Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese […]
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese Fläche
aus Sicht der Stadt Oberkirch nicht für eine Gebietsfestlegung geeignet ist. Das Vorranggebiet liegt in
unmittelbarer Nähe an der Schauenburg, dem weithin sichtbaren Oberkircher Wahrzeichen. Die
Schauenburg und die dort angelegten Rebanlagen und Grünflächen haben einen sehr hohen
landschaftsbildprägenden Wert, welcher für den Tourismus eine sehr erhebliche Rolle spielt.
Im Steckbrief des Umweltberichts auf Seite 189 sind die Bereiche mit Sichtbeziehungen auf potentielle
Windkraftanlagen dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass eine hohe bis sehr hohe visuelle
Erlebnisqualität gegeben ist. Es ist eine sehr erhebliche negative Betroffenheit des Schutzguts
Landschaftsschutz gegeben. Insbesondere in den weiter von der Windkraftanlagen entfernten
Wirkzonen 2 (500 bis 2.500m ) und 3 (2.500 bis 10.000 m) ist in sehr hohem Maße die Stadt
Oberkirch mit ihrer Bevölkerung betroffen.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen?
23.
Kommentar von :JA zur Schwend
Wieso wird Koehler von der Stadt Oberkirch nicht am Windpark Hummelsebene beteiligt?
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die […]
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die Anlagen auf der Hummelsebene liegt vor.
Die Windpark Hummelsebene wird durch eine kommunal dominierte GmbH und Co. KG projektiert.
Das Investitionsvolumen für das Gesamt-Projekt beträgt wohl 31,5 Mio. Euro (ohne Kostensteigerungen).
Der Kommanditanteil beträgt in Summe wohl lediglich 1,5 Mio. Euro.
Die Kommanditanteile der Stadt Oberkirch und der Stadtwerke betragen an diesen 1,5 Mio. Euro insgesamt 53 %. (41 % Stadtwerke Oberkirch, 12 % Stadt Oberkirch).
(Nachrichtlich: 12 % Gemeinde Durbach, jeweils 2 (entspricht jeweils 30.000 Euro) weitere Kommunen, 25 % Ökostromgruppe).
Kommanditanteile sind frei veräußerbar.
Und auch eine oder mehrere der Anlagen/Rechte daran/projektierte Standorte wären veräußerbar an die Koehler Renewable Energy GmbH. Wenn man es will.
Die Stadt Oberkirch könnte also („fertig projektierte und genehmigte) Windkraftanlagen/Rechte/Standorte an die Koehler Renewable Energy GmbH verkaufen.
Eine neue Genehmigung wäre nicht erforderlich, der Eigentumswechsel müsste der Genehmigungsbehörde lediglich angezeigt werden.
Die Anlagen liegen im 5-Kilometer Radius um das Koehler-Werk. Ein Stromkabel müsste- wie in andere Fällen auch- gelegt werden.
Koehler könnte schnell und ohne Schäden für die Region durch die Stadt Oberkirch gefördert werden. Wenn man will.
22.
Kommentar von :JA zur Schwend
Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche […]
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ attestiert.
Gleichzeitig ist hier das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf beiden W-12 Standorten würde zudem auf die Menschen der
dortigen Wohnstandorte in der einschließenden Tallage eine „erdrückende“, wenn nicht gar
„erschlagende“ Wirkung erzeugen. Der Standort W-12-2 erscheint für die Errichtung mehrerer
Windkraftanlagen aus Sicht des Gemeinderates zudem ohnehin ungeeignet und auch
erschließungstechnisch äußerst problematisch.
Einer beidseitigen Ausweisung von Vorrangflächen (W 12-1 und W 12-2) kann seitens des
Gemeinderates Lautenbach somit nicht zugestimmt werden. Dies nicht nur aufgrund der erheblichen
Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen (erdrückende und erschlagende Wirkung), sondern
auch angesichts der massiven Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Gebiets.
