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Frühkindliche Bildung

Landeselternbeirats­verordnung Kindertagesbetreuung

Mit den vorgesehenen Änderungen soll ein Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK) als demokratisch legitimiertes Beratungsgremium institutionalisiert und somit die Partizipationsmöglichkeit der Eltern in Bezug auf wesentliche Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung im frühkindlichen Bereich gestärkt werden.

Um alles Nähere, wie beispielsweise die Aufgaben, Zusammensetzung oder die Wahl des LEBK, zu regeln, soll die Landeselternbeiratsverordnung Kindertagesbetreuung (LEBK-VO) in einem separaten Verfahren erlassen werden.

Außerdem sollen allgemeine Regelungen der Kindertagespflege, die bisher in der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege verortet sind, in das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) aufgenommen und somit auf Gesetzesebene geregelt und modifiziert werden.

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