Klimaschutz

Klima-Maßnahmenregister 2024

Das Klima-Maßnahmenregister enthält Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken sollen. Bürgerinnen und Bürger konnten online weitere Maßnahmen vorschlagen.

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2024

Stellungnahme Gebäude

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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Öffentlichkeitsbeteiligung am Klima-Maßnahmen-Register (KMR) und für die unterbreiteten Vorschläge.

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 sieht für den Gebäudesektor ein Sektorziel von 49 Prozent bis 2030 vor; dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) um 49 Prozent gegenüber 1990. Bis 2040 ist gemäß KlimaG BW sektorübergreifend Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg zu erreichen.

In der Praxis gibt es eine Reihe von Überschneidungen zwischen unterschiedlichen emissionsverursachenden Bereichen. Bisher wird die Erreichung der Minderungsziele für die Treibhausgasemissionen gemäß KlimaG BW getrennt betrachtet nach unterschiedlichen Sektoren: dem Sektor Energiewirtschaft, dem Sektor Industrie, dem Sektor Gebäude, dem Sektor Verkehr, dem Sektor Landwirtschaft, dem Sektor Abfallwirtschaft, dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Die Sektoren werden im Klima-Maßnahmen-Register (KMR) abgebildet. Zusätzlich zu dieser Aufteilung wurde im KMR ein Querschnittsbereich aufgenommen, der übergreifende Maßnahmen enthält. Eine klare Zuordnung zu den Sektoren ist in vielen Fällen kaum möglich. Auf Bundesebene hat der Bundestag im April 2024 eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) verabschiedet, die der Bundesrat abschließend gebilligt hat. In der Novelle steht die Erreichung des Minderungsziels für die gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind. Somit wird auf Ebene des Bundes nun eine sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen, wohingegen das KlimaG BW für Baden-Württemberg weiterhin eine sektorenweise Betrachtung vorsieht.

Die Emissionen, die nach dem KlimaG BW dem Gebäudesektor zugeordnet werden, umfassen nur die Emissionen aus dem Gebäudebetrieb und betreffen damit im Wesentlichen nur die Gebäudeenergieeffizienz sowie die Emissionen aus der Beheizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung mit fossilen Energieträgern. Die sachliche Zuständigkeit für die Gebäudeenergieeffizienz in Baden-Württemberg liegt beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Umweltministerium, kurz UM). Dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) und anderen Ministerien obliegt die Zuständigkeit für Emissionen, die durch Bauaktivitäten bei der Errichtung, der Instandhaltung, dem Umbau oder dem Abbruch entstehen. Für eine ganzheitliche Betrachtung der Emissionen von Gebäuden empfiehlt sich ein gemeinsamer Ansatz.

Grundsätzlich sind die Regulationsmöglichkeiten Baden-Württembergs im Gebäudesektor für Maßnahmen auf Landesebene aufgrund der Einbettung Baden-Württembergs in den europäischen und bundesdeutschen Rechtsrahmen sowie der bei der EU und dem Bund liegenden Regelungskompetenz stark eingeschränkt. Damit reduzieren sich die Steuerungsmöglichkeiten im Wesentlichen auf die Mitwirkung und gegebenenfalls Initiativen bei der einschlägigen Bundesgesetzgebung, auf den Bereich der Landesliegenschaften, auf Förderprogramme und deren klimafreundliche Ausrichtung sowie in Grenzen auch auf die Stärkung des Vollzugs. Förderprogramme des Landes können hier allerdings nur teilweise in einzelnen Segmenten der Bautätigkeit (zum Beispiel sozial gebundener Wohnraum oder Maßnahmen zur Stadtentwicklung) unterstützend wirken.

Um auf eine Verbesserung des regulatorischen Rahmens für den Gebäudesektor Einfluss zu nehmen, hat die Bauministerkonferenz im April 2022 unter dem Vorsitz Baden-Württembergs „Leitlinien zur Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Förderstandards auf Basis von THG-Emissionen“ veröffentlicht und daran anknüpfend mit der im September 2022 verabschiedeten „Stuttgarter Erklärung“ Eckpunkte für die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Die Bauministerkonferenz wendet sich damit an die Bundesregierung und fordert unter anderem bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes neben dem bisherigen Standard-Ansatz einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan – bezogen auf die THG-Emissionen – als ordnungsrechtliche Alternative zu etablieren. Auch die Möglichkeiten von Quartiersansätzen sollen gestärkt werden. Wirtschaftliche und soziale Aspekte sind im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ebenfalls zu berücksichtigen. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele muss offen sein für neue Technologien. Dabei müssen auch neue methodische Ansätze zur Abbildung und Berechnung der THG-Emissionen möglich sein.

