Mobilität

Allgemein

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Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist ein neuer Rechtsrahmen für Mobilität in Baden-Württemberg. Das Gesetz definiert Leitlinien für eine klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Die Instrumente des Gesetzes helfen, mehr Klimaschutz im Verkehr und Lebensqualität sicherzustellen. Der rechtliche Gestaltungsspielraum des Landes wird durch das Gesetz erstmals genutzt.

Teil 1: Allgemeiner Teil

Sie konnten den Abschnitt „Allgemein“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Allgemein“

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27. Kommentar von :ohne Name 110538

Paragraphen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Risikopatienten einbauen!

Das Thema Risikopatienten war während Corona Dauerthema. Warum findet man aber trotzdem im Gesetz keine Regelungen, durch die sie vor Diskriminierung und Stigmatisierung geschützt werden?! Es gibt viele Risikopatienten, die sich nicht trauen, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie ein Risikopatient sind, weil sie nur selten Probleme haben oder es

Das Thema Risikopatienten war während Corona Dauerthema. Warum findet man aber trotzdem im Gesetz keine Regelungen, durch die sie vor Diskriminierung und Stigmatisierung geschützt werden?!
Es gibt viele Risikopatienten, die sich nicht trauen, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie ein Risikopatient sind, weil sie nur selten Probleme haben oder es gut verheimlichen können. Gerade im öffentlichen Dienst sind Kettenzeitverträge sehr verbreitet, die ohne jede Begründung einfach nicht verlängert werden können.
Generell ist für sie die ÖPNV-Nutzung ein Sicherheitsrisiko und zwar ein noch viel größeres, als wenn sie mit den üblichen Abständen mit den immer gleichen Kollegen im Büro sitzen (wo ggf. sogar der Chef kranke Kollegen nach Hause schickt). Die insb. im ÖPNV nötige Maske wird sie stigmatisieren. Und insb. wenn sie auf langen Fahrten (z. B. durch unnötige Umwege) die Maske zum Trinken abnehmen müssen, um ihre Hauptkrankheit nicht weiter zu verschlimmern, setzen sie sich einem sehr hohen Gesundheitsrisiko aus.
Beim Parken wollen sie auch wenn sie aufgrund ihrer Haupterkrankung gelegentlich oder häufiger notfallmäßig auf's Klo müssen möglichst keine besonderen Rechte nutzen müssen, weil sie das stigmatisiert mit dem Risiko den Job zu verlieren, s.o.
Für ein Teil der Risiko-Patienten wurde sogar die Parkerleichterung eingeführt (https://www.dccv.de/betroffene-angehoerige/leben-mit-einer-ced/parkerleichterung/). Im Gesetz steht aber nirgends dass es genug Möglichkeiten geben muss, sie auch einzusetzen, um eben im Notfall schnell genug ein Klo erreichen zu können.
Bitte Paragraphen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Risikopatienten einbauen!

26. Kommentar von :ohne Name 110538

Weniger Verkehr durch besser verteilte alltägliche Einkaufsmöglichkeiten!

Im Gesetzentwurf steht u.a.: "Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen." Viel wichtiger finde ich: Ich konnte keine Stelle im Gesetzentwurf finden, wo gefordert wird, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass es wieder mehr brauchbare Läden für alltägliche Einkäufe in den "Wohngebieten" gibt, wie es sie sie z. B. bei uns

Im Gesetzentwurf steht u.a.: "Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen."

Viel wichtiger finde ich: Ich konnte keine Stelle im Gesetzentwurf finden, wo gefordert wird, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass es wieder mehr brauchbare Läden für alltägliche Einkäufe in den "Wohngebieten" gibt, wie es sie sie z. B. bei uns bis ca. in den 1990er Jahren gab. Seither sind die Einkaufsmöglichkeiten sehr häufig nur am Stadtrand geschaffen und die Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung sehr vieler Leute (viel mehr als am Stadtrand) z. T. sogar abgerissen worden und wenn nicht das Angebot massiv verringert worden. Immernoch vorhandenen Läden wird die Anlieferung immer massiver erschwert durch überflüssige Verkehrsinseln & Co.
Da hilft oft auch keine Reduktion der Personalkosten durch Self-Checkout, was einige große Läden bei uns inzw. seit Jahren haben, auch wenn ich reine Self-Checkout-Läden in Wohngebieten akzeptieren würde, wo wirklich nur ein kleinerer Laden und kein Platz ist was größeres zu bauen.
Dadurch gibt's nun mehr Verkehrslärm, weil mehr Leute mit Kfz einkaufen fahren müssen, inkl. der dadurch dichteren Taktung der ÖPNV-Busse!

