im Ernst, dass ein Arzt von dem, was er von der GKV erhält, seine Praxis einschließlich qualifizierter Mitarbeitender und modernster Medizin finanzieren kann? Gerne mal beim nächsten Arztbesuch nachfragen, wie die Praxis aussähe, wenn die Privatpatienten plötzlich alle gesetzlich versichert wären und eben auch nur das bezahlen würden, was dem GKV-Versicherten in Rechnung gestellt wird. Wer sich heute über fehlen-de Ärzte und lange Wartezeiten beklagt, der möge zu Gott beten, dass die Bürgerversicherung auch in den nächsten 50 Jahren ein Hirngespinst von Karl und seinen Freunden bleibt.

 

Also liebe Landesregierung: Lassen Sie das (trojanische) Pferd im Stall und kümmern sich lieber um die wahren Probleme. Die soll es mittlerweile auch im reichen Ländle geben, gell?!

 

3. Kommentar von :Reinhard Brand

Erster Schritt zur Bürgerversicherung, teuer für das Land und mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig

Es kann keine vernünftige Lösung sein, künftig hauptsächlich die vermeintlichen Kostenträger unter den Beamtinnen und Beamten in die GKV abzuschieben und in der Folge damit sowohl die GKV als auch der Steuerzahler zu belasten. Die etwa 1,3 % aller Beihilfeberechtigen in BW sind in der Regel nur deshalb gesetzlich krankenversichert, weil sie […]

Es kann keine vernünftige Lösung sein, künftig hauptsächlich die vermeintlichen Kostenträger unter den Beamtinnen und Beamten in die GKV abzuschieben und in der Folge damit sowohl die GKV als auch der Steuerzahler zu belasten. Die etwa 1,3 % aller Beihilfeberechtigen in BW sind in der Regel nur deshalb gesetzlich krankenversichert, weil sie entweder ein Handicap haben, „Privat“ einen erheblichen Risikozuschlag zahlen müssten oder aber sie sind sehr kinderreich. Im Gegensatz zur PKV, die nachhaltig wirtschaftet, ist die GKV alles andere als wirtschaftlich. Hier entstehen regelmäßig hohe Defizite, die durch Steuermittel ausgeglichen werden.

Die „pauschale Beihilfe“ kommt aber auch das Land deutlich teurer. Bis 2060 rechnet das Land selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf mit ca. 133 Mio. Euro/Jahr. Warum wird das Geld zum Fenster rausgeschmissen?? Mit diesen Mehrkosten könnte das Land problemlos für alle von einem Handicap betroffenen Fürsorgeempfängern sämtliche Risikozuschläge der privaten Krankenversicherungen übernehmen, ohne dass zusätzlich die GKV und damit auch der Steuerzahler belastet werden.

Das Ansinnen einiger Politiker in BW ist sehr wohl, den Weg für die Einheits- oder Bürgerversicherung zu bereiten. Die FDP nennt beispielsweise das Hamburger Modell ein Trojanisches Pferd auf dem Weg zu einer Einheits- oder Bürgerversicherung. Nur Bundesländer, in denen die Linken, die SPD oder die Grünen den Ministerpräsidenten stellen, haben das Hamburger Modell eingeführt. Für unser Gesundheitssystem wäre dies fatal, da jede Arzt- oder Zahnarztpraxis dann durchschnittlich auf 54 TEUR Mehrumsatz pro Jahr verzichten muss. Dieses Geld fehlt dann für die Anschaffung oder Erneuerung der notwendigen medizinischen Infrastruktur in den Praxen. Unser Gesundheitssystem, welches aus den beiden positiven miteinander konkurrierenden Säulen GKV und PKV besteht, gilt weltweit als eines der besten. Weshalb dann dieses Gesundheitssystem angreifen? Why change a winning system?

Das Hamburger Modell bringt kein „echtes Wahlrecht“ für die Beamtenschaft. Das Wahlrecht ist eine Einbahnstraße, da ein Rückwechsel in die PKV ausgeschlossen wird. Außerdem werden durch das Hamburger Modell Insellösungen geschaffen. Bislang haben nur fünf Bundesländer das Hamburger Modell. Wer sich in Baden-Württemberg also für die GKV entscheidet, hat dann ein Problem, wenn er in ein Bundesland oder zur Bundesverwaltung ohne Hamburger Modell wechselt.

Der Verband der PKV hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Einführung des sog. Hamburger Modells in Baden-Württemberg mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Beamtenstatus untersucht. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe im Hinblick auf Art 33 V GG auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Basierend auf der Rechtsprechung des BVerfG darf der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation und Fürsorge nicht auf Dritte (hier: GKV) delegieren, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen kann.

