Änderung des Kindertages­­betreuungsgesetzes

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)

Frühkindliche Bildung

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Im Zuge der Gesetzesänderung sollen allgemeine Regelungen der Kindertagespflege, die bisher in der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege verortet sind, in das Kindertagesbetreuungsgesetz aufgenommen und auf Gesetzesebene geregelt und modifiziert werden.

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Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) soll geändert werden.

Mit den vorgesehenen Änderungen soll ein Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK) als demokratisch legitimiertes Beratungsgremium institutionalisiert und somit die Partizipationsmöglichkeit der Eltern in Bezug auf wesentliche Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung im frühkindlichen Bereich gestärkt werden. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammenzuschließen, wird dadurch konkretisiert und erstmals ein Landeselternbeirat im Bereich der Kindertagesbetreuung gesetzlich verankert.

Außerdem sollen allgemeine Regelungen der Kindertagespflege, die bisher in der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege verortet sind, als eigenständige Norm in das Kindertagesbetreuungsgesetz aufgenommen und somit auf Gesetzesebene geregelt und modifiziert werden.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

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1. Kommentar von :Evelyne1959
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