…geht erst im Herbst 2025 in die notwendige gewordene zweite Offenlage. Rechtskraft ist frühestens Mitte 2026 zu erwarten.
Man will also Fakten schaffen (Verpachtung, Genehmigung), bevor die Regionalplanung steht.
Notfalls durch „Reingrätschen“
mit einer eilig erreichten BImSchG.
2.
Kommentar von :abcde
Planungsrecht
Um genau zu prüfen, ob eine Fläche für Windenergiealagen geeignet ist, muss viel Geld für Gutachten ausgegeben werden. Dieses Geld kann nur ausgegeben werden, wenn man sicher sein kann, dass die Fläche nicht hinterher von einem anderen Unternehmen projektiert wird. Daher ist der allererste Schritt in so einem Verfahren die Flächensicherung und die
Um genau zu prüfen, ob eine Fläche für Windenergiealagen geeignet ist, muss viel Geld für Gutachten ausgegeben werden. Dieses Geld kann nur ausgegeben werden, wenn man sicher sein kann, dass die Fläche nicht hinterher von einem anderen Unternehmen projektiert wird. Daher ist der allererste Schritt in so einem Verfahren die Flächensicherung und die Unterschrift des Pachtvertrages. Um nichts anderes geht es in diesem Verfahren.
Es werden hier keinerlei Fakten geschaffen und es wird auch nicht darüber entschieden, ob die Windräder tatsächlich Gebaut werden. Hierzu muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens jedes Gutachten bis ins letzte Detail die im Vergleich zu anderen Vorhaben sehr strengen Auflagen erfüllen.
Ebenso muss das Baurecht im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Dieses wird nur erteilt, wenn der Regionalplan rechtskräftig wird. Es werden also keine Fakten geschaffen, die Verpachtung der Fläche ändert nichts daran, dass man für den Bau der WEA Baurecht im Rahmen des Regionalplans bekommt!
Hier werden absichtlich Fakten verdreht um davon abzulenken, worum es bei dem Verfahren tatsächlich geht!
3.
Kommentar von :JA zur Schwend
Baurecht im Rahmen des Regionalplanung?
Aussage ist fachlich völlig falsch und irreführend!
Baurecht gibt es durch eine BImschG, nicht durch einen Regionalplan.
Und diese BImSchG ist aktuell noch unabhängig vom Entwurf des Regionalplans, der erst mit Rechtskraft (vermutlich zweite Jahreshälfte 2026) wirksam wird.
Man versucht also, eilig vor einer rechtskräftigen
Aussage ist fachlich völlig falsch und irreführend!
Baurecht gibt es durch eine BImschG, nicht durch einen Regionalplan.
Und diese BImSchG ist aktuell noch unabhängig vom Entwurf des Regionalplans, der erst mit Rechtskraft (vermutlich zweite Jahreshälfte 2026) wirksam wird.
Man versucht also, eilig vor einer rechtskräftigen Regionalplanung Fakten zu schaffen, indem man vorher noch eine BImSchG erreichen will. Dafür ist es schlau, sich vorher die Flächen zu sichern.
Siehe auch eigene Präsentation und Aussage des Investors zum BImSch-Verfahren.
Eine BImSchG wird durch einen späteren Regionalplan nicht geändert, die hat dann Bestandsschutz.
Bitte: Erst informieren, dann mitreden! Sonst werden weiter Unwahrheiten verbreitet. Und wem sollte das helfen?
Danke!
4.
Kommentar von :abcde
Klarstellung zum aktuellen Verfahren
Ziel des laufenden Verfahrens und des Bürgerentscheids ist die Entscheidung über die Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Schwend. Diese Entscheidung betrifft noch nicht die Errichtung von Windenergieanlagen, sondern schafft zunächst die wirtschaftliche Grundlage, damit ein Projektentwickler die Flächen für eine spätere Planung nutzen kann.
