Mobilität

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Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist ein neuer Rechtsrahmen für Mobilität in Baden-Württemberg. Das Gesetz definiert Leitlinien für eine klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Die Instrumente des Gesetzes helfen, mehr Klimaschutz im Verkehr und Lebensqualität sicherzustellen. Der rechtliche Gestaltungsspielraum des Landes wird durch das Gesetz erstmals genutzt.

Teil 1: Allgemeiner Teil

Sie konnten den Abschnitt „Allgemein“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

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24. Kommentar von :DvSchuetz

Verbesserungen für motorfreie Verkehrsteilnehmer, Leihräder, CarSharing

Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte.   Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und […]

Das ganze ist ein guter Ansatz! Und dass die "Nutzer" befragt werden, ist hervorragend - denn nur sie können in ihrem Alltag beobachten, wo es Verbesserungen geben sollte.

 

Mehr Berücksichtigung, Schutz und durchaus Privilegierung sollten Verkehrsteilnehmer erhalten, die sich ohne Motor fortbewegen, wie z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und "klassische" Fahrradfahrer. Sie bewegen sich erfahrungsgemäß grundsätzlich rücksichtsvoller, da sie ja schon allein durch ihren Kraftaufwand für die Fortbewegung zeigen, dass sie bereit sind, etwas Mühe auf sich zu nehmen, auch um andere nicht zu behindern oder zu gefährden.

 

Die "neuen" Möglichkeiten der elektrischen Fahrräder und E-Scooter sind grundsätzlich gut. Aber sie locken viele in den Verkehr, die ungeübt, unsicher und nicht an die durch die höhere Geschwindigkeit notwendige Rücksichtnahme gewohnt sind. Die "Mühelosigkeit" der Fortbewegung verleitet leider zu viele, sich auch keine Mühe mehr für eine rücksichtsvolle Fahr- oder Parkweise mehr zu geben. Hunderte quer auf Gehwegen parkende E-Fahrzeuge und die in die Höhe geschnellten Unfallzahlen geben dafür Zeugnis ab.

 

An meinem Wohnort (Vorort Tübingens) bewegen sich jedes Wochenende ganze Pulks von Pedelecs im Wohngebiet auf den GEHwegen(!) NEBEN der extra zugunsten der Radfahrer verkehrsberuhigten und kürzlich ganz neu gemachten Fahrbahn (30er Zone), so dass man kaum aus der Haustür treten kann, ohne von einem E-Bike-Fahrer fortgeschrittenen Alters über den Haufen gefahren zu werden. Interessanterweise bewegen sich fast alle Räder OHNE Motor ganz normal auf der Straße.

Deswegen sollte

- das Fahrverbot auf Gehwegen wesentlich stärker kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

- alle Motorfahrzeuge egal welcher Antriebsart und Geschwindigkeit ein (Versicherungs-)Kennzeichen haben, das mind. so groß ist wie an Mofas (damit man es lesen/fotografieren kann)

- öffentlich besser informiert werden, s.u.

 

Dadurch, dass in den letzten 40 Jahren die meisten Radwege auf Gehwegen angelegt worden sind (obwohl Fachleute ebenso lange davor gewarnt haben), haben sich selbstverständlich viele Menschen ans Radfahren auf dem Gehweg gewöhnt und betrachten das als "Naturrecht". Nicht nur Bürger über 30 wissen gar nicht, dass man auf Gehwegen nicht radfahren darf - oder sind es als Autofahrer gewöhnt, dass Radfahrer auf der Straße "nichts zu suchen" haben. Wie oft wird man innerorts als Radfahrer von Autos bedrängt oder angehupt, obwohl es gar keinen benutzbaren oder obligatorischen Radweg gibt und obwohl man schon "platzsparend rechts" radelt.

Hier müsste mit Öffentlichkeitsarbeit über Fernsehen, Werbung, den ADAC etc. "nachinformiert" werden, gerne auch in den meistgesprochenen Sprachen der Taxifahrer (Türkisch, Schwäbisch, Arabisch, Griechisch, Farsi...). In den 70er Jahren gab es mal solche Spots "Hallo Partner, dankeschön!", die ich als Jugendlicher toll fand.

