Ziel ist die Erstellung von umfassenden Energie- und Klimaschutzkonzeptionen durch jeden Hochschulstandort. Das fertige Konzept soll in einem ganzheitlichen Ansatz die für die Hochschule relevanten Handlungsfelder abdecken. Mit einer Ist- und Potentialanalyse sollen Ziele definiert und spezifische und zielkonforme Handlungsstrategien, Szenarien und Maßnahmen abgeleitet und priorisiert werden. Die wichtigsten Handlungsfelder sind Senkung und Bilanzierung der wichtigsten Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen; Energieversorgung, erneuerbare Energien, Photovoltaik-(PV-)Anlagen, Abwärmenutzung; Energiemanagement, Lastmanagement, Großverbraucher; Flächenmanagement, Auslastungsoptimierung; Mobilität, Dienstreisen; Beschaffungswesen, Nachhaltigkeit; Abfallentsorgung, Reinigung; Nutzerverhalten, Anreizsysteme; Freiflächen, Biodiversität
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
An neun nicht-universitären Leithochschulen wurden Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager (KSM) etabliert, die an der Schnittstelle zu Vermögen und Bau wirken und schnell realisierbare Klimaschutzprojekte und Maßnahmen identifizieren sollen. Alle nicht-universitären Hochschulstandorte in einem Bauamtsbezirk werden durch die KSM betreut.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Auch für den Gebäudebetrieb sind alle Möglichkeiten der Effizienzsteigerung zu nutzen, unter anderem durch den Einsatz neuer, digitaler Technologien, insbesondere im Energie- und Flächenmanagement:
Um einen energiesparenden, nettotreibhausgasneutralen Betrieb der Hochschulen zu sichern, ist ein effizientes Energie- und Flächenmanagement an den Hochschulen sicherzustellen. Erste Empfehlungen ergaben sich aus der Arbeitsgruppe Energiemanagement (Hochschulfinanzierungsvereinbarung I – HoFV I). Im Weiteren wurden im Rahmen HoFV II Pilotprojekte zur automatisierten Zählerstanderfassung „EnMA“ und zum Flächenmanagement „CAFM“ angestoßen. Diese werden nach den positiven Erfahrungen sukzessive auf die Hochschulen ausgerollt. Dies birgt ein erhebliches wirtschaftliches und CO2-Einsparpotential.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Masterplanung inklusive Energie- und Mobilitätskonzepten und Ableitung des hierfür erforderlichen Finanzierungsbedarfs.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Laufender Austausch über klimafreundliche Maßnahmen der Studierendenwerke seit Juni 2022. Antrag von Baden-Württemberg/Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Entschließung im März 2022 im Bundesrat zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramms für Studierende
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Für klimarelevante Maßnahmen, die über eingesparte Energiekosten refinanziert werden können, stellt das Land ein Intracting-Programm bereit.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Pilotprojekt an der Uni Stuttgart mit dem Exzellenzcluster EXC IntCdC (Integrative Computational Design and Construction for Architecture) der Universität Stuttgart und dem Bauvorhaben LCRL (Large-Scale Construction Robotics Laboratory - Labor für Großraumrobotik in der Baufertigung) - Finanzministerium (FM) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) wollen sich im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in den Strategiedialog "Bezahlbarer Wohnraum und Innovatives Bauen" einbringen.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Umsetzung und Anwendung des Regularienkatalogs für ein effizientes Flächenmanagement.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ab sofort in entsprechenden Bauprojekten eingeplant, zum Beispiel beim Höchstleistungsrechner der Uni Stuttgart, Universitäts-IT der Uni Mannheim, und so weiter.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Das Kultusministerium steht kontinuierlich mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau in Kontakt und thematisiert mögliche Energieeffizienzmaßnahmen.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Das Kulturministerium steht mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau in Kontakt und thematisiert mögliche energetische Optimierungsmaßnahmen.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Dienstvereinbarungen für das Home-Office/das mobile Arbeiten sollen auch effiziente Unterbringungs-, Raumnutzungs-, und Arbeitsplatzkonzepte vorbereitet und anschließend umgesetzt werden.