Generell hält der Gemeinderat aber auch die Vorranggebietsausweisung am Schärtenkopf (W 12-1)
für äußerst problematisch (siehe auch frühere Stellungnahmen der Gemeinde zur bestehenden
Ausweisung). Unabhängig vom erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild entsprechend dem
Ergebnis der untersuchten Umweltauswirkungen, wird eine Erschließung mit Windkraftanlagen
aufgrund der sehr schwierigen Zuwegung mit erheblichen Auswirkungen in den Naturhaushalt
verbunden sein, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen nicht annähernd gutzumachen sind.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage vom 23.9.24.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen? Welche Gründe liegen dort nicht vor?
24.
Kommentar von :JA zur Schwend
Faktencheck: Was bringt die Schwend für die Energiewende? Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, […]
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, Prüfungsergebnis auf S. 185 zur Schwend: „Gesamtbewertung des Vorranggebietes aus regionaler Sicht: Sehr erheblich negative Umweltauswirkungen.“)
Deshalb gilt es die Frage zu klären, wie hoch denn der erwartbare Nutzen in Form von Wind-Strom-Erträgen an diesem konkreten Standort wäre. Und ob dieser die Kosten rechtfertigt. Und wie er im Verhältnis zu anderen Standorten zu bewerten ist.
Dazu ein Faktencheck:
Hummelsebene: 271-399
Ödsbach (W-15): 301-368
Schärtenkopf: 215-281 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
Schauenburg: 216-240 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
SCHWEND: 215-246
(Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen jeweils die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 m in W/m², gemäß Regionalplanung/Windatlas BW).
27.
Kommentar von :Sonnenenergie84
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln […]
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
29.
Kommentar von :JA zur Schwend
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die […]
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
18.
Kommentar von :JA zur Schwend
Unrichtige Behauptungen
Der Vergleich zum Windpark Hasel hinkt:
- KEINE Enklave-Situation
- KEIN Privat-Investor
- KEINE völlig verdrehte Verteilung der Nutzen und Lasten wie auf der Schwend (Gemeinde Hasel ist Flächeneigentümerin und hat die Windräder in Nähe zur eigenen Bebauung)
Man kann also noch lange suchen: Eine solch skurrile Situation findet man so […]
Der Vergleich zum Windpark Hasel hinkt:
- KEINE Enklave-Situation
- KEIN Privat-Investor
- KEINE völlig verdrehte Verteilung der Nutzen und Lasten wie auf der Schwend (Gemeinde Hasel ist Flächeneigentümerin und hat die Windräder in Nähe zur eigenen Bebauung)
Man kann also noch lange suchen: Eine solch skurrile Situation findet man so schnell kein zweites Mal.
28.
Kommentar von :JA zur Schwend
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als […]
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
31.
Kommentar von :abcde
Antwort: Fakten im Kontext statt Verkürzung – eine sachliche Einordnung
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze […]
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze Einordnung der zentralen Aussagen:
1. Windleistungsdichte und Investoren-Nutzen – ein falscher Gegensatz
- Der Kommentar suggeriert, es gehe nur um den wirtschaftlichen Nutzen eines Investors – doch das greift zu kurz:
Die Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf der Schwend liegt im als geeignet bewerteten Bereich des Windatlasses Baden-Württemberg (ab 215 W/m²). Diese Schwelle dient der regionalplanerischen Eignungsprüfung – sie zu ignorieren, heißt, an der Realität vorbeizudiskutieren.
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projekts ist nicht nur für Investoren entscheidend, sondern auch für Kommunen (z. B. Pachteinnahmen, Wertschöpfung) und für die Realisierbarkeit der Energiewende. Ein unrentables Projekt würde nie gebaut – auch wenn der Standort theoretisch Energie liefern könnte.
- Die Aussage „den Menschen sei es egal, ob der Investor ein Prozent mehr oder weniger verdient“, verkennt: Wenn sich kein Investor findet, wird auch keine regenerative Energie erzeugt. Ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt ist also Voraussetzung für jede Kilowattstunde.
