Mobilität

Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

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Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.

Teil 2, Abschnitt 3: Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“

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4. Kommentar von :ohne Name 103164

Netzgrafik BW

In Nordrhein-Westfalen (https://www.kcitf-nrw.de/fileadmin/03_KC_Seiten/KCITF/Service/Netzgrafik_NRW_2024.pdf) und in der Schweiz (https://www.oev-info.ch/sites/default/files/2024-06/2023-12-11_ngch2024_versand_sbb.pdf) wird jährlich eine Netzgrafik veröffentlicht, die den Bahnverkehr mit seinen Taktminuten, den detaillierten Linienverläufen und

In Nordrhein-Westfalen (https://www.kcitf-nrw.de/fileadmin/03_KC_Seiten/KCITF/Service/Netzgrafik_NRW_2024.pdf) und in der Schweiz (https://www.oev-info.ch/sites/default/files/2024-06/2023-12-11_ngch2024_versand_sbb.pdf) wird jährlich eine Netzgrafik veröffentlicht, die den Bahnverkehr mit seinen Taktminuten, den detaillierten Linienverläufen und den bedienten Haltestellen aufzeigt. Es wäre wünschenswert, wenn Baden-Württemberg dies ebenfalls umsetzt.

3. Kommentar von :ohne Name 103164

fehlende Fahrplandaten der Schifffahrtsbetriebe in Fahrplanauskünften

Besteht die Möglichkeit künftig alle Fahrpläne von Schiffsbetreibern in die Fahrplanauskünfte (z. B. DB Navigator, EFA-BW usw.) bzw. in die Datendrehscheibe und das Kursbuch des Landes mitaufzunehmen, da diese dort bisher nicht aufzufinden sind und die Auskunft damit unvollständig ist? Eine Auffindbarkeit würde z. B. zu einer Aufwertung für den

Besteht die Möglichkeit künftig alle Fahrpläne von Schiffsbetreibern in die Fahrplanauskünfte (z. B. DB Navigator, EFA-BW usw.) bzw. in die Datendrehscheibe und das Kursbuch des Landes mitaufzunehmen, da diese dort bisher nicht aufzufinden sind und die Auskunft damit unvollständig ist? Eine Auffindbarkeit würde z. B. zu einer Aufwertung für den Tourismus (auch Radverkehr, insb. bei Fähren) führen. Je nach zu fahrender Relation kann eine Mitfahrt auch abseits der touristischen Nutzung eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen. Speziell am Bodensee fehlen beispielsweise Fahrplandaten folgender Schiffsbetreiber in der Fahrplanauskunft:

- Konstanz Hafen - Konstanz Seestraße - Konstanz Bodensee Therme - Bottighofen (Schweiz) - Konstanz Hafen
der Personenschifffahrt Wilfried Giess (Fahrplan unter:
https://www.moewe-konstanz.de/fahrpl%C3%A4ne/)


- Überlingen – Nußdorf – Unteruhldingen - Gottlieben (Schweiz)/- Reichenau Schiffslände - Mannenbach (Schweiz)/- Konstanz/- Stein am Rhein (Schweiz)/- Insel Mainau/- Lindau – Bregenz - Arbon (Schweiz) und zurück
des Schifffahrtsbetriebes Held am Bodensee (Fahrpläne unter:
https://www.gunzo.de/fahrplan/)

- Allensbach - Insel Reichenau und zurück
der Schifffahrt Baumann (Fahrplan unter:
https://www.schifffahrtbaumann.de/fahrplan-2019/)

- Überlingen – Nußdorf - Insel Mainau und zurück und Überlingen – Uhldingen - Insel Mainau und zurück
der CMS Schifffahrt (Fahrpläne unter:
https://www.cms-schifffahrt.de/content/kurs.html)

- Bodman – Ludwigshafen – Sipplingen - Überlingen und zurück
des Schifffahrtsbetriebes Deinis (Fahrpläne unter:
https://schifffahrt-bodensee.de/schifffahrten-ueberlinger-see)

- Horn – Berlingen (Schweiz) – Gaienhofen - Steckborn (Schweiz) und zurück
der Schifffahrt & Bootsverleih von Harald Lang (Fahrplan unter:
https://www.schifffahrtlang.de/69/fahrplan)

- Fähre Konstanz – Meersburg und zurück
der Stadtwerke Konstanz (Fahrplan unter:
https://www.stadtwerke-konstanz.de/faehre/fahrplan/)
(Anmerkung: Für kurzfristig vorgenommenen Taktverdichtungen könnten, wie im Zugverkehr üblich Zusatzfahrten in die Fahrplanauskunft eingetragen und die dadurch entfallenden herausgenommen werden.)

