Allgemein
Teil 1: Allgemeiner Teil
- Zweck des Gesetzes ist es, einen Rahmen für die effektive und zukunftsorientierte Ausgestaltung einer nachhaltigen Mobilität in Baden-Württemberg zu schaffen. Nachhaltige Mobilität bedeutet eine umwelt- und klimafreundliche, verlässliche, bezahlbare, sozial gerechte, sichere, resiliente, bedarfsgerechte und leistungsfähige Mobilität.
- Das Land Baden-Württemberg verfolgt die in § 2 und § 3 formulierten Ziele und Belange. Diese konkretisieren den Weg zur Erreichung der nachhaltigen Mobilität nach § 1 Absatz 1 und des in § 7 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2023 (GBl. 2023, 26) festgelegten Berücksichtigungsgebotes für den Sektor Verkehr. Hierzu ist eine enge Kooperation innerhalb der öffentlichen Hand erforderlich.
- Die besonderen Anforderungen der nachhaltigen Mobilität in Verdichtungsräumen und im ländlichen Raum sowie im grenzüberschreitenden Verkehr sind bei der Umsetzung der Ziele zu berücksichtigen.
- Die Regelungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 (GBl. 2023, 26), in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt.
- Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.
- Die Regelungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Bundesrecht eine abschließende Regelung trifft oder entgegenstehende Vorgaben enthält.
Bei Planungen und Entscheidungen mit Verkehrsbezug soll die öffentliche Hand berücksichtigen:
- dass sowohl für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) wie auch für den weiteren Verkehr eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und intelligente Straßeninfrastruktur bereitstehen soll;
- die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Angeboten zur gleichberechtigten Teilnahme am Straßenverkehr sowie die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eigenständige sichere Mobilität;
- die Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere zur Verbesserung eines effizienten und verlässlichen Wechsels zwischen den Verkehrsarten;
- die Möglichkeiten der regionalen Güterandienung auf der Schiene und der Multi- und Intermodalität bei der Güterbeförderung, um den Anteil klimaneutraler und klimafreundlicher Transportmittel am Gesamttransportweg effektiv zu steigern.
- Die Teilnahme am Straßenverkehr soll für alle Menschen, auch mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds, verkehrssicher ermöglicht werden. Niemand soll durch Verkehrsunfälle schwer verletzt werden oder sein Leben verlieren (Vision Zero). Nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem verkehrlichen Knotenpunkt oder einer Unfallhäufungsstelle soll durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden. Die Aufgaben der Unfallkommission bleiben davon unberührt.
- Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollen die Träger der Straßenbaulast bei Planungen von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur berücksichtigen, dass
1. diese fuß- und radverkehrsfreundlich ausgestaltet und bedarfsgerecht dimensioniert werden sollen;
2. das gemeinsame Führen des Kraftfahrzeugverkehrs mit dem Radverkehr bei hohen Verkehrsmengen und unverminderter Geschwindigkeit vermieden werden soll;
3. das gemeinsame Führen des Rad- und Fußverkehrs innerorts vermieden werden soll. - Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen. Bei Bau, Umbau und Umplanung von Straßen sollen die Träger der Straßenbaulast und Straßenverkehrsbehörden darauf hinwirken, dass der öffentliche Verkehrsraum von parkenden Fahrzeugen entlastet wird. Dabei sollen die Mobilität und Erreichbarkeit gewährleistet werden.
- Der Nutzung klimaneutraler Antriebe, insbesondere elektrisch betriebener, kommt für die Erreichung einer nachhaltigen Mobilität eine entscheidende Bedeutung zu. Deshalb soll die öffentliche Hand bei Planung und Betrieb von Park- und Stellplätzen den Bedarf an Ladeinfrastruktur angemessen berücksichtigen sowie die Mitverlegung von Netzanschlüssen auf den künftigen Bedarf ausrichten.