Das wäre viel wichtiger als ein langfristig mit Sicherheit wieder eher ungepflegter Dorfplatz etc.! War vor kurzem in der Nähe des Bhf. an einem ehemaligen Eingang einer Landesgartenschau von vor ca. 20 Jahren. Furchtbar, da kümmert sich niemand um die noch vorhandenen Pflanzen.

25. Kommentar von :Firefighter

Parkraum/Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Sehr geehrte Damen und Herren, schon lange treibt mich um, dass die Garagen der Leute als Lagerraum dienen und nicht als reiner Unterstellplatz für ihr Vehikel. Erschwerend kommt beim Bau dazu, dass der Stellplatz für's Blechle, der zur Wohnung gehört, gefühlt irgendwo sein darf. Er muss nicht im Umfeld des Hauses sein. Kein Mensch läuft

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon lange treibt mich um, dass die Garagen der Leute als Lagerraum dienen und nicht als reiner Unterstellplatz für ihr Vehikel.
Erschwerend kommt beim Bau dazu, dass der Stellplatz für's Blechle, der zur Wohnung gehört, gefühlt irgendwo sein darf. Er muss nicht im Umfeld des Hauses sein. Kein Mensch läuft weiter, als er muss. Auch Tiere sparen ihre Energie, wo sie können. Das ist Natur.
Wenn wir das aber noch pushen und so jedem signalisieren, dass es doch so weitergeht, laufen wir bekanntlich in den Städten über mit den Blechkisten.
Hier kommt auch Carsharing ins Spiel. Ein weiterer Baustein aktiefer zeitgemäßer Mobilität. So können die Leute Kosten sparen, was in Krisenzeiten elementar ist.

24. Kommentar von :DvSchuetz

Verbesserungen für motorfreie Verkehrsteilnehmer, Leihräder, CarSharing

Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte. Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und

Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte.

Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und "klassische" Fahrradfahrer. Sie bewegen sich erfahrungsgemäß grundsätzlich rücksichtsvoller, da sie ja schon allein durch ihren Kraftaufwand für die Fortbewegung zeigen, dass sie bereit sind, etwas Mühe auf sich zu nehmen, auch um andere nicht zu behindern oder zu gefährden.

Die "neuen" Möglichkeiten der elektrischen Fahrräder und E-Scooter sind grundsätzlich gut. Aber sie locken viele in den Verkehr, die ungeübt, unsicher und nicht an die durch die höhere Geschwindigkeit notwendige Rücksichtnahme gewohnt sind. Die "Mühelosigkeit" der Fortbewegung verleitet leider zu viele, sich auch keine Mühe mehr für eine rücksichtsvolle Fahr- oder Parkweise mehr zu geben. Hunderte quer auf Gehwegen parkende E-Fahrzeuge und die in die Höhe geschnellten Unfallzahlen geben dafür Zeugnis ab.

An meinem Wohnort (Vorort Tübingens) bewegen sich jedes Wochenende ganze Pulks von Pedelecs im Wohngebiet auf den GEHwegen(!) NEBEN der extra zugunsten der Radfahrer verkehrsberuhigten und kürzlich ganz neu gemachten Fahrbahn (30er Zone), so dass man kaum aus der Haustür treten kann, ohne von einem E-Bike-Fahrer fortgeschrittenen Alters über den Haufen gefahren zu werden. Interessanterweise bewegen sich fast alle Räder OHNE Motor ganz normal auf der Straße.
Deswegen sollte
- das Fahrverbot auf Gehwegen wesentlich stärker kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
- alle Motorfahrzeuge egal welcher Antriebsart und Geschwindigkeit ein (Versicherungs-)Kennzeichen haben, das mind. so groß ist wie an Mofas (damit man es lesen/fotografieren kann)
- öffentlich besser informiert werden, s.u.

Dadurch, dass in den letzten 40 Jahren die meisten Radwege auf Gehwegen angelegt worden sind (obwohl Fachleute ebenso lange davor gewarnt haben), haben sich selbstverständlich viele Menschen ans Radfahren auf dem Gehweg gewöhnt und betrachten das als "Naturrecht". Nicht nur Bürger über 30 wissen gar nicht, dass man auf Gehwegen nicht radfahren darf - oder sind es als Autofahrer gewöhnt, dass Radfahrer auf der Straße "nichts zu suchen" haben. Wie oft wird man innerorts als Radfahrer von Autos bedrängt oder angehupt, obwohl es gar keinen benutzbaren oder obligatorischen Radweg gibt und obwohl man schon "platzsparend rechts" radelt.
Hier müsste mit Öffentlichkeitsarbeit über Fernsehen, Werbung, den ADAC etc. "nachinformiert" werden, gerne auch in den meistgesprochenen Sprachen der Taxifahrer (Türkisch, Schwäbisch, Arabisch, Griechisch, Farsi...). In den 70er Jahren gab es mal solche Spots "Hallo Partner, dankeschön!", die ich als Jugendlicher toll fand.

Für mich als Autofahrer ist es super schwierig, auf Gehwegen von beiden Seiten heranrauschende E-Bikes und E-Scooter rechtzeitig zu erkennen, wenn ich abbiegen will. Die gehören auf die Straße, wo ich sie sehen kann.

Der neue Überholabstand von 1,50 Metern zu Zweirädern ist in der Stadt völlig überzogen. Sage ich als Radfahrer, der überholt wird. 1 Meter reicht innerorts dicke.

Häufig möchte man nur schnell von A nach B, wo gerade kein Bus fährt, es zu Fuß zu weit ist, aber auch kein Berg im Weg steht. Ein Fahrrad (ohne Motor) wäre in den meisten Fällen ausreichend oder am besten geeignet. Einige Jahre gab es in vielen größeren oder Uni-Städten Leihräder, aber die scheinen beinahe verschwunden zu sein.
Andererseits stehen in den Innenstädten zahlreiche E-Scooter oder -Räder zur Verfügung. Die behindern aber nicht selten den Berufsverkehr (Auto, Rad, zu Fuß) mehr, als ihn zu ergänzen, weil sie am Vorabend von "anstrengungsfreien Freizeitnutzern" - nicht selten unter Akoholeinfluss - völlig "anstrengungsfrei" mitten im Weg platziert wurden.
Anbieter von Mieträdern/-rollern wie z.B. Tier, Bolt, Voi, Lime, Zeus etc. sollten eine Zulassung nur noch dann erhalten, wenn sie ein gleich großes Kontingent an motorlosen Rädern zur Verfügung stellen.
Dann stünden auch "ernsthaften" beruflichen Nutzern, bzw. auf dem Weg zur Arbeit, mehr Fahrzeuge für solche Menschen zur Verfügung, denen eine kleine Mühe zur Fortbewegung und zum angemessenen Parken nichts ausmacht.

Parkverstöße, insbesondere behindernd abgestellte Zweiräder und Scootern, sollten viel mehr und schärfer geahndet werden. Es sollte
- Online-Portale der Ordnungsämter geben, wo man solche mit Foto schnell mit dem Smartphone melden kann
- der Name des Zeugen im Bußgeldbescheid nicht gleich genannt werden (Datenschutz, Zeugenschutz!), sondern erst in einem Gerichtsverfahren, wenn jemand Widerspruch einlegt.

CarSharing scheint in dem Entwurf vergessen worden zu sein.
Der BCS (Bundesverband CarSharing) sollte unbedingt in alle Beratungen einbezogen werden, ebenso wie die jeweiligen zivilgesellschaftlichen Anbieter vor Ort bzw. aus der Region, wo es noch kein Angebot gibt (StattAuto, TeilAuto, Mobility..).

Im Detail:
Es gibt immer noch zu wenige Angebote in der Fläche, sogar wenn vor Ort alle Voraussetzungen für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb gegeben wären.
Der teure Fehler, in einem Ort unter 10-20.000 Einwohnern einen ersten Standort testweise mit nur einem EINZIGEN Auto zu eröffnen, sollte "verboten" werden. Solch ein Test scheitert mangels Verfügbarkeit für die Nutzer regelmäßig, wie zahlreiche Erfahrungen der letzten 30 Jahre zeigen. Das "Verbot" könnte umgesetzt werden, indem z.B. für eine Förderung aus Steuergeldern (auch kommunalen) eine Mindestzahl von zwei Autos, davon ein "Mainstreamfahrzeug", gesetzlich vorausgesetzt wird. "Mainstream" bedeutet hier: gehört zur großen Mehrheit der zugelassenen Fahrzeuge, also für 2024/2025: Benziner der Corsa-/Polo-/Golf-/Astra-Klasse um 60-80PS, 5-Sitzer, 5-Gang-Schaltung, nicht so viel elektronischer Krimskrams. Dann haben Interessierte nämlich ein "gewohntes" Fahrzeug und die Hemmschwelle sinkt.

