Gebäude
Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (rEA BW) (Haushalte)
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Regionale Energieagenturen
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Um die Energieberatungsstruktur für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soll eine Stärkung und Weiterführung zielgruppenspezifischer Beratungsangebote (regionale Energieagenturen, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW), Caritas, Zukunft Altbau), zum Beispiel mit Fokus auf einkommensschwache Haushalte, ältere Bürgerinnen und Bürger und/oder insbesondere schlechte Gebäude erfolgen.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Unterstützung der Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (rEA BW) sowie des Handwerks; Ausbau und Optimierung der Beratungsstruktur; Schwerpunkt einkommensschwache Haushalte
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ unterstützt nicht-investive Projekte (unter anderem Konzepte), die die Aktivierung und Aufwertung von Innenbereichsflächen für Wohnen und Gewerbe mit einer effizienten Energieversorgung, Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien oder die Schaffung beziehungsweise Qualifizierung von Grünflächen im Bestand (doppelte Innenentwicklung) verknüpfen. Ziel ist es, bislang ungenutzte Flächen im Außenbereich zu schonen und den weiteren Flächenverbrauch einzudämmen. Des Weiteren soll vor Ort (falls noch nicht vorhanden) ein Bewusstsein für die Endlichkeit der Ressource Boden geschaffen, für den notwendigen sparsamen Umgang mit Fläche und für die Vorteile der Innenentwicklung geworben werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Aufgrund sehr geringer Mittel für zusätzliche Flächen kommt der bestmöglichen Nutzung des Bestandes eine sehr hohe Bedeutung zu, um so auch weiterhin die wissenschaftliche Weiterentwicklung räumlich unterstützen zu können.
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Entwicklung eines Gesamtkonzepts des Landes für die Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg, der Fraunhofer-Gesellschaft und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zur Erreichung von Klimaneutralität in der wirtschaftsnahen Forschung in Baden-Württemberg.
Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Errichtung eines Innovationszentrums mit Laboren, Werkstätten, Büroflächen, Co-working, Veranstaltungs- und Besprechungsräumen als Kristallisationspunkt für grüne Technologien in den Bereichen Energie, Umwelt und Mobilität sowie Wasserstofftechnologien.
Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Im Reallabor „CampUS hoch i“ werden Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaneutralität in Liegenschaften exemplarisch an Neu- und Bestandsgebäuden des Campus Vaihingen analysiert und demonstriert.
Universität Stuttgart: Projekt „CampUS hoch i“
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Klimaschutz im Baurecht. Verwendung von Baustoffen mit möglichst geringem Treibhausgas-Effekt (GWP) zur Herstellung eines möglichst hohen Anteils umbauten Raumes, auch in neu eröffneten Bereichen (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten) unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus.
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Das Förderprogramm gibt Eigentümerinnen und Eigentümern ein Anreiz, ihre Häuser energetisch anspruchsvoll zu sanieren. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 und 40 ergibt sich (ergänzend zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) eine Klimaprämie vom Land in Höhe von 2.000 / 4.000 Euro pro Wohneinheit. Die L-Bank wickelt das Förderprogramm ab. Das Förderprogramm soll um Einzelmaßnahmen ergänzt werden (siehe auch Tabelle zu zusätzlichen Maßnahmen). Der Förderstopp der BEG und die voraussichtliche Neuaufstellung auf Bundesebene könnte zu Anpassungen bei der Förderung führen.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Die Qualität des Vollzugs der gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden soll weiter erhöht werden. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, wie der Vollzug weiter optimiert werden kann. Teil des Konzepts sollen auch Weiterbildungsmaßnahmen für das Vollzugspersonal, die Verbesserung des Meldewesens und der Datenlage sowie die notwendige Fortschreibung von Handreichungen sein.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Um Sanierungen zu erleichtern, die Sanierungskosten zu senken und sowohl die Sanierungsqualität als auch die Sanierungsquote zu erhöhen, sollen bestehende Wohngebäude unter Verwendung industriell vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente qualitativ hochwertig auf einen ambitionierten Energiestandard saniert werden. Das seit 2019 bestehende Landesförderprogramm wird bis Ende 2023 fortgeführt und dabei auch die seit 2021 bestehende Bundesförderung sowie die Aktivitäten der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Serielle Sanierung von Wohngebäuden
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Förderprogramme im Gebäudesektor (zum Beispiel Schulbauförderung und Wohnraumförderung) werden nach und nach und fortlaufend auf ihre Kompatibilität mit dem Ziel Klimaneutralität 2040 geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Ressort: alle Ministerien
Um die Datenlage des Gebäudebestandes weiter zu verbessern, soll der Gebäudereport fortgeschrieben und erweitert werden. Ein Monitoring ist notwendig, um die Entwicklung bei der Verbesserung der Energieeffizienz bei Wärmeschutz und Wärmeversorgung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand beurteilen zu können.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Eine möglichst effiziente Nutzung von bestehenden Flächen ist essenziell zur Reduktion des Wärme- und Flächenverbrauchs im gesamten Gebäudebestand. Dazu müssen Vermittlungsmöglichkeiten für ineffizient oder bisher nicht genutzten Wohnraum geschaffen (Vorbild Programm „Prämienkatalog“), personell ausgestattet und entsprechend kommuniziert werden.