- Bei der Planung neuer und der Nachverdichtung vornehmlich dem Wohnen dienender Baugebiete und anderer Baugebiete mit erheblichen Ziel- und Quellverkehren sollen die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr prüfen.
- Öffentliche Hand im Sinne dieses Gesetzes ist
1. das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sowie jede aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Religionsgemeinschaften und
2. jede Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse des Privatrechts, wenn an ihr eine Person gemäß Nummer 1 allein oder mehrere Personen gemäß Nummer 1 zusammen unmittelbar oder mittelbar
a) die Mehrheit des gezeichneten Kapitals besitzen,
b) über die Mehrheit der mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte verfügen oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen können und
3. der Bund in seiner Funktion als Träger der Straßenbaulast nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). - Ein Verkehrsbezug im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Verkehr durch Planungen und Entscheidungen erheblich beeinflusst werden kann.
- Träger der Straßenbaulast im Sinne dieses Gesetzes sind die Träger der Straßenbaulast nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) vom 11. Mai 1992 sowie dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der jeweils gültigen Fassung.
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind die Aufgabenträger im Sinne des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) vom 8. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung.
- Mobilitätsdaten bezeichnet verkehrsbezogene Informationen, die elektronisch in einem maschinenlesbaren Format vorliegen. Einschließlich etwaiger Metadaten können sie sich auf statische und dynamische sowie vergangenheits- oder gegenwartsbezogene Merkmale der Verkehrsinfrastruktur einschließlich der intelligenten Straßeninfrastruktur sowie auf statische und dynamische sowie vergangenheits- oder gegenwartsbezogene Verkehrsmerkmale des motorisierten Individualverkehrs, des Rad- und Fußverkehrs, des Güterverkehrs, des öffentlichen Verkehrs einschließlich aller Arten des Linien- und Gelegenheitsverkehrs sowie der geteilten Mobilität und des Parkens im Geltungsbereich dieses Gesetzes beziehen.
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Kommentare : zu „Allgemein“
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Einige Gedanken
* Anstelle neue Gelder von den Bürgern einzutreiben könnte man erst einmal die aktuellen Subventionen streichen, die nicht mehr in das "saubere" Zukunftskonzept passen. Diesel-Privileg, Dienstwagenförderung etc. . * 2 km wohne ich vom Bahnhof weg im nächsten Teilort. Der Bus fährt nicht, wenn Ferien sind. * Man sollte die Leute zu ihrem Glück
* Anstelle neue Gelder von den Bürgern einzutreiben könnte man erst einmal die aktuellen Subventionen streichen, die nicht mehr in das "saubere" Zukunftskonzept passen. Diesel-Privileg, Dienstwagenförderung etc. .
* 2 km wohne ich vom Bahnhof weg im nächsten Teilort. Der Bus fährt nicht, wenn Ferien sind.
* Man sollte die Leute zu ihrem Glück zwingen. Der Mensch ist faul und mag keine Neuerungen/ vermeintliche Einschränkungen. Jedoch sollte man die Maßnahmen gut öffentlich begründen. Auch ist es meist hilfreich besonders große Einschnitte zeitlich begrenzt einzuführen und kurz vor Ablauf in einer Bürgerbeteiligung die Meinung der betroffenen Menschen einfangen und im weiteren Verlauf berücksichtigen.
* Frauen haben im öffentlichen Leben andere Mobilitätsbedürfnisse wie Männer. Diese werden meistens gar nicht berücksichtigt.
* Geschäfte des täglichen Bedarfs/ Notfallversorgung etc. verschwinden auf dem Land immer mehr. Damit ist es meist notwendig mit dem Auto die weiten Strecken zu fahren, da ich mich Krank bzw. mit vollen Einkaufskörben nicht in Bus/ Bahn setze.
Landesmobilitätsgesetz
Eine tolle Sache !