23. Kommentar von :Bonifacia

Vergessen: Mobilität von Fußgängern und mit Car-Sharing

Ich finde, dass Fußgänger viel mehr berücksichtigt werden sollen. Außerdem sollte Car-Sharing eine größere Rolle spielen.

22. Kommentar von :Mannheimer

Landesmobilitätsgesetz

Eine tolle Sache !
Wir ersticken im motorisierten Individualverkehr. Gehwege sind oft nicht nutzbar da zugeparkt. Bitte schnell umsetzen, damit ich die Auswirkungen noch erleben darf.

21. Kommentar von :ohne Name 37263

Einige Gedanken

* Anstelle neue Gelder von den Bürgern einzutreiben könnte man erst einmal die aktuellen Subventionen streichen, die nicht mehr in das "saubere" Zukunftskonzept passen. Diesel-Privileg, Dienstwagenförderung etc. . * 2 km wohne ich vom Bahnhof weg im nächsten Teilort. Der Bus fährt nicht, wenn Ferien sind. * Man sollte die Leute zu ihrem Glück

* Anstelle neue Gelder von den Bürgern einzutreiben könnte man erst einmal die aktuellen Subventionen streichen, die nicht mehr in das "saubere" Zukunftskonzept passen. Diesel-Privileg, Dienstwagenförderung etc. .
* 2 km wohne ich vom Bahnhof weg im nächsten Teilort. Der Bus fährt nicht, wenn Ferien sind.
* Man sollte die Leute zu ihrem Glück zwingen. Der Mensch ist faul und mag keine Neuerungen/ vermeintliche Einschränkungen. Jedoch sollte man die Maßnahmen gut öffentlich begründen. Auch ist es meist hilfreich besonders große Einschnitte zeitlich begrenzt einzuführen und kurz vor Ablauf in einer Bürgerbeteiligung die Meinung der betroffenen Menschen einfangen und im weiteren Verlauf berücksichtigen.
* Frauen haben im öffentlichen Leben andere Mobilitätsbedürfnisse wie Männer. Diese werden meistens gar nicht berücksichtigt.
* Geschäfte des täglichen Bedarfs/ Notfallversorgung etc. verschwinden auf dem Land immer mehr. Damit ist es meist notwendig mit dem Auto die weiten Strecken zu fahren, da ich mich Krank bzw. mit vollen Einkaufskörben nicht in Bus/ Bahn setze.

20. Kommentar von :Freie Gedanken

Keine Anreize, nur Zwang.

Dieser Gesetzesentwurf ist ein Paradebeispiel für übermäßige staatliche Regulierung, die ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Bürger und Unternehmen umgesetzt werden soll. Anstatt sinnvolle Anreize zu schaffen, die nachhaltige Mobilität fördern, drückt der Gesetzgeber der Bevölkerung und der Wirtschaft eine Reihe von Abgaben

Dieser Gesetzesentwurf ist ein Paradebeispiel für übermäßige staatliche Regulierung, die ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Bürger und Unternehmen umgesetzt werden soll. Anstatt sinnvolle Anreize zu schaffen, die nachhaltige Mobilität fördern, drückt der Gesetzgeber der Bevölkerung und der Wirtschaft eine Reihe von Abgaben und Vorschriften auf, die ihre Freiheiten einschränken, ihre Finanzen belasten und ihre Privatsphäre gefährden.

1. Zwangsabgaben durch den Mobilitätspass: Eine zusätzliche Steuer, getarnt als Umweltmaßnahme
Der Mobilitätspass ist im Grunde nichts anderes als eine neue Steuer. Bürger, die möglicherweise gar keinen oder nur sehr begrenzten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr haben, werden gezwungen, einen Beitrag zu zahlen. Das ist schlicht und einfach ungerecht. Menschen auf dem Land, die auf ihr Auto angewiesen sind, sollen für einen Dienst zahlen, den sie kaum oder gar nicht nutzen können. Das ist eine staatlich verordnete Umverteilung, die keinerlei Rücksicht auf die tatsächlichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen nimmt.

