Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese […]
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese Fläche
aus Sicht der Stadt Oberkirch nicht für eine Gebietsfestlegung geeignet ist. Das Vorranggebiet liegt in
unmittelbarer Nähe an der Schauenburg, dem weithin sichtbaren Oberkircher Wahrzeichen. Die
Schauenburg und die dort angelegten Rebanlagen und Grünflächen haben einen sehr hohen
landschaftsbildprägenden Wert, welcher für den Tourismus eine sehr erhebliche Rolle spielt.
Im Steckbrief des Umweltberichts auf Seite 189 sind die Bereiche mit Sichtbeziehungen auf potentielle
Windkraftanlagen dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass eine hohe bis sehr hohe visuelle
Erlebnisqualität gegeben ist. Es ist eine sehr erhebliche negative Betroffenheit des Schutzguts
Landschaftsschutz gegeben. Insbesondere in den weiter von der Windkraftanlagen entfernten
Wirkzonen 2 (500 bis 2.500m ) und 3 (2.500 bis 10.000 m) ist in sehr hohem Maße die Stadt
Oberkirch mit ihrer Bevölkerung betroffen.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen?
22.
Kommentar von :JA zur Schwend
Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche […]
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ attestiert.
Gleichzeitig ist hier das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf beiden W-12 Standorten würde zudem auf die Menschen der
dortigen Wohnstandorte in der einschließenden Tallage eine „erdrückende“, wenn nicht gar
„erschlagende“ Wirkung erzeugen. Der Standort W-12-2 erscheint für die Errichtung mehrerer
Windkraftanlagen aus Sicht des Gemeinderates zudem ohnehin ungeeignet und auch
erschließungstechnisch äußerst problematisch.
Einer beidseitigen Ausweisung von Vorrangflächen (W 12-1 und W 12-2) kann seitens des
Gemeinderates Lautenbach somit nicht zugestimmt werden. Dies nicht nur aufgrund der erheblichen
Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen (erdrückende und erschlagende Wirkung), sondern
auch angesichts der massiven Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Gebiets.
Generell hält der Gemeinderat aber auch die Vorranggebietsausweisung am Schärtenkopf (W 12-1)
für äußerst problematisch (siehe auch frühere Stellungnahmen der Gemeinde zur bestehenden
Ausweisung). Unabhängig vom erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild entsprechend dem
Ergebnis der untersuchten Umweltauswirkungen, wird eine Erschließung mit Windkraftanlagen
aufgrund der sehr schwierigen Zuwegung mit erheblichen Auswirkungen in den Naturhaushalt
verbunden sein, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen nicht annähernd gutzumachen sind.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage vom 23.9.24.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen? Welche Gründe liegen dort nicht vor?
23.
Kommentar von :JA zur Schwend
Wieso wird Koehler von der Stadt Oberkirch nicht am Windpark Hummelsebene beteiligt?
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die […]
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die Anlagen auf der Hummelsebene liegt vor.
Die Windpark Hummelsebene wird durch eine kommunal dominierte GmbH und Co. KG projektiert.
Das Investitionsvolumen für das Gesamt-Projekt beträgt wohl 31,5 Mio. Euro (ohne Kostensteigerungen).
Der Kommanditanteil beträgt in Summe wohl lediglich 1,5 Mio. Euro.
Die Kommanditanteile der Stadt Oberkirch und der Stadtwerke betragen an diesen 1,5 Mio. Euro insgesamt 53 %. (41 % Stadtwerke Oberkirch, 12 % Stadt Oberkirch).
(Nachrichtlich: 12 % Gemeinde Durbach, jeweils 2 (entspricht jeweils 30.000 Euro) weitere Kommunen, 25 % Ökostromgruppe).
Kommanditanteile sind frei veräußerbar.
Und auch eine oder mehrere der Anlagen/Rechte daran/projektierte Standorte wären veräußerbar an die Koehler Renewable Energy GmbH. Wenn man es will.
Die Stadt Oberkirch könnte also („fertig projektierte und genehmigte) Windkraftanlagen/Rechte/Standorte an die Koehler Renewable Energy GmbH verkaufen.
