Zukunft des Areals in Eppelheim

Bedürfnisse des Eigentümers

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  • Auswirkungen auf Grundstückswert
  • Zweckbindung des Erbpachtvertrages: schulische Zwecke (Änderung für andere Nutzung ist denkbar)
  • Stiftungszweck: Werterhaltung/ Rentabilität sichern. Wirtschaftlichkeit, Wertbeständigkeit der Fläche erhalten
  • Verhandlungsspielraum besteht: Veräußerung einer Teilfläche denkbar

Kommentare : zu den Bedürfnissen des Eigentümers

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1. Kommentar von :Elfriede

DIE ZWECKBINDUNG DES ERBPACHTVERTRAGES DIENT IN ERSTER LINIE SCHULISCHEN ZWECKEN

DIE SCHULISCHEN RÄUMLICHKEITEN HABEN HIER DEN ABSOLUTEN VORRANG. DIE DENKBARE ÄNDERUNG DER NUTZUNG KANN NUR AUS EINER ZWECKGMEINSCHAFT MIT DEN SCHULEN BESTEHEN . HIERZU GIBT ES EINE VIELFALLT AN AUSSTATTUNGEN, DIE GESONDERT MIT LEHRER UND ELTERNBEIRÄTEN AUSDISKUTIERT WERDEN MUSS. DAMIT VERKNÜPFT IST DIE WERTBESTÄNDIGKEIT DER FLÄCHE. VERÄUßERUNG

DIE SCHULISCHEN RÄUMLICHKEITEN HABEN HIER DEN ABSOLUTEN VORRANG.
DIE DENKBARE ÄNDERUNG DER NUTZUNG KANN NUR AUS EINER ZWECKGMEINSCHAFT MIT DEN SCHULEN BESTEHEN . HIERZU GIBT ES EINE VIELFALLT AN AUSSTATTUNGEN, DIE GESONDERT MIT LEHRER UND ELTERNBEIRÄTEN AUSDISKUTIERT WERDEN MUSS. DAMIT VERKNÜPFT IST DIE WERTBESTÄNDIGKEIT DER FLÄCHE.

VERÄUßERUNG EINER TEILFLÄCHE - DAS KANN NUR ZUM NACHTEIL DES GANZEN SEIN.

DER BAUMSTAND IST UNANTASTBAR.