Wir ersticken im motorisierten Individualverkehr. Gehwege sind oft nicht nutzbar da zugeparkt. Bitte schnell umsetzen, damit ich die Auswirkungen noch erleben darf.
Vergessen: Mobilität von Fußgängern und mit Car-Sharing
Ich finde, dass Fußgänger viel mehr berücksichtigt werden sollen. Außerdem sollte Car-Sharing eine größere Rolle spielen.
Verbesserungen für motorfreie Verkehrsteilnehmer, Leihräder, CarSharing
Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte. Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und
Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte.
Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und "klassische" Fahrradfahrer. Sie bewegen sich erfahrungsgemäß grundsätzlich rücksichtsvoller, da sie ja schon allein durch ihren Kraftaufwand für die Fortbewegung zeigen, dass sie bereit sind, etwas Mühe auf sich zu nehmen, auch um andere nicht zu behindern oder zu gefährden.
Die "neuen" Möglichkeiten der elektrischen Fahrräder und E-Scooter sind grundsätzlich gut. Aber sie locken viele in den Verkehr, die ungeübt, unsicher und nicht an die durch die höhere Geschwindigkeit notwendige Rücksichtnahme gewohnt sind. Die "Mühelosigkeit" der Fortbewegung verleitet leider zu viele, sich auch keine Mühe mehr für eine rücksichtsvolle Fahr- oder Parkweise mehr zu geben. Hunderte quer auf Gehwegen parkende E-Fahrzeuge und die in die Höhe geschnellten Unfallzahlen geben dafür Zeugnis ab.
An meinem Wohnort (Vorort Tübingens) bewegen sich jedes Wochenende ganze Pulks von Pedelecs im Wohngebiet auf den GEHwegen(!) NEBEN der extra zugunsten der Radfahrer verkehrsberuhigten und kürzlich ganz neu gemachten Fahrbahn (30er Zone), so dass man kaum aus der Haustür treten kann, ohne von einem E-Bike-Fahrer fortgeschrittenen Alters über den Haufen gefahren zu werden. Interessanterweise bewegen sich fast alle Räder OHNE Motor ganz normal auf der Straße.
Deswegen sollte
- das Fahrverbot auf Gehwegen wesentlich stärker kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
- alle Motorfahrzeuge egal welcher Antriebsart und Geschwindigkeit ein (Versicherungs-)Kennzeichen haben, das mind. so groß ist wie an Mofas (damit man es lesen/fotografieren kann)
- öffentlich besser informiert werden, s.u.
Dadurch, dass in den letzten 40 Jahren die meisten Radwege auf Gehwegen angelegt worden sind (obwohl Fachleute ebenso lange davor gewarnt haben), haben sich selbstverständlich viele Menschen ans Radfahren auf dem Gehweg gewöhnt und betrachten das als "Naturrecht". Nicht nur Bürger über 30 wissen gar nicht, dass man auf Gehwegen nicht radfahren darf - oder sind es als Autofahrer gewöhnt, dass Radfahrer auf der Straße "nichts zu suchen" haben. Wie oft wird man innerorts als Radfahrer von Autos bedrängt oder angehupt, obwohl es gar keinen benutzbaren oder obligatorischen Radweg gibt und obwohl man schon "platzsparend rechts" radelt.
Hier müsste mit Öffentlichkeitsarbeit über Fernsehen, Werbung, den ADAC etc. "nachinformiert" werden, gerne auch in den meistgesprochenen Sprachen der Taxifahrer (Türkisch, Schwäbisch, Arabisch, Griechisch, Farsi...). In den 70er Jahren gab es mal solche Spots "Hallo Partner, dankeschön!", die ich als Jugendlicher toll fand.
Für mich als Autofahrer ist es super schwierig, auf Gehwegen von beiden Seiten heranrauschende E-Bikes und E-Scooter rechtzeitig zu erkennen, wenn ich abbiegen will. Die gehören auf die Straße, wo ich sie sehen kann.
