Wenn es nur um Geld geht, fällt es allzu leicht sachlich zu bleiben.
Den betroffenen Menschen, bei denen es um viel mehr geht als Geld Emotionen verbieten zu wollen? Das offenbart eine große Distanz zu den Sorgen und Nöten der Menschen!
33.
Kommentar von :JA zur Schwend
Wohin?
Industriestandorte und Energieerzeugungsanlagen lassen sich verlagern. Die Lebensmittelpunkte und die Heimat von Menschen nur schwer.
32.
Kommentar von :135935
Nachhaltigkeit als Feigenblatt?
Mancher Kommentator geriert sich derzeit als glühender Verfechter von Energiewende und Nachhaltigkeit - zumindest, wenn es um das umstrittene Projekt auf der Schwender Insel geht.
Nur: Das Ganze spielt sich weit weg von der eigenen Haustür ab. Da reibt man sich doch verwundert die Augen.
Wie würde es denn wirklich aussehen, wenn hier echte
Mancher Kommentator geriert sich derzeit als glühender Verfechter von Energiewende und Nachhaltigkeit - zumindest, wenn es um das umstrittene Projekt auf der Schwender Insel geht.
Nur: Das Ganze spielt sich weit weg von der eigenen Haustür ab. Da reibt man sich doch verwundert die Augen.
Wie würde es denn wirklich aussehen, wenn hier echte Überzeugung und gelebte Konsequenz dahintersteckten? Oder erleben wir gerade nur den opportunen Griff in die grüne Argumentationskiste - weil es gerade gut passt?
Der Eindruck drängt sich auf: Hier wird mit Nachhaltigkeitsparolen ein handfestes eigenes finanzielles Interesse bemäntelt. Nachhaltigkeit als wohlklingendes Feigenblatt - das ist weder glaubwürdig noch im Sinne der Sache.
31.
Kommentar von :abcde
Antwort: Fakten im Kontext statt Verkürzung – eine sachliche Einordnung
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze Einordnung der zentralen Aussagen:
1. Windleistungsdichte und Investoren-Nutzen – ein falscher Gegensatz
- Der Kommentar suggeriert, es gehe nur um den wirtschaftlichen Nutzen eines Investors – doch das greift zu kurz:
Die Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf der Schwend liegt im als geeignet bewerteten Bereich des Windatlasses Baden-Württemberg (ab 215 W/m²). Diese Schwelle dient der regionalplanerischen Eignungsprüfung – sie zu ignorieren, heißt, an der Realität vorbeizudiskutieren.
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projekts ist nicht nur für Investoren entscheidend, sondern auch für Kommunen (z. B. Pachteinnahmen, Wertschöpfung) und für die Realisierbarkeit der Energiewende. Ein unrentables Projekt würde nie gebaut – auch wenn der Standort theoretisch Energie liefern könnte.
- Die Aussage „den Menschen sei es egal, ob der Investor ein Prozent mehr oder weniger verdient“, verkennt: Wenn sich kein Investor findet, wird auch keine regenerative Energie erzeugt. Ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt ist also Voraussetzung für jede Kilowattstunde.
Fazit: Windleistungsdichte, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind integrale Bestandteile eines Gesamtabwägungsprozesses – sie gegeneinander auszuspielen ist fachlich unzulässig.
2. Der „Binsenweisheit“-Trick: Das BImSchG-Verfahren ist zentral – nicht nebensächlich
Die Behauptung, dass die Prüfung durch Gutachten im Rahmen des BImSchG-Verfahrens eine „Binsenweisheit“ oder „Nebelkerze“ sei, ist nicht nur unzutreffend – sie unterstellt auch eine absichtliche Irreführung, ohne sie zu belegen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt die systematische Prüfung u. a. folgender Aspekte vor:
- Schall-/Schattenwurf,
-Naturschutz (Artenschutz, FFH-Gebiete),
- Wasserschutz,
- konkrete Windverhältnisse,
- technische Machbarkeit.
