Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten von Waren in Baden-Württemberg. Mit Schaffung des Gesetzes im Jahr 2007 wurden die Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen freigegeben. Dies ermöglicht eine freie Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und hat gleichzeitig den Zweck, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg müssen Verkaufsstellen daher grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg werden als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden". Auch vollautomatisierte Verkaufsflächen ohne Verkaufspersonal fallen unter den Begriff „Verkaufsstellen" und müssen daher an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg ist seit seinem Inkrafttreten einem gesellschaftlichen Wandel hin zu einem immer mehr auf individuelle Bedürfnisse bezogenen Freizeitverhalten ausgesetzt. Vorgegebene Elemente im Hinblick auf die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen verlieren zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger benötigen im Hinblick auf die Ladenöffnung einen verlässlichen und handhabbaren Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags.
Die derzeitige Regelungslage soll den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.
Den sich ändernden Versorgungsbedürfnissen und dem rechtlich unabdingbaren Schutz der Sonn- und Feiertage soll ausgleichend Rechnung getragen werden, um eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden, zu ermöglichen.
Verkaufsstellen an Fernbusterminals werden hinsichtlich der Öffnungszeiten den Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
Keine. Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutzes wären weitergehende Regelungen zur Öffnung von Verkaufsstellen voraussichtlich nicht rechtskonform.
Keine.
Die Fortentwicklung der Ladenöffnung ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Auch die hohe Fühlbarkeit von Ladenschlussregelungen in der Bevölkerung erfordert eine Regelung durch Gesetz.
Durch die zusätzliche Verfügbarkeit von vollautomatisierten Verkaufsstellen im ländlichen Raum wird die im Vergleich zu urbanen Strukturen geringere Dichte an Einkaufsmöglichkeiten ausgeglichen und die Attraktivität des ländlichen Raums nachhaltig gestärkt.
Durch die Einführung digitaler Technologien für den Bezahlvorgang in den vollautomatisierten Verkaufsstellen wird für den gesamten Einzelhandel ein weiterer Digitalisierungsschub erwartet.
Keine.


Kommentare : zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
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Öffnungszeiten
§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der
§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der Kirche. Da zwischenzeitlich die Mehrheit der Deutchen keiner katholischen und evangelischer Lirche mehr angehören, darf es so eine Einschränkung nicht mehr geben. In Deutschland gibt es eine Trennung von Staat und Kirche. Es kann und darf nicht sein, dass eine sogenannte gläubige Minderheit weiterhin bestimmt, was Bürger zu tun und zu lassen haben. Dies gilt auch fur § 12 Absatz 9. Lasst diesen Unsinn endlich bleiben. Dies ist auch kein Schutz für Bürger sondern Mittelalter.
Ladenöffnungsgesetz
Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten
Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten keinen Profit sehen. Die Gewerkschaften befürchten, dass dann die großen Handelsketten auch sonntags öffnen mit Personal. Aber im Gesetz ist bereits eine 150qm Grenze integriert. Die werden nicht öffnen.
Ebenfalls möchten die Kirchen den Sonntag als Ruhetag. Aber deshalb wird kein Mensch zusätzlich in die Kirche gehen.
Die personallosen Supermärkte bilden eher ein Treffpunkt für die Bürger, da es sonst ja nichts mehr gibt.
Und dann noch Rücksicht auf die Gottesdienstzeiten zu nehmen. Die Kirche sollte sich mal den wichtigen Themen annehmen und nicht noch weiter für Kopfschütteln sorgen. Bäckereien dürfen 8h offen haben. Tankstellen deutlich länger am Sonntag. Melden sich da die Kirchen auch?
Und nochmal, da wo es jetzt diese personallosen Supermärkte hat, da gibt es in der Regel keinen Bäcker mehr oder andere Nahversorger mehr.
Der Sonntag ist zusätzlich der umsatzstärkste Tag. Wenn dieser reglementiert wird, besteht die Gefahr, dass die Wirtschaftlichkeit derart sinkt, dass über Schließung nachgedacht werden muss. Und dann hat der ländliche Raum erst recht wieder verloren.
Zum Schluss möchte ich noch an die moderneren Gesetzesvorlagen aus anderen Bundesländer wie Bayern verweisen. Hier geht der Blick nach vorne und man geht auf die veränderten Bedürfnisse aller
Beteiligten ein. Diesen mutigen und wichtigen Schritt würde ich mir auch von Baden Württemberg wünschen.
Bitte lasst die Läden öffnen
Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr
Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr oder weniger in die Kirche gehen. So ein Laden soll ohne Einschränkung öffnen können . Das ist unsere Zukunft.
Synopse
Ich finde es praktisch, dass die wesentlichen Änderungen zusammengefasst wurden.
Noch besser fände ich eine Synopse. Damit hätte ich sowohl einen schnellen Überblick, als auch die bestmögliche Detailtiefe. Transparenz schafft Vertrauen.
Bsp. Bundestag Drucksache 20/1732