 

Für mich als Autofahrer ist es super schwierig, auf Gehwegen von beiden Seiten heranrauschende E-Bikes und E-Scooter rechtzeitig zu erkennen, wenn ich abbiegen will. Die gehören auf die Straße, wo ich sie sehen kann.

 

Der neue Überholabstand von 1,50 Metern zu Zweirädern ist in der Stadt völlig überzogen. Sage ich als Radfahrer, der überholt wird. 1 Meter reicht innerorts dicke.

 

Häufig möchte man nur schnell von A nach B, wo gerade kein Bus fährt, es zu Fuß zu weit ist, aber auch kein Berg im Weg steht. Ein Fahrrad (ohne Motor) wäre in den meisten Fällen ausreichend oder am besten geeignet. Einige Jahre gab es in vielen größeren oder Uni-Städten Leihräder, aber die scheinen beinahe verschwunden zu sein.

Andererseits stehen in den Innenstädten zahlreiche E-Scooter oder -Räder zur Verfügung. Die behindern aber nicht selten den Berufsverkehr (Auto, Rad, zu Fuß) mehr, als ihn zu ergänzen, weil sie am Vorabend von "anstrengungsfreien Freizeitnutzern" - nicht selten unter Akoholeinfluss - völlig "anstrengungsfrei" mitten im Weg platziert wurden.

Anbieter von Mieträdern/-rollern wie z.B. Tier, Bolt, Voi, Lime, Zeus etc. sollten eine Zulassung nur noch dann erhalten, wenn sie ein gleich großes Kontingent an motorlosen Rädern zur Verfügung stellen.

Dann stünden auch "ernsthaften" beruflichen Nutzern, bzw. auf dem Weg zur Arbeit, mehr Fahrzeuge für solche Menschen zur Verfügung, denen eine kleine Mühe zur Fortbewegung und zum angemessenen Parken nichts ausmacht.

 

Parkverstöße, insbesondere behindernd abgestellte Zweiräder und Scootern, sollten viel mehr und schärfer geahndet werden. Es sollte

- Online-Portale der Ordnungsämter geben, wo man solche mit Foto schnell mit dem Smartphone melden kann

- der Name des Zeugen im Bußgeldbescheid nicht gleich genannt werden (Datenschutz, Zeugenschutz!), sondern erst in einem Gerichtsverfahren, wenn jemand Widerspruch einlegt.

 

CarSharing scheint in dem Entwurf vergessen worden zu sein.

Der BCS (Bundesverband CarSharing) sollte unbedingt in alle Beratungen einbezogen werden, ebenso wie die jeweiligen zivilgesellschaftlichen Anbieter vor Ort bzw. aus der Region, wo es noch kein Angebot gibt (StattAuto, TeilAuto, Mobility..).

 

Im Detail:

Es gibt immer noch zu wenige Angebote in der Fläche, sogar wenn vor Ort alle Voraussetzungen für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb gegeben wären.

Der teure Fehler, in einem Ort unter 10-20.000 Einwohnern einen ersten Standort testweise mit nur einem EINZIGEN Auto zu eröffnen, sollte "verboten" werden. Solch ein Test scheitert mangels Verfügbarkeit für die Nutzer regelmäßig, wie zahlreiche Erfahrungen der letzten 30 Jahre zeigen. Das "Verbot" könnte umgesetzt werden, indem z.B. für eine Förderung aus Steuergeldern (auch kommunalen) eine Mindestzahl von zwei Autos, davon ein "Mainstreamfahrzeug", gesetzlich vorausgesetzt wird. "Mainstream" bedeutet hier: gehört zur großen Mehrheit der zugelassenen Fahrzeuge, also für 2024/2025: Benziner der Corsa-/Polo-/Golf-/Astra-Klasse um 60-80PS, 5-Sitzer, 5-Gang-Schaltung, nicht so viel elektronischer Krimskrams. Dann haben Interessierte nämlich ein "gewohntes" Fahrzeug und die Hemmschwelle sinkt.

18. Kommentar von :ImZusammenhangDenken!

Sicherheit in Verkehrsmitteln und im öffentlichen Raum

Wie wird denn die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet? An Bahnhöfen und Haltestellen können Frauen heute nicht mehr alleine warten. In öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrer die Passagiere nicht schützen. Die Kriminalstatistik zeigt, dass hier erstmal und vorrangig die Sicherheit gewährleistet sein muss. Solange […]

Wie wird denn die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet? An Bahnhöfen und Haltestellen können Frauen heute nicht mehr alleine warten. In öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrer die Passagiere nicht schützen. Die Kriminalstatistik zeigt, dass hier erstmal und vorrangig die Sicherheit gewährleistet sein muss. Solange man, insbesondere abends, besser mit dem Auto fährt, ist dieses Konzept nicht umfassend durchdacht.

 

Das Zeitfenster von 5-24h ist unzureichend! Viele Werktätige müssen außerhalb dieses Zeitfenter den Weg zur Arbeit antreten. Veranstaltungen, Restaurants, Bars sind länger geöffnet. Die Sicherheit vorausgesetzt, wären genau das die Anlässe, zu denen man die Öffis nutzten sollte/könnte/möchte.

 

Zur Abgabe: KFZ Halter zahlen aktuell KFZ-Steuern und Steuer auf Benzin und Diesel, vermutlich auch auf den Strom. Diese Gelder waren in der Vergangenheit genau dafür gedacht, die Infrastruktur für den Verkehr und die Öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten und auszubauen. Ein Kassensturz, eine gut geplante und durchdachte Nutzung der Mittel sollte eine weitere Abgabe hinfällig machen.

Rentner und Werktätige mit geringem Einkommen sollten nicht herangezogen werden. Diese zahlen bereits Steuern, welche zur Finanzierung zu nutzen sind.

Werden Bürgergeldempfänger beteiligt?

Der Alltag ist schon jetzt schwer zu schaffen und die Energiepreise werden weiter steigen. Momentan verlangt man den Menschen mit einem normalen Geldbudget schon zu viel ab.

Ggf. kann man die Steuer für SuV erhöhen. Das sind i.d.R. die Besserverdiener, denen eine weitere Abgabe evtl. leicht fällt.

 

Das Mobilitätsguthaben kann für den Erwerb von Tickets des öffentlichen Verkehrs genutzt werden. Auch für die DB? Was, wenn man bereits ein Deutschlandticket hat? Warum verfallen die Guthaben? Ich lese diesen Paragraphen und denke: Verwaltungsaufwand erhöht sich, Bürokratie erhöht sich, es ist so angelegt, dass es verfallen muss/nicht genutzt wird...

 

Menschen, mit Einschränkungen (mit und ohne GdB, Kranke, Alte) können gar nicht wirklich teilhaben, haben aber Kosten. Nicht jeder Bahnhof hat entsprechende Zugangsmöglichkeiten, Wenn die nächste Haltestelle 10 Minuten Fußweg entfernt ist, kann sie nicht jeder erreichen. Was ist hier die Lösung? Warum sollten diese Menschen zahlen?

 

29. Kommentar von :ohne Name 110538

Genügend unbürokratisch nutzbare Parkplätze aus sozialen bzw. Nachhaltigkeits-Gründen vorhalten, auch für PKW mit Anhänger und auch wegen Behinderten

Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt. Allerdings ist seit Corona der […]

Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt.

Allerdings ist seit Corona der Home-Office-Anteil bei uns sehr hoch und es gibt keine festen Bürotage. Die Kollegen die mit dem Auto kommen, sind von eher weiter weg, weil es auch zeitlich die einzig sinnvolle Option ist. Deswegen sind sie besonders selten da und sehr spontan da, oft wissen sie erst am Tag vorher, dass irgendwas ist, was sie nur vor Ort machen können.

Wenn man nicht sehr nahe bei ihm vor dem Haus einen kostenlosen Parkplatz findet, wo unbürokratisch man lange genug kostenlos stehen kann, um ihm ggf. noch den Rechner auch abzubauen und mehrfach mit dem Fahrstuhl hoch- und runterzufahren, bis man alles im Auto hat, werden solche netten Kollegen wie ich das nicht mehr tun, weil uns dadurch Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Stichwort "sozial gerecht".

 

Ähnlich wenn man aus Nachhaltigkeitsgründen z. B. gebrauchte Möbel aus Kleinanzeigen kaufen bzw. vorher besichtigen will und deswegen gleich mit dem Anhänger kommt und die ggf. noch erst abbauen muss.