Ziel des laufenden Verfahrens und des Bürgerentscheids ist die Entscheidung über die Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Schwend. Diese Entscheidung betrifft noch nicht die Errichtung von Windenergieanlagen, sondern schafft zunächst die wirtschaftliche Grundlage, damit ein Projektentwickler die Flächen für eine spätere Planung nutzen kann.
Erst mit einem solchen Pachtvertrag besteht für den Projektierer die Möglichkeit, kostenintensive Gutachten (z. B. Windmessung, Artenschutz, Bodengutachten) in Auftrag zu geben und im Anschluss ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuleiten.
Das Baurecht entsteht – falls die Voraussetzungen erfüllt sind – im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Dieses Verfahren prüft u. a. die Umweltauswirkungen, die technische Ausführung und bezieht den aktuellen Stand der Regional- und Flächennutzungsplanung mit ein.
Entgegen einzelner Darstellungen werden durch die Entscheidung über die Verpachtung noch keine baurechtlichen Tatsachen geschaffen, wohl aber die Voraussetzungen für die weitere Projektentwicklung. Ob eine Genehmigung später erteilt wird, hängt vom Ergebnis des ausführlichen Prüfverfahrens ab.
5.
Kommentar von :JA zur Schwend
Aus den Händen geben, um diese in Unschuld zu waschen
Mit der Verpachtung der Flächen gibt die Stadt Oberkirch alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand.
Um das geht es im Bürgerentscheid, nicht um eine Genehmigung (Nebelkerze!).
Der Investor wird alles, wofür er eine Genehmigung erreicht, auf der Fläche tun können.
Die Stadt Oberkirch wird ab der Unterschrift unter dem
Mit der Verpachtung der Flächen gibt die Stadt Oberkirch alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand.
Um das geht es im Bürgerentscheid, nicht um eine Genehmigung (Nebelkerze!).
Der Investor wird alles, wofür er eine Genehmigung erreicht, auf der Fläche tun können.
Die Stadt Oberkirch wird ab der Unterschrift unter dem Pachtvertrag für 20 Jahre in allen wesentlichen Dingen nicht mehr mitreden dürfen, ob/was auf der Fläche geschieht.
Damit hat man auch keine Verantwortung mehr und kann bei allem, was dort fernab des eigenen Kirchturms geschieht die Hände in Unschuld waschen.
Man hat es ja mit der Verpachtung an die Koehler Renewable Energy GmbH aus der Hand gegeben.
Wäre das klug und richtig in dieser Situation?
6.
Kommentar von :135935
Warum das Achertal beim Schwend-Windpark nicht mitmacht? Ganz einfach: Es lohnt sich nicht.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist miserabel.
Es gibt Standorte, an denen deutlich mehr sauberer Windstrom produziert werden könnte – und das mit wesentlich weniger ökologischen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden.
Warum also ausgerechnet die unberührte Schwend opfern, wenn es bessere Alternativen gibt?
Nur weil es für Koehler bequem
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist miserabel.
Es gibt Standorte, an denen deutlich mehr sauberer Windstrom produziert werden könnte – und das mit wesentlich weniger ökologischen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden.
Warum also ausgerechnet die unberührte Schwend opfern, wenn es bessere Alternativen gibt?
Nur weil es für Koehler bequem wäre?
7.
Kommentar von :abcde
Falsche bzw. irreführende Behauptungen im Kommentar ("Hände in unschuld waschen...")
-> „Mit der Verpachtung gibt die Stadt alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand“ – falsch bzw. irreführend.
- Eine Verpachtung ist keine Baugenehmigung, sondern lediglich die rechtliche Grundlage, damit ein Investor auf eigene Kosten prüfen kann, ob ein Projekt dort überhaupt möglich ist.
Die Stadt hat weiterhin
-> „Mit der Verpachtung gibt die Stadt alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand“ – falsch bzw. irreführend.
- Eine Verpachtung ist keine Baugenehmigung, sondern lediglich die rechtliche Grundlage, damit ein Investor auf eigene Kosten prüfen kann, ob ein Projekt dort überhaupt möglich ist.