Fazit: Windleistungsdichte, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind integrale Bestandteile eines Gesamtabwägungsprozesses – sie gegeneinander auszuspielen ist fachlich unzulässig.
2. Der „Binsenweisheit“-Trick: Das BImSchG-Verfahren ist zentral – nicht nebensächlich
Die Behauptung, dass die Prüfung durch Gutachten im Rahmen des BImSchG-Verfahrens eine „Binsenweisheit“ oder „Nebelkerze“ sei, ist nicht nur unzutreffend – sie unterstellt auch eine absichtliche Irreführung, ohne sie zu belegen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt die systematische Prüfung u. a. folgender Aspekte vor:
- Schall-/Schattenwurf,
-Naturschutz (Artenschutz, FFH-Gebiete),
- Wasserschutz,
- konkrete Windverhältnisse,
- technische Machbarkeit.
Diese Prüfung kann nur auf Basis flächenspezifischer Gutachten erfolgen, die wiederum erst nach Pachtvertrag beauftragt und finanziert werden können – das ist der reguläre Ablauf, keine Trickserei.
Fazit: Der Hinweis auf das BImSchG-Verfahren ist kein Ablenkungsmanöver, sondern zeigt auf, wo verbindlich entschieden wird. Eine Ablehnung oder Zustimmung zum Projekt ohne diese Daten ist sachlich nicht haltbar.
3. „Objektive Faktenlage“? – Kontext zählt!
Die Behauptung, die Aussagen zu Windleistungsdichte und Umweltauswirkungen seien objektive Fakten, die „diskreditiert“ würden, ist irreführend:
Die Umweltbewertung des Regionalplans nennt potenzielle Konflikte, aber keine Ausschlussgründe. Solche Bewertungen markieren Prüfbedarfe – sie ersetzen nicht die naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung im Genehmigungsverfahren.
Fazit: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Fakten, sondern gegen deren einseitige, verkürzte Auslegung. Sachliche Einordnung ist keine „Diskreditierung“, sondern notwendige Kontextualisierung.
4. Polarisierung statt Dialog – das eigentliche Problem
Durch wiederholte Unterstellungen (z. B. „Nebelkram“, „Vertröstung auf spätere Gutachten“, „Ein Prozent mehr Investorengewinn“) wird ein konfrontativer Ton angeschlagen, der sachlichen Austausch erschwert.
Diese Rhetorik führt nicht zu einem guten Miteinander, sondern schürt Konflikte:
- Sie schürt Misstrauen gegenüber Fachverfahren.
- Sie fördert pauschale Ablehnung statt differenzierter Prüfung.
- Sie stellt Kommunen oder Nachbargemeinden gegeneinander – obwohl Kooperation bei regionalen Energiezielen zentral wäre.
Fazit: Eine sachlich geführte Debatte braucht Vertrauen in Verfahren, differenzierte Betrachtung und gegenseitigen Respekt – keine Polarisierung durch rhetorische Tricks.
Statt Fakten pauschal zu „diskreditieren“, geht es darum, komplexe Entscheidungsprozesse verständlich zu machen, ihre Voraussetzungen zu prüfen – und gemeinsam tragfähige Wege zu finden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, eigene Positionen anhand neuer Daten zu überprüfen.
Ein Forum sollte ein Ort des sachlichen Austauschs bleiben – nicht der strategischen Verkürzung.
30.
Kommentar von :JA zur Schwend
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit […]
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.
Immer auf dem neuesten Stand
Abonnieren Sie den Beteiligungsportal-Newsletter.
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Kommentare
Sie konnten den Themenbereich bis zum 25. Juni 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Warum hat der Stadtrat Oberkirch den Standort Schauenburg abgelehnt?