Oder wenn man Leuten helfen will, die aus irgendwelchen Gründen (z. B. spontan entdeckte massive Schäden) spontan ihre Wohnung räumen müssen.

Wenn einem dabei Knüppel bzgl. Parken zwischen die Beine geworfen werden, werden die Möbel einfach entsorgt, was nicht nachhaltig ist bzw. die Leute die eigentlich dringend Hilfe brauchen müssen eine Firma beauftragen, die sich mit den Sondergenehmigungen bzgl. Parken auskennt.

Ganz toll wenn wie bei Bekannten von mir der Schaden am Abend vor aufeinanderfolgenden Feiertagen entdeckt wurde.

Stichwort "sozial gerecht".

7. Kommentar von :Dedicator

Mobilität - Zukunftskonzept

Das Gesetz ist sehr komplex. Ich vermisse pragmatische Lösungen und Ansätze, wie z.B. das Projekt in Freiburg mit der "Mobilitätsdrehscheibe"   Dabei gilt es, den Nahverkehr intensiv zu stärken und dann Zentren / Drehscheiben zu schaffen, bei denen dann quasi jede große Stadt in Deutschland schnell und gut angebunden ist.,   Hierbei muss der […]

Das Gesetz ist sehr komplex. Ich vermisse pragmatische Lösungen und Ansätze, wie z.B. das Projekt in Freiburg mit der "Mobilitätsdrehscheibe"

 

Dabei gilt es, den Nahverkehr intensiv zu stärken und dann Zentren / Drehscheiben zu schaffen, bei denen dann quasi jede große Stadt in Deutschland schnell und gut angebunden ist.,

 

Hierbei muss der Nahverkehr (Bus) im 30 Minuten-Takt funktionieren. Dieser hat kurze Haltestellen und jeder kommt fast zu Fuß oder mit Fahrrad zu Haltestelle und ist dann schnell angebunden.

10. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §3 Abs. 1: Unfallhäufungslinien fehlen

Der Satz „nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem verkehrlichen Knotenpunkt oder einer Unfallhäufungsstelle soll durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden“, ist um Unfallhäufungslinien […]

Der Satz „nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem verkehrlichen Knotenpunkt oder einer Unfallhäufungsstelle soll durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden“, ist um Unfallhäufungslinien zu ergänzen.

 

Die Einschränkung auf verkehrliche Knotenpunkte und Unfallhäufungsstellen greift zu kurz. Unfallhäufungslinien, insbesondere außerorts im ländlichen Raum, bleiben bisher unberücksichtigt.

 

16. Kommentar von :Constanze S.

Und was ist mit den Familien

Ich würde mir wünschen dass auch die Familien mit 3 oder 4 Kindern an klimafreundlicher Mobilität teilhaben können. ÖPNV quasi nicht nutzbar - schon gar nicht mit Kinderwagen, Fahrrad mit kleinen Kindern auch nur für kurze Strecken. Carsharing nicht nutzbar (keine Kindersitze, zu wenig Sitze). Wie wäre es wenn man ab 5 Personen im Auto die Busspur […]

Ich würde mir wünschen dass auch die Familien mit 3 oder 4 Kindern an klimafreundlicher Mobilität teilhaben können. ÖPNV quasi nicht nutzbar - schon gar nicht mit Kinderwagen, Fahrrad mit kleinen Kindern auch nur für kurze Strecken. Carsharing nicht nutzbar (keine Kindersitze, zu wenig Sitze). Wie wäre es wenn man ab 5 Personen im Auto die Busspur nutzen kann (ähnliche Konzerte gibt es in USA Fast Lanes. Oder Parkplätze teurer sind wenn man alleine im Auto sitzt

12. Kommentar von :Michael Schimpf

Wie immer grüne Ideologie

Das Ganze läuft wie immer nur auf Abzocke, Gänglei und Bervormund von Autofahrern raus, es werden sinnfreie Stellen für den grünen Sumpf geschaffen, mein Steuergeld zum Fenster rausgeworfen und die Stadtbevölkerung bevorzugt, die sowieso keine produktiven Jobs mehr macht.   Deshalb sehe ich Steuern mittlerweile als Raub an und an der Wahlurne […]

Das Ganze läuft wie immer nur auf Abzocke, Gänglei und Bervormund von Autofahrern raus, es werden sinnfreie Stellen für den grünen Sumpf geschaffen, mein Steuergeld zum Fenster rausgeworfen und die Stadtbevölkerung bevorzugt, die sowieso keine produktiven Jobs mehr macht.

