Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten von Waren in Baden-Württemberg. Mit Schaffung des Gesetzes im Jahr 2007 wurden die Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen freigegeben. Dies ermöglicht eine freie Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und hat gleichzeitig den Zweck, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg müssen Verkaufsstellen daher grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg werden als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden". Auch vollautomatisierte Verkaufsflächen ohne Verkaufspersonal fallen unter den Begriff „Verkaufsstellen" und müssen daher an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg ist seit seinem Inkrafttreten einem gesellschaftlichen Wandel hin zu einem immer mehr auf individuelle Bedürfnisse bezogenen Freizeitverhalten ausgesetzt. Vorgegebene Elemente im Hinblick auf die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen verlieren zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger benötigen im Hinblick auf die Ladenöffnung einen verlässlichen und handhabbaren Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags.
Die derzeitige Regelungslage soll den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.
Den sich ändernden Versorgungsbedürfnissen und dem rechtlich unabdingbaren Schutz der Sonn- und Feiertage soll ausgleichend Rechnung getragen werden, um eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden, zu ermöglichen.
Verkaufsstellen an Fernbusterminals werden hinsichtlich der Öffnungszeiten den Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
Keine. Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutzes wären weitergehende Regelungen zur Öffnung von Verkaufsstellen voraussichtlich nicht rechtskonform.
Keine.
Die Fortentwicklung der Ladenöffnung ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Auch die hohe Fühlbarkeit von Ladenschlussregelungen in der Bevölkerung erfordert eine Regelung durch Gesetz.
Durch die zusätzliche Verfügbarkeit von vollautomatisierten Verkaufsstellen im ländlichen Raum wird die im Vergleich zu urbanen Strukturen geringere Dichte an Einkaufsmöglichkeiten ausgeglichen und die Attraktivität des ländlichen Raums nachhaltig gestärkt.
Durch die Einführung digitaler Technologien für den Bezahlvorgang in den vollautomatisierten Verkaufsstellen wird für den gesamten Einzelhandel ein weiterer Digitalisierungsschub erwartet.
Keine.


Kommentare
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Stellungnahme Ladenöffnungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße die geplante Einschränkung der Fläche für automatisierte Läden. Das stärkt die kleinen Märkte die wir auf dem Land haben und bring ihnen einen (kleinen) wirtschaftlichen Vorteil, den sie so dringend benötigen um gegen die großen Ketten bestehen zu können. Die geplanten Einschränkungen an Wochenenden und Feiertagen, mit der Begründung der seelischen Erhebung und der Gottesdienstzeiten erscheint in unserer modernen Welt aus der Zeit gefallen. Selbst im katholischen Bayern darf Sonntags ohne Einschränkungen in solchen Läden eingekauft werden.
Meiner Meinung, hat die Rücksichtnahme auf geistliche Belange, gleich welcher Konfession, in der Gesetzgebung eines säkularen Staates (mit Ausnahme der Ausübung der Religionsfreiheit), keinen Platz.
Zudem sind wir im ländlichen Raum, den es hier hauptsächlich betrifft, glücklich über die Möglichkeit uns vor Ort versorgen zu können. Wir haben keine Tankstellen mit 24 Stunden-Märkten. Wir haben keine Kioske, an denen Sonntags kurz eingekauft werden kann. Wir haben keinen Späti in dem wir am Sonntag zum Abendessen noch schnell ein Brot holen können.
Der Gesetzentwurf nimmt uns Freiheiten und bedroht die Wirtschaftlichkeit von automatisierten Lebensmittelgeschäften.
Bitte überdenken Sie die Regelungen und handeln Sie nicht nach den Wünschen einer religiösen Interessengemeinschaft. Unterstützen Sie aktiv das Landleben, verkürzen Sie unsere Wege und zeigen Sie damit, dass sich die Landesregierung auch für Bürger einsetzt, die nicht in den großen Ballungszentren leben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schäfer
Änderung unnötig
Ich kann die angedachte Änderung so wenig nachvollziehen wie die anderen. Es macht einfach keinen Sinn.
Da wird ein vollautomatischer Laden mit viel Liebe und Aufwand eingerichtet, um unsere Grundversorgung auf dem Land zu garantieren, weil Geschäfte mit Personal aufgehört, aufgegeben haben, und dann sowas.