Die Stadt hat weiterhin Einflussmöglichkeiten, z. B. über:
- Beteiligung im BImSchG-Genehmigungsverfahren (als Kommune)
- Planungsrechtliche Stellungnahmen im Verfahren
-> Dialog mit Investor (z. B. über Artenschutz, Gestaltung, Beteiligung)
- Die Entscheidung über eine Genehmigung trifft nicht der Investor, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) auf Basis umfassender Prüfungen.
-> „Die Stadt darf 20 Jahre in allen wesentlichen Dingen nicht mehr mitreden“ – falsch.
- Die Pacht regelt lediglich das Nutzungsrecht für die Fläche.
- Was dort geschehen darf, bestimmt allein das immissionsschutzrechtliche Verfahren, nicht der Pachtvertrag.
- Die Stadt hat weiterhin gesetzlich gesicherte Mitspracherechte, etwa in Stellungnahmen, Beteiligungsverfahren oder als Beteiligte bei Ausgleichsmaßnahmen.
-> „Man hat keine Verantwortung mehr und kann sich in Unschuld waschen“ – populistische Rhetorik.
- Die Stadt trägt weiterhin Verantwortung: Sie entscheidet über die Verpachtung und damit über den Start der Projektprüfung.
- Sie kann diese Verantwortung wahrnehmen, indem sie die Prüfung ermöglicht, begleitet und kritisch begleitet – nicht durch Blockade.
Zudem tragen die guten Beziehungen der Stadt zu einem lokalen Investor und die Verantwortung die Koehler für die Region übernimmt (z.B. Bau des Kindergartens) für deutlich größere Beteiligungsmöglichkeiten im Vergleich zu Projekten mit Internationalen Projektieren, die nicht vor Ort sind.
Was tatsächlich passiert:
- Der Bürgerentscheid entscheidet nicht über die Genehmigung, sondern nur über die Frage der Verpachtung.
- Nach einer Verpachtung beginnt die aufwendige Standortprüfung (z. B. Artenschutz, Windmessung, Boden, Wasser etc.).
- Ein Projekt kann nur umgesetzt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das wird im BImSchG-Genehmigungsverfahren geprüft.
- Die Stadt kann sich weiterhin einbringen und ihre Interessen vertreten – sie gibt keine hoheitlichen Rechte auf.
8.
Kommentar von :135935
Zusätzliche planerische Spielräume der Stadt Oberkirch für Windkraftstandorte
Neben der Fokussierung auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft hat die Stadt Oberkirch eine weitere Möglichkeit, im Umkreis von fünf Kilometern aktiv baurechtliche Voraussetzungen für Windkraftanlagen zu schaffen.
Durch ein gezielt eingeleitetes Flächennutzungsplanverfahren könnten – unabhängig von den im Regionalplan
Neben der Fokussierung auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft hat die Stadt Oberkirch eine weitere Möglichkeit, im Umkreis von fünf Kilometern aktiv baurechtliche Voraussetzungen für Windkraftanlagen zu schaffen.
Durch ein gezielt eingeleitetes Flächennutzungsplanverfahren könnten – unabhängig von den im Regionalplan festgelegten Flächen – zusätzliche geeignete Flächen ausgewiesen werden. Damit würden sich neue Optionen für alternative Standorte eröffnen, sowohl für das Unternehmen Koehler als auch als mögliche Alternativen zum derzeit diskutierten Standort Schwend.
9.
Kommentar von :JA zur Schwend
Bitte wenden!
Merklich nervös und angespannt reagieren Interessensverteidiger der Verpächterin und des Investors darauf, wie sich die Betroffenen in ihrer Not wehren. Wie viele widersprechen. Dass Tausende sich interessieren und solidarisieren.
Damit hat man offenkundig nicht gerechnet.
Und auch die Tatsache, dass es von allen drei den Standort
Merklich nervös und angespannt reagieren Interessensverteidiger der Verpächterin und des Investors darauf, wie sich die Betroffenen in ihrer Not wehren. Wie viele widersprechen. Dass Tausende sich interessieren und solidarisieren.