Diese Prüfung kann nur auf Basis flächenspezifischer Gutachten erfolgen, die wiederum erst nach Pachtvertrag beauftragt und finanziert werden können – das ist der reguläre Ablauf, keine Trickserei.
Fazit: Der Hinweis auf das BImSchG-Verfahren ist kein Ablenkungsmanöver, sondern zeigt auf, wo verbindlich entschieden wird. Eine Ablehnung oder Zustimmung zum Projekt ohne diese Daten ist sachlich nicht haltbar.
3. „Objektive Faktenlage“? – Kontext zählt!
Die Behauptung, die Aussagen zu Windleistungsdichte und Umweltauswirkungen seien objektive Fakten, die „diskreditiert“ würden, ist irreführend:
Die Umweltbewertung des Regionalplans nennt potenzielle Konflikte, aber keine Ausschlussgründe. Solche Bewertungen markieren Prüfbedarfe – sie ersetzen nicht die naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung im Genehmigungsverfahren.
Fazit: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Fakten, sondern gegen deren einseitige, verkürzte Auslegung. Sachliche Einordnung ist keine „Diskreditierung“, sondern notwendige Kontextualisierung.
4. Polarisierung statt Dialog – das eigentliche Problem
Durch wiederholte Unterstellungen (z. B. „Nebelkram“, „Vertröstung auf spätere Gutachten“, „Ein Prozent mehr Investorengewinn“) wird ein konfrontativer Ton angeschlagen, der sachlichen Austausch erschwert.
Diese Rhetorik führt nicht zu einem guten Miteinander, sondern schürt Konflikte:
- Sie schürt Misstrauen gegenüber Fachverfahren.
- Sie fördert pauschale Ablehnung statt differenzierter Prüfung.
- Sie stellt Kommunen oder Nachbargemeinden gegeneinander – obwohl Kooperation bei regionalen Energiezielen zentral wäre.
Fazit: Eine sachlich geführte Debatte braucht Vertrauen in Verfahren, differenzierte Betrachtung und gegenseitigen Respekt – keine Polarisierung durch rhetorische Tricks.
Statt Fakten pauschal zu „diskreditieren“, geht es darum, komplexe Entscheidungsprozesse verständlich zu machen, ihre Voraussetzungen zu prüfen – und gemeinsam tragfähige Wege zu finden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, eigene Positionen anhand neuer Daten zu überprüfen.
Ein Forum sollte ein Ort des sachlichen Austauschs bleiben – nicht der strategischen Verkürzung.
30.
Kommentar von :JA zur Schwend
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.
29.
Kommentar von :JA zur Schwend
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
28.
Kommentar von :JA zur Schwend
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
27.
Kommentar von :Sonnenenergie84
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
26.
Kommentar von :abcde
Einordnung zur Ablehnung am Schärtenkopf – Was bedeutet das für Schwend?
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen die geplanten Windräder direkt über bewohnten Tallagen – mit geringer Entfernung zur Bebauung. Die dort beschriebene „erdrückende Wirkung“ bezieht sich auf dieses besondere Landschaftsverhältnis.
- Die Zuwegung und Erschließung dort gilt als besonders problematisch, mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Boden – das ist in Schwend so bisher nicht festgestellt.
- Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sind standortabhängig. Die Schwend liegt auf einer Hochfläche, deutlich entfernt von dichten Wohngebieten, mit einer anderen Nutzung und Sichtbarkeit.
Natürlich gilt: Auch auf der Schwend müssen Natur, Artenvielfalt und Auswirkungen auf den Menschen genau geprüft werden. Aber das geschieht – wie gesetzlich vorgeschrieben – im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Daher sollte man nicht vorschnell Schlüsse ziehen oder unterschiedliche Standorte gleichsetzen. Sachlichkeit und faire Prüfung helfen weiter – nicht pauschale Ablehnung.
25.
Kommentar von :abcde
Klarstellung zum „Faktencheck Schwend“: Windleistungsdichte, Umweltauswirkungen und Nutzen
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
1. Windleistungsdichte am Standort Schwend
Die dort genannte Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf 160 m Höhe entspricht dem unteren bis mittleren Bereich der windhöffigen Zonen, wie sie im Energieatlas Baden-Württemberg definiert sind.
• Ab 215 W/m² gelten Standorte als grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen (vgl. Windatlas BW).
• Die Werte für die Schwend liegen oberhalb dieser Schwelle – und damit im Bereich, den auch andere bereits realisierte Projekte aufweisen.
• Die Windleistungsdichte allein ist kein alleiniger Entscheidungsmaßstab für den Erfolg oder die Sinnhaftigkeit eines Windparks. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus:
○ konkreten Windgutachten (Vor-Ort-Messungen),
○ Anlagentechnik,
○ Netzanbindung,
○ Umweltverträglichkeit,
○ Wirtschaftlichkeit.
Der Vergleich mit anderen Standorten ist nur dann belastbar, wenn alle Werte unter gleichen methodischen Bedingungen ermittelt wurden (z. B. gekappte mittlere Dichte auf identischer Höhe). Diese Angaben fehlen, weshalb ein Vergleich nur nach eingehender Prüfung aller Flächen möglich ist.
2. Umweltbewertung im Regionalplan
Im Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans (1. Offenlage) wird für das Gebiet Schwend auf potenziell konflikthafte Umweltauswirkungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere Aspekte wie:
• das Landschaftsbild,
• den Artenschutz (z. B. Vorkommen geschützter Arten),
• mögliche Schutzgebiete in der Nähe.
Wichtig ist aber:
???? Die Aussage über „sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ ist keine pauschale Ablehnung, sondern Teil einer Umweltvorsorgeprüfung.
???? In der Regionalplanung werden solche Konflikte kategorisiert, aber nicht abschließend bewertet oder genehmigungsrechtlich gewertet.
Das bedeutet: Ein Standort mit hohen Umweltkonflikten ist nicht automatisch ausgeschlossen, sondern bedarf später im BImSchG-Verfahren einer detaillierten, flächenkonkreten Prüfung und ggf. Auflagen oder Kompensationen.
3. Kein vollständiger Kosten-Nutzen-Vergleich
Der Kommentar behauptet, man müsse Nutzen (Windstrom) und Kosten (ökologisch, gesellschaftlich) abwägen – was richtig ist. Aber der vorgelegte Faktencheck liefert:
• keine Stromertragsprognose,
• keine Angaben zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen,
• keine Daten zur CO₂-Ersparnis oder Netzintegration.
Somit ist der „Kosten-Nutzen“-Rahmen unvollständig und einseitig. Eine echte Abwägung kann nur auf Basis projektindividueller Gutachten und Daten erfolgen – und genau dies ist Zweck des BImSchG-Verfahrens nach Abschluss von Vorprüfungen wie Pachtverhandlungen.
Fazit
Die im Kommentar enthaltenen Zahlen zur Windleistungsdichte sind formal korrekt, werden aber aus dem fachlichen Kontext gerissen. Auch die Umweltbewertung des Regionalplans ist nicht als Ablehnung zu verstehen, sondern als Hinweis auf vertiefte Prüfbedarfe im späteren Genehmigungsverfahren.
Der Standort Schwend weist Windverhältnisse auf, die ihn grundsätzlich als geeignet klassifizieren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Eine seriöse Abwägung von Nutzen und Belastungen kann erst auf Grundlage konkreter Gutachten erfolgen, nicht anhand von Atlaswerten allein.
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Kommentare : zu Betroffenen / Beteiligten
Sie konnten den Themenbereich bis zum 25. Juni 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Emotionen verbieten?
Wenn es nur um Geld geht, fällt es allzu leicht sachlich zu bleiben.
Den betroffenen Menschen, bei denen es um viel mehr geht als Geld Emotionen verbieten zu wollen? Das offenbart eine große Distanz zu den Sorgen und Nöten der Menschen!
Wohin?
Industriestandorte und Energieerzeugungsanlagen lassen sich verlagern. Die Lebensmittelpunkte und die Heimat von Menschen nur schwer.
