Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten von Waren in Baden-Württemberg. Mit Schaffung des Gesetzes im Jahr 2007 wurden die Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen freigegeben. Dies ermöglicht eine freie Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und hat gleichzeitig den Zweck, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg müssen Verkaufsstellen daher grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg werden als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden". Auch vollautomatisierte Verkaufsflächen ohne Verkaufspersonal fallen unter den Begriff „Verkaufsstellen" und müssen daher an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg ist seit seinem Inkrafttreten einem gesellschaftlichen Wandel hin zu einem immer mehr auf individuelle Bedürfnisse bezogenen Freizeitverhalten ausgesetzt. Vorgegebene Elemente im Hinblick auf die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen verlieren zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger benötigen im Hinblick auf die Ladenöffnung einen verlässlichen und handhabbaren Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags.
Die derzeitige Regelungslage soll den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.
Den sich ändernden Versorgungsbedürfnissen und dem rechtlich unabdingbaren Schutz der Sonn- und Feiertage soll ausgleichend Rechnung getragen werden, um eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden, zu ermöglichen.
Verkaufsstellen an Fernbusterminals werden hinsichtlich der Öffnungszeiten den Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
Keine. Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutzes wären weitergehende Regelungen zur Öffnung von Verkaufsstellen voraussichtlich nicht rechtskonform.
Keine.
Die Fortentwicklung der Ladenöffnung ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Auch die hohe Fühlbarkeit von Ladenschlussregelungen in der Bevölkerung erfordert eine Regelung durch Gesetz.
Durch die zusätzliche Verfügbarkeit von vollautomatisierten Verkaufsstellen im ländlichen Raum wird die im Vergleich zu urbanen Strukturen geringere Dichte an Einkaufsmöglichkeiten ausgeglichen und die Attraktivität des ländlichen Raums nachhaltig gestärkt.
Durch die Einführung digitaler Technologien für den Bezahlvorgang in den vollautomatisierten Verkaufsstellen wird für den gesamten Einzelhandel ein weiterer Digitalisierungsschub erwartet.
Keine.


Kommentare : zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
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Änderung unnötig
Ich kann die angedachte Änderung so wenig nachvollziehen wie die anderen. Es macht einfach keinen Sinn. Da wird ein vollautomatischer Laden mit viel Liebe und Aufwand eingerichtet, um unsere Grundversorgung auf dem Land zu garantieren, weil Geschäfte mit Personal aufgehört, aufgegeben haben, und dann sowas. Vor allem für ältere Leute ist dieser
Ich kann die angedachte Änderung so wenig nachvollziehen wie die anderen. Es macht einfach keinen Sinn.
Da wird ein vollautomatischer Laden mit viel Liebe und Aufwand eingerichtet, um unsere Grundversorgung auf dem Land zu garantieren, weil Geschäfte mit Personal aufgehört, aufgegeben haben, und dann sowas.
Vor allem für ältere Leute ist dieser Laden ein Weg, die Selbstständigkeit zu erhalten.
Ich bin auch Kirchgängerin, und wenn ich den Sonntag nicht zum Einkaufen nutzen will, kann ich es ja lassen. Außerdem haben wir nur noch unregelmäßig Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen, weil auch hier das "Personal" fehlt, und diese sind häufig spärlich besucht.
In unserem Laden ist sonntags niemand vor Ort, warum soll er dann nicht offen haben??
Und wer frägt eigentlich uns Gastronomen nach unserer Ruhe und Erholung am Sonntag? Da ist es doch selbstverständlich, daß wir da sind, da wollen viele nicht kochen, sondern sich bedienen lassen.
Wer frägt die Rettungskräfte, Pflegekräfte, Landwirte, und und und, die sonntags zum Wohl der anderen arbeiten??
Und dann will man Geschäfte einschränken, in denen nicht mal Personal vor Ort ist?? Absolut unzeitgemäß und unverständlich.