Der neue Überholabstand von 1,50 Metern zu Zweirädern ist in der Stadt völlig überzogen. Sage ich als Radfahrer, der überholt wird. 1 Meter reicht innerorts dicke.
Häufig möchte man nur schnell von A nach B, wo gerade kein Bus fährt, es zu Fuß zu weit ist, aber auch kein Berg im Weg steht. Ein Fahrrad (ohne Motor) wäre in den meisten Fällen ausreichend oder am besten geeignet. Einige Jahre gab es in vielen größeren oder Uni-Städten Leihräder, aber die scheinen beinahe verschwunden zu sein.
Andererseits stehen in den Innenstädten zahlreiche E-Scooter oder -Räder zur Verfügung. Die behindern aber nicht selten den Berufsverkehr (Auto, Rad, zu Fuß) mehr, als ihn zu ergänzen, weil sie am Vorabend von "anstrengungsfreien Freizeitnutzern" - nicht selten unter Akoholeinfluss - völlig "anstrengungsfrei" mitten im Weg platziert wurden.
Anbieter von Mieträdern/-rollern wie z.B. Tier, Bolt, Voi, Lime, Zeus etc. sollten eine Zulassung nur noch dann erhalten, wenn sie ein gleich großes Kontingent an motorlosen Rädern zur Verfügung stellen.
Dann stünden auch "ernsthaften" beruflichen Nutzern, bzw. auf dem Weg zur Arbeit, mehr Fahrzeuge für solche Menschen zur Verfügung, denen eine kleine Mühe zur Fortbewegung und zum angemessenen Parken nichts ausmacht.
Parkverstöße, insbesondere behindernd abgestellte Zweiräder und Scootern, sollten viel mehr und schärfer geahndet werden. Es sollte
- Online-Portale der Ordnungsämter geben, wo man solche mit Foto schnell mit dem Smartphone melden kann
- der Name des Zeugen im Bußgeldbescheid nicht gleich genannt werden (Datenschutz, Zeugenschutz!), sondern erst in einem Gerichtsverfahren, wenn jemand Widerspruch einlegt.
CarSharing scheint in dem Entwurf vergessen worden zu sein.
Der BCS (Bundesverband CarSharing) sollte unbedingt in alle Beratungen einbezogen werden, ebenso wie die jeweiligen zivilgesellschaftlichen Anbieter vor Ort bzw. aus der Region, wo es noch kein Angebot gibt (StattAuto, TeilAuto, Mobility..).
Im Detail:
Es gibt immer noch zu wenige Angebote in der Fläche, sogar wenn vor Ort alle Voraussetzungen für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb gegeben wären.
Der teure Fehler, in einem Ort unter 10-20.000 Einwohnern einen ersten Standort testweise mit nur einem EINZIGEN Auto zu eröffnen, sollte "verboten" werden. Solch ein Test scheitert mangels Verfügbarkeit für die Nutzer regelmäßig, wie zahlreiche Erfahrungen der letzten 30 Jahre zeigen. Das "Verbot" könnte umgesetzt werden, indem z.B. für eine Förderung aus Steuergeldern (auch kommunalen) eine Mindestzahl von zwei Autos, davon ein "Mainstreamfahrzeug", gesetzlich vorausgesetzt wird. "Mainstream" bedeutet hier: gehört zur großen Mehrheit der zugelassenen Fahrzeuge, also für 2024/2025: Benziner der Corsa-/Polo-/Golf-/Astra-Klasse um 60-80PS, 5-Sitzer, 5-Gang-Schaltung, nicht so viel elektronischer Krimskrams. Dann haben Interessierte nämlich ein "gewohntes" Fahrzeug und die Hemmschwelle sinkt.