Eine neue Genehmigung wäre nicht erforderlich, der Eigentumswechsel müsste der Genehmigungsbehörde lediglich angezeigt werden.
Die Anlagen liegen im 5-Kilometer Radius um das Koehler-Werk. Ein Stromkabel müsste- wie in andere Fällen auch- gelegt werden.
Koehler könnte schnell und ohne Schäden für die Region durch die Stadt Oberkirch gefördert werden. Wenn man will.
24.
Kommentar von :JA zur Schwend
Faktencheck: Was bringt die Schwend für die Energiewende? Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, […]
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, Prüfungsergebnis auf S. 185 zur Schwend: „Gesamtbewertung des Vorranggebietes aus regionaler Sicht: Sehr erheblich negative Umweltauswirkungen.“)
Deshalb gilt es die Frage zu klären, wie hoch denn der erwartbare Nutzen in Form von Wind-Strom-Erträgen an diesem konkreten Standort wäre. Und ob dieser die Kosten rechtfertigt. Und wie er im Verhältnis zu anderen Standorten zu bewerten ist.
Dazu ein Faktencheck:
Hummelsebene: 271-399
Ödsbach (W-15): 301-368
Schärtenkopf: 215-281 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
Schauenburg: 216-240 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
SCHWEND: 215-246
(Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen jeweils die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 m in W/m², gemäß Regionalplanung/Windatlas BW).
25.
Kommentar von :abcde
Klarstellung zum „Faktencheck Schwend“: Windleistungsdichte, Umweltauswirkungen und Nutzen
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
[…]
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
1. Windleistungsdichte am Standort Schwend
Die dort genannte Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf 160 m Höhe entspricht dem unteren bis mittleren Bereich der windhöffigen Zonen, wie sie im Energieatlas Baden-Württemberg definiert sind.
• Ab 215 W/m² gelten Standorte als grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen (vgl. Windatlas BW).
• Die Werte für die Schwend liegen oberhalb dieser Schwelle – und damit im Bereich, den auch andere bereits realisierte Projekte aufweisen.
• Die Windleistungsdichte allein ist kein alleiniger Entscheidungsmaßstab für den Erfolg oder die Sinnhaftigkeit eines Windparks. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus:
○ konkreten Windgutachten (Vor-Ort-Messungen),
○ Anlagentechnik,
○ Netzanbindung,
○ Umweltverträglichkeit,
○ Wirtschaftlichkeit.
Der Vergleich mit anderen Standorten ist nur dann belastbar, wenn alle Werte unter gleichen methodischen Bedingungen ermittelt wurden (z. B. gekappte mittlere Dichte auf identischer Höhe). Diese Angaben fehlen, weshalb ein Vergleich nur nach eingehender Prüfung aller Flächen möglich ist.
2. Umweltbewertung im Regionalplan
Im Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans (1. Offenlage) wird für das Gebiet Schwend auf potenziell konflikthafte Umweltauswirkungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere Aspekte wie:
• das Landschaftsbild,
• den Artenschutz (z. B. Vorkommen geschützter Arten),
• mögliche Schutzgebiete in der Nähe.
Wichtig ist aber:
???? Die Aussage über „sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ ist keine pauschale Ablehnung, sondern Teil einer Umweltvorsorgeprüfung.
???? In der Regionalplanung werden solche Konflikte kategorisiert, aber nicht abschließend bewertet oder genehmigungsrechtlich gewertet.
Das bedeutet: Ein Standort mit hohen Umweltkonflikten ist nicht automatisch ausgeschlossen, sondern bedarf später im BImSchG-Verfahren einer detaillierten, flächenkonkreten Prüfung und ggf. Auflagen oder Kompensationen.
3. Kein vollständiger Kosten-Nutzen-Vergleich
Der Kommentar behauptet, man müsse Nutzen (Windstrom) und Kosten (ökologisch, gesellschaftlich) abwägen – was richtig ist. Aber der vorgelegte Faktencheck liefert:
• keine Stromertragsprognose,
• keine Angaben zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen,
• keine Daten zur CO₂-Ersparnis oder Netzintegration.