Damit hat man offenkundig nicht gerechnet.
Und auch die Tatsache, dass es von allen drei den Standort umgebenden Gemeinden (Kappelrodeck, Ottenhöfen, Lautenbach) sowie Seebach Ablehnung gibt, spricht Bände.
Eine Geisterfahrt auf einer Autobahn würde man beenden, indem man anhält und umkehrt, bevor es zu einem Crash kommt. Dazu ist es noch nicht zu spät.
10.
Kommentar von :JA zur Schwend
Angst vor Gutachten neben den „eigenen“?
Die Koehler Renewable Energy GmbH arbeitet eifrig an der Erstellung eigener Gutachten. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, neben den Grundstücken der Stadt Oberkirch (mit Genehmigung?) auch fremde Grundstücke (ohne Genehmigung!) zu betreten.
Als die Anwohner der Schwend anfragten, ob ein akkreditierter Gutachter den Wald der Stadt
Die Koehler Renewable Energy GmbH arbeitet eifrig an der Erstellung eigener Gutachten. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, neben den Grundstücken der Stadt Oberkirch (mit Genehmigung?) auch fremde Grundstücke (ohne Genehmigung!) zu betreten.
Als die Anwohner der Schwend anfragten, ob ein akkreditierter Gutachter den Wald der Stadt Oberkirch ebenfalls betreten dürfe, erhielten sie folgende Antwort (Original-Zitat aus Mail der Stadt Oberkirch an Antragsteller):
„Damit besteht kein Bedarf für die Erstellung eines weiteren Gutachtens und der dafür erforderlichen Inanspruchnahme der schützenswerten Waldflächen.
Das Betretungsrecht wird daher nicht erteilt.“
Die zuständige Forstbehörde hält ein solches Betretungsverbot nicht nur für nicht statthaft. Sie wäre sogar dankbar für mehrere Gutachten, da die Gutachten regelmäßig eine gewisse Färbung des Auftraggebers aufwiesen und man dankbar um möglichst viele Informationen und Perspektiven sei.
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Kommentare : zum Verfahren
Sie konnten den Themenbereich bis zum 25. Juni 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Die Teilfortschreibung Windkraft Regionalplan
…geht erst im Herbst 2025 in die notwendige gewordene zweite Offenlage. Rechtskraft ist frühestens Mitte 2026 zu erwarten.
Man will also Fakten schaffen (Verpachtung, Genehmigung), bevor die Regionalplanung steht.
Notfalls durch „Reingrätschen“
mit einer eilig erreichten BImSchG.
Planungsrecht
Um genau zu prüfen, ob eine Fläche für Windenergiealagen geeignet ist, muss viel Geld für Gutachten ausgegeben werden. Dieses Geld kann nur ausgegeben werden, wenn man sicher sein kann, dass die Fläche nicht hinterher von einem anderen Unternehmen projektiert wird. Daher ist der allererste Schritt in so einem Verfahren die Flächensicherung und die
Um genau zu prüfen, ob eine Fläche für Windenergiealagen geeignet ist, muss viel Geld für Gutachten ausgegeben werden. Dieses Geld kann nur ausgegeben werden, wenn man sicher sein kann, dass die Fläche nicht hinterher von einem anderen Unternehmen projektiert wird. Daher ist der allererste Schritt in so einem Verfahren die Flächensicherung und die Unterschrift des Pachtvertrages. Um nichts anderes geht es in diesem Verfahren.
Es werden hier keinerlei Fakten geschaffen und es wird auch nicht darüber entschieden, ob die Windräder tatsächlich Gebaut werden. Hierzu muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens jedes Gutachten bis ins letzte Detail die im Vergleich zu anderen Vorhaben sehr strengen Auflagen erfüllen.
Ebenso muss das Baurecht im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Dieses wird nur erteilt, wenn der Regionalplan rechtskräftig wird. Es werden also keine Fakten geschaffen, die Verpachtung der Fläche ändert nichts daran, dass man für den Bau der WEA Baurecht im Rahmen des Regionalplans bekommt!
