Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (rEA BW) (Haushalte)
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Regionale Energieagenturen
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Um die Energieberatungsstruktur für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soll eine Stärkung und Weiterführung zielgruppenspezifischer Beratungsangebote (regionale Energieagenturen, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) mit Fokus auf einkommensschwache Haushalte erfolgen.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ unterstützt nicht-investive Projekte (unter anderem Konzepte), die die Aktivierung und Aufwertung von Innenbereichsflächen für Wohnen und Gewerbe mit einer effizienten Energieversorgung, Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien oder die Schaffung beziehungsweise Qualifizierung von Grünflächen im Bestand (doppelte Innenentwicklung) verknüpfen. Ziel ist es, bislang ungenutzte Flächen im Außenbereich zu schonen und den weiteren Flächenverbrauch einzudämmen. Des Weiteren soll vor Ort (falls noch nicht vorhanden) ein Bewusstsein für die Endlichkeit der Ressource Boden geschaffen, für den notwendigen sparsamen Umgang mit Fläche und für die Vorteile der Innenentwicklung geworben werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Aufgrund sehr geringer Mittel für zusätzliche Flächen kommt der bestmöglichen Nutzung des Bestandes eine sehr hohe Bedeutung zu, um so auch weiterhin die wissenschaftliche Weiterentwicklung räumlich unterstützen zu können.
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Entwicklung eines Gesamtkonzepts des Landes für die Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg, der Fraunhofer-Gesellschaft und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zur Erreichung von Klimaneutralität in der wirtschaftsnahen Forschung in Baden-Württemberg.
Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Errichtung eines Innovationszentrums mit Laboren, Werkstätten, Büroflächen, Co-working, Veranstaltungs- und Besprechungsräumen als Kristallisationspunkt für grüne Technologien in den Bereichen Energie, Umwelt und Mobilität sowie Wasserstofftechnologien.
Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Im Reallabor „CampUS hoch i“ werden Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaneutralität in Liegenschaften exemplarisch an Neu- und Bestandsgebäuden des Campus Vaihingen analysiert und demonstriert.
Universität Stuttgart: Projekt „CampUS hoch i“
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Klimaschutz im Baurecht. Verwendung von Baustoffen mit möglichst geringem Treibhausgas-Effekt (GWP) zur Herstellung eines möglichst hohen Anteils umbauten Raumes, auch in neu eröffneten Bereichen (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten) unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Das Förderprogramm gibt Eigentümerinnen und Eigentümern ein Anreiz, ihre Häuser energetisch anspruchsvoll zu sanieren. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 und 40 ergibt sich (ergänzend zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) eine Klimaprämie vom Land in Höhe von 2.000 / 4.000 Euro pro Wohneinheit. Die L-Bank wickelt das Förderprogramm ab. Das Förderprogramm soll um Einzelmaßnahmen ergänzt werden (siehe auch Tabelle zu zusätzlichen Maßnahmen). Der Förderstopp der BEG und die voraussichtliche Neuaufstellung auf Bundesebene könnte zu Anpassungen bei der Förderung führen.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Die Qualität des Vollzugs der gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden soll weiter erhöht werden. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, wie der Vollzug weiter optimiert werden kann. Teil des Konzepts sollen auch Weiterbildungsmaßnahmen für das Vollzugspersonal, die Verbesserung des Meldewesens und der Datenlage sowie die notwendige Fortschreibung von Handreichungen sein.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Förderprogramme im Gebäudesektor (zum Beispiel Schulbauförderung und Wohnraumförderung) werden nach und nach und fortlaufend auf ihre Kompatibilität mit dem Ziel Klimaneutralität 2040 geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Ressort: alle Ministerien
Um die Datenlage des Gebäudebestandes weiter zu verbessern, soll der Gebäudereport fortgeschrieben und erweitert werden. Ein Monitoring ist notwendig, um die Entwicklung bei der Verbesserung der Energieeffizienz bei Wärmeschutz und Wärmeversorgung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand beurteilen zu können.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Eine möglichst effiziente Nutzung von bestehenden Flächen ist essenziell zur Reduktion des Wärme- und Flächenverbrauchs im gesamten Gebäudebestand. Dazu müssen Vermittlungsmöglichkeiten für ineffizient oder bisher nicht genutzten Wohnraum geschaffen (Vorbild Programm „Prämienkatalog“), personell ausgestattet und entsprechend kommuniziert werden.