Vor allem für ältere Leute ist dieser Laden ein Weg, die Selbstständigkeit zu erhalten.
Ich bin auch Kirchgängerin, und wenn ich den Sonntag nicht zum Einkaufen nutzen will, kann ich es ja lassen. Außerdem haben wir nur noch unregelmäßig Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen, weil auch hier das "Personal" fehlt, und diese sind häufig spärlich besucht.
In unserem Laden ist sonntags niemand vor Ort, warum soll er dann nicht offen haben??
Und wer frägt eigentlich uns Gastronomen nach unserer Ruhe und Erholung am Sonntag? Da ist es doch selbstverständlich, daß wir da sind, da wollen viele nicht kochen, sondern sich bedienen lassen.
Wer frägt die Rettungskräfte, Pflegekräfte, Landwirte, und und und, die sonntags zum Wohl der anderen arbeiten??
Und dann will man Geschäfte einschränken, in denen nicht mal Personal vor Ort ist?? Absolut unzeitgemäß und unverständlich.
Rita Armbruster
Zum Schlüssel
Bad Rippoldsau
Grober Unsinn ist es, ...
... in jedem Bundesland ein separates Gesetz zu erlassen. Warum immer wieder diese Ungleichbehandlung? Die Föderalität gehört langsam aber sicher auf den Müllhaufen der Geschichte.
Man könnte jede Menge Geld sparen, wenn nicht in jedem Bundesland unzählige Beamte hohe Kosten verursachen würden. Das Geld sollte besser in Kinderbetreuung und Schulen investiert werden, in sinnvolle Infrastruktur wie sichere Rad- und Wanderwege oder schlaglochfreie Straßen.
Ladenöffnungszeiten nicht einschränken!
Ladenöffnungszeiten nicht einschränken!
Öffnungszeiten
§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der Kirche. Da zwischenzeitlich die Mehrheit der Deutchen keiner katholischen und evangelischer Lirche mehr angehören, darf es so eine Einschränkung nicht mehr geben. In Deutschland gibt es eine Trennung von Staat und Kirche. Es kann und darf nicht sein, dass eine sogenannte gläubige Minderheit weiterhin bestimmt, was Bürger zu tun und zu lassen haben. Dies gilt auch fur § 12 Absatz 9. Lasst diesen Unsinn endlich bleiben. Dies ist auch kein Schutz für Bürger sondern Mittelalter.
Gesetz gegen die SB-Nahversorger
Falls dieses Gesetz beschlossen wird, werden zahlreiche SB-Nahverorger wieder verschwinden und die Dörfer werden gefahr laufen, wieder ihre Nahversorgung zu verlieren. Wir sind selber Betreiber einiger solcher Läden und die Sonn- und Feiertage stellen für uns den Hauptumsatz. Mit der Reglementierung der Ladenschluss Zeiten gefährdet die Landesregierung dass, was mühevoll in den letzten Jahren für die Nahversorgung aufgebaut wurde.
Sogar das konservativer eingestellte Bayern hat das 24/7 Konzept bei unter 150qm verabschiedet. Warum muss unsere Landesregierung davon abweichen und Gesetzte und Regeln finden welche im digitalen Zeitalter die Nahversorgung gefährdet?
Dabei wurden von Vertretern unserer Branche eindringlich gewarnt das dies Existenzen gefährdet.
Unverständlich und inakzeptabel. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Entwurf überarbeitet wird, die Betreiber der SB Läden und deren Kunden dazu befragt werden.
Unsere Kunden sind stets froh, damit Sie so lange Ihre Einkäufe tätigen können, auch an Sonn- und Feiertagen.
Und die Argumentation des Abrveitschutzgesetztes an Sonntagen erübrigt sich liebe Gesetzgeber: Es sind SB-Läden, der Name beschreibt das der Betrieb ohne Personal statt findet, vor allem an Sonn- und Feiertagen!!!
Ladenschlussgesetz
Hallo, da ich auf dem Land lebe und wir außer unserem elektronischen Laden keine andere Einkaufsmöglichkeit haben solle dieser 24 Stunden und Feiertags geöffnet sein, da er sonst wahrscheinlich schließen musste. Ich verstehe dieses Gesetz nicht, endlich haben wir, vor allem ältere Dorfbewohner, die kein Auto haben und die Öffis bei uns furchtbar sind, eine Möglichkeit einzukaufen und schon kommt die Regierung mit einem sinnlosen Gesetz. Denkt auch an den CO2 Verbrauch wenn wir alle wieder das Auto rausholen müssen.