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Die Programme der Städtebauförderung unterstützen die Kommunen bei der Beseitigung ihrer städtebaulichen Missstände und Erreichung ihrer Sanierungsziele. Gegenstand ist die Förderung ganzer Maßnahmenbündel. Die Finanzhilfen unterstützen die Kommunen und Privaten beispielsweise bei der energetischen Sanierung ihres Gebäudebestands und der Neuschaffung sowie Aufwertung der blauen und grünen Infrastruktur – insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Folgen des Klimawandels und die Klimaresilienz. Die Programme der Städtebauförderung schaffen damit wichtige Anreize in die Investition in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
Im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten haben die Kommunen über den Fortschritt der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu berichten. Dabei sind die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Sanierungsgebiet ausführlich zu erläutern. Eine endgültige Bewertung der erreichten Sanierungsziele, die mitunter zum Beispiel von der Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Möglichkeit kommunaler Grundstückszugriffe abhängen, erfolgt nach Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (in der Regel nach acht bis zehn Jahren nach Programmaufnahme) mit Vorlage des Abschlussberichtes.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem Effizienzhausstandard 70 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren.
Nachhaltigkeitszertifizierung als regelmäßige Fördervoraussetzung für Neubauvorhaben in der Mietwohnraum- und in der Eigentumsförderung, wenn damit ein Vorhaben geschaffen und zumindest teilweise gefördert werden soll, das – insgesamt – mehr als 100 geförderte und nicht geförderte Wohneinheiten umfasst oder an einem solchen bereits bezugsfertigen neuen Objekt Sozialbindungen begründet werden sollen.
Die Zertifizierung von Neubauvorhaben ist zumindest nach der Eingangsstufe eines für den Wohnungsbau am Markt anerkannten Systems der Nachhaltigkeitszertifizierung seit dem 1. Juni 2022 verpflichtend.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnraumförderung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Mit den Formaten und Instrumenten der Wohnraumoffensive BW sollen Wege aufgezeigt, Akteure – insbesondere Kommunen – beratend und finanziell unterstützt sowie Projekte gefördert werden, deren Ziele ein gleichermaßen bezahlbares, bedarfsgerechtes Wohnen, wie auch klimagerechtes und insofern innovatives Bauen sind. Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, der Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und ein Prämienkatalog mit der Wiedervermietungsprämie und der Beratungsprämie.
Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ werden in agilen Arbeitsgruppen unter der Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen in zwei Themensäulen Herausforderungen wie die Schaffung beziehungsweise Erschließung von mehr bezahlbarem Wohnraum und das ökologischere Bauen sowie die Anpassung an die in Zukunft weiter steigenden Anforderungen des Klimaschutzes ressortübergreifend und mit externen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam bearbeitet.