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu organisieren. Die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Organisation der Landesverwaltung ist ein zentraler Bereich in dem das Land eigenständig handeln kann. Zumal hier mit dem gesetzlich verankerten Ziel Klimaneutralität bereits 2030 zu erreichen ein besonders hoher Handlungsdruck besteht. Der Minderung des Treibhausgasausstoßes, der in den von der Landesverwaltung genutzten Liegenschaften verursacht wird, kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Im Juni 2023 wurde von der Landesregierung daher die Weiterentwicklung des Energie-und Klimaschutzkonzepts (Federführung Finanzministerium) beschlossen. Alle zwei Jahre erfolgt ein Bericht zum Umsetzungsstand des Konzepts zur Klimaneutralen Landesverwaltung.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klimaneutrale Landesverwaltung
Sektor: Querschnitt
Ressort: alle Ministerien
Einführung und Ausbau der elektronischen Akte; Einsatz von neuster Arbeitsplatz-Hardware nach Vorgaben von Green-IT, (Informationstechnologie) vermehrter Einsatz von Multifunktionsgeräten zur Verringerung der Zahl an Arbeitsplatzdruckern, zentraler IT-Betrieb im Rechenzentrum des Dienstleisters zur Vermeidung eigener Server, Ausbau der Videokonferenzlösungen zur Vermeidung von Dienstreisen.
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg: eJustice
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium der Justiz und für Migration
Mit den Erlösen der Green Bonds werden ökologisch-nachhaltige Projekte und Vorhaben refinanziert. Der Green Bond schafft dabei Transparenz über Ausgaben, die Beiträge zu den sechs Umweltzielen leisten, die von der relevanten EU-Verordnung als Bedingung ökologisch-nachhaltigen Wirtschaftens definiert worden sind (die sogenannte „EU-Taxonomie“). Die Regeln für die Auswahl der Projekte sowie die resultierende Projektliste werden jährlich durch eine externe Agentur überprüft (Second Party Opinion – SPO).
Eine Wirkungsberichterstattung (Impact Reporting) wird jährlich veröffentlicht. Das zu Grunde liegende Rahmenwerk („Green Bond Framework“) orientiert sich an den Green Bond Principles der International Capital Market Association („ICMA“).
Ministerium für Finanzen: Green Bond Baden-Württemberg
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Der Landtag hat am 6. Oktober 2021 neben dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Neufassung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für Landesliegenschaften zugestimmt. Das Finanzministerium hat den Entwurf des neugefassten Konzepts erarbeitet. Es wurden verschiedene Handlungsfelder mit zugehörigen Maßnahmen in Landesliegenschaften entwickelt um dem Klimaschutzziel für die Landesverwaltung Rechnung zu tragen.
Ministerium für Finanzen: Klimaschutz für eine lebenswerte Zukunft
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Vorhabens des Koalitionsvertrags, die Finanzanlagen des Landes inklusive seiner Beteiligungen konsequent auf das 1,5-Grad-Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Taxonomie der Europäischen Union auszurichten. Baden-Württemberg schafft damit den umfassendsten Nachhaltigkeitsstandard im Vergleich der Gebietskörperschaften.
Landesrecht Baden-Württemberg: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG)
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung werden bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch Landeseinrichtungen qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages
- ist eine Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung im Sinne der nachhaltigen Beschaffung vorgesehen,
- sollen Start-ups im Rahmen der VwV Beschaffung stärker berücksichtigt werden, um neue, innovative Produkte, Lösungen und Prozesse gerade im Bereich der Ressourcen- und Energieeffizienz zu fördern.
- sollen Schulungsangeboten zur nachhaltigen Beschaffung geschaffen werden.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Durch die Hochschulfinanzierungsvereinbarungen (HoFV) unterstützen die Hochschulen die übergeordneten Klimaschutzziele der Landesregierung und leisten die notwendigen Beiträge, um das im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankerte Ziel einer weitgehenden klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen (zum damaligen Stand war jedoch noch das Zieljahr 2040 im damaligen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankert). Zum Beispiel:
- externer Strombezug wurde vollständig durch zertifizierten Ökostrom ersetzt.