Somit ist der „Kosten-Nutzen“-Rahmen unvollständig und einseitig. Eine echte Abwägung kann nur auf Basis projektindividueller Gutachten und Daten erfolgen – und genau dies ist Zweck des BImSchG-Verfahrens nach Abschluss von Vorprüfungen wie Pachtverhandlungen.
Fazit
Die im Kommentar enthaltenen Zahlen zur Windleistungsdichte sind formal korrekt, werden aber aus dem fachlichen Kontext gerissen. Auch die Umweltbewertung des Regionalplans ist nicht als Ablehnung zu verstehen, sondern als Hinweis auf vertiefte Prüfbedarfe im späteren Genehmigungsverfahren.
Der Standort Schwend weist Windverhältnisse auf, die ihn grundsätzlich als geeignet klassifizieren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Eine seriöse Abwägung von Nutzen und Belastungen kann erst auf Grundlage konkreter Gutachten erfolgen, nicht anhand von Atlaswerten allein.
26.
Kommentar von :abcde
Einordnung zur Ablehnung am Schärtenkopf – Was bedeutet das für Schwend?
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen […]
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen die geplanten Windräder direkt über bewohnten Tallagen – mit geringer Entfernung zur Bebauung. Die dort beschriebene „erdrückende Wirkung“ bezieht sich auf dieses besondere Landschaftsverhältnis.
- Die Zuwegung und Erschließung dort gilt als besonders problematisch, mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Boden – das ist in Schwend so bisher nicht festgestellt.
- Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sind standortabhängig. Die Schwend liegt auf einer Hochfläche, deutlich entfernt von dichten Wohngebieten, mit einer anderen Nutzung und Sichtbarkeit.
Natürlich gilt: Auch auf der Schwend müssen Natur, Artenvielfalt und Auswirkungen auf den Menschen genau geprüft werden. Aber das geschieht – wie gesetzlich vorgeschrieben – im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Daher sollte man nicht vorschnell Schlüsse ziehen oder unterschiedliche Standorte gleichsetzen. Sachlichkeit und faire Prüfung helfen weiter – nicht pauschale Ablehnung.
27.
Kommentar von :Sonnenenergie84
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln […]
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
28.
Kommentar von :JA zur Schwend
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als […]
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
29.
Kommentar von :JA zur Schwend
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die […]
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
30.
Kommentar von :JA zur Schwend
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit […]
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.
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Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese Fläche
aus Sicht der Stadt Oberkirch nicht für eine Gebietsfestlegung geeignet ist. Das Vorranggebiet liegt in
unmittelbarer Nähe an der Schauenburg, dem weithin sichtbaren Oberkircher Wahrzeichen. Die
Schauenburg und die dort angelegten Rebanlagen und Grünflächen haben einen sehr hohen
landschaftsbildprägenden Wert, welcher für den Tourismus eine sehr erhebliche Rolle spielt.
Im Steckbrief des Umweltberichts auf Seite 189 sind die Bereiche mit Sichtbeziehungen auf potentielle
Windkraftanlagen dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass eine hohe bis sehr hohe visuelle
Erlebnisqualität gegeben ist. Es ist eine sehr erhebliche negative Betroffenheit des Schutzguts
Landschaftsschutz gegeben. Insbesondere in den weiter von der Windkraftanlagen entfernten
Wirkzonen 2 (500 bis 2.500m ) und 3 (2.500 bis 10.000 m) ist in sehr hohem Maße die Stadt
Oberkirch mit ihrer Bevölkerung betroffen.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen?
Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ attestiert.
Gleichzeitig ist hier das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf beiden W-12 Standorten würde zudem auf die Menschen der
dortigen Wohnstandorte in der einschließenden Tallage eine „erdrückende“, wenn nicht gar
„erschlagende“ Wirkung erzeugen. Der Standort W-12-2 erscheint für die Errichtung mehrerer
Windkraftanlagen aus Sicht des Gemeinderates zudem ohnehin ungeeignet und auch
erschließungstechnisch äußerst problematisch.