Zur Umsetzung eines ganzheitlichen, umfassenden Ansatzes zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist es wichtig, nicht nur die Betriebsphase zu berücksichtigen, sondern den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden beziehungsweise Quartieren in den Blick zu nehmen. Jede Bautätigkeit verursacht zum Beispiel durch Gewinnung und Herstellung der Baustoffe sowie durch Transporte Treibhausgasemissionen und muss daher im Kontext ihrer Effektivität in Bezug auf die tatsächliche Reduktion von Treibhausgasemissionen betrachtet werden. Um dieser sehr komplexen Aufgabe gerecht zu werden, ist aus Sicht des MLW die abgegrenzte Betrachtung innerhalb des Gebäudesektors mit Fokus auf die Nutzungsphase von Gebäuden hinsichtlich der Zielerreichung, nämlich der maximal möglichen Senkung von Treibhausgasemissionen, nur als ein Baustein von vielen zu sehen. Werden die Herstellungs- und Errichtungsphase, die Instandhaltung sowie die Entsorgungsphase nicht berücksichtigt, fällt eine Vielzahl von treibhausgasrelevanten Prozessen aus dem Betrachtungsrahmen. Damit bleiben in diesem Rahmen wesentliche Aspekte der tatsächlichen Umweltwirkungen unberücksichtigt.

Ein wesentlicher Schlüssel für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die von Gebäuden verursacht werden, ist die Weiternutzung des Gebäudebestands: Bewahrung, Umnutzung, Umbau und Modernisierung (einschließlich einer energetischen Sanierung). Die Bauministerkonferenz hat im November 2023 unter dem Vorsitz Baden-Württembergs das Positionspapier „Bestand stärken“ veröffentlicht, das unter anderem auf diesen Aspekt eingeht. Damit soll die Entwicklung von Wegen angestoßen werden, mit welchen die Weiternutzung von Bestandsgebäuden wirtschaftlich attraktiv gestaltet werden kann, sodass typische finanzielle Risiken einer Sanierung im Bestand ausgeglichen werden.

Die Weiternutzung, die Umnutzung, der Umbau und die Modernisierung von Bestandsgebäuden anstelle eines Ersatz-Neubaus tragen signifikant dazu bei, Treibhausgasemissionen in Verbindung mit Gebäuden zu verringern. Durch den Erhalt des Gebäudebestands müssen weder für die verbleibende Gebäudestruktur noch für die Bautätigkeit (Abbruch und Neuerrichtung) Energie aufgewendet werden – die entsprechenden Treibhausgasemissionen werden vermieden. Die einmal aufgewendete Energie kann nach dem Positionspapier der Bauministerkonferenz mit Blick auf den Klimaschutz zu einer „goldenen Energie“ werden, in dem der Vorteil der Bestandsgebäude bei einer ganzheitlichen Betrachtung im Rahmen einer Ökobilanzierung gegenüber Neubauten umfassend berücksichtigt wird.

Für das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) steht außer Frage, dass bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen weitere Fortschritte wichtig sind. Dabei ist die Bezahlbarkeit des Wohnens unbedingt im Blick zu behalten. Die soziale Frage und die Umsetzung weiterer Schritte in Richtung Klimaneutralität müssen zwingend gemeinsam betrachtet werden und erfordern die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen mit Augenmaß. Hier wird besonders die Vereinbarkeit von bestandswahrender energetischer Sanierung und Sozialverträglichkeit eine Schlüsselrolle spielen.  Maßnahmen zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid(CO₂)-Emissionen müssen so ausgestaltet werden, dass sie die Gesellschaft und den Einzelnen nicht überfordern.

Nachfolgend wird auf die Hinweise zu Ergänzungen beziehungsweise Verbesserungen bestehender Maßnahmen und insbesondere auf die Vorschläge für neue Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register eingegangen. Insgesamt sind zwölf Kommentare zum Sektor Gebäude zu verschiedenen Themenbereichen eingegangen.

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