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Erörterung im Rahmen der Entwicklung von Bauprojekten, vorrangig auf Ortsebene, aber auch im Rahmen interministerieller Besprechungen
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Landesregierung wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielkompatible Anforderungen an den Gebäudebestand sowie an Neubauten erhält und dass die Anforderungsgrößen, die Anforderungssystematik sowie die Normstruktur grundlegend überarbeitet und vereinfacht werden. Hierzu wurden in einer vom Umweltministerium beauftragten Studie GEG 2.0 Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts entwickelt. Damit soll das Sanierungsniveau angehoben werden.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Neukonzeption des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2.0) zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Durchführung einer Regionalen Planungsoffensive zur Umsetzung des Flächenziels von mindestens zwei Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Freiflächenfotovoltaik und des entsprechenden Planungsauftrags an die Regionalverbände in den Paragraphen 20 und 21 des des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg
Die Energiewende in Baden-Württemberg ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Mindestens zwei Prozent der Landesfläche sollen für regionalbedeutsame Anlagen für Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Für Freiflächen-Photovoltaik sollen mindestens 0,2 Prozent der Landesfläche gesichert werden. Die Aufgabe der planungsrechtlichen Sicherung ist in Baden-Württemberg den Regionalverbänden übertragen.
Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien, verkürzte Fristen zur Stellungnahme in den Beteiligungsverfahren und die Einführung eines Anzeigeverfahrens für die Satzungsbeschlüsse als Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regionalpläne soll die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Damit werden die Grundvoraussetzungen und Hilfestellungen für eine beschleunigte Planaufstellung identifiziert und zeitnah geschaffen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Regionale Planungsoffensive
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Kommentare : zum Gebäudesektor
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Bauen mit Holz
Allgemeines Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen zur Emissionsentwicklung der Sektoren im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zeigen, dass der Gebäudesektor seine Emissionen im Jahr 2023 mit etwa 102 Mio. Tonnen CO2-Äq. um rund 9 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr senken konnte. Diese Entwicklung geht unter anderem auf eine schwache
Allgemeines
Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen zur Emissionsentwicklung der Sektoren im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zeigen, dass der Gebäudesektor seine Emissionen im Jahr 2023 mit etwa 102 Mio. Tonnen CO2-Äq. um rund 9 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr senken konnte.
Diese Entwicklung geht unter anderem auf eine schwache Bautätigkeit zurück, die deutlich unter dem eigentlichen Bedarf liegt. Mit geschätzten 245.000 Fertigstellungen im Jahr 2023 bleibt der Wohnungsbau weit hinter dem politisch gesteckten Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr zurück.
Zudem sorgten milde Witterungsbedingungen im vergangenen Winter für einen niedrigeren Energieverbrauch als erwartet.
Trotz dieser Rahmenbedingungen wurde das Minderungsziel im Gebäudesektor um 1 Mio. Tonnen CO2-Äq. verfehlt. Das macht deutlich, dass im Gebäudebereich nach wie vor Maßnahmen notwendig sind, um Emissionen langfristig und effektiv einzusparen.
Erweiterte bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Holzbau
Baden-Württemberg gilt in Deutschland in Sachen Holzbau als Vorreiter. Dies spiegelt sich nicht nur in der Holzbauquote wider, sondern zeigt sich auch in unterschiedlichen Programmen, wie beispielsweise dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum oder der Holzbau-Offensive. Das Land hat damit früh erkannt, dass sich durch den Einsatz von nachwachsenden und nachhaltig genutzten Produkten auch positive Effekte im Gebäudebereich erzielen lassen. Trotzdem gibt es nach wie vor bauordnungsrechtliche Hemmnisse für den Holzbau, die weiter abgebaut werden müssen. Das betrifft an erster Stelle die Technischen Baubestimmungen des Landes. Ein zunehmendes Problem ist dabei die Ausstellung von sogenannten allgemeinen Bauartgenehmigungen, die ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden können. Die Erstellungs- und Bearbeitungszeit ist dadurch sehr hoch und nicht praxistauglich. In der Vergangenheit waren sogenannte allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) die Regel. Diese dürfen in Baden-Württemberg aber nur noch bis zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer genutzt werden. Ziel muss es jedoch sein die abP´s oder eine ähnlich unkomplizierte Art des Verwendbarkeitsnachweises weiterhin nutzen zu können.