Bereits integriert sind Fahrplandaten von allen Kursfahrten der vereinigten Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein (https://www.schiffe-am-bodensee.ch/), von der Personenschifffahrt Gieß & Gieß, die die Kursfahrten zwischen Wallhausen und Überlingen betreiben (https://www.personenschifffahrt-bodensee.de/fahrpl%C3%A4ne) sowie der von Thomas Geiger betriebenen Solarfähre zwischen Reichenau und Mannenbach (https://am4962.wixsite.com/solarfaehre-rau).

Dies betrifft explizit nicht nur die Bodenseeregion. Auch andere Fähr- und Schiffsverbindungen im Land lassen sich in Fahrplanauskünften nicht auffinden (z. B. Neckar-Käpt'n: https://neckar-kaeptn.de/wp-content/pdfs/NKN-Fahrplan.pdf).

2. Kommentar von :ohne Name 103941

Nachweispflicht, Nutzerfreundlichkeit bei Falscheingaben

In §13, (1), 4. wird geregelt, dass die z.B. am Parkscheinautomat eingegebenen Daten des Kennzeichens unverzüglich nach Ablauf der Parkberechtigung zu löschen sind. Dies ist datenschutztechnisch wünschenswert, aber unter Umständen nicht Nutzer*innen-freundlich. Kommunen erleben dies regelmäßig bei Anwohnerparkausweisen oder

In §13, (1), 4. wird geregelt, dass die z.B. am Parkscheinautomat eingegebenen Daten des Kennzeichens unverzüglich nach Ablauf der Parkberechtigung zu löschen sind.

Dies ist datenschutztechnisch wünschenswert, aber unter Umständen nicht Nutzer*innen-freundlich. Kommunen erleben dies regelmäßig bei Anwohnerparkausweisen oder P&R-Parkberechtigungen, wo bereits heute mancherorts das Kennzeichen (digital) hinterlegt ist. Es kommt dabei ab und an zu geringfügigen Falscheingaben, z.B. S-AB 123 statt S-AB 1234. Dies führt zu einer Sanktionierung, da für das korrekte Kennzeichen keine Parkberechtigung vorliegt. Bei einer unverzüglichen Löschung des Kennzeichens nach Ablauf der Parkberechtigung gäbe es keine Möglichkeit manuell - technisch unterstützt - solche vermutlichen Falscheingaben aus Kulanz nicht weiter zu verfolgen. Da ein späterer Abgleich bei Einspruch gegen das "Knöllchen" keine Daten mehr hat, eine falsche Eingabe bzw. geringfügige Abweichung nachzuvollziehen.

Es könnte hier daher sinnvoll sein - wenngleich datenschutztechnisch umstritten - die Speicherung auf die Dauer der Widerspruchsfrist (in einer geschützten Umgebung) gegen das Knöllchen auszuweiten.

1. Kommentar von :ohne Name 103941

Echtzeit-Daten für Ladeinfrastruktur

In §12, Abs. 1 wird das Land ermächtigt, Daten zur Lage und Art vorhandener und geplanter Ladeinfrastruktur zu erheben, auch auf privaten Grundstücken. Abs. 2 ermöglicht dies auch Gemeinden. Das hilft, ist aber zunächst erst ein geringer Mehrwert zur bestehenden Meldung an die Bundesnetzagentur, über die die Daten für alle abrufbar sind.

In §12, Abs. 1 wird das Land ermächtigt, Daten zur Lage und Art vorhandener und geplanter Ladeinfrastruktur zu erheben, auch auf privaten Grundstücken. Abs. 2 ermöglicht dies auch Gemeinden. Das hilft, ist aber zunächst erst ein geringer Mehrwert zur bestehenden Meldung an die Bundesnetzagentur, über die die Daten für alle abrufbar sind.

Kommunen profitieren besonders von der Auswertung der Echtzeit-Belegungen der Ladesäulen. Hier wäre eine Lieferpflicht/Erhebungsmöglichkeit für Echtzeit-Belegungsdaten mit von großem Vorteil. Eine reine Analyse der Standorte ist hilfreich, aber nicht hinreichend für eine umfassende Strategie für Ladestationsnetze. Nur über Echtzeit-Belegungen kann der tatsächliche Bedarf (über die tatsächliche Nutzung) analysiert werden und folglich Eingang in strategische Überlegungen finden.

Da dies mit Aufwand verbunden ist, wäre eine Einschränkung der Echtzeitdaten-Lieferpflicht zur Belegung der Ladesäulen auf gewerbliche Betreiber im öffentlichen Raum - ggf. auch auf gewerbliche Betreiber mit mindestens 10 Ladesäulen - denkbar.