Einer beidseitigen Ausweisung von Vorrangflächen (W 12-1 und W 12-2) kann seitens des
Gemeinderates Lautenbach somit nicht zugestimmt werden. Dies nicht nur aufgrund der erheblichen
Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen (erdrückende und erschlagende Wirkung), sondern
auch angesichts der massiven Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Gebiets.
Generell hält der Gemeinderat aber auch die Vorranggebietsausweisung am Schärtenkopf (W 12-1)
für äußerst problematisch (siehe auch frühere Stellungnahmen der Gemeinde zur bestehenden
Ausweisung). Unabhängig vom erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild entsprechend dem
Ergebnis der untersuchten Umweltauswirkungen, wird eine Erschließung mit Windkraftanlagen
aufgrund der sehr schwierigen Zuwegung mit erheblichen Auswirkungen in den Naturhaushalt
verbunden sein, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen nicht annähernd gutzumachen sind.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage vom 23.9.24.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen? Welche Gründe liegen dort nicht vor?
Wieso wird Koehler von der Stadt Oberkirch nicht am Windpark Hummelsebene beteiligt?
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die Anlagen auf der Hummelsebene liegt vor.
Die Windpark Hummelsebene wird durch eine kommunal dominierte GmbH und Co. KG projektiert.
Das Investitionsvolumen für das Gesamt-Projekt beträgt wohl 31,5 Mio. Euro (ohne Kostensteigerungen).
Der Kommanditanteil beträgt in Summe wohl lediglich 1,5 Mio. Euro.
Die Kommanditanteile der Stadt Oberkirch und der Stadtwerke betragen an diesen 1,5 Mio. Euro insgesamt 53 %. (41 % Stadtwerke Oberkirch, 12 % Stadt Oberkirch).
(Nachrichtlich: 12 % Gemeinde Durbach, jeweils 2 (entspricht jeweils 30.000 Euro) weitere Kommunen, 25 % Ökostromgruppe).
Kommanditanteile sind frei veräußerbar.
Und auch eine oder mehrere der Anlagen/Rechte daran/projektierte Standorte wären veräußerbar an die Koehler Renewable Energy GmbH. Wenn man es will.
Die Stadt Oberkirch könnte also („fertig projektierte und genehmigte) Windkraftanlagen/Rechte/Standorte an die Koehler Renewable Energy GmbH verkaufen.
Eine neue Genehmigung wäre nicht erforderlich, der Eigentumswechsel müsste der Genehmigungsbehörde lediglich angezeigt werden.
Die Anlagen liegen im 5-Kilometer Radius um das Koehler-Werk. Ein Stromkabel müsste- wie in andere Fällen auch- gelegt werden.
Koehler könnte schnell und ohne Schäden für die Region durch die Stadt Oberkirch gefördert werden. Wenn man will.
Faktencheck: Was bringt die Schwend für die Energiewende? Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, Prüfungsergebnis auf S. 185 zur Schwend: „Gesamtbewertung des Vorranggebietes aus regionaler Sicht: Sehr erheblich negative Umweltauswirkungen.“)
Deshalb gilt es die Frage zu klären, wie hoch denn der erwartbare Nutzen in Form von Wind-Strom-Erträgen an diesem konkreten Standort wäre. Und ob dieser die Kosten rechtfertigt. Und wie er im Verhältnis zu anderen Standorten zu bewerten ist.
Dazu ein Faktencheck:
Hummelsebene: 271-399
Ödsbach (W-15): 301-368
Schärtenkopf: 215-281 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
Schauenburg: 216-240 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
SCHWEND: 215-246
(Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen jeweils die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 m in W/m², gemäß Regionalplanung/Windatlas BW).
Klarstellung zum „Faktencheck Schwend“: Windleistungsdichte, Umweltauswirkungen und Nutzen
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
1. Windleistungsdichte am Standort Schwend
Die dort genannte Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf 160 m Höhe entspricht dem unteren bis mittleren Bereich der windhöffigen Zonen, wie sie im Energieatlas Baden-Württemberg definiert sind.
• Ab 215 W/m² gelten Standorte als grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen (vgl. Windatlas BW).
• Die Werte für die Schwend liegen oberhalb dieser Schwelle – und damit im Bereich, den auch andere bereits realisierte Projekte aufweisen.