Nachhaltigkeit als Feigenblatt?
Mancher Kommentator geriert sich derzeit als glühender Verfechter von Energiewende und Nachhaltigkeit - zumindest, wenn es um das umstrittene Projekt auf der Schwender Insel geht. Nur: Das Ganze spielt sich weit weg von der eigenen Haustür ab. Da reibt man sich doch verwundert die Augen. Wie würde es denn wirklich aussehen, wenn hier echte
Mancher Kommentator geriert sich derzeit als glühender Verfechter von Energiewende und Nachhaltigkeit - zumindest, wenn es um das umstrittene Projekt auf der Schwender Insel geht.
Nur: Das Ganze spielt sich weit weg von der eigenen Haustür ab. Da reibt man sich doch verwundert die Augen.
Wie würde es denn wirklich aussehen, wenn hier echte Überzeugung und gelebte Konsequenz dahintersteckten? Oder erleben wir gerade nur den opportunen Griff in die grüne Argumentationskiste - weil es gerade gut passt?
Der Eindruck drängt sich auf: Hier wird mit Nachhaltigkeitsparolen ein handfestes eigenes finanzielles Interesse bemäntelt. Nachhaltigkeit als wohlklingendes Feigenblatt - das ist weder glaubwürdig noch im Sinne der Sache.
Antwort: Fakten im Kontext statt Verkürzung – eine sachliche Einordnung
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze
Im Kommentar wird der Eindruck erweckt, die kritische Auseinandersetzung mit Standortdaten und Verfahrensfragen sei „Nebelkram“, während die eigenen Aussagen als objektive Fakten deklariert werden. Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Stand der Dinge und unterläuft die Komplexität eines genehmigungsrelevanten Abwägungsprozesses. Eine kurze Einordnung der zentralen Aussagen:
1. Windleistungsdichte und Investoren-Nutzen – ein falscher Gegensatz
- Der Kommentar suggeriert, es gehe nur um den wirtschaftlichen Nutzen eines Investors – doch das greift zu kurz:
Die Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf der Schwend liegt im als geeignet bewerteten Bereich des Windatlasses Baden-Württemberg (ab 215 W/m²). Diese Schwelle dient der regionalplanerischen Eignungsprüfung – sie zu ignorieren, heißt, an der Realität vorbeizudiskutieren.
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projekts ist nicht nur für Investoren entscheidend, sondern auch für Kommunen (z. B. Pachteinnahmen, Wertschöpfung) und für die Realisierbarkeit der Energiewende. Ein unrentables Projekt würde nie gebaut – auch wenn der Standort theoretisch Energie liefern könnte.
- Die Aussage „den Menschen sei es egal, ob der Investor ein Prozent mehr oder weniger verdient“, verkennt: Wenn sich kein Investor findet, wird auch keine regenerative Energie erzeugt. Ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt ist also Voraussetzung für jede Kilowattstunde.
Fazit: Windleistungsdichte, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind integrale Bestandteile eines Gesamtabwägungsprozesses – sie gegeneinander auszuspielen ist fachlich unzulässig.
2. Der „Binsenweisheit“-Trick: Das BImSchG-Verfahren ist zentral – nicht nebensächlich
Die Behauptung, dass die Prüfung durch Gutachten im Rahmen des BImSchG-Verfahrens eine „Binsenweisheit“ oder „Nebelkerze“ sei, ist nicht nur unzutreffend – sie unterstellt auch eine absichtliche Irreführung, ohne sie zu belegen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt die systematische Prüfung u. a. folgender Aspekte vor:
- Schall-/Schattenwurf,
-Naturschutz (Artenschutz, FFH-Gebiete),
- Wasserschutz,
- konkrete Windverhältnisse,
- technische Machbarkeit.
Diese Prüfung kann nur auf Basis flächenspezifischer Gutachten erfolgen, die wiederum erst nach Pachtvertrag beauftragt und finanziert werden können – das ist der reguläre Ablauf, keine Trickserei.
