Finanzen

Online-Kommentierung

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

21. Kommentar von :Uwe Achilles

Wahlrecht ist notwendig und sei es nur einmal im Leben.

Ich denke jede Beamtin bzw. jeder Beamter kann selbst entscheiden, ob sie bzw. er in der PKV oder der GKV versichert sein will. Die Gründe sind dabei sehr individuell und sicher vielfältig. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wird für mich allerdings eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, da Beamtinnen und Beamte in der GKV zukünftig nicht […]

Ich denke jede Beamtin bzw. jeder Beamter kann selbst entscheiden, ob sie bzw. er in der PKV oder der GKV versichert sein will. Die Gründe sind dabei sehr individuell und sicher vielfältig. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wird für mich allerdings eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, da Beamtinnen und Beamte in der GKV zukünftig nicht mehr alleine für ihre Krankenversicherung aufkommen müssen.

Und das ist gut so!

22. Kommentar von :ohne Name 39032

längst überfällig

Als Landesbeamter sich nicht am solidarischen System der Krankenversicherung hatte schon immer ein "Gschmäggle". Somit begrüße ich es sehr, dass für Beamte nun zumindest die Option geschaffen wird, sich hier solidarisch zu zeigen.     Dass das Gutachten des PKV-Verbandes zu dem Schluss kommt, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe im […]

Als Landesbeamter sich nicht am solidarischen System der Krankenversicherung hatte schon immer ein "Gschmäggle". Somit begrüße ich es sehr, dass für Beamte nun zumindest die Option geschaffen wird, sich hier solidarisch zu zeigen.

 

 

Dass das Gutachten des PKV-Verbandes zu dem Schluss kommt, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe im Hinblick auf Art 33 V GG auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken stoße, wundert mich nicht. Basierend auf der Rechtsprechung des BVerfG dürfe demnach der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation und Fürsorge nicht auf Dritte (hier: GKV) delegieren, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen könne.

 

Dumme Frage: Tut er das etwa nicht, wenn er seine Beamten in eine Restkostenversicherung bei der PKV "zwingt"?

 

Auch hier hat der Dienstherr keinerlei Einfluss auf die sehr extremen jährlichen Tarifsteigerungen und Leistungskürzungen. Die Leistungskürzungen gibt es zwar nicht offiziell, sie werden hier aber defacto über die Leistungsabrechnungen durchgesetzt.

 

Hoffentlich setzt sich die Wahlmöglichkeit Beihilfe oder GKV für alle Beamte durch. Dann können die Beamten frei entscheiden, welchem System sie langfristig mehr Vertrauen schenken.

 

23. Kommentar von :ohne Name 39046

Pauschale zur GKV für Beamte - Volle Zustimmung

Wenn Vertreter der PKV Schlagzeilen lancieren, "die Beamten" wollten die Pauschale zur GKV nicht, dann ist damit wohl eher gemeint, dass einzelne führende Vertreter des Beamtenbundes als Lobbyisten der Privatversicherungen die Neuregelung hintertreiben wollen. De jure mag es für Beamte offen stehen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, de […]

Wenn Vertreter der PKV Schlagzeilen lancieren, "die Beamten" wollten die Pauschale zur GKV nicht, dann ist damit wohl eher gemeint, dass einzelne führende Vertreter des Beamtenbundes als Lobbyisten der Privatversicherungen die Neuregelung hintertreiben wollen.

De jure mag es für Beamte offen stehen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, de facto kommt die jetzige Regelung einer Zwangsversicherung in der PKV gleich. Sind z.B. Polizisten, Finanzbeamte, Professoren, Richter, Staatsanwälte, Lehrer denn tatsächlich nicht in der Lage, für sich selbst die entsprechende Wahl zu treffen?

Man sollte den Vertretern der PKV und den Funktionären des Beamtenbundes einmal folgende Frage stellen: Wenn die Privaten denn tatsächlich so gut sind wie andauernd behauptet wird, dann müsste man doch eigentlich keine Angst haben, dass es bei einer echten Wahlmöglichkeit zu einem Massenexodus der Beamten in Richtung GKV käme.

24. Kommentar von :ohne Name 39073

Wirklich notwendig!

Das KV/PKV System gehört reformiert! Dieses Gesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung! Die Trennung ist nicht mehr zu rechtfertigen.

25. Kommentar von :ohne Name 36425

Keine Benachteiligung bei späterer Verbeamtung

Es ist schön zu sehen das eine Pauschale Beihilfe kommen soll. Wenn man mit höherem Alter, Ü25 reicht schon aus, ins Beamtenverhältnis einsteigt, dann zahlt man schon mehr als ein Arbeitnehmer im ähnlichen Verhältnis.   Ich rechne bei mir mit 400+ pro Monat, wenn ich demnächst verbeamtet werde. Laut gängigen Rechnern wäre es in der GKV 260ish für […]

Es ist schön zu sehen das eine Pauschale Beihilfe kommen soll. Wenn man mit höherem Alter, Ü25 reicht schon aus, ins Beamtenverhältnis einsteigt, dann zahlt man schon mehr als ein Arbeitnehmer im ähnlichen Verhältnis.

 

Ich rechne bei mir mit 400+ pro Monat, wenn ich demnächst verbeamtet werde. Laut gängigen Rechnern wäre es in der GKV 260ish für fast identische Leistungen. Die Öffnungsaktion ist auch ein Witz, da Beihilfeergänzungstarife meist gekürzt oder gestrichen werden und man mit einem recht überschaubaren Tarif am Ende sitzen bleibt. In BW gibt es zwar Brillen Erstattung und ähnliches, aber das macht bei mir die Mehrkosten von 150€ im Monat, jeden Monat, absolut nicht wett.