„Die Fläche W-10 liegt auf Gemarkung Oberkirch und befindet sich im Gemeindewald Distrikt
Burgerwald. Bereits im Vorfeld der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands hat die
Stadt Oberkirch den Regionalverband Südlicher Oberrhein darauf hingewiesen, dass diese Fläche
aus Sicht der Stadt Oberkirch nicht für eine Gebietsfestlegung geeignet ist. Das Vorranggebiet liegt in
unmittelbarer Nähe an der Schauenburg, dem weithin sichtbaren Oberkircher Wahrzeichen. Die
Schauenburg und die dort angelegten Rebanlagen und Grünflächen haben einen sehr hohen
landschaftsbildprägenden Wert, welcher für den Tourismus eine sehr erhebliche Rolle spielt.
Im Steckbrief des Umweltberichts auf Seite 189 sind die Bereiche mit Sichtbeziehungen auf potentielle
Windkraftanlagen dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass eine hohe bis sehr hohe visuelle
Erlebnisqualität gegeben ist. Es ist eine sehr erhebliche negative Betroffenheit des Schutzguts
Landschaftsschutz gegeben. Insbesondere in den weiter von der Windkraftanlagen entfernten
Wirkzonen 2 (500 bis 2.500m ) und 3 (2.500 bis 10.000 m) ist in sehr hohem Maße die Stadt
Oberkirch mit ihrer Bevölkerung betroffen.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen?
Wieso wird Koehler von der Stadt Oberkirch nicht am Windpark Hummelsebene beteiligt?
Auf der Hummelsebene sollen drei Windkraftanlagen gebaut werden und dann rund 40 Mio. kWh Storm pro Jahr erzeugen.
Windhöffigkeit an der Hummelsebene:
271- 399 W/m².
(Zum Vergleich die windschwache Schwend: 215- 246 W/m²).
(mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160m, Quelle Regionalplanung/Windatlas BW)
Eine Genehmigung für die Anlagen auf der Hummelsebene liegt vor.
Die Windpark Hummelsebene wird durch eine kommunal dominierte GmbH und Co. KG projektiert.
Das Investitionsvolumen für das Gesamt-Projekt beträgt wohl 31,5 Mio. Euro (ohne Kostensteigerungen).
Der Kommanditanteil beträgt in Summe wohl lediglich 1,5 Mio. Euro.
Die Kommanditanteile der Stadt Oberkirch und der Stadtwerke betragen an diesen 1,5 Mio. Euro insgesamt 53 %. (41 % Stadtwerke Oberkirch, 12 % Stadt Oberkirch).
(Nachrichtlich: 12 % Gemeinde Durbach, jeweils 2 (entspricht jeweils 30.000 Euro) weitere Kommunen, 25 % Ökostromgruppe).
Kommanditanteile sind frei veräußerbar.
Und auch eine oder mehrere der Anlagen/Rechte daran/projektierte Standorte wären veräußerbar an die Koehler Renewable Energy GmbH. Wenn man es will.
Die Stadt Oberkirch könnte also („fertig projektierte und genehmigte) Windkraftanlagen/Rechte/Standorte an die Koehler Renewable Energy GmbH verkaufen.
Eine neue Genehmigung wäre nicht erforderlich, der Eigentumswechsel müsste der Genehmigungsbehörde lediglich angezeigt werden.
Die Anlagen liegen im 5-Kilometer Radius um das Koehler-Werk. Ein Stromkabel müsste- wie in andere Fällen auch- gelegt werden.
Koehler könnte schnell und ohne Schäden für die Region durch die Stadt Oberkirch gefördert werden. Wenn man will.
Solidarität und Verantwortung für Menschen, über den Kirchturm hinaus
Wie hat der Gemeinderat Oberkirch seine Ablehnung gegen den Standort Schärtenkopf begründet?
„Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hinsichtlich dieser drei Vorranggebiete deckt sich mit der
Gesamtbetrachtung im Umweltbericht, die für die beiden Gebiete W-12-1 und W-12-2 bezogen auf
das Landschaftsbild „erhebliche bis sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ attestiert.
Gleichzeitig ist hier das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf beiden W-12 Standorten würde zudem auf die Menschen der
dortigen Wohnstandorte in der einschließenden Tallage eine „erdrückende“, wenn nicht gar
„erschlagende“ Wirkung erzeugen. Der Standort W-12-2 erscheint für die Errichtung mehrerer
Windkraftanlagen aus Sicht des Gemeinderates zudem ohnehin ungeeignet und auch
erschließungstechnisch äußerst problematisch.
Einer beidseitigen Ausweisung von Vorrangflächen (W 12-1 und W 12-2) kann seitens des
Gemeinderates Lautenbach somit nicht zugestimmt werden. Dies nicht nur aufgrund der erheblichen
Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen (erdrückende und erschlagende Wirkung), sondern
auch angesichts der massiven Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Gebiets.
Generell hält der Gemeinderat aber auch die Vorranggebietsausweisung am Schärtenkopf (W 12-1)
für äußerst problematisch (siehe auch frühere Stellungnahmen der Gemeinde zur bestehenden
Ausweisung). Unabhängig vom erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild entsprechend dem
Ergebnis der untersuchten Umweltauswirkungen, wird eine Erschließung mit Windkraftanlagen
aufgrund der sehr schwierigen Zuwegung mit erheblichen Auswirkungen in den Naturhaushalt
verbunden sein, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen nicht annähernd gutzumachen sind.“
Auszug aus der Gemeinderatsvorlage vom 23.9.24.
Welche Maßstäbe wird man bei Natur, Landschaft und Menschen der Schwend anlegen? Welche Gründe liegen dort nicht vor?
Faktencheck: Was bringt die Schwend für die Energiewende? Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wie in jedem anderen Projekt gilt es auch hier -möglichst ideologiefrei- Kosten und Nutzen abzuwägen.
Die Kosten (und damit sind nicht die finanziellen gemeint, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen) sind offenkundig sehr hoch.
Auch fachlich-neutral betrachtet ( Z.B: Regionalplan Teilfortschreibung Wind, 1. Offenlage, Prüfungsergebnis auf S. 185 zur Schwend: „Gesamtbewertung des Vorranggebietes aus regionaler Sicht: Sehr erheblich negative Umweltauswirkungen.“)
Deshalb gilt es die Frage zu klären, wie hoch denn der erwartbare Nutzen in Form von Wind-Strom-Erträgen an diesem konkreten Standort wäre. Und ob dieser die Kosten rechtfertigt. Und wie er im Verhältnis zu anderen Standorten zu bewerten ist.
Dazu ein Faktencheck:
Hummelsebene: 271-399
Ödsbach (W-15): 301-368
Schärtenkopf: 215-281 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
Schauenburg: 216-240 (abgelehnt von der Stadt Oberkirch)
SCHWEND: 215-246
(Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen jeweils die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 m in W/m², gemäß Regionalplanung/Windatlas BW).
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
Unrichtige Behauptungen
Der Vergleich zum Windpark Hasel hinkt:
- KEINE Enklave-Situation
- KEIN Privat-Investor
- KEINE völlig verdrehte Verteilung der Nutzen und Lasten wie auf der Schwend (Gemeinde Hasel ist Flächeneigentümerin und hat die Windräder in Nähe zur eigenen Bebauung)
Man kann also noch lange suchen: Eine solch skurrile Situation findet man so schnell kein zweites Mal.
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
Antwort: Fakten im Kontext statt Verkürzung – eine sachliche Einordnung
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze Einordnung der zentralen Aussagen:
1. Windleistungsdichte und Investoren-Nutzen – ein falscher Gegensatz
- Der Kommentar suggeriert, es gehe nur um den wirtschaftlichen Nutzen eines Investors – doch das greift zu kurz:
Die Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf der Schwend liegt im als geeignet bewerteten Bereich des Windatlasses Baden-Württemberg (ab 215 W/m²). Diese Schwelle dient der regionalplanerischen Eignungsprüfung – sie zu ignorieren, heißt, an der Realität vorbeizudiskutieren.
