Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

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Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll den Kommunen ermöglichen, neue Formen der kommunalen Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit zu erproben.

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Mit dem Gesetz wird der Vorschlag des Landkreistags Baden-Württemberg im Rahmen der Entlastungsallianz aufgegriffen, nach dem Vorbild der Standarderprobungsgesetze in anderen Ländern ein Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz zu schaffen, um in der kommunalen Praxis fortlaufend systematische Entlastungspotentiale identifizieren und überprüfen sowie – über die avisierte Laufzeit der Entlastungsallianz bis zum Jahr 2025 hinaus – entsprechende Deregulierungs- und Entlastungsvorschläge unterbreiten zu können.

Ziel des Gesetzes ist es, den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben, ohne dass dabei die Erfüllung der Aufgaben oder die Erreichung gesetzlicher Ziele gefährdet wird. Dafür sollen zunächst im Einzelfall neue Lösungen in der Praxis erprobt werden können, um diese dann nach Auswertung der Erprobung bei Bedarf durch Anpassung bzw. Abschaffung der entsprechenden Regelungen landesweit und dauerhaft umsetzen zu können. Ein weiterer Zweck des Gesetzes ist es, im Rahmen der Vorbereitung auf die Folgen der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräftemangels die Möglichkeit neuer Wege bei der Aufgabenerfüllung ausprobieren zu können.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

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Kommentare : zum kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 29. Januar 2025 kommentieren.

1. Kommentar von :HoschIchenheim@t-online.de

Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Grundsätzlich eine sehr gute Idee, allerdings ist mir nicht klar, welche konkreten landesrechtlichen Bestimmungen experimentell von der Gemeinde ausgesetzt werden können. Dies sollte per Beispielen vor oder nach Verabschiedung des Gesetzes noch präzisiert werden. Ein wichtiger Punkt aus meiner Sicht ist auch, wie die grenzüberschreitende

Grundsätzlich eine sehr gute Idee, allerdings ist mir nicht klar, welche konkreten landesrechtlichen Bestimmungen experimentell von der Gemeinde ausgesetzt werden können. Dies sollte per Beispielen vor oder nach Verabschiedung des Gesetzes noch präzisiert werden.

Ein wichtiger Punkt aus meiner Sicht ist auch, wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Frankreich, Schweiz) davon profitieren könnte - beispielsweise im Rahmen der Eurodistrikte am Oberrhein. Das Gesetz sollte solche Möglichkeiten grundsätzlich vorsehen.