Ein weiterer Punkt betrifft den Anhang 8 der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Hier wird nach wie vor der sogenannte TVOC-Wert zur gesundheitlichen Bewertung von Emissionen verwendet. Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil vor, das den TVOC-Wert zur Bewertung der Innenraumluftqualität für ungeeignet erklärt. Obwohl Holzwerkstoffe nun ausgenommen sind, wird der TVOC-Wert weiterhin allgemein herangezogen.
Es ist notwendig, den TVOC-Wert als Grundlage für die Bewertung des Gesundheitsschutzes abzuschaffen und stattdessen eine Einzelstoffbetrachtung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist eine Anpassung der NIK-Werte für Terpene an die aktuellen EU-LCI-Werte längst überfällig.
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg ermöglicht Typenprüfungen (auch Typengenehmigung), die grundsätzlich geeignet sind, baugleiche oder serielle Gebäudetypen einfach und schnell in anderen Bundesländern umzusetzen. Zudem erkennt Baden-Württemberg Typenprüfungen aus anderen Bundesländern an.
In der Praxis wird jedoch deutlich, dass geringfügige Abweichungen, die beispielsweise durch unterschiedliche Rahmenbedingungen am Standort entstehen, bereits dazu führen können, dass solche Typengenehmigungen nicht mehr anerkannt werden.
Ziel sollte es daher sein, Typengenehmigungen in Deutschland flächendeckend und praxisnah anwendbar zu machen und dazu Absprachen mit anderen Bundesländern zu treffen.
Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau Baden-Württemberg“
Durch eine gezielte Förderung kohlenstoffbindender und nachwachsender Rohstoffe im Bauwesen könnten ihre positiven Effekte noch stärker genutzt werden. Nordrhein-Westfalen ermöglicht im Rahmen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen ein Zusatzdarlehen für den Holzbau, das sich nach dem Gewicht des verbauten Holzes richtet. Dabei werden zusätzliche 1,30 € pro Kilogramm verbautem Holz gefördert, mit einer maximalen Förderung von 17.000 € pro Wohneinheit.
Nachhaltigkeitszertifizierungen spielen im Rahmen der Neubauförderung eine immer wichtigere Rolle. In der Praxis führt dies jedoch vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu Wettbewerbsnachteilen. Denn Zertifizierungsstellen legen Anforderungen fest, die über den Rahmen des QNG hinausgehen. So ist beispielsweise oft ein Chain-of-Custody-Zertifikat notwendig, um die nachhaltige Materialgewinnung bei Holz nachzuweisen. Für kleine Unternehmen reicht es nicht, beispielsweise PEFC-zertifiziertes Holz zu verarbeiten und die Produkte entsprechend zu verkaufen. Es ist eine zusätzliche Zertifizierung des Betriebs selbst erforderlich, die mit einem Aufwand verbunden ist, den kleine Unternehmen oft nicht bewältigen können. Die deutsche Säge- und Holzindustrie spricht sich daher dafür aus, bei der Förderung auch eine Option einzuräumen, bei der lediglich eine Ökobilanzierung notwendig ist. Dies wurde bereits im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" umgesetzt.
Umfassende Verbraucherberatung in der Wärmewende
Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den
Neue Gesetze und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stellen Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen, die über technische Fragen weit hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Wärmenetzen, in Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften. Auch das Vermieter-Mieter-Dilemma bringt weitere besondere Herausforderungen in den Feldern „Klimaneutrale Wärmenetze“ und dem „Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand“ mit sich.
Verbraucher:innen (als Haus-, Wohnungseigentümer:in, als Mieter:in, als Mitglied einer Wohnungseigentümer- bzw Erbengemeinschaft) müssen die Möglichkeit haben in allen Fragen der Wärme-/Energiewende eine anbieterunabhängige und umfassende Beratung zu allen steuer-, versicherungs-, förder-, verbraucher-, energierechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten und deren Wechselwirkung untereinander zu erhalten. Diese Beratung gilt es zu etablieren.
Preisausschreiben für die sauberste, klimaneutralste, ... Straße / Quartier / ...?
Ich weiß gar nicht, ob das Land BW oder dessen Kreise und Gemeinden Geld für sowas hätten (neben den ganzen Förderprogrammen, etc.), aber früher gab's doch mal solche Wettbewerbe wie "unser Dorf soll schöner werden" et al. Und aus Betroffenen Beteiligte zu machen, die sich selbst einbringen und gestalten können, und Anreize zu schaffen ist oft
Ich weiß gar nicht, ob das Land BW oder dessen Kreise und Gemeinden Geld für sowas hätten (neben den ganzen Förderprogrammen, etc.), aber früher gab's doch mal solche Wettbewerbe wie "unser Dorf soll schöner werden" et al. Und aus Betroffenen Beteiligte zu machen, die sich selbst einbringen und gestalten können, und Anreize zu schaffen ist oft geschickter als Verbote oder Zwang.
Ließe sich sowas z.B. für die schönste / innovativste / müllärmste / ... Straße oder Siedlung oder Ortsteil oder ... ersinnen? So dass z.B. belohnt würde, wenn ganz viele Bewohner eigeninitiativ zusammenspannen, z.B. die am nächsten Morgen oft zerfetzten Gelben Säcke schon vorab wieder aufzulesen? Oder auf besonders viele Haus- und Carportdächer eine PV-Anlage zu installieren? Oder diese kleinen Windräder auf den Balkonen, wie es sie für Segelboote gibt? Oder, oder, oder, ... Und als Belohnung und Anerkennung wird dann z.B. 1x p.a. oder wann auch immer von der Gemeinde / Kreis / Land ein Preis an diese Gemeinschaft verteilt. Vielleicht würde sowas zu einem grundsätzlicheren Umdenken und Sensibilisierung führen, gewiss aber zu einer Stärkung des Zwischenmenschlichen in solchen Verbünden.
Innenentwicklung, Mikroklima, Abrisse, Flächenverbrauch, Wohnraumschaffung
Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden. Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf
Innenverdichtung ist im Hinblick auf den Klimawandel sehr kritisch zu sehen. Durch Nachverdichtung wird das Mikroklima vor allem in Innenstädten nachteilig beeinflusst. Grüne und vor allem auch schattige Freiflächen müssen unbedingt erhalten bzw. geschaffen werden.
Es gibt genug Spielraum für Nachverdichtung in brachliegenden Gewerbegebieten, auf Flachdach-Gewerbeeinheiten und auf großflächigen Parkplätzen vor allem bei Gewerbegebieten und Einkaufszentren.
Auf allen Märkten des Handels (Baumärkte, Supermärkte etc.) müssen in Zukunft ein, zwei oder sogar drei Ebenen Wohneinheiten gesetzt werden. Diese können angenehm gestaltet werden mit Terrassen, grünen Innenhöfen, PV oben, etc. Gestalterische Ideen dazu gibt es genug. In Österreich wird dies zum Teil schon gemacht.
Entsprechende Gewerbehallen dürfen dazu in Zukunft nicht mehr in Leichtbauweise errichtet werden. Ebenso müssen alle großen Parkplatzflächen zukünftig mit ein paar Stockwerken überbaut werden. So lässt sich jede Menge Wohnraum schaffen ohne weiteren Flächenverbrauch und ohne bauliche Verdichtung in den Innenstädten.
Ebenso muss Bauen im Bestand in Zukunft zum Maßstab werden. Gebäudeabrisse dürfen nur noch im Ausnahmefall stattfinden. Graue Energie muss erhalten bleiben und Bauabfälle vermieden werden. Bestandserhalt ist nicht zwangsläufig teurer als Abriss und Neubau. Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen zukünftig eine CO2-Bepreisung inkludieren.
Mehr Stellflächen beim Wohnungsbau
Nach der LBO ist für jede Wohneinheit ein Stellplatz für ein Fahrzeug herzustellen. Das reicht allerdings oft nicht aus, da die wenigsten Haushalte nur ein Fahrzeug besitzen.