Ladenöffnungsgesetz an die Realität anpassen
Mündige Bürger ? Bürokratieabbau ? Stärkung des ländlichen Raums ?
Fehlanzeige – nur leere Worthülsen.
Unsere Politik fordert doch immer wieder den mündigen Bürger.
Als solcher kann ich sehr wohl entscheiden, wann ich zum Gottesdienst gehe und wann ich einkaufe.
Was haben die Hauptgottesdienstzeiten mit der Öffnungszeit eines vollautomatisierten Ladens zu tun ? Früher wurde im ländlichen Raum der Gang zum Gottesdienst mit dem wöchentlichen Einkauf verbunden, und das hat prima funktioniert.
Unsere beiden großen Kirchen ziehen sich aus Personalmangel gerade aus den ländlichen Räumen zurück, wollen uns aber mal wieder bevormunden. Die Argumente dazu sind zwischenzeitlich nicht mehr auf dem Stand der gesellschaftlichen Realitäten.
In vielen kleineren Gemeinden finden Hauptgottesdienste nur noch alle
4 Wochen statt, der Anteil der Mitglieder in den beiden Kirchen in der Bevölkerung ist auf unter 50 % gefallen.
Wie begründet sich da die Deutungshoheit über die Sonn- und Feiertage sowie die besondere Stellung von Weihnachten, Ostern und Pfingsten ?
In der Vorlage wird auf den Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten verwiesen.
Grundsätzlich ist der Hinweis berechtigt, nur geht es hier um personallose, vollautomatisierte Verkaufsstellen. Hier fehlt mir irgendwie der Zusammenhang zum Schutz der Beschäftigten.
Auch die gesetzlichen Feiertage ( warum nicht auch die Kirchlichen ? ) und die Sonntage sollen als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt werden.
Gleichzeitig wird auf den gesellschaftlichen Wandel und den Trend zu immer mehr individuellen Bedürfnissen verwiesen.
Zitat aus der Vorlage: Die derzeitige Regelungslage soll den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.
Kennen die Autoren der Vorlage die Bedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum überhaupt ?
Viele Menschen zieht es an diesen geschützten Tagen hinaus ins Land.
Freizeiteinrichtungen, Biergärten, Gastronomie usw. werden an schönen Tagen überrannt.
Was ist mit diesen Beschäftigten, die für die Erholungssuchenden da sind und an diesen Tagen arbeiten ?
Nicht zu vergessen unsere Polizeibeamten, Rettungsdienste, Krankenhäuser usw. ?
Ist der Sonntag für diese Menschen kein Tag der seelischen Erhebung ?
Natürlich darf in Baden-Württemberg nichts ungeregelt bleiben, des g`hört so !
Wobei wir nun zum Bürokratieabbau kommen:
Wieder ein Gesetz mehr, wieder ein neuer Antrag, ein neue Formulare, Änderungen in den Gemeindesatzungen, Gemeinderatsbeschlüsse, zusätzliche Gebühren usw.
Und natürlich muss das dann alles überprüft und kontrolliert werden, Sanktionen haben ihren Weg auch schon in die Gesetzesvorlage gefunden.
So geht Bürokratieabbau, leider in die falsche Richtung.
Warum überlässt man das nicht dem gesunden Menschenverstand und der Marktwirtschaft ?
Diese Bevormundung und Überregulierung stärkt den ländlichen Raum bestimmt nicht.
Da gibt es auf dem Land mutige und innovative Menschen, die mit einem solchen Unternehmen
Verantwortung und Risiken übernehmen. Bürgerinitiativen, Vereine, Gemeinden und Privatpersonen versuchen die Grundversorgung mit findigen Ideen und neuen Lösungen mit viel ( auch ehrenamtlichem ) Engagement zu Gewährleisten.
Und kaum sind die ersten funktionierenden Lösungen da, schlägt die Bürokratie mal wieder erbarmungslos zu.
Lasst die Menschen vor Ort über ihre Lösungen selbst entscheiden, die kennen die Verhältnisse am besten.
Wenn wir auf den Staat warten müssen, um die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern, dann sind wir verloren.