Parkraum/Fahrzeuge im öffentlichen Raum
Sehr geehrte Damen und Herren, schon lange treibt mich um, dass die Garagen der Leute als Lagerraum dienen und nicht als reiner Unterstellplatz für ihr Vehikel. Erschwerend kommt beim Bau dazu, dass der Stellplatz für's Blechle, der zur Wohnung gehört, gefühlt irgendwo sein darf. Er muss nicht im Umfeld des Hauses sein. Kein Mensch läuft
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon lange treibt mich um, dass die Garagen der Leute als Lagerraum dienen und nicht als reiner Unterstellplatz für ihr Vehikel.
Erschwerend kommt beim Bau dazu, dass der Stellplatz für's Blechle, der zur Wohnung gehört, gefühlt irgendwo sein darf. Er muss nicht im Umfeld des Hauses sein. Kein Mensch läuft weiter, als er muss. Auch Tiere sparen ihre Energie, wo sie können. Das ist Natur.
Wenn wir das aber noch pushen und so jedem signalisieren, dass es doch so weitergeht, laufen wir bekanntlich in den Städten über mit den Blechkisten.
Hier kommt auch Carsharing ins Spiel. Ein weiterer Baustein aktiefer zeitgemäßer Mobilität. So können die Leute Kosten sparen, was in Krisenzeiten elementar ist.
Weniger Verkehr durch besser verteilte alltägliche Einkaufsmöglichkeiten!
Im Gesetzentwurf steht u.a.: "Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen." Viel wichtiger finde ich: Ich konnte keine Stelle im Gesetzentwurf finden, wo gefordert wird, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass es wieder mehr brauchbare Läden für alltägliche Einkäufe in den "Wohngebieten" gibt, wie es sie sie z. B. bei uns
Im Gesetzentwurf steht u.a.: "Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen."
Viel wichtiger finde ich: Ich konnte keine Stelle im Gesetzentwurf finden, wo gefordert wird, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass es wieder mehr brauchbare Läden für alltägliche Einkäufe in den "Wohngebieten" gibt, wie es sie sie z. B. bei uns bis ca. in den 1990er Jahren gab. Seither sind die Einkaufsmöglichkeiten sehr häufig nur am Stadtrand geschaffen und die Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung sehr vieler Leute (viel mehr als am Stadtrand) z. T. sogar abgerissen worden und wenn nicht das Angebot massiv verringert worden. Immernoch vorhandenen Läden wird die Anlieferung immer massiver erschwert durch überflüssige Verkehrsinseln & Co.
Da hilft oft auch keine Reduktion der Personalkosten durch Self-Checkout, was einige große Läden bei uns inzw. seit Jahren haben, auch wenn ich reine Self-Checkout-Läden in Wohngebieten akzeptieren würde, wo wirklich nur ein kleinerer Laden und kein Platz ist was größeres zu bauen.
Dadurch gibt's nun mehr Verkehrslärm, weil mehr Leute mit Kfz einkaufen fahren müssen, inkl. der dadurch dichteren Taktung der ÖPNV-Busse!
Das wäre viel wichtiger als ein langfristig mit Sicherheit wieder eher ungepflegter Dorfplatz etc.! War vor kurzem in der Nähe des Bhf. an einem ehemaligen Eingang einer Landesgartenschau von vor ca. 20 Jahren. Furchtbar, da kümmert sich niemand um die noch vorhandenen Pflanzen.
Paragraphen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Risikopatienten einbauen!
Das Thema Risikopatienten war während Corona Dauerthema. Warum findet man aber trotzdem im Gesetz keine Regelungen, durch die sie vor Diskriminierung und Stigmatisierung geschützt werden?! Es gibt viele Risikopatienten, die sich nicht trauen, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie ein Risikopatient sind, weil sie nur selten Probleme haben oder es
Das Thema Risikopatienten war während Corona Dauerthema. Warum findet man aber trotzdem im Gesetz keine Regelungen, durch die sie vor Diskriminierung und Stigmatisierung geschützt werden?!