- Orientierung an den CO2-Flottendurchschnittswerte in den Kraftfahrzeug-(Kfz-)Fuhrparken an den Zielen der Landesregierung.
- Klimaabgabe bei Flugreisen.
- Obligatorisches Klimaschutzkapitel in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen mit realisier- und messbaren Zielen sowie verbindlichen Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr.
- Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion zu verdeutlichen.
- Die Hochschulen stellen auf der Grundlage ihrer in den relevanten Verwaltungsvorschriften festgelegten Betreiberverantwortung einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb sicher und nehmen die hierfür notwendigen Aufgaben im Bereich Energiemanagement wahr.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nach Paragraph 2 Absatz 5 Landeshochschulgesetz (LHG) ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, worunter auch der Klimaschutz und Klimaanpassung fallen, als Hochschulaufgabe verankert und erfasst insoweit alle Hochschulaufgaben, zum Beispiel die Struktur- und Entwicklungsplanung. Das LHG legt zudem in Paragraph 16 Absatz 3 Nummer 17 LHG die strukturelle Verankerung des Klimaschutzes in der Hochschule und die hochschulinterne Umsetzung der klimaschutzrechtlichen Vorschriften in die Rektoratsverantwortlichkeit. Hierdurch sollen auch unterschiedliche Aktivitäten innerhalb der Hochschule vernetzt und hochschulübergreifende Kooperationen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung gefördert werden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Informationsveranstaltungen, Vernetzung, Austausch, Workshops zur Unterstützung der Kultureinrichtungen zur Erreichung der Klimaneutralität
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Auf Grundlage des Leitfadens „Green Culture – Leitfaden für den Klimaschutz in den Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg“ haben die staatlichen Kultureinrichtungen jeweils individuell einen ersten Entwurf eines Klimaschutzkonzepts in unterschiedlicher Ausprägung erstellt. Nun wird seitens des Ministeriums eine verbindliche Mustervorlage als Arbeitshilfe erarbeitet.
Aus den dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) übersendeten Klimaschutzkonzepten wird nun unter Berücksichtigung der landes- und bundesrechtlichen Vorgaben eine Mustervorlage für ein Klimaschutzkonzept in Kultureinrichtungen erstellt. Die Mustervorlage soll bis spätestens Herbst 2024 abgestimmt sein und den staatlichen Kultureinrichtungen zur Verfügung stehen. Diese werden verpflichtet, ihr Klimaschutzkonzept an die erarbeiteten Vorgaben anzupassen und einmal jährlich über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Die Klimaschutz- und Energieagentur (KEA BW) steht bei dem Gesamtvorhaben dem MWK wie auch den staatlichen Kultureinrichtungen beratend zur Seite.
Das Klimaschutzkonzept soll dazu dienen, Maßnahmen festzulegen, um effektiven Klimaschutz und eine Reduktion der CO2-Emissionen sicherzustellen. Im Zusammenspiel mit dem CO2-Kulturrechner, der die Höhe der CO2-Emissionen ermittelt, ist es die Basis für Maßnahmen zur Emissionsreduktion.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Der Fuhrpark der Polizei stellt mit seinen rund 5.400 Einsatzfahrzeugen den größten Fahrzeuganteil innerhalb der Landesverwaltung dar. Ziel ist es, den Fuhrpark der Polizei grundsätzlich und schnellstmöglich auf klimaneutrale Antriebssysteme umzustellen. Hierbei steht jedoch unabdingbar die erforderliche und uneingeschränkte Verfügbarkeit der Einsatzfahrzeuge zur polizeilichen Aufgabenerfüllung im Vordergrund, weshalb eine vollständige Umstellung aktuell noch nicht möglich ist. Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll dennoch, sofern möglich, eine verstärkte Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beziehungsweise Nutzung von regenerativem Kraftstoff (sofern diese Kraftstoffe angeboten und in den Einsatzfahrzeugen verwendet werden können) erfolgen. Bis 2030 könnte der Anteil klimaneutraler Fahrzeuge im Fuhrpark der Polizei bei etwa 67 Prozent liegen.
Sektor: Verkehr
Ressort: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
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