Auch die großen Lebensmittelkonzerne haben sich in den letzten Jahren aus der Fläche zurückgezogen, die kleinen Geschäfte wurden systematisch zu Gunsten dieser Monstereinkaufszentren kaputtgemacht. Auf diese brauchen wir auch nicht zu warten.
Daher wäre es viel sinnvoller, solche Projekte aktiv zu unterstützen und voranzutreiben.
Baden-Württemberg hat einen starken Tourismusbereich. Für viele Gemeinden ist eine solche Verkaufsstelle mit durchgehenden Öffnungszeiten ein riesiger Pluspunkt für die Attraktivität als Urlaubsort.
Kaufkraft bleibt im Ort, vielfach sind solche kleine Läden auch ein Ort der Begegnung und sozialer Kontakte.
Vielleicht sollte Sie auch die nachstehenden Abschnitte noch mal lesen und genau überdenken !
Bürokratievermeidung, Prüfung Vollzugstauglichkeit
Nachhaltigkeits-Check
Sonstige Kosten für Private
Finde die Fehler !
Im übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum z.B. die Tankstellen mit Minimarkt rund um die Uhr öffnen dürfen.
Die Betankung der Autos könnte auch von 7 bis 24 Uhr in maximal 8 Stunden Öffnungszeit gemacht werden.
Und was passiert mit den vielen Verkaufsautomaten der Selbstvermarkter und den vollautomatisierten Verkaufsstellen in den größeren Städten und Gemeinden mit vielen Dingen die der Mensch nicht braucht ?
Zitat aus der Vorlage: Vollautomatisierte Verkaufsstellen dienen dem Erwerb von Waren für den kurzfristigen sonn- und feiertäglichen Bedarf, was dem Wesen des Sonn- und Feiertags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung Rechnung trägt.
Wer legt das dann abschließend fest ?
Mein Fazit: Wenn schon eine gesetzliche Regelung benötigt wird, dann unbürokratisch und an die Realitäten angepasst.
Was mich auch noch beschäftigt:
Bayern hat aktuell das bundesweit strengste Ladenschlussgesetz verabschiedet.
Allerdings können die digitalen Kleinstsupermärkte Sonntags rund um die Uhr öffnen.
Warum muss jedes Bundesland sein eigens Süppchen kochen ?
Heutzutage sollte es doch möglich sein, den Ladenschluss bundeseinheitlich zu regeln.
Im Wesentlichen steht in den verschiedenen Ladenschlussgesetzen doch das Gleiche drinn.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald
Erich Schmider
Zwei Schritte zurück
Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein weiteres Beispiel für Regierungshandeln nach dem Motto: einen Schritt vorwärts, dann zwei Schritte zurück.
Es wird weiter Bürokratie aufgebläht, statt sie zu verschlanken.
Um Rechtssicherheit für vollautomatisierte Läden herzustellen, genügt es, den aktuellen Gesetzestext um 4 Wörter zu ergänzen:
Als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 werden „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus UNTER EINSATZ VON PERSONAL ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden".
Dass außerdem wieder den Kirchen nachgegeben werden soll, die für den Großteil der Bevölkerung völlig bedeutungslos sind und dennoch über unser Verhalten an Sonntag bestimmen wollen, ist für aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger kaum auszuhalten.
Ein großer Mehrwert würde verloren gehen...
Seit einem Jahr gibt es unseren Selbstbedienungsladen. Für uns 5 Minuten zu Fuß. Ein Traum auf dem Land und nicht mehr wegzudenken. Wie oft hätte ich im letzten Jahr mein Auto nutzen müssen, um 2-3 Dinge einkaufen zu können.
Auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen aus der Region stärkt den Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung auf dem Land.
Sollte es eine Einschränkung der Öffnungszeiten geben, habe ich Sorge, dass der Laden sich finanziell nicht mehr halten kann und somit alle hier im Ort wieder auf ihr Auto angewiesen sind. Das darf nicht passieren!
Die Kirchgänger werden sicher nicht von den Ladenöffnungszeiten abgehalten und freuen sich eventuell auch noch kurz nach dem Gottesdienst etwas holen zu können, wie z.B. im Sommer ein Eis vom örtlichen Bauernhof.
Es sollten dringend andere Gesetze beschlossen werden, bevor man sich überhaupt damit beschäftigt.