Es gibt viele Risikopatienten, die sich nicht trauen, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie ein Risikopatient sind, weil sie nur selten Probleme haben oder es gut verheimlichen können. Gerade im öffentlichen Dienst sind Kettenzeitverträge sehr verbreitet, die ohne jede Begründung einfach nicht verlängert werden können.
Generell ist für sie die ÖPNV-Nutzung ein Sicherheitsrisiko und zwar ein noch viel größeres, als wenn sie mit den üblichen Abständen mit den immer gleichen Kollegen im Büro sitzen (wo ggf. sogar der Chef kranke Kollegen nach Hause schickt). Die insb. im ÖPNV nötige Maske wird sie stigmatisieren. Und insb. wenn sie auf langen Fahrten (z. B. durch unnötige Umwege) die Maske zum Trinken abnehmen müssen, um ihre Hauptkrankheit nicht weiter zu verschlimmern, setzen sie sich einem sehr hohen Gesundheitsrisiko aus.
Beim Parken wollen sie auch wenn sie aufgrund ihrer Haupterkrankung gelegentlich oder häufiger notfallmäßig auf's Klo müssen möglichst keine besonderen Rechte nutzen müssen, weil sie das stigmatisiert mit dem Risiko den Job zu verlieren, s.o.
Für ein Teil der Risiko-Patienten wurde sogar die Parkerleichterung eingeführt (https://www.dccv.de/betroffene-angehoerige/leben-mit-einer-ced/parkerleichterung/). Im Gesetz steht aber nirgends dass es genug Möglichkeiten geben muss, sie auch einzusetzen, um eben im Notfall schnell genug ein Klo erreichen zu können.
Bitte Paragraphen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Risikopatienten einbauen!
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht, während ÖPNV-Fahrzeuge mit recht knapp kalkulierten Akkus das Stromnetz zusätzlich stressen. Deswegen ist es wichtig, dass sie auch an ihren Zielen genügend Parkmöglichkeiten haben, insb. unter dem Aspekt, dass das Land immer mehr Solaranlagen erzwingt, egal wie wenig praktikabel die
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht, während ÖPNV-Fahrzeuge mit recht knapp kalkulierten Akkus das Stromnetz zusätzlich stressen.
Deswegen ist es wichtig, dass sie auch an ihren Zielen genügend Parkmöglichkeiten haben, insb. unter dem Aspekt, dass das Land immer mehr Solaranlagen erzwingt, egal wie wenig praktikabel die Bewohner den eigenen Strom nutzen können, weil sie z. B. tagsüber mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen.
Ohne die E-Autos bräuchte man mehr stationäre Akkus, die meist eine geringere Energiedichte haben (also bei gleicher Energiemenge mehr Platz brauchen) und in der Praxis vor allem so aufgestellt werden dürften, sodass sie am Ende Fahrräder aus den Häusern verdrängen, da die am ehesten einigermaßen regenfest sein.
Genügend unbürokratisch nutzbare Parkplätze aus sozialen bzw. Nachhaltigkeits-Gründen vorhalten, auch für PKW mit Anhänger und auch wegen Behinderten
Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt. Allerdings ist seit Corona der
Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt.
Allerdings ist seit Corona der Home-Office-Anteil bei uns sehr hoch und es gibt keine festen Bürotage. Die Kollegen die mit dem Auto kommen, sind von eher weiter weg, weil es auch zeitlich die einzig sinnvolle Option ist. Deswegen sind sie besonders selten da und sehr spontan da, oft wissen sie erst am Tag vorher, dass irgendwas ist, was sie nur vor Ort machen können.
Wenn man nicht sehr nahe bei ihm vor dem Haus einen kostenlosen Parkplatz findet, wo unbürokratisch man lange genug kostenlos stehen kann, um ihm ggf. noch den Rechner auch abzubauen und mehrfach mit dem Fahrstuhl hoch- und runterzufahren, bis man alles im Auto hat, werden solche netten Kollegen wie ich das nicht mehr tun, weil uns dadurch Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Stichwort "sozial gerecht".
