Online-Kommentierung
Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
TOM
Leider kann ich als Beamter im Moment keinen Sinn darin erkennen aus dem PKV System auszusteigen. Bei der GKV würde im Moment fast 600€ bezahlen ohne einen Zuschuss von meinem Dienstherren, selbst wenn 50% des Beitrages erstattet würden wäre es immer noch mehr als bei der PKV. Weiterhin sehe ich die Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV. Als Beamter hat man leider im Moment eigentlich nur die Möglichkeit bei der PKV da im Alter die Beiträge ohne Zuschüsse bei der GKV nicht bezahlbar sind.
Der Unterschied liegt meines Erachtens auch in der Verwaltung, die PKV hat weniger Verwaltung und spart dadurch auch Geld der Beitragszahler.
Die GKV hat Stellenweise zu viel Verwaltung was auch von den Beitragszahlern finanziert werden muss.
Pauschale Beihilfe
Fallen auch freiwillig in der GKV versicherte und beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger ohne Beamtenstatus (Versorgungsberechtigte nach § 104 SchG BW) unter die Regelung des §78a der pauschalen Beihilfe?
Alternativ
könnte der Bemessungssatz der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien erhöht werden. Der Vorteil wäre, dass keine neuen Verwaltungsstrukturen aufgebaut und gepflegt werden müssten. Statt zu vereinfachen, wird hier noch mehr verwaltet. Interessant wäre, wieviel Beamte das neue Modell wählen müssten, damit Verwaltungskosten dauerhaft niedriger sind als die zu zahlenden Zuschüsse.
Eine systemimmanente Lösung
ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der Beihilfesatz im Einstellungsgespräch in einer Bandbreite verhandelt werden kann, wäre das ein Motivations- und Bleibegrund.
Wechsel in die GKV muss für Bestandsbeamten möglich sein.
Ich unterstütze uneingeschränkt die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Allerdings muss im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beamte, die bereits privat versichert sind, in die GKV wechseln können. Hierbei sollten auch die Übertragungswerte der PKV auf die GKV übertragen werden. Diese betragen bei älteren privat versicherten Beamten mehrere Tausen Euro. So könnte die finanzielle Basis der GKV gestärkt werden und für einen gewissen Ausgleich für die erhöhten Gesundheitsrisiken älterer Menschen sorgen.
Eine Entlastung
dort, wo der Krankenversicherungsbeitrag zu hoch ist, kann über das Besoldungs-/Versorgungsrecht erfolgen. Das hier angedachte Mischsystem ist m. E. im höchsten Grade wg. des zusätzlichen Verwaltungsaufwands unwirtschaftlich.
Befürwortung der pauschalen Beihilfe
Ich befürworte die Einführung einer pauschalen Beihilfe!!!
Warum soll der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte keine Beihilfe bekommen und seine Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen? Das ist meines Erachtens nach ungerecht und entspricht nicht einer Gleichstellung oder Gleichbehandlung. Mir persönlich wurde verschwiegen, dass die private Krankenversicherung dazu verpflichtet ist jede Beamtin und jeden Beamten zu versichern, wenn er oder sie binnen drei Monaten nach der Verbeamtung die Aufnahme in die private Krankenversicherung beantragt. Zudem ist die private Krankenversicherung sogar dazu verpflichtet über das Vorhandensein dieser Aufnahmeklausel aufzuklären, was in meinem Fall absolut nicht erfolgt ist, ganz im Gegenteil - ich wurde sogar eiskalt belogen. Man sagte mir, dass ich auch bei anderen privaten Krankenversicherungen keine Chance auf eine Aufnahme hätte.
Nun zahle ich (obwohl auf Lebenszeit verbeamtet) seit Jahren den vollen Krankenversicherungsbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. (Meine Kolleginnen und Kollegen haben eine weitaus geringere monatliche Belastung.) Dass ich als Frau, nach der Erziehung meiner Kinder, wieder Vollzeit arbeiten werde, ist somit ausgeschlossen, es würde sich nämlich für mich überhaupt nicht mehr lohnen. Jedem Betroffenen würde so etwas sauer aufstoßen. Das darf einfach nicht sein!!!