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projekts ist nicht nur für Investoren entscheidend, sondern auch für Kommunen (z. B. Pachteinnahmen, Wertschöpfung) und für die Realisierbarkeit der Energiewende. Ein unrentables Projekt würde nie gebaut – auch wenn der Standort theoretisch Energie liefern könnte.
- Die Aussage „den Menschen sei es egal, ob der Investor ein Prozent mehr oder weniger verdient“, verkennt: Wenn sich kein Investor findet, wird auch keine regenerative Energie erzeugt. Ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt ist also Voraussetzung für jede Kilowattstunde.
Fazit: Windleistungsdichte, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind integrale Bestandteile eines Gesamtabwägungsprozesses – sie gegeneinander auszuspielen ist fachlich unzulässig.
2. Der „Binsenweisheit“-Trick: Das BImSchG-Verfahren ist zentral – nicht nebensächlich
Die Behauptung, dass die Prüfung durch Gutachten im Rahmen des BImSchG-Verfahrens eine „Binsenweisheit“ oder „Nebelkerze“ sei, ist nicht nur unzutreffend – sie unterstellt auch eine absichtliche Irreführung, ohne sie zu belegen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt die systematische Prüfung u. a. folgender Aspekte vor:
- Schall-/Schattenwurf,
-Naturschutz (Artenschutz, FFH-Gebiete),
- Wasserschutz,
- konkrete Windverhältnisse,
- technische Machbarkeit.
Diese Prüfung kann nur auf Basis flächenspezifischer Gutachten erfolgen, die wiederum erst nach Pachtvertrag beauftragt und finanziert werden können – das ist der reguläre Ablauf, keine Trickserei.
Fazit: Der Hinweis auf das BImSchG-Verfahren ist kein Ablenkungsmanöver, sondern zeigt auf, wo verbindlich entschieden wird. Eine Ablehnung oder Zustimmung zum Projekt ohne diese Daten ist sachlich nicht haltbar.
3. „Objektive Faktenlage“? – Kontext zählt!
Die Behauptung, die Aussagen zu Windleistungsdichte und Umweltauswirkungen seien objektive Fakten, die „diskreditiert“ würden, ist irreführend:
Die Umweltbewertung des Regionalplans nennt potenzielle Konflikte, aber keine Ausschlussgründe. Solche Bewertungen markieren Prüfbedarfe – sie ersetzen nicht die naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung im Genehmigungsverfahren.
Fazit: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Fakten, sondern gegen deren einseitige, verkürzte Auslegung. Sachliche Einordnung ist keine „Diskreditierung“, sondern notwendige Kontextualisierung.
4. Polarisierung statt Dialog – das eigentliche Problem
Durch wiederholte Unterstellungen (z. B. „Nebelkram“, „Vertröstung auf spätere Gutachten“, „Ein Prozent mehr Investorengewinn“) wird ein konfrontativer Ton angeschlagen, der sachlichen Austausch erschwert.
Diese Rhetorik führt nicht zu einem guten Miteinander, sondern schürt Konflikte:
- Sie schürt Misstrauen gegenüber Fachverfahren.
- Sie fördert pauschale Ablehnung statt differenzierter Prüfung.
- Sie stellt Kommunen oder Nachbargemeinden gegeneinander – obwohl Kooperation bei regionalen Energiezielen zentral wäre.
Fazit: Eine sachlich geführte Debatte braucht Vertrauen in Verfahren, differenzierte Betrachtung und gegenseitigen Respekt – keine Polarisierung durch rhetorische Tricks.
Statt Fakten pauschal zu „diskreditieren“, geht es darum, komplexe Entscheidungsprozesse verständlich zu machen, ihre Voraussetzungen zu prüfen – und gemeinsam tragfähige Wege zu finden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, eigene Positionen anhand neuer Daten zu überprüfen.
Ein Forum sollte ein Ort des sachlichen Austauschs bleiben – nicht der strategischen Verkürzung.
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.