Fazit: Der Hinweis auf das BImSchG-Verfahren ist kein Ablenkungsmanöver, sondern zeigt auf, wo verbindlich entschieden wird. Eine Ablehnung oder Zustimmung zum Projekt ohne diese Daten ist sachlich nicht haltbar.
3. „Objektive Faktenlage“? – Kontext zählt!
Die Behauptung, die Aussagen zu Windleistungsdichte und Umweltauswirkungen seien objektive Fakten, die „diskreditiert“ würden, ist irreführend:
Die Umweltbewertung des Regionalplans nennt potenzielle Konflikte, aber keine Ausschlussgründe. Solche Bewertungen markieren Prüfbedarfe – sie ersetzen nicht die naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung im Genehmigungsverfahren.
Fazit: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Fakten, sondern gegen deren einseitige, verkürzte Auslegung. Sachliche Einordnung ist keine „Diskreditierung“, sondern notwendige Kontextualisierung.
4. Polarisierung statt Dialog – das eigentliche Problem
Durch wiederholte Unterstellungen (z. B. „Nebelkram“, „Vertröstung auf spätere Gutachten“, „Ein Prozent mehr Investorengewinn“) wird ein konfrontativer Ton angeschlagen, der sachlichen Austausch erschwert.
Diese Rhetorik führt nicht zu einem guten Miteinander, sondern schürt Konflikte:
- Sie schürt Misstrauen gegenüber Fachverfahren.
- Sie fördert pauschale Ablehnung statt differenzierter Prüfung.
- Sie stellt Kommunen oder Nachbargemeinden gegeneinander – obwohl Kooperation bei regionalen Energiezielen zentral wäre.
Fazit: Eine sachlich geführte Debatte braucht Vertrauen in Verfahren, differenzierte Betrachtung und gegenseitigen Respekt – keine Polarisierung durch rhetorische Tricks.
Statt Fakten pauschal zu „diskreditieren“, geht es darum, komplexe Entscheidungsprozesse verständlich zu machen, ihre Voraussetzungen zu prüfen – und gemeinsam tragfähige Wege zu finden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, eigene Positionen anhand neuer Daten zu überprüfen.
Ein Forum sollte ein Ort des sachlichen Austauschs bleiben – nicht der strategischen Verkürzung.
Verursacherprinzip
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen? Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen. Mit
Wäre die Stadt Oberkirch bereit, ihre Pachteinnahmen (250.000 Euro pro Jahr? ) dafür zu verwenden, die Häuser auf der Schwend an die Wasserversorgung der Stadtwerke Oberkirch anzuschließen, wenn dort die Quellen versiegen?
Die Schwend/Blaubronn verfügen bis heute über gute Quellen, die dort das Leben seit Jahrhunderten möglich machen.
Mit dem Eingriff in die Bodenstrukturen (Baustrassen, flächige Rodungen, Befestigung von Flächen, Fundamente,…) sucht sich Wasser oft (gleich oder im Laufe der Zeit) „einen neuen Weg“.
Klarstellung???
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten. Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“. Für die
1.) Die Daten und Fakten wurden nicht herausgerissen, sondern sie wurden gerade in Bezug gesetzt!. Siehe beispielsweise Einordnung/Kategorisierung Regionalverband, siehe Vergleich Windleistungsdichten.
Es geht hier übrigens ausschließlich für den Nutzen des Investors (ABCDE?) um den (wirtschaftlichen) „Erfolg eines Windparks“.
Für die betroffenen Menschen ist es ziemlich egal, ob die Rendite des privaten Investors ein Prozent mehr oder weniger wäre.
Und für die regenerative Energieerzeugung ist übrigens auch die aus Windkraft erzeugte Kilowattstunde Strom relevant, nicht die vom Investor verdienten Euros.
2.) Der Verweis auf nach dem Entscheidungszeitpunkt vom Investor beigebrachte Gutachten und dann -„versprochen“- belegte zusätzliche Nutzen, die „dann schon zeigen werden, dass alles besser ist“, geht fehl. Es liegen zahlreiche, objektive Daten vor. Darüberhinaus wollen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dass ein BimSch-Verfahren prüft- Binsenweisheit. Darum geht es hier auch nicht (Nebelkerze).