Hier werden absichtlich Fakten verdreht um davon abzulenken, worum es bei dem Verfahren tatsächlich geht!
Baurecht im Rahmen des Regionalplanung?
Aussage ist fachlich völlig falsch und irreführend! Baurecht gibt es durch eine BImschG, nicht durch einen Regionalplan. Und diese BImSchG ist aktuell noch unabhängig vom Entwurf des Regionalplans, der erst mit Rechtskraft (vermutlich zweite Jahreshälfte 2026) wirksam wird. Man versucht also, eilig vor einer rechtskräftigen
Aussage ist fachlich völlig falsch und irreführend!
Baurecht gibt es durch eine BImschG, nicht durch einen Regionalplan.
Und diese BImSchG ist aktuell noch unabhängig vom Entwurf des Regionalplans, der erst mit Rechtskraft (vermutlich zweite Jahreshälfte 2026) wirksam wird.
Man versucht also, eilig vor einer rechtskräftigen Regionalplanung Fakten zu schaffen, indem man vorher noch eine BImSchG erreichen will. Dafür ist es schlau, sich vorher die Flächen zu sichern.
Siehe auch eigene Präsentation und Aussage des Investors zum BImSch-Verfahren.
Eine BImSchG wird durch einen späteren Regionalplan nicht geändert, die hat dann Bestandsschutz.
Bitte: Erst informieren, dann mitreden! Sonst werden weiter Unwahrheiten verbreitet. Und wem sollte das helfen?
Danke!
Klarstellung zum aktuellen Verfahren
Ziel des laufenden Verfahrens und des Bürgerentscheids ist die Entscheidung über die Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Schwend. Diese Entscheidung betrifft noch nicht die Errichtung von Windenergieanlagen, sondern schafft zunächst die wirtschaftliche Grundlage, damit ein Projektentwickler die Flächen für eine spätere Planung nutzen kann.
Ziel des laufenden Verfahrens und des Bürgerentscheids ist die Entscheidung über die Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Schwend. Diese Entscheidung betrifft noch nicht die Errichtung von Windenergieanlagen, sondern schafft zunächst die wirtschaftliche Grundlage, damit ein Projektentwickler die Flächen für eine spätere Planung nutzen kann.
Erst mit einem solchen Pachtvertrag besteht für den Projektierer die Möglichkeit, kostenintensive Gutachten (z. B. Windmessung, Artenschutz, Bodengutachten) in Auftrag zu geben und im Anschluss ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuleiten.
Das Baurecht entsteht – falls die Voraussetzungen erfüllt sind – im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Dieses Verfahren prüft u. a. die Umweltauswirkungen, die technische Ausführung und bezieht den aktuellen Stand der Regional- und Flächennutzungsplanung mit ein.
Entgegen einzelner Darstellungen werden durch die Entscheidung über die Verpachtung noch keine baurechtlichen Tatsachen geschaffen, wohl aber die Voraussetzungen für die weitere Projektentwicklung. Ob eine Genehmigung später erteilt wird, hängt vom Ergebnis des ausführlichen Prüfverfahrens ab.
Aus den Händen geben, um diese in Unschuld zu waschen
Mit der Verpachtung der Flächen gibt die Stadt Oberkirch alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand. Um das geht es im Bürgerentscheid, nicht um eine Genehmigung (Nebelkerze!). Der Investor wird alles, wofür er eine Genehmigung erreicht, auf der Fläche tun können. Die Stadt Oberkirch wird ab der Unterschrift unter dem
Mit der Verpachtung der Flächen gibt die Stadt Oberkirch alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand.
Um das geht es im Bürgerentscheid, nicht um eine Genehmigung (Nebelkerze!).
Der Investor wird alles, wofür er eine Genehmigung erreicht, auf der Fläche tun können.