Ähnlich wenn man aus Nachhaltigkeitsgründen z. B. gebrauchte Möbel aus Kleinanzeigen kaufen bzw. vorher besichtigen will und deswegen gleich mit dem Anhänger kommt und die ggf. noch erst abbauen muss.
Oder wenn man Leuten helfen will, die aus irgendwelchen Gründen (z. B. spontan entdeckte massive Schäden) spontan ihre Wohnung räumen müssen.
Wenn einem dabei Knüppel bzgl. Parken zwischen die Beine geworfen werden, werden die Möbel einfach entsorgt, was nicht nachhaltig ist bzw. die Leute die eigentlich dringend Hilfe brauchen müssen eine Firma beauftragen, die sich mit den Sondergenehmigungen bzgl. Parken auskennt.
Ganz toll wenn wie bei Bekannten von mir der Schaden am Abend vor aufeinanderfolgenden Feiertagen entdeckt wurde.
Stichwort "sozial gerecht".
Sharing-Angebote regelmäßig auf ihre Nachhaltigkeit überprüfen!
Im Gesetzentwurf steht: "Unabhängig von der Zwecksetzung sind im öffentlichen Raum Stellplätze für Carsharing weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten." Das macht nur Sinn, solange Sharing nachhaltig ist. Sharing-Fahrzeuge werden häufig Opfer von Vandalismus. Stellenweise werden massenhaft Sharing-Fahrzeuge sogar z. B. in Flüssen wie dem Rhein
Im Gesetzentwurf steht: "Unabhängig von der Zwecksetzung sind im öffentlichen Raum Stellplätze für Carsharing weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten."
Das macht nur Sinn, solange Sharing nachhaltig ist.
Sharing-Fahrzeuge werden häufig Opfer von Vandalismus. Stellenweise werden massenhaft Sharing-Fahrzeuge sogar z. B. in Flüssen wie dem Rhein gefunden. Das ist ein großer Aufwand, diese wieder dem Recycling zuzuführen, also nicht sehr nachhaltig.
Zudem werden insb. Sharing-(E-)-Fahrräder oft für Wege verwendet, die sonst CO2-ärmer zurückgelegt worden wären.
Auch das Fraunhofer ISI hat diese Dinge bereits in einer Studie aufgegriffen. Es kam sogar heraus, dass es bei hohem Ökostrom-Anteil (z. B. durch eine vom Land erzwungene Solaranlage) durchaus sein kann, dass ein rein elektrisches Auto unterm Strich CO2-ärmer ist als Sharing-Fahrräder sogar ohne E-Antrieb.
Bei Car-Sharing fällt mir auf, dass häufig eher ineffiziente Fahrzeuge verwendet werden, die bei vergleichbarer Motorisierung usw. mehr Fahrenergie brauchen als deutlich größere SUVs, bei denen eben mehr auf die Effizienz geachtet wurde.
Zudem habe ich schon in stark misshandelten Car-Sharing-Autos gesessen, was auch nicht nachhaltig sein kann.
Deswegen sollen alle Sharing-Angebote regelmäßig darlegen müssen
- wieviel an den Fahrzeugen repariert werden musste
- wieviele Fahrzeuge wirtschaftliche Totalschäden wurden oder verschwunden sind
- wie (auch CO2-)Aufwand getrieben werden musste, um Sharing-Fahrzeuge umzuparken, inkl. wenn aufgrund der vorgesehenen Nutzung Standorte leer waren und deswegen Fahrzeuge von woanders geholt werden musste
- wie oft die Fahrt tatsächlich nachhaltiger war, also inkl. Umwege im Vergleich wenn man ein eigenes Fahrzeug hätte und ob ohne Sharing der Weg sonst nachhaltiger zurückgelegt worden wäre