3.) Die Aussagen zu den Umweltauswirkungen und Windleistungsdichten „schmecken“ offenbar nicht, sind aber dennoch korrekt. Die Aussage, die „die Einschätzung ist so nicht korrekt“, diskreditiert hingegen eine objektive Faktenlage (keine Einschätzung!). Siehe Quellenangaben.
Fazit:
Auch wenn die Fakten hier NICHT die eigene Meinung oder Interessenslage unterstützen und deren Veröffentlichung damit wohl unangenehm ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn neutrale, fachlich Fakten nicht diskreditiert würden.
Oder selbst entsprechend belastbare Fakten vorgelegt würden/werden könnten.
Schwend ? / Schärtenkopf ? / Schauenburg ?
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden? Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als
Ist es nicht nachvollziehbar, dass die Menschen auf der Schwend und im Achertal sich verhöhnt fühlen, wenn ihr Wert als Menschen geringer geschätzt wird als der Wert von Menschen, die von Windkraftanlagen am Schärtenkopf oder an der Schauenburg tangiert würden?
Fakt ist: Die Stadtverwaltung Oberkirch hat Schauenburg und Schärtenkopf als Windkraftstandorte abgelehnt. Und will nun die Schwend an einen privaten Windkraft-Investor verpachten.
Die Bürger dürfen entscheiden, ob sie das für richtig halten.
Mitbestimmung bei Bürgerentscheid
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind. - ohne Schattenwurf - ohne Infraschall - mit sauberem Wasser Rücksichtsloses Handeln
Meiner Meinung nach sollten die direkten Anwohner ein Stimmrecht eingeräumt bekommen. Warum bestimmen andere die 5 km weit entfernt wohnen über meine Lebensqualität? Wir Anwohner sind hier die Bittsteller auf ein Leben wie wir es lieben und gewohnt sind.
- ohne Schattenwurf
- ohne Infraschall
- mit sauberem Wasser
Rücksichtsloses Handeln gegenüber anderen wird in der heutigen Zeit groß geschrieben.
Einordnung zur Ablehnung am Schärtenkopf – Was bedeutet das für Schwend?
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten. Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar. - Am Schärtenkopf liegen
In der Diskussion um Windkraft auf der Schwend wird hier auf die Ablehnung des Standorts Schärtenkopf (W 12-1/2) durch den Lautenbacher Gemeinderat verwiesen. Dabei wird gefragt, warum dort abgelehnt wurde – und ob für Schwend nicht dieselben Maßstäbe gelten müssten.
Wichtig ist: Die Standorte sind nicht vergleichbar.
- Am Schärtenkopf liegen die geplanten Windräder direkt über bewohnten Tallagen – mit geringer Entfernung zur Bebauung. Die dort beschriebene „erdrückende Wirkung“ bezieht sich auf dieses besondere Landschaftsverhältnis.
- Die Zuwegung und Erschließung dort gilt als besonders problematisch, mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Boden – das ist in Schwend so bisher nicht festgestellt.
- Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sind standortabhängig. Die Schwend liegt auf einer Hochfläche, deutlich entfernt von dichten Wohngebieten, mit einer anderen Nutzung und Sichtbarkeit.
Natürlich gilt: Auch auf der Schwend müssen Natur, Artenvielfalt und Auswirkungen auf den Menschen genau geprüft werden. Aber das geschieht – wie gesetzlich vorgeschrieben – im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens.
Daher sollte man nicht vorschnell Schlüsse ziehen oder unterschiedliche Standorte gleichsetzen. Sachlichkeit und faire Prüfung helfen weiter – nicht pauschale Ablehnung.