2. Belastungen für Unternehmen: Bürokratie und Kosten, die den Mittelstand ersticken
Der Entwurf zwingt Unternehmen, Mobilitätsdaten zu erheben und bereitzustellen – natürlich kostenlos. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Bereich der geteilten Mobilität oder der Parkplatzbewirtschaftung, bedeutet dies massive zusätzliche Kosten. Anstatt die Unternehmen zu unterstützen, wird ihnen ein bürokratischer Alptraum aufgebürdet. Das ist nicht nur unfair, sondern auch wirtschaftsfeindlich und wird am Ende dazu führen, dass diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden.

3. Digitale Überwachung: Schritt in Richtung Überwachungsstaat
Die Einführung von mobilen Scan-Fahrzeugen zur Überwachung des Parkraums ist ein unverhohlener Angriff auf die Privatsphäre der Bürger. Auch wenn behauptet wird, dass die Daten nur für den konkreten Zweck genutzt werden, öffnet diese Maßnahme der Ausweitung von Überwachungspraktiken Tür und Tor. Es handelt sich um eine technologische Aufrüstung, die dem Staat immer mehr Kontrolle über das Verhalten seiner Bürger im öffentlichen Raum verschafft.

4. Ungerechtigkeiten zwischen Stadt und Land: Eine Ignoranz gegenüber der Realität
Dieser Gesetzesentwurf geht komplett an der Lebenswirklichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten vorbei. Es ist absurd, Menschen in Regionen ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung für den Ausbau eines öffentlichen Verkehrsnetzes zur Kasse zu bitten, von dem sie kaum oder gar nicht profitieren. Hier zeigt sich eine eklatante Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung. Stattdessen wird ein städtisch-zentralistisches Mobilitätskonzept über das gesamte Land gestülpt, ohne Rücksicht auf regionale Unterschiede.

5. Völlig falsche Schwerpunkte: Keine Anreize, nur Zwang
Anstatt Anreize für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen, basiert der gesamte Gesetzesentwurf auf Zwang und Sanktionen. Es fehlen sinnvolle Belohnungen für umweltbewusstes Verhalten oder Maßnahmen, die es den Bürgern erleichtern, freiwillig auf nachhaltige Verkehrsmittel umzusteigen. Der Staat greift lieber zu Strafen und Abgaben, um die Bevölkerung zu lenken – ein Rückfall in veraltete, dirigistische Politik.

Fazit:
Dieser Gesetzesentwurf ist ein klarer Angriff auf die Freiheiten, den Geldbeutel und die Privatsphäre der Bürger. Er belastet Menschen, die ohnehin schon unter einem unzureichenden ÖPNV leiden, zusätzlich und zwingt Unternehmen zu unnötigen bürokratischen Maßnahmen. Die Einführung digitaler Überwachungstools verstärkt das Gefühl, dass der Staat immer weiter in die Lebensrealität der Menschen eingreift. Dieser Entwurf muss dringend abgelehnt werden – nicht nur, weil er ungerecht ist, sondern weil er die falschen Prioritäten setzt und die Lebensqualität der Bürger langfristig verschlechtert.

19. Kommentar von :Grauhaar

Bürgerbeteiligung bei Optimierungen im laufenden Betrieb

Das LMG regelt u.a., wie verschiedene Verwaltungsebenen gemeinsam für eine positive Entwicklung der Mobilität Sorge tragen. Innerhalb dieses Rahmens und anderer Gesetze und Vorschriften werden viele Detailreglungen von den jeweils zuständigen Behörden getroffen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger haben; z.B. Ampelregelungen,

