Mobilität

Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

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Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.

Teil 2, Abschnitt 3: Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“

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34. Kommentar von :ohne Name 87180

Neue Überwachung? Neue Zwangsabgabe?

Unter Punkt 3 wird der Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur „Überwachung des Parkraums“ vorgeschlagen. Ein neues Instrument, die Autofahrer zu überwachen. Die Kosten für die anzuschaffenden und zu unterhaltenden Fahrzeuge müssen sich schließlich erstmal amortisieren und einen Überschuss zu erwirtschaften dürfte eines der unausgesprochenen Ziele sein.

Unter Punkt 3 wird der Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur „Überwachung des Parkraums“ vorgeschlagen. Ein neues Instrument, die Autofahrer zu überwachen. Die Kosten für die anzuschaffenden und zu unterhaltenden Fahrzeuge müssen sich schließlich erstmal amortisieren und einen Überschuss zu erwirtschaften dürfte eines der unausgesprochenen Ziele sein.
Unter Punkt 4 ist es angedacht, dass Kommunen - die ohnehin dank Migrationskrise notorisch klamm sind - Abgaben für ÖPNV erheben dürfen. Das heißt, völlig unabhängig von der Nutzung darf dann jeder im Stile der GEZ für etwas zahlen, dessen Nutzen für ihn fragwürdig ist?
Die Gängelung der Bürger durch die grün-schwarze Landesregierung ist nicht mehr zu ertragen.

33. Kommentar von :Klima Schutz

Parkkontrolle

Die digitale Parkkontrolle ist längst überfällig! Falschparken ist allgegenwärtig und die Kommunen kommen längst nicht mehr hinterher. Daher ist es dringend notwendig, mit Scancars den Kontrolldruck zu erhöhen und die Wahrscheinlichkeit, Falschparker zu sanktionieren, deutlich zu erhöhen. So werden dann effizient Gehwege und Radwege freigehalten,

Die digitale Parkkontrolle ist längst überfällig!
Falschparken ist allgegenwärtig und die Kommunen kommen längst nicht mehr hinterher. Daher ist es dringend notwendig, mit Scancars den Kontrolldruck zu erhöhen und die Wahrscheinlichkeit, Falschparker zu sanktionieren, deutlich zu erhöhen.
So werden dann effizient Gehwege und Radwege freigehalten, die jetzt heillos zugeparkt sind.
Es wäre sinnvoll, wenn die Scancars gleich auch Abschleppfahrzeuge bestellen könnten, damit die Wege auch wirklich frei werden.

31. Kommentar von :Wandi Dei Bo

Parkraumbewirtschaftung nun digital, statt von Mensch zu Mensch reden?

Ich wohne mitten in der Stadt, verzichte seit 20 Jahren auf ein eigenes Auto zu Gunsten von Car-Sharing. In Karlsruhe mache ich als Radfahrer immer wieder die Erfahrung, dass mir Autos auf den für den Radverkehr in beide Richtungen freigegebenen Einbahnstrassen gefährlich nahe kommen. Ich schreibe das so ausführlich, um deutlich zu machen, dass

Ich wohne mitten in der Stadt, verzichte seit 20 Jahren auf ein eigenes Auto zu Gunsten von Car-Sharing. In Karlsruhe mache ich als Radfahrer immer wieder die Erfahrung, dass mir Autos auf den für den Radverkehr in beide Richtungen freigegebenen Einbahnstrassen gefährlich nahe kommen.
Ich schreibe das so ausführlich, um deutlich zu machen, dass ich kein Vertreter der Auto-Lobby bin.

Ja es gibt auch Autofahrer, die absurd breite Autos fahren und mit steinerner Miene und noch härterem Herzen viel zu nahe an einem vorbei fahren.
Oder solche, die illegale Autorennen mitten in der Nacht veranstalten.
Oder solche, die den Stadtraum mit Geräuschen aus Beschallungsanlagen krimineller Größenordnung verschmutzen.
Natürlich gibt es da auch solche, die den Geh- oder Radweg zuparken.

Aber rechtfertigt das tatsächlich eine Effizienzsteigerung der Ahndung durch automatisierte Kontrolle mit Scan-Fahrzeugen ?

Auf der Website verkündet man stolz, dass Baden-Württeberg mit einem diesbezglichen Gesetz bundesweiter Vorreiter ist.
Es ist auch die Rede von einer "international bewährten Kontrollmethode".

Sicher, wenn man ausreichend detailliert auf das Problem fokusiert, wird man auf wissenschaftlichem Wege einen klitzekleinen Sicherheitsgewinn nachweisen können.
Aber steht der im Verhältnis zum Verlust an Privatheit, der sich heute schon wie eine Laufmasche durch den öffentlichen Raum zieht?

Wäre es nicht Aufgabe der Politik, genau dem Einhalt zu gebieten ?
Gerade in Deutschland, wo man -im ggs. zu den USA- über Erfahrungen mit Totalitarismus verfügt ?

Gibt es denn tatsächlich keine bessere Zwischenlösung zwischen dem Status Quo und "chinesischen Verhältnissen" ?
Ist der Weg in den Totalitarismus vorgezeichnet und alternativlos?

Wird man mit derartigen technokratischen Schritten den Keil nicht noch weiter in die Bevölkerung treiben ?
Zwischen diejenigen, die blind jeder technischen Entwicklung folgen und diejenigen, die keine Lust auf Orwellsche Dystopien haben ?
Zwischen diejenigen, die Mitmachen als Bürgerpflicht sehen, und diejenigen, die kritischer sind und die man deshalb vielleicht dann als rückständig und als Nazis wird beschimpfen müssen?

Kann man denn mit zu viel Technik nicht auch über das Ziel hinausschiessen und einen Rückschritt erwirken ?

Denn eines ist sicher: die kriminelle Energie von Parksündern wird andere -noch viel nervigere- Wege und Hilfsmittel finden, um ausgelebt zu werden.
M.E. führt kein Weg an einem intensiven gesellschaftlichen Diskurs auf Augenhöhe vorbei.

15. Kommentar von :Michael Schimpf
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24. Kommentar von :G.Steffen

Digitale Parkraumkontrolle

Es sollten Möglichkeiten geschaffen und genutzt werden, auch die Freihaltung von Gehwegen digital zu kontrollieren. Zu Fuß gehen ist die herausragend gesunde, ressourcensparende, soziale Fortbewegungsart. Es stößt jedoch auf vielerlei Barrieren. Selbst schmale Gehwege werden oft durch (teilweises "halbes" ) Gehwegparken, Abstellen von EScootern,

Es sollten Möglichkeiten geschaffen und genutzt werden, auch die Freihaltung von Gehwegen digital zu kontrollieren. Zu Fuß gehen ist die herausragend gesunde, ressourcensparende, soziale Fortbewegungsart. Es stößt jedoch auf vielerlei Barrieren. Selbst schmale Gehwege werden oft durch (teilweises "halbes" ) Gehwegparken, Abstellen von EScootern, Müll, Verkehrsschildern u.a. zugestellt. Dies muss im Sinne nachhaltiger Mobilität für Menschen ganz unterschiedlicher Bedürfnisse (klein/groß, unterwegs mit Mobilitätshilfen, mit Kindern, Einkäufen, zu zweit...) verhindert, zunächst identifiziert und sanktioniert werden.

23. Kommentar von :G.Steffen

Mobilitätsdaten

Mobilitätsdaten sollten auch nach Quartieren und Quartierstypen erhoben werden. Das Mobilitätsverhalten (Pkw-Besitz, Nutzung Carsharing, Fahrrad, zu Fuß Gehen, ÖV) unterscheidet sich deutlich je nach städtebaulicher Struktur, Nutzungsmischung, Dichte, Qualität des öffentlichen Raums etc. Eine Differenzierung nach Quartieren bzw. Quartierstypen kann

Mobilitätsdaten sollten auch nach Quartieren und Quartierstypen erhoben werden. Das Mobilitätsverhalten (Pkw-Besitz, Nutzung Carsharing, Fahrrad, zu Fuß Gehen, ÖV) unterscheidet sich deutlich je nach städtebaulicher Struktur, Nutzungsmischung, Dichte, Qualität des öffentlichen Raums etc. Eine Differenzierung nach Quartieren bzw. Quartierstypen kann dazu beitragen, räumliche Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität zu identifizieren.

32. Kommentar von :ohne Name 111813

Unnötiges Sammeln von Daten - Übergriffigkeit der öffentlichen Institutionen

Öffentliche Stellen dürfen die Daten der Bürger nur erheben, soweit dies erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit automatisierter Kennzeichenerfassung kann ich nicht erkennen und das Missbrauchspotential bzw. mangelhafter Schutz der Daten ist groß. Hierfür tragen die öffentlichen Stellen dann die Verantwortung. Das ständige Zwingen von Bürgern zu

Öffentliche Stellen dürfen die Daten der Bürger nur erheben, soweit dies erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit automatisierter Kennzeichenerfassung kann ich nicht erkennen und das Missbrauchspotential bzw. mangelhafter Schutz der Daten ist groß. Hierfür tragen die öffentlichen Stellen dann die Verantwortung. Das ständige Zwingen von Bürgern zu Dingen, die sie nicht möchten ist extrem übergriffig und führt zu den Wahlergebnissen, die bei schwarz-grün für große Augen sorgen.

19. Kommentar von :ohne Name 110538

Genug Parkplätze für pflegende Angehörige auch bei abgelehnten Status für Behinderten-Parkausweis!

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme. Deswegen muss es wegen

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme.
Deswegen muss es wegen sozialer Gerechtigkeit genügend für sie unbürokratisch nutzbare Parkplätze auch im öffentlichen Parkraum geben, insb. in der Nähe von Ärzten, auch wenn die z. B. in einer Fußgängerzone sind. Längere, zeitraubendere bzw. umständlichere Wege (ggf. einschließlich ÖPNV) kosten viel Zeit, die pflegenden Angehörigen auch fehlt um Geld zu verdienen. Und ggf. können diese Angehörigen auch selbst kaum laufen oder den Rollstuhl aus dem Kofferraum holen.
Die pflegenden Angehörigen müssen auch unbürokratisch auch über mehrere Tage das Anwohner-Parken beim zu pflegenden Angehörigen nutzen dürfen.

17. Kommentar von :ohne Name 107067

Parkraumkontrolle

Mir fehlt eine AUFFORDERUNG an die Kommunen, aktiv und konsequent Parkraumkontrollen vorzunehmen, um das Parken in Kreuzungsbereichen, auf Rad- und Gehwegen sowie anderen Bereichen zu unterbinden, insbesondere wenn dadurch die selbständige und sichere Mobilität schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulkinder) beeinträchtigt wird.

22. Kommentar von :E. Becker

Paragraphen 12 und 13: Datenerhebung

P.12 "und bei Eigentümern privater Grundstücke Daten erheben" (für eine Bedarfsermittlung - wird die Angabe freiwillig sein?) und P.13 Ticket mit Kennzeichen, Ort und Dauer; Speicherung und Übermittlung der Daten; automatisierter Scan; Abgleich der Daten - wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das ist alles weit über das Ziel hinausgeschossen und m.E.

P.12 "und bei Eigentümern privater Grundstücke Daten erheben" (für eine Bedarfsermittlung - wird die Angabe freiwillig sein?) und P.13 Ticket mit Kennzeichen, Ort und Dauer; Speicherung und Übermittlung der Daten; automatisierter Scan; Abgleich der Daten - wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Das ist alles weit über das Ziel hinausgeschossen und m.E. verfassungswidrig. Ich erinnere an die guten alten Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit der unbedingten Maßgabe zur Datensparsamkeit.

Der Bürger möchte nicht 24h überwacht werden, schon garnicht automatisiert. Der Bürger möchte auch nicht ohne Zustimmung seine Daten für irgendwelche Bedarfsermittlungen abgeschlaucht bekommen. Beide Paragraphen, 12 und 13, sollten komplett gestrichen werden.