26. Kommentar von :ohne Name 39166

TOM

Leider kann ich als Beamter im Moment keinen Sinn darin erkennen aus dem PKV System auszusteigen. Bei der GKV würde im Moment fast 600€ bezahlen ohne einen Zuschuss von meinem Dienstherren, selbst wenn 50% des Beitrages erstattet würden wäre es immer noch mehr als bei der PKV. Weiterhin sehe ich die Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV. Als […]

Leider kann ich als Beamter im Moment keinen Sinn darin erkennen aus dem PKV System auszusteigen. Bei der GKV würde im Moment fast 600€ bezahlen ohne einen Zuschuss von meinem Dienstherren, selbst wenn 50% des Beitrages erstattet würden wäre es immer noch mehr als bei der PKV. Weiterhin sehe ich die Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV. Als Beamter hat man leider im Moment eigentlich nur die Möglichkeit bei der PKV da im Alter die Beiträge ohne Zuschüsse bei der GKV nicht bezahlbar sind.

Der Unterschied liegt meines Erachtens auch in der Verwaltung, die PKV hat weniger Verwaltung und spart dadurch auch Geld der Beitragszahler.

Die GKV hat Stellenweise zu viel Verwaltung was auch von den Beitragszahlern finanziert werden muss.

27. Kommentar von :ohne Name 39168

Wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

Endlich passiert hier etwas.   Die sogenannte Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherer für die ersten 6 Monate nach Verbeamtung ist mehr Schein als Sein. Sofern man Vorerkrankungen hat wird man mit Basistarifen, Ausschlüssen oder entsprechenden Aufschlägen rausgehalten. Daher ist es nur fair für alle wählbar zu gestalten, welches […]

Endlich passiert hier etwas.

 

Die sogenannte Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherer für die ersten 6 Monate nach Verbeamtung ist mehr Schein als Sein.

Sofern man Vorerkrankungen hat wird man mit Basistarifen, Ausschlüssen oder entsprechenden Aufschlägen rausgehalten.

Daher ist es nur fair für alle wählbar zu gestalten, welches Modell sie möchten.

 

Tja, warum haben die Privaten und deren Freunde vom dbb nur solche Angst davor?

 

Eine richtige Reform wäre ein Krankenversicherungssystem wie in Dänemark. Da gibt es nur eine Krankenversicherung und die Leistungen sind für alle gleich und deutlich besser als in Deutschland.

 

28. Kommentar von :ohne Name 4613

Alternativ

könnte der Bemessungssatz der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien erhöht werden. Der Vorteil wäre, dass keine neuen Verwaltungsstrukturen aufgebaut und gepflegt werden müssten. Statt zu vereinfachen, wird hier noch mehr verwaltet. Interessant wäre, wieviel Beamte das neue Modell wählen müssten, damit Verwaltungskosten dauerhaft niedriger […]

könnte der Bemessungssatz der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien erhöht werden. Der Vorteil wäre, dass keine neuen Verwaltungsstrukturen aufgebaut und gepflegt werden müssten. Statt zu vereinfachen, wird hier noch mehr verwaltet. Interessant wäre, wieviel Beamte das neue Modell wählen müssten, damit Verwaltungskosten dauerhaft niedriger sind als die zu zahlenden Zuschüsse.

29. Kommentar von :Simone Maier

Zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie sind attraktivere Kondition für gesetzl. versicherte Beamten/-innen wichtig

Ein wichtiger Schritt zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie ist nun getan! Durch die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV wird die Landesverwaltung nun auch in BW für gesetzlich krankenversicherte Fachkräfte zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Bis jetzt mussten alle gesetzlich Krankenversicherten den gesamten Krankenkassenbeitrag (zusätzlich […]

Ein wichtiger Schritt zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie ist nun getan! Durch die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV wird die Landesverwaltung nun auch in BW für gesetzlich krankenversicherte Fachkräfte zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Bis jetzt mussten alle gesetzlich Krankenversicherten den gesamten Krankenkassenbeitrag (zusätzlich zu einer enormen Abgabe für die private - nicht - genutzte Versicherung) vollständig selbst bezahlen. Der Beitritt in die private Krankenversicherung ist nämlich für viele - erst in den fortgeschrittenen Lebensjahren einberufene - Beamte nicht bezahlbar. Die hohen Beiträge der PKV kommen den monatlichen Abgabe zur gesetzlichen Krankenkasse so nahe, dass auf den enorme Aufwand, der durch die Vorauszahlungen und Abrechnungen bei der privaten Krankenkasse entsteht, dann schlussendlich darauf verzichtet werden muss. In Kombination mit den für die PKV erforderliche, jedoch fehlende Rücklagenbildung und den stetig steigenden Beiträgen sind dies keine guten Prognosen für die spätere Gesundheitsversorgung als pensionierter Beamter. Der von der PKV bereit gestellte Wechsel in die sog. Grundversorgung, mit der sich die hohen monatlichen Versicherungsabgaben durch Einschränkungen in den gesundheitlichen Leistungen reduzieren lassen, ist ebenfalls keine sinnvolle Option.

 

Der genannte Sachverhalt könnte für viele der dringend gesuchten Fachkräfte ein Ausschlusskriterium für den Wechsel in den Dienst in der öffentlichen Verwaltung gewesen sein. Das kann sich nun ab dem 01.01.2023 ändern. Meines Erachtens der richtige Schritt zu einer gleichberechtigten Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV (auch wenn diese nun den Sachverhalt an vielen Stellen im Internet derzeit gegensätzlich darzulegen versucht).

 

30. Kommentar von :ohne Name 4613

Eine systemimmanente Lösung

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der […]

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der Beihilfesatz im Einstellungsgespräch in einer Bandbreite verhandelt werden kann, wäre das ein Motivations- und Bleibegrund.