Das LMG regelt u.a., wie verschiedene Verwaltungsebenen gemeinsam für eine positive Entwicklung der Mobilität Sorge tragen.
Innerhalb dieses Rahmens und anderer Gesetze und Vorschriften werden viele Detailreglungen von den jeweils zuständigen Behörden getroffen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger haben; z.B. Ampelregelungen, Parkverbotszonen oder Straßenraumnutzung.
Eine Optimierung solcher Regelungen findet nur statt, wenn die jeweils zuständigen Behörden einen Optimierungsbedarf erkennen und Optimierungsoptionen finden. Das Potential, das Wissen und die persönlichen Erfahrungen unmittelbar Betroffener für die Optimierung einzusetzen, wird derzeit nur unstrukturiert und meist durch persönliche Netzwerke genutzt.
Das LMG könnte ein landesweit einheitliches digitales und gut strukturiertes "Verbesserungsvorschlagswesen für Bürger" vorschreiben. Dabei soll sowohl "nur" ein Mangel angezeigt, als auch ein Verbesserungsvorschlag gemacht werden können - niedrigschwellig und ggf. mehrsprachig (oder auch mit Option "einfache Sprache").
In der Privatwirtschaft, insbesondere in großen Betrieben (vergleichbar mit großen Verwaltungen) haben solche Verfahren maßgeblich zur international herausragenden Stellung heimischer Betriebe beigetragen. Ihre Einführung in den 60 und 70 Jahren war von erheblichen Widerständen v.a. des Mittelmanagements geprägt.
Daher bin ich der Meinung, dass ein solcher Prozess nur "von oben herab" durch gesetzliche Regelung eingeführt werden kann und sehe das LMG als Chance dafür.

18. Kommentar von :ImZusammenhangDenken!

Sicherheit in Verkehrsmitteln und im öffentlichen Raum

Wie wird denn die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet? An Bahnhöfen und Haltestellen können Frauen heute nicht mehr alleine warten. In öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrer die Passagiere nicht schützen. Die Kriminalstatistik zeigt, dass hier erstmal und vorrangig die Sicherheit gewährleistet sein muss. Solange

Wie wird denn die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet? An Bahnhöfen und Haltestellen können Frauen heute nicht mehr alleine warten. In öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrer die Passagiere nicht schützen. Die Kriminalstatistik zeigt, dass hier erstmal und vorrangig die Sicherheit gewährleistet sein muss. Solange man, insbesondere abends, besser mit dem Auto fährt, ist dieses Konzept nicht umfassend durchdacht.

Das Zeitfenster von 5-24h ist unzureichend! Viele Werktätige müssen außerhalb dieses Zeitfenter den Weg zur Arbeit antreten. Veranstaltungen, Restaurants, Bars sind länger geöffnet. Die Sicherheit vorausgesetzt, wären genau das die Anlässe, zu denen man die Öffis nutzten sollte/könnte/möchte.

Zur Abgabe: KFZ Halter zahlen aktuell KFZ-Steuern und Steuer auf Benzin und Diesel, vermutlich auch auf den Strom. Diese Gelder waren in der Vergangenheit genau dafür gedacht, die Infrastruktur für den Verkehr und die Öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten und auszubauen. Ein Kassensturz, eine gut geplante und durchdachte Nutzung der Mittel sollte eine weitere Abgabe hinfällig machen.
Rentner und Werktätige mit geringem Einkommen sollten nicht herangezogen werden. Diese zahlen bereits Steuern, welche zur Finanzierung zu nutzen sind.
Werden Bürgergeldempfänger beteiligt?
Der Alltag ist schon jetzt schwer zu schaffen und die Energiepreise werden weiter steigen. Momentan verlangt man den Menschen mit einem normalen Geldbudget schon zu viel ab.
Ggf. kann man die Steuer für SuV erhöhen. Das sind i.d.R. die Besserverdiener, denen eine weitere Abgabe evtl. leicht fällt.

Das Mobilitätsguthaben kann für den Erwerb von Tickets des öffentlichen Verkehrs genutzt werden. Auch für die DB? Was, wenn man bereits ein Deutschlandticket hat? Warum verfallen die Guthaben? Ich lese diesen Paragraphen und denke: Verwaltungsaufwand erhöht sich, Bürokratie erhöht sich, es ist so angelegt, dass es verfallen muss/nicht genutzt wird...

Menschen, mit Einschränkungen (mit und ohne GdB, Kranke, Alte) können gar nicht wirklich teilhaben, haben aber Kosten. Nicht jeder Bahnhof hat entsprechende Zugangsmöglichkeiten, Wenn die nächste Haltestelle 10 Minuten Fußweg entfernt ist, kann sie nicht jeder erreichen. Was ist hier die Lösung? Warum sollten diese Menschen zahlen?