Die Stadt Oberkirch wird ab der Unterschrift unter dem Pachtvertrag für 20 Jahre in allen wesentlichen Dingen nicht mehr mitreden dürfen, ob/was auf der Fläche geschieht.
Damit hat man auch keine Verantwortung mehr und kann bei allem, was dort fernab des eigenen Kirchturms geschieht die Hände in Unschuld waschen.
Man hat es ja mit der Verpachtung an die Koehler Renewable Energy GmbH aus der Hand gegeben.
Wäre das klug und richtig in dieser Situation?
Warum das Achertal beim Schwend-Windpark nicht mitmacht? Ganz einfach: Es lohnt sich nicht.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist miserabel. Es gibt Standorte, an denen deutlich mehr sauberer Windstrom produziert werden könnte – und das mit wesentlich weniger ökologischen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden. Warum also ausgerechnet die unberührte Schwend opfern, wenn es bessere Alternativen gibt? Nur weil es für Koehler bequem
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist miserabel.
Es gibt Standorte, an denen deutlich mehr sauberer Windstrom produziert werden könnte – und das mit wesentlich weniger ökologischen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden.
Warum also ausgerechnet die unberührte Schwend opfern, wenn es bessere Alternativen gibt?
Nur weil es für Koehler bequem wäre?
Falsche bzw. irreführende Behauptungen im Kommentar ("Hände in unschuld waschen...")
-> „Mit der Verpachtung gibt die Stadt alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand“ – falsch bzw. irreführend. - Eine Verpachtung ist keine Baugenehmigung, sondern lediglich die rechtliche Grundlage, damit ein Investor auf eigene Kosten prüfen kann, ob ein Projekt dort überhaupt möglich ist. Die Stadt hat weiterhin
-> „Mit der Verpachtung gibt die Stadt alle wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand“ – falsch bzw. irreführend.
- Eine Verpachtung ist keine Baugenehmigung, sondern lediglich die rechtliche Grundlage, damit ein Investor auf eigene Kosten prüfen kann, ob ein Projekt dort überhaupt möglich ist.
Die Stadt hat weiterhin Einflussmöglichkeiten, z. B. über:
- Beteiligung im BImSchG-Genehmigungsverfahren (als Kommune)
- Planungsrechtliche Stellungnahmen im Verfahren
-> Dialog mit Investor (z. B. über Artenschutz, Gestaltung, Beteiligung)
- Die Entscheidung über eine Genehmigung trifft nicht der Investor, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) auf Basis umfassender Prüfungen.
-> „Die Stadt darf 20 Jahre in allen wesentlichen Dingen nicht mehr mitreden“ – falsch.
- Die Pacht regelt lediglich das Nutzungsrecht für die Fläche.
- Was dort geschehen darf, bestimmt allein das immissionsschutzrechtliche Verfahren, nicht der Pachtvertrag.
- Die Stadt hat weiterhin gesetzlich gesicherte Mitspracherechte, etwa in Stellungnahmen, Beteiligungsverfahren oder als Beteiligte bei Ausgleichsmaßnahmen.
-> „Man hat keine Verantwortung mehr und kann sich in Unschuld waschen“ – populistische Rhetorik.
- Die Stadt trägt weiterhin Verantwortung: Sie entscheidet über die Verpachtung und damit über den Start der Projektprüfung.
- Sie kann diese Verantwortung wahrnehmen, indem sie die Prüfung ermöglicht, begleitet und kritisch begleitet – nicht durch Blockade.
Zudem tragen die guten Beziehungen der Stadt zu einem lokalen Investor und die Verantwortung die Koehler für die Region übernimmt (z.B. Bau des Kindergartens) für deutlich größere Beteiligungsmöglichkeiten im Vergleich zu Projekten mit Internationalen Projektieren, die nicht vor Ort sind.
Was tatsächlich passiert:
- Der Bürgerentscheid entscheidet nicht über die Genehmigung, sondern nur über die Frage der Verpachtung.
- Nach einer Verpachtung beginnt die aufwendige Standortprüfung (z. B. Artenschutz, Windmessung, Boden, Wasser etc.).