 

Deshalb sehe ich Steuern mittlerweile als Raub an und an der Wahlurne gibts dafür die verdiente Quittung.

17. Kommentar von :PeterSill

Fortschritt

Ich denke Stadt- und Verkehrsplaner können damit deutlich besser argumentieren, warum sie seit Jahrzehnten bewährte Methoden zur Steigerung der Lebensqualität, Luftqualität, Sicherheit, gesellschaftlichen Miteinanders und Verkehrsleistung(!) auch vor Ort anwenden müssen. Auch wenn die Gegenseite den taktischen Heimvorteil hat: Sie kann […]

Ich denke Stadt- und Verkehrsplaner können damit deutlich besser argumentieren, warum sie seit Jahrzehnten bewährte Methoden zur Steigerung der Lebensqualität, Luftqualität, Sicherheit, gesellschaftlichen Miteinanders und Verkehrsleistung(!) auch vor Ort anwenden müssen. Auch wenn die Gegenseite den taktischen Heimvorteil hat: Sie kann Verlustängste anhand von Dingen wecken, die es jetzt tatsächlich gibt, während dem Planer ein Zukunftsversprechen geglaubt werden muss.

5. Kommentar von :REU104118

Landesmobilitätsgesetz

Die Zielsetzung ist ok. Die IT-Unterstützung löblich. Aber die Einrichtung von "Rad-Koordinatoren" ist teure Stellenbeschaffung. Das Umschaufeln einer neuen Mobilitätsabgabe in Gutscheine für den öffentlichen Nahverkehr ein bürokratisches Monstrum: Die Erhebung der Abgabe wird soviel Aufwand verursachen, dass wenig übrigbleibt für die Gutscheine. […]

Die Zielsetzung ist ok. Die IT-Unterstützung löblich. Aber die Einrichtung von "Rad-Koordinatoren" ist teure Stellenbeschaffung. Das Umschaufeln einer neuen Mobilitätsabgabe in Gutscheine für den öffentlichen Nahverkehr ein bürokratisches Monstrum: Die Erhebung der Abgabe wird soviel Aufwand verursachen, dass wenig übrigbleibt für die Gutscheine. Die Gutscheine werden zudem im ländlichen Raum mit dem dünnen ÖVPN-Angebot ereignislos verfallen...Zielgerichteter wäre es m.E., wenn den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten gegeben würde, über die Straßen (z.B. 30 km/h-Zonen, Bus- bzw Fahrradspuren etc.) zu entscheiden, auch wenn es keine kommunalen Straßen sind.

11. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §3 Abs. 1: Prüfungsauftrag zu häufig

Die vorgesehene Prüfung ist zu eng gefasst. An denselben Stellen ereignen sich immer wieder wiederholt Unfälle mit Todesfolge. Eine ständige, wiederholte Prüfung desselben Sachverhalts führt nicht zu einer Verbesserung, sondern bindet unnötig Ressourcen und erhöht die Bürokratie.   Die Prüfung sollte daher nur dann erfolgen, wenn erstmals im […]

Die vorgesehene Prüfung ist zu eng gefasst. An denselben Stellen ereignen sich immer wieder wiederholt Unfälle mit Todesfolge. Eine ständige, wiederholte Prüfung desselben Sachverhalts führt nicht zu einer Verbesserung, sondern bindet unnötig Ressourcen und erhöht die Bürokratie.

 

Die Prüfung sollte daher nur dann erfolgen, wenn erstmals im Kalenderjahr ein Unfall mit Todesfolge eintritt, und dann erneut im folgenden Jahr. Zudem sollte ergänzt werden, dass nicht nur geprüft wird, „ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können“, sondern dass auf diese Prüfung auch Maßnahmen folgen müssen, sofern verhältnismäßig und nicht bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.