Klarstellung zum „Faktencheck Schwend“: Windleistungsdichte, Umweltauswirkungen und Nutzen
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
Im vorgelegten „Faktencheck“ wird der Eindruck erweckt, der Standort Schwend sei für Windenergie aus fachlicher Sicht ungeeignet, da sowohl die Umweltauswirkungen „sehr erheblich negativ“ seien als auch die Windleistungsdichte unterdurchschnittlich. Diese Einschätzung ist so nicht korrekt und verzerrt den Zusammenhang. Nachfolgend eine Einordnung:
1. Windleistungsdichte am Standort Schwend
Die dort genannte Windleistungsdichte von 215–246 W/m² auf 160 m Höhe entspricht dem unteren bis mittleren Bereich der windhöffigen Zonen, wie sie im Energieatlas Baden-Württemberg definiert sind.
• Ab 215 W/m² gelten Standorte als grundsätzlich geeignet für Windenergieanlagen (vgl. Windatlas BW).
• Die Werte für die Schwend liegen oberhalb dieser Schwelle – und damit im Bereich, den auch andere bereits realisierte Projekte aufweisen.
• Die Windleistungsdichte allein ist kein alleiniger Entscheidungsmaßstab für den Erfolg oder die Sinnhaftigkeit eines Windparks. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus:
○ konkreten Windgutachten (Vor-Ort-Messungen),
○ Anlagentechnik,
○ Netzanbindung,
○ Umweltverträglichkeit,
○ Wirtschaftlichkeit.
Der Vergleich mit anderen Standorten ist nur dann belastbar, wenn alle Werte unter gleichen methodischen Bedingungen ermittelt wurden (z. B. gekappte mittlere Dichte auf identischer Höhe). Diese Angaben fehlen, weshalb ein Vergleich nur nach eingehender Prüfung aller Flächen möglich ist.
2. Umweltbewertung im Regionalplan
Im Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans (1. Offenlage) wird für das Gebiet Schwend auf potenziell konflikthafte Umweltauswirkungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere Aspekte wie:
• das Landschaftsbild,
• den Artenschutz (z. B. Vorkommen geschützter Arten),
• mögliche Schutzgebiete in der Nähe.
Wichtig ist aber:
???? Die Aussage über „sehr erhebliche negative Umweltauswirkungen“ ist keine pauschale Ablehnung, sondern Teil einer Umweltvorsorgeprüfung.
???? In der Regionalplanung werden solche Konflikte kategorisiert, aber nicht abschließend bewertet oder genehmigungsrechtlich gewertet.
Das bedeutet: Ein Standort mit hohen Umweltkonflikten ist nicht automatisch ausgeschlossen, sondern bedarf später im BImSchG-Verfahren einer detaillierten, flächenkonkreten Prüfung und ggf. Auflagen oder Kompensationen.
3. Kein vollständiger Kosten-Nutzen-Vergleich
Der Kommentar behauptet, man müsse Nutzen (Windstrom) und Kosten (ökologisch, gesellschaftlich) abwägen – was richtig ist. Aber der vorgelegte Faktencheck liefert:
• keine Stromertragsprognose,
• keine Angaben zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen,
• keine Daten zur CO₂-Ersparnis oder Netzintegration.
Somit ist der „Kosten-Nutzen“-Rahmen unvollständig und einseitig. Eine echte Abwägung kann nur auf Basis projektindividueller Gutachten und Daten erfolgen – und genau dies ist Zweck des BImSchG-Verfahrens nach Abschluss von Vorprüfungen wie Pachtverhandlungen.
Fazit
Die im Kommentar enthaltenen Zahlen zur Windleistungsdichte sind formal korrekt, werden aber aus dem fachlichen Kontext gerissen. Auch die Umweltbewertung des Regionalplans ist nicht als Ablehnung zu verstehen, sondern als Hinweis auf vertiefte Prüfbedarfe im späteren Genehmigungsverfahren.
Der Standort Schwend weist Windverhältnisse auf, die ihn grundsätzlich als geeignet klassifizieren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Eine seriöse Abwägung von Nutzen und Belastungen kann erst auf Grundlage konkreter Gutachten erfolgen, nicht anhand von Atlaswerten allein.