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Die Programme der Städtebauförderung unterstützen die Kommunen bei der Beseitigung ihrer städtebaulichen Missstände und Erreichung ihrer Sanierungsziele. Gegenstand ist die Förderung ganzer Maßnahmenbündel. Die Finanzhilfen unterstützen die Kommunen und Privaten beispielsweise bei der energetischen Sanierung ihres Gebäudebestands und der Neuschaffung sowie Aufwertung der blauen und grünen Infrastruktur – insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Folgen des Klimawandels und die Klimaresilienz. Die Programme der Städtebauförderung schaffen damit wichtige Anreize in die Investition in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
Im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten haben die Kommunen über den Fortschritt der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu berichten. Dabei sind die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Sanierungsgebiet ausführlich zu erläutern. Eine endgültige Bewertung der erreichten Sanierungsziele, die mitunter zum Beispiel von der Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer_innen oder der Möglichkeit kommunaler Grundstückszugriffe abhängen, erfolgt nach Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (in der Regel nach acht bis zehn Jahren nach Programmaufnahme) mit Vorlage des Abschlussberichtes.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem Effizienzhausstandard 70 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren.
Nachhaltigkeitszertifizierung als regelmäßige Fördervoraussetzung für Neubauvorhaben in der Mietwohnraum- und in der Eigentumsförderung, wenn damit ein Vorhaben geschaffen und zumindest teilweise gefördert werden soll, das – insgesamt – mehr als 100 geförderte und nicht geförderte Wohneinheiten umfasst oder an einem solchen bereits bezugsfertigen neuen Objekt Sozialbindungen begründet werden sollen.
Die Zertifizierung von Neubauvorhaben ist zumindest nach der Eingangsstufe eines für den Wohnungsbau am Markt anerkannten Systems der Nachhaltigkeitszertifizierung seit dem 1. Juni 2022 verpflichtend.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnraumförderung
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Mit den Formaten und Instrumenten der Wohnraumoffensive BW sollen Wege aufgezeigt, Akteure – insbesondere Kommunen – beratend und finanziell unterstützt sowie Projekte gefördert werden, deren Ziele ein gleichermaßen bezahlbares, bedarfsgerechtes Wohnen, wie auch klimagerechtes und insofern innovatives Bauen sind. Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, der Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und ein Prämienkatalog mit der Wiedervermietungsprämie und der Beratungsprämie.
Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ werden in agilen Arbeitsgruppen unter der Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen in zwei Themensäulen Herausforderungen wie die Schaffung beziehungsweise Erschließung von mehr bezahlbarem Wohnraum und das ökologischere Bauen sowie die Anpassung an die in Zukunft weiter steigenden Anforderungen des Klimaschutzes ressortübergreifend und mit externen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam bearbeitet.
Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen”
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Erörterung im Rahmen der Entwicklung von Bauprojekten, vorrangig auf Ortsebene, aber auch im Rahmen interministerieller Besprechungen
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Landesregierung wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielkompatible Anforderungen an den Gebäudebestand sowie an Neubauten erhält und dass die Anforderungsgrößen, die Anforderungssystematik sowie die Normstruktur grundlegend überarbeitet und vereinfacht werden. Hierzu wurden in einer vom Umweltministerium beauftragten Studie GEG 2.0 Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts entwickelt. Damit soll das Sanierungsniveau angehoben werden.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Durchführung einer Regionalen Planungsoffensive zur Umsetzung des Flächenziels von mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Freiflächenfotovoltaik und des entsprechenden Planungsauftrags an die Regionalverbände in den Paragraphen 20, 21 KlimaG BW
Die Energiewende in Baden-Württemberg ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Mindestens zwei Prozent der Landesfläche sollen für regionalbedeutsame Anlagen für Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Für Freiflächen-Photovoltaik sollen mindestens 0,2 Prozent der Landesfläche gesichert werden. Die Aufgabe der planungsrechtlichen Sicherung ist in Baden-Württemberg den Regionalverbänden übertragen.
Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien, verkürzte Fristen zur Stellungnahme in den Beteiligungsverfahren und die Einführung eines Anzeigeverfahrens für die Satzungsbeschlüsse als Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regionalpläne soll die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Damit werden die Grundvoraussetzungen und Hilfestellungen für eine beschleunigte Planaufstellung identifiziert und zeitnah geschaffen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Regionale Planungsoffensive
Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
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