Die Stellplätze für Privatfahrzeiuge sollten in erster Linie auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden. Daher rege ich eine Anpassung der Regelung an.
Grauwasserkonzepte
Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen
Bislang beschränkt sich die Trinkwasseroptimierung auf Verbesserungen der Effizienz bei Erwärmung. Ein weiteres Potenzial besteht in der Grauwassernutzung, zur Reduktion des Trinkwasserbedarfs und damit auch zur (auch energetischen ) Entlastung von Kläranlagen und Netzen. Hier müßte ein Anreiz gegeben werden, die damit verbundenen Mehraufwendungen in Planung und Bau zu kompensieren.
Flächenfraß
Noch immer wird in die Fläche gebaut. Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten. Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet. Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im
Noch immer wird in die Fläche gebaut.
Hier bedarf es einer höheren Bewertung von unbebauter Fläche und detailliertere Begründung inkl die Bereitgestellung für Bürger nachvollziehbare Daten.
Beim Bevölkerungswachstum werden die Wanderungsgewinne zu Lasten strukturschwacher Regionen nicht herausgerechnet.
Ein Wohnraumkataster, dass den Wohnraum im Innenraum perspektivisch aufzeigt muss zwingend vorgeschrieben werden (Inkl aktuell bewohnter Wohnung durch ältere Menschen-so hart es klingt unter Beachtung der durchschnittlichen Lebenserwartung)
Vertikale Bauhöhenbegrenzung im Innenbereich nur noch in absoluten Ausnahmefällen (innerster Ortsbereich, einzelne Straßenzüge bei Altstädten, Flaniermeile,..). Stattdessen Vorgabe von Mindestgeschossen.
Frühzeitige ECHTE Beteiligung der Öffentlichkeit (alle Daten transparent, nicht nur die pro-Bebauung) und barrierefreien öffentlicher Zugang zu bereits bekannten Sachverhalten vor der Offenlage.
Einbindung der Naturschutzverbände nicht nur im Rahmen von Stellungnahmen (zwingende Installation eines Umweltausschusses auf Kommunaler Ebene mit Vertretern der Naturschutzverbände mit dem Recht Themen selbst einzubringen)
Außenentwicklung nur noch bei vorheriger Entsiegelung anderer Flächen im Verhältnis mind. 1:1
Kommunale FF-PV Vorgaben für Regionale Planungsoffensive
Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und
Die Ausweisung für Freiflächen-PV funktioniert nicht. Aktuell werden wahllos Flächen in die Teilfortschreibung der Regionalpläne mit aufgenommen, bei welchen zwar die Schutzgebiete berücksichtigt sind, jedoch weder Netzanschluss, Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat oder Flächenkonflikt mit Landwirtschaft und Naturschutz geklärt sind.
Und dann ergibt sich für diese Flächen lediglich die Privilegierung der Regionalen Grünzüge, sonst gar nichts. Fazit der Flächen ist maximal ein "Hier könnte theoretisch eine FF-PV errichtet werden."
So kommen wir bei der Thematik aber nicht voran. Besser wären Kommunale Vorgaben von 2% der Gemarkungsflächen bis 2040 zu realisieren. Für Kommunen ohne Windpotenzial sind die 0,2% zu wenig und reichen bei weitem nicht für die Kommunalen Klimaschutzziele.
Die Kommunen können abschätzen, wo es am Besten ist, brauchen aber 1. eine konkrete Vorgabe, aktuell ist der Druck nicht groß genug und 2. rechtliche Möglichkeiten für die Durchführung auf diesen Flächen. Es braucht besonders Klarheit über Möglichkeiten in Schutzgebieten und Unterstützung durch die Landratsämter.
Mehr Verantwortungspflichten für Hausverwaltungen
Beim Vollzug zur Gebäudeeffizienz müssen Hausverwaltungen stärker in die Pflicht genommen werden: Hausverwaltungen erklären bei WEG-Versammlungen, dass die gesetzlich vorgeschrieben Energie-Einspar-Maßnahmen sowieso nicht kontrolliert werden. Das muss sich ändern!