Rita Armbruster
Zum Schlüssel
Bad Rippoldsau
Ladenöffnungsgesetz
Ich finde, die aktuellen Regelungen zur Ladenöffnung sollten unbedingt so bleiben, wie sie sind. Seit dem Frühjahr haben wir endlich wieder einen Laden in unserem kleinen Dorf – ermöglicht durch zwei Familien, die den Mut hatten, einen ehemaligen Friseursalon zu renovieren und in ein Geschäft umzuwandeln. Dieser Laden ist ein echter Gewinn für
Ich finde, die aktuellen Regelungen zur Ladenöffnung sollten unbedingt so bleiben, wie sie sind. Seit dem Frühjahr haben wir endlich wieder einen Laden in unserem kleinen Dorf – ermöglicht durch zwei Familien, die den Mut hatten, einen ehemaligen Friseursalon zu renovieren und in ein Geschäft umzuwandeln.
Dieser Laden ist ein echter Gewinn für uns alle: Wir können nun auch am Wochenende vor Ort einkaufen, sind nicht mehr auf lange Autofahrten angewiesen, und es profitieren gleichzeitig regionale Lieferanten, deren Produkte dort angeboten werden.
Gerade der Sonntag ist dabei der wichtigste Tag für den Laden. Viele Menschen aus dem Dorf und der Umgebung nutzen diesen Tag, um in Ruhe einzukaufen. Sollte die Sonntagsöffnung eingeschränkt werden, wäre genau dieses Hauptgeschäft in Gefahr – und damit auch die Existenz des gesamten Projekts.
Ich frage mich ernsthaft: Wem schadet es, wenn solche guten, mutigen Ideen funktionieren? Statt neuen Einschränkungen brauchen wir mehr Unterstützung für solche Initiativen, besonders im ländlichen Raum, wo Nahversorgung keine Selbstverständlichkeit mehr ist.
Aus der Zeit gefallen
Die automatischen Läden, besonders in den ländlichen Gegenden, versorgen Bereiche, in denen es schwer ist überhaupt Personal zu bekommen. Sei es, auf Grund der örtlichen Lage oder durch die Arbeitszeiten. Dass der Kunde aber genau das belohnt, die Möglichkeit der zeitlich flexiblen Handhabung, wird hier außen vor gelassen. Die Politiker (und auch
Die automatischen Läden, besonders in den ländlichen Gegenden, versorgen Bereiche, in denen es schwer ist überhaupt Personal zu bekommen. Sei es, auf Grund der örtlichen Lage oder durch die Arbeitszeiten.
Dass der Kunde aber genau das belohnt, die Möglichkeit der zeitlich flexiblen Handhabung, wird hier außen vor gelassen.
Die Politiker (und auch Vertreter anderer Einrichtungen) dürfen nicht nur an den Städter denken, sondern sollten hier besonders die ländlichen Gegenden im Auge haben. Hier ist es eh schon mit Aufwand und weiteren Wegen verbunden sich mit Dingen wie mit Lebensmittel zu versorgen. Und dann wird man doch durch so kurzsichtige Gesetze bei der Erleichterung des Landlebens wieder eingeschränkt.
Das Argument der Gottesdienstzeiten hat in der heutigen Zeit mehr als ausgedient. Der Staat sollte sich nicht von Glaubensgemeinschaften in seine Gesetzgebung reinreden lassen. Durch reduzierte Öffnungszeiten an einem Sonntag wird sicher nicht gewährleistet, dass sich wieder mehr Leute in den Gottesdienst begeben, zumal der häufig gar nicht mehr am Sonntag sondern eher Samstag oder gar Freitag stattfindet, mangels genügend Kirchenvertreter.
Fazit: Lasst die großzügigen Öffnungszeiten für die automatischen Verkaufsstellen. Die Einwohner, die Touristen, die Oma drei Häuser weiter dankt es, wenn sie ihren Einkauf gestalten können, wie sie es gerade wollen. Das entschleunigt auch und trägt zur Lebensqualität bei.
Öffnungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren Der Vorschlag das sie die Öffnungszeiten auf 8 St. beschränken wollen kann ich nicht nachvollziehen. Der Grund wegen der Gottesdienste ist ebenfalls völlig unplausibel. Dabei will ich anmerken das ich Kirchgänger bin. Aber gerade da kein Personal Vorort ist dem der Gottesdienst dadurch nicht möglich wäre ist somit
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Vorschlag das sie die Öffnungszeiten auf 8 St. beschränken wollen kann ich nicht nachvollziehen.
Der Grund wegen der Gottesdienste ist ebenfalls völlig unplausibel. Dabei will ich anmerken das ich Kirchgänger bin. Aber gerade da kein Personal Vorort ist dem der Gottesdienst dadurch nicht möglich wäre ist somit hinfällig und die Kunden die in den Gottesdienst wollen gehen auch in die Kirche. Jedoch alle anderen gehen eh nicht. Desweiteren ist für die Betreiber der Aufwand und die Einbußen eventuell so groß dass der ein oder andere Laden nicht mehr tragbar ist und geschlossen werden würde was wiederum eine Katastrophe ( auch für uns Kirchgänger)im ein oder anderen Ort wäre. Die Gottesdienste sind bei uns in der Region auf mehrere Seelsorgeeinheiten verteilt was bedeutet das nur alle 3-4 Wochen ein Gottesdienst statt findet und deshalb soll dann jeden Sonntag die Öffnungszeiten beschnitten werden. Wir im Ländlichen Raum haben eh schon mit vielerlei Nachteilen zu kämpfen weshalb ich mich klar zu den langen Öffnungszeiten aussprechen muss. Auch für die Kirchen ist es sicherlich nicht förderlich wenn sie den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen, gerade bei vermehren Kirchenaustritten der jungen Bevölkerung. Man muss ja nicht zusätzlich Wasser auf die Mühlen kippen.
Bitte überdenken sie das ganze noch einmal.
Schöne Grüße aus dem Schwarzwald
Herbert Maier
Hansjakobstr 4
Bad Rippoldsau
Sonntags gleiche Öffnungszeiten
Ich bitte um Gleiche Öffnungszeiten am Sonntag wie unter der Woche bei Vollautomatischen Verkaufsstellen. Da dort kein Personal oder nur selten gebraucht wird kann der Laden doch auch Sonntags geöffnet sein. Bei uns in der Gemeinde ist dies die einzige möglich Lebensmittel zu kaufen und man kommt dort immer mit anderen Menschen in Kontakt und
Ich bitte um Gleiche Öffnungszeiten am Sonntag wie unter der Woche bei Vollautomatischen Verkaufsstellen. Da dort kein Personal oder nur selten gebraucht wird kann der Laden doch auch Sonntags geöffnet sein. Bei uns in der Gemeinde ist dies die einzige möglich Lebensmittel zu kaufen und man kommt dort immer mit anderen Menschen in Kontakt und pflegt die Gemeinschaft. Den Punkt mit den Kirchenöffnungszeiten finde ich auch sehr fragwürdig da es bei uns auch Menschen gibt anderen Glaubens welcher im Ort nicht angeboten wird oder nicht mehr Teil einer Religion sind.
Absurde Gesetzesänderung
Ich verstehe nicht, warum man eine Begrenzung der Öffnungszeit am Sonntag- und Feiertagen auf 8 Stunden begrenzen sollte. Wir auf dem Land profitieren von den SB-Läden und gerade sonntags ist dies ein extremer Mehrwert! Ich denke nicht, dass mehr Leute sonntags in die Kirche gehen würden, nur weil die Läden nicht so lange geöffnet haben. Diese
Ich verstehe nicht, warum man eine Begrenzung der Öffnungszeit am Sonntag- und Feiertagen auf 8 Stunden begrenzen sollte. Wir auf dem Land profitieren von den SB-Läden und gerade sonntags ist dies ein extremer Mehrwert! Ich denke nicht, dass mehr Leute sonntags in die Kirche gehen würden, nur weil die Läden nicht so lange geöffnet haben.