• Die Windleistungsdichte allein ist kein alleiniger Entscheidungsmaßstab für den Erfolg oder die Sinnhaftigkeit eines Windparks. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus:
○ konkreten Windgutachten (Vor-Ort-Messungen),
○ Anlagentechnik,
○ Netzanbindung,
○ Umweltverträglichkeit,
○ Wirtschaftlichkeit.
Der Vergleich mit anderen Standorten ist nur dann belastbar, wenn alle Werte unter gleichen methodischen Bedingungen ermittelt wurden (z. B. gekappte mittlere Dichte auf identischer Höhe). Diese Angaben fehlen, weshalb ein Vergleich nur nach eingehender Prüfung aller Flächen möglich ist.
2. Umweltbewertung im Regionalplan
Im Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans (1. Offenlage) wird für das Gebiet Schwend auf potenziell konflikthafte Umweltauswirkungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere Aspekte wie:
• das Landschaftsbild,
• den Artenschutz (z. B. Vorkommen geschützter Arten),
• mögliche Schutzgebiete in der Nähe.
Wichtig ist aber:
???? Die Aussage über „sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ ist keine pauschale Ablehnung, sondern Teil einer Umweltvorsorgeprüfung.
???? In der Regionalplanung werden solche Konflikte kategorisiert, aber nicht abschließend bewertet oder genehmigungsrechtlich gewertet.
Das bedeutet: Ein Standort mit hohen Umweltkonflikten ist nicht automatisch ausgeschlossen, sondern bedarf später im BImSchG-Verfahren einer detaillierten, flächenkonkreten Prüfung und ggf. Auflagen oder Kompensationen.
3. Kein vollständiger Kosten-Nutzen-Vergleich
Der Kommentar behauptet, man müsse Nutzen (Windstrom) und Kosten (ökologisch, gesellschaftlich) abwägen – was richtig ist. Aber der vorgelegte Faktencheck liefert:
• keine Stromertragsprognose,
• keine Angaben zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen,
• keine Daten zur CO₂-Ersparnis oder Netzintegration.
Somit ist der „Kosten-Nutzen“-Rahmen unvollständig und einseitig. Eine echte Abwägung kann nur auf Basis projektindividueller Gutachten und Daten erfolgen – und genau dies ist Zweck des BImSchG-Verfahrens nach Abschluss von Vorprüfungen wie Pachtverhandlungen.
Fazit
Die im Kommentar enthaltenen Zahlen zur Windleistungsdichte sind formal korrekt, werden aber aus dem fachlichen Kontext gerissen. Auch die Umweltbewertung des Regionalplans ist nicht als Ablehnung zu verstehen, sondern als Hinweis auf vertiefte Prüfbedarfe im späteren Genehmigungsverfahren.
Der Standort Schwend weist Windverhältnisse auf, die ihn grundsätzlich als geeignet klassifizieren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Eine seriöse Abwägung von Nutzen und Belastungen kann erst auf Grundlage konkreter Gutachten erfolgen, nicht anhand von Atlaswerten allein.
Einordnung zur Ablehnung am Schärtenkopf – Was bedeutet das für Schwend?
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen die geplanten Windräder direkt über bewohnten Tallagen – mit geringer Entfernung zur Bebauung. Die dort beschriebene „erdrückende Wirkung“ bezieht sich auf dieses besondere Landschaftsverhältnis.
- Die Zuwegung und Erschließung dort gilt als besonders problematisch, mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Boden – das ist in Schwend so bisher nicht festgestellt.
- Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sind standortabhängig. Die Schwend liegt auf einer Hochfläche, deutlich entfernt von dichten Wohngebieten, mit einer anderen Nutzung und Sichtbarkeit.
Natürlich gilt: Auch auf der Schwend müssen Natur, Artenvielfalt und Auswirkungen auf den Menschen genau geprüft werden. Aber das geschieht – wie gesetzlich vorgeschrieben – im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Daher sollte man nicht vorschnell Schlüsse ziehen oder unterschiedliche Standorte gleichsetzen. Sachlichkeit und faire Prüfung helfen weiter – nicht pauschale Ablehnung.
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.