Die grün angeführte Landesregierung hat bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 ein Gesetz erlassen, dessen Maßnahmen aus verfassungsrechtlichen Gründen zum größtenteils wieder korrigiert werden mussten. Ich warne davor, hier abermals ein Gesetz zu verabschieden, das wieder nicht verfassungskonform ist.

Ergo: Nicht alle werden aus Fehlern klug, mal schauen, ob es bei der grün geführten Landesregierung funktioniert.

1. Kommentar von :ohne Name 38225

Wechsel für bereits privatversicherte Beamte und Beamtinnen

Wird den bereits privatversicherten Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit eröffnet in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Wenn nicht, könne man dies zumindest denjenigen, die innerhalb der letzten 5 Jahre in ihr Beamtenverhältnis getreten sind, dies ermöglichen?

36. Kommentar von :ohne Name 40261

Endlich eine finanzielle Entlastung chronisch kranker Beamte in der GKV

Das Gesetz schafft endlich eine finanzielle Entlastung für chronisch kranke Beamte, die nach früherer (entwürdigender) Ablehnung durch diverse private Versicherer weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchten.

31. Kommentar von :K. Ebinger

Nicht zu Ende gedacht / liegen wirklich alle Vor-/Nachteile auf dem Tisch?

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da […]

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da eine Entscheidung zu treffen, man weiß ja dann noch gar nicht genau, wohin die Reise in Sachen Lebensplanung gehen soll. -und vor allem auch die "Reise" in Sachen Gesundheitszustand. und da sehe ich bei der PKV schon klar Vorteile, weil nun mal die Leistungen garantiert werden.

Wie es da in der GKV weitergeht, da mache ich ein dickes Fragezeichen, wenn man sich die steigenden Kosten anschaut. Apropos steigende Kosten. Wie soll das denn weitergehen, wenn am Ende mehr oder weniger alle in der GKV landen, die aber aufgrund des Demografieproblems die kosten jetzt schon nicht stemmen kann? Zahlen wir dann irgendwann 20% GKV-Beiträge? und da ist die Pflegeversicherung ja noch nicht mal mit drin, was ist eigentlich damit?

Genau deshalb finde ich, dass der Gesetzentwurf nicht so recht zu Ende gedacht ist und bei allen positiven Aspekten, die Wahlfreiheit hat, viele Nachteile mit sich bringt - vor allem in der Kommunikation. Denn wenn die nicht transparent ist, ist die propagierte Wahlfreiheit gar keine echte Wahlfreiheit. Um wählen bzw. für sich selbst gut entscheiden zu können, muss man ja auch alle Vor- und Nachteile kennen. Die liegen aus meiner Sicht hier nicht wirklich offen auf dem Tisch

15. Kommentar von :J. Wegner

Mehrkosten für Beamte und Steuerzahler

  Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele:   Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit […]

 

Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele:

 

Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit knapp 39.000 Euro Jahresbrutto zahlt heute in der GKV rund 258 Euro im Monat aus eigener Tasche. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar 384 Euro. Der Durchschnittsbeitrag in den Beamtentarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt dagegen derzeit rund 211 Euro. Mit anderen Worten: Die meisten Beamtinnen und Beamten zahlen in der GKV auch mit pauschaler Beihilfe einen höheren Beitrag – und das bei einem geringeren Leistungsumfang. Zu Beginn der Karriere sind die Mehrkosten in der GKV freilich nicht sofort zu erkennen. Denn bei einem niedrigeren Anfangseinkommen sind die GKV-Beiträge in den ersten Jahren unter Umständen noch geringer, und steigen mit höherer Besoldung später automatisch an. Ein Wechsel in die PKV ist dann allerdings nicht mehr möglich. Denn die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

 

Gleichzeitig wird es auch für die Landeskasse umso teurer, je mehr Beamte sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Denn der Dienstherr muss vom ersten Tag an den kompletten GKV-Zuschuss zahlen, während ihm für Beamte in der PKV nur dann Kosten entstehen, wenn diese krank werden und ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Laut Landesfinanzministerium steigen die Zusatzkosten bis zum Jahr 2060 auf 133 Millionen Euro an – wohlgemerkt: pro Jahr. Addiert man die Zusatzkosten, kommen bis dahin insgesamt 2,7 Milliarden Euro an Mehrkosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu.

 

Am Schluss noch ein Wort zu Menschen mit Vorerkrankungen: Alle Beamtenanfänger können sich über die Öffnungsaktion der PKV innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Verbeamtung privat versichern – unabhängig von Vorerkrankungen oder einer Behinderung. Die Behauptung, in der PKV könnten sich nur Gesunde versichern, ist also nicht stichhaltig.