- Ein Projekt kann nur umgesetzt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das wird im BImSchG-Genehmigungsverfahren geprüft.
- Die Stadt kann sich weiterhin einbringen und ihre Interessen vertreten – sie gibt keine hoheitlichen Rechte auf.
Zusätzliche planerische Spielräume der Stadt Oberkirch für Windkraftstandorte
Neben der Fokussierung auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft hat die Stadt Oberkirch eine weitere Möglichkeit, im Umkreis von fünf Kilometern aktiv baurechtliche Voraussetzungen für Windkraftanlagen zu schaffen. Durch ein gezielt eingeleitetes Flächennutzungsplanverfahren könnten – unabhängig von den im Regionalplan
Neben der Fokussierung auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft hat die Stadt Oberkirch eine weitere Möglichkeit, im Umkreis von fünf Kilometern aktiv baurechtliche Voraussetzungen für Windkraftanlagen zu schaffen.
Durch ein gezielt eingeleitetes Flächennutzungsplanverfahren könnten – unabhängig von den im Regionalplan festgelegten Flächen – zusätzliche geeignete Flächen ausgewiesen werden. Damit würden sich neue Optionen für alternative Standorte eröffnen, sowohl für das Unternehmen Koehler als auch als mögliche Alternativen zum derzeit diskutierten Standort Schwend.
Bitte wenden!
Merklich nervös und angespannt reagieren Interessensverteidiger der Verpächterin und des Investors darauf, wie sich die Betroffenen in ihrer Not wehren. Wie viele widersprechen. Dass Tausende sich interessieren und solidarisieren. Damit hat man offenkundig nicht gerechnet. Und auch die Tatsache, dass es von allen drei den Standort
Merklich nervös und angespannt reagieren Interessensverteidiger der Verpächterin und des Investors darauf, wie sich die Betroffenen in ihrer Not wehren. Wie viele widersprechen. Dass Tausende sich interessieren und solidarisieren.
Damit hat man offenkundig nicht gerechnet.
Und auch die Tatsache, dass es von allen drei den Standort umgebenden Gemeinden (Kappelrodeck, Ottenhöfen, Lautenbach) sowie Seebach Ablehnung gibt, spricht Bände.
Eine Geisterfahrt auf einer Autobahn würde man beenden, indem man anhält und umkehrt, bevor es zu einem Crash kommt. Dazu ist es noch nicht zu spät.
Angst vor Gutachten neben den „eigenen“?
Die Koehler Renewable Energy GmbH arbeitet eifrig an der Erstellung eigener Gutachten. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, neben den Grundstücken der Stadt Oberkirch (mit Genehmigung?) auch fremde Grundstücke (ohne Genehmigung!) zu betreten. Als die Anwohner der Schwend anfragten, ob ein akkreditierter Gutachter den Wald der Stadt
Die Koehler Renewable Energy GmbH arbeitet eifrig an der Erstellung eigener Gutachten. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, neben den Grundstücken der Stadt Oberkirch (mit Genehmigung?) auch fremde Grundstücke (ohne Genehmigung!) zu betreten.
Als die Anwohner der Schwend anfragten, ob ein akkreditierter Gutachter den Wald der Stadt Oberkirch ebenfalls betreten dürfe, erhielten sie folgende Antwort (Original-Zitat aus Mail der Stadt Oberkirch an Antragsteller):
„Damit besteht kein Bedarf für die Erstellung eines weiteren Gutachtens und der dafür erforderlichen Inanspruchnahme der schützenswerten Waldflächen.
Das Betretungsrecht wird daher nicht erteilt.“
Die zuständige Forstbehörde hält ein solches Betretungsverbot nicht nur für nicht statthaft. Sie wäre sogar dankbar für mehrere Gutachten, da die Gutachten regelmäßig eine gewisse Färbung des Auftraggebers aufwiesen und man dankbar um möglichst viele Informationen und Perspektiven sei.