Diese Gesetzesänderung wäre ein Rückschritt und kein Fortschritt oder eine Verbesserung!
Kirchenlobby im Jahr 2025
Es ärgert mich geradezu, wie borniert sich unsere Landesregierung im Jahr 2025 immer noch verhält. Die Kirchenbänke sind mittlerweile auch auf dem Land leer. Dieses Problem löst man sicherlich nicht mit so einer absurden Regelung. Es ist auch nicht die Aufgabe eines säkularen Staates, sich um gefüllte Gotteshäuser zu kümmern. Das haben die
Es ärgert mich geradezu, wie borniert sich unsere Landesregierung im Jahr 2025 immer noch verhält. Die Kirchenbänke sind mittlerweile auch auf dem Land leer. Dieses Problem löst man sicherlich nicht mit so einer absurden Regelung. Es ist auch nicht die Aufgabe eines säkularen Staates, sich um gefüllte Gotteshäuser zu kümmern. Das haben die Glaubensgemeinschaften schon selbst zu lösen (und können gerne mal darüber nachdenken, ob man Gottesdienste nicht auch zu anderen Zeiten stattfinden lassen kann) Wir leben im hier und jetzt und benötigen für das hier und jetzt passende Maßnahmen.
Ein Rückschritt für den ländlichen Raum!
In unserem Dorf gibt es seit ca. 1 Jahr einen solchen vollautomatischen Laden, nachdem wir mehrere Jahre ausschließlich angewiesen auf das Auto im Umland einkaufen gehen konnten. Dabei sind Strecken von mind. 5 km zurück zu legen. Dieser Laden ist also ein großer Fortschritt für den ländlichen Raum, der auch ÖPNV-technisch vom Rest des Landes
In unserem Dorf gibt es seit ca. 1 Jahr einen solchen vollautomatischen Laden, nachdem wir mehrere Jahre ausschließlich angewiesen auf das Auto im Umland einkaufen gehen konnten. Dabei sind Strecken von mind. 5 km zurück zu legen.
Dieser Laden ist also ein großer Fortschritt für den ländlichen Raum, der auch ÖPNV-technisch vom Rest des Landes (leider) weit abgehängt ist. Vor allem ältere Mitbürger können jetzt – auch bedingt durch die großzügigen Öffnungszeiten, die dieses clevere Konzept ermöglicht – endlich wieder alleine einkaufen, ohne auf "fahrende" Nachbarn oder Familienangehörige angewiesen zu sein.
Würde das Ladenschlussgesetz in der geplanten Form kommen, müsste der Laden wieder schließen, da er sich dann für die Betreiber nicht mehr lohnt. Damit wären wir also wieder so abgehängt wie zuvor – und mit keiner Aussicht auf einen neuen Laden, denn so ehrlich müssen wir zu uns selbst schon sein.
Hier geht man auch gerne noch in die Kirche. Für viele Kirchenbesucher ermöglicht der Laden einen unkomplizierten Frühstücks-Einkauf vorab. Niemand wird in seinem Kirchenbesuch durch den Laden gestört – und niemand derer, die heute nicht zur Kirche gehen, ließe sich zu einem Besuch motivieren, nur weil der Laden wieder weg ist!
Insofern kann ich das Ansinnen der Kirchen hier absolut nicht nachvollziehen, und halte die Argumentation auch für fadenscheinig. Man sollte eher das Engagement dieser Ladenbetreiber (FÜR seine Schäfchen ;-)) honorieren!
Die Attraktivität der Gottesdienste kann sicherlich durch Schlachten anderer Heiliger Kühe gesteigert werden, als durch eine solch unnötige Gängelung unbeteiligter Dritter.
Trennung Kirche/Staat
Die Öffnungszeiten an Gottesdienste beliebiger Religionen zu binden widerspricht der Trennung von Kirche und Staat. Ein solcher Einfluss darf nicht stattfinden.