Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf

Hintergrund und Ablauf

Erfahren Sie mehr über den Hintergrund der Dialogischen Bürgerbeteiligung zur geplanten Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf und den geplanten Ablauf.

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Spielplatz vor den Häusern der Landeserstaufnahme Sigmaringen
Symbolbild

Der Ministerrat hat im Frühjahr 2024 beschlossen, die Regelkapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 12.000 Personen auszubauen. Es geht darum, auch bei plötzlichen Fluchtbewegungen, wie sie beispielsweise der Krieg in der Ukraine ausgelöst hat, über Pufferkapazitäten zu verfügen und zugleich Zivilschutzkapazitäten für Krisensituationen zu schaffen. Darüber hinaus soll dem Wunsch der Kommunen Rechnung getragen werden, um möglichst nur Personen weiterzuverteilen, die eine Bleibeperspektive haben. Dafür sind neue, dauerhafte Regelkapazitäten in der Erstaufnahme erforderlich. Deshalb errichtet das Land, neue Einrichtungen und erweitert Bestandseinrichtungen.

Im Beteiligungsprozess wollen wir erkunden, wie die Errichtung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Stuttgart-Weilimdorf bestmöglich gestaltet werden kann. Bei der Standortauswahl gibt es kein kommunales Vetorecht. Die Frage, ob die LEA nach Stuttgart-Weilimdorf kommt, ist also nicht mehr offen. Sie kann auch nicht auf lokaler Ebene entschieden oder mit Bürgerbeteiligung erörtert werden. Offen sind aber Fragen des Wie, also wie die LEA gut geplant, gebaut und betrieben wird.

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2025: Kabinett billigt Pläne für Landeserstaufnahme in Stuttgart-Weilimdorf

Ministerium der Justiz und für Migration: Standortsuche

Servicestelle Bürgerbeteiligung: Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf

Zeitplan für die Dialogische Bürgerbeteiligung in Stuttgart-Weilimdorf