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Mobilitätspass

Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie können den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu „Mobilitätspass“

23. Kommentar von :Eckart aus Eckartsweier

Zu § 21 Ausreichendes Angebot

In ländlichen Räumen ist der ÖPNV auf der Straße historisch gewachsen nach den Bedürfnissen der Schülerbeförderung. Hierbei spielen Unterrichtszeiten eine fahrplanbestimmende Rolle. Das in § 21 definierte „ausreichende Angebot“ gibt jedoch eine Taktung im ländlichen Raum in der Zeit von 5 bis 24 Uhr vor, die möglicherweise gerade in der

In ländlichen Räumen ist der ÖPNV auf der Straße historisch gewachsen nach den Bedürfnissen der Schülerbeförderung. Hierbei spielen Unterrichtszeiten eine fahrplanbestimmende Rolle.

Das in § 21 definierte „ausreichende Angebot“ gibt jedoch eine Taktung im ländlichen Raum in der Zeit von 5 bis 24 Uhr vor, die möglicherweise gerade in der (Schüler-) Hauptverkehrszeit schwer abzubilden sein wird, da dann alle verfügbaren Gefäße und das Fahrpersonal im Schülerverkehr gebunden sind.

Hinzu kommt die Saisonproblematik: § 18 Abs 1 und 2 regelt eine Aufsummierungsmöglichkeit und den Verfall des Guthabens nach zwölf Monaten. Es ist also denkbar, dass in den Sommermonaten Fahrrad oder Pkw für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird und für die Wintermonate spart der Pkw-Halter das Mobilitätsguthaben auf. Die Folge wären zu geringe Beförderungskapazitäten im Winter.

22. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten. Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen. Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten.

Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen.

Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung jedoch nicht erhält? Hier gibt es die Wertmarke für € 91 jährlich zur Nutzung des ÖPNV. Allerdings ist die Nutzung kaum möglich, da die Verkehrsmittel kaum barrierefrei sind. Braucht man Hilfe, so muss man die Fahrt mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Fährt der Zug von einem anderen Gleis ab, so entfällt die Hilfe.

Zahlen müssen alle Bürger, nur so ergibt sich ein gerechtes Bild. Und dann bin ich gerne bereit auch zu zahlen, obwohl ich keinen Nutzen davon habe.

21. Kommentar von :Eckart aus Eckartsweier

zu §20 Abs. 1 KFZ-Halter abgabenpflichtig

Eine Lenkungswirkung des Gesetzes soll doch die Reduzierung der Anzahl Kfz je Haushalt-also die Abstoßung des Zweit- oder gar Drittautos sein. Nach § 20 Abs. 1 soll der Abgabenpflichtige Halter eines oder mehrerer Kfz die Abgabe einmal bezahlen. Das Mobilitäts-Guthaben jedoch ist nach § 18 Abs. 3 nicht übertragbar. Außerdem ist das Guthaben

Eine Lenkungswirkung des Gesetzes soll doch die Reduzierung der Anzahl Kfz je Haushalt-also die Abstoßung des Zweit- oder gar Drittautos sein.

Nach § 20 Abs. 1 soll der Abgabenpflichtige Halter eines oder mehrerer Kfz die Abgabe einmal bezahlen. Das Mobilitäts-Guthaben jedoch ist nach § 18 Abs. 3 nicht übertragbar.

Außerdem ist das Guthaben nach § 18 Abs. 1 nur für Zeitkarten ab einem Geltungszeitraum von mindestens einer Woche verwendet werden.

Erreicht das Gesetz hierbei die Lenkungswirkung, wenn alle Kfz des Haushalts auf ein Haushaltsmitglied zugelassen sind, möglicherweise auf die Person, die auf ihr Kfz nicht verzichten kann.

Wäre es nicht sinnvoll eine Übertragbarkeit des Mobilitätsguthabens auf alle, dem Haushalt zughörigen Mitglieder übertragbar zu gestalten?

20. Kommentar von :104229

Nichtraucherschutz

Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Rauchen auf öffentlichen Plätzen zum Schutz der Mitmenschen generell verboten würde. Insbesondere Kinder und gesundheitlich vorbelastete Personen müssen vor dem ungewollten Passivrauchen geschützt werden.

19. Kommentar von :ohne Name 103164

Förderprogramm zur Umwandlung von Leerfahrten zu regulären Fahrten

Wünschenswert wäre ein Förderprogramm, welches Verkehrsunternehmen dazu ermuntert, sowieso stattfindende, aber nicht zu vermeidende Leerfahrten in öffentliche Fahrten umzuwandeln, sofern diese Vorgehensweise zur Attraktivierung des Angebots beitragen kann. Dies gilt gleichermaßen für Bus- als auch für Bahnunternehmen.

18. Kommentar von :ohne Name 103164

Landkreisüberschreitende Buslinien

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm)

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm) entgegengewirkt werden könnte, sodass landkreisüberschreitende langlaufende und sinnvoll miteinander verknüpfte Buslinien wieder zum Normalfall werden.

17. Kommentar von :ohne Name 103164

Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) für jeden, wenn…

Für den Fall, dass die Höhe der Abgabe die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets (/ D-Ticket Jugend BW) übersteigt, so sollten Landkreise/Kommunen allen Bürger generell ein Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) ausstellen dürfen. Der hierfür gegenüber den Verkehrsunternehmen abzugebenden Betrag könnte sich beispielsweise an der tatsächlichen

Für den Fall, dass die Höhe der Abgabe die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets (/ D-Ticket Jugend BW) übersteigt, so sollten Landkreise/Kommunen allen Bürger generell ein Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) ausstellen dürfen. Der hierfür gegenüber den Verkehrsunternehmen abzugebenden Betrag könnte sich beispielsweise an der tatsächlichen Nutzungsquote des öffentlichen Verkehrs im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen Kommune orientieren.

16. Kommentar von :ohne Name 103164

Vertriebsweg von vergünstigten Deutschlandtickets

Sollte das Guthaben von Fahrgästen für das Deutschlandticket verwendet werden, so wäre es in Bezug zu einem möglichst aufwandsfreien Kaufvorgang wünschenswert, wenn dieses wie der bwtarif inklusive der Vergünstigung auf der Plattform bahn.de (https://www.bahn.de/angebot/regio/verbuende), im DB Navigator, in Video-Reisezentren oder in den

Sollte das Guthaben von Fahrgästen für das Deutschlandticket verwendet werden, so wäre es in Bezug zu einem möglichst aufwandsfreien Kaufvorgang wünschenswert, wenn dieses wie der bwtarif inklusive der Vergünstigung auf der Plattform bahn.de (https://www.bahn.de/angebot/regio/verbuende), im DB Navigator, in Video-Reisezentren oder in den Reisezentren der Deutschen Bahn erhältlich wäre.

15. Kommentar von :ohne Name 50147

Landesmobilitätsgesetz

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher bereit, Kosten und Zeit zu opfern als bei den Fahrten zur Arbeit.
Wenn die Nahverkehrsabgabe von den Kreisen eingeführt wird, dann sollten aber die Kfz.-Halter nach der Anzahl der PKW zum Beispiel mit 20 Euro je Fahrzeug und Monat und nicht nur die Einwohner ab 18 bis 65 Jahren mit 10 Euro/Monat herangezogen werden, damit auch Firmen sich an den Abgaben beteiligen. Oft sind ja die Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zugelassen und von daher in ähnlichem Umfang wie private PKW die öffentlichen Straßen benutzen.

14. Kommentar von :smo

Mobilitätspass vs KfZ-Steuer

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht zweckgebunden; zum anderen finanziert der Staat bereits Unmengen an Verkehrsinfrastruktur und durch Verkehr bedingte Maßnahmen: von Straßenbau und -unterhaltung über (zu oft) kostenfreie Stellplätze im öffentlichen Raum bis hin zu durch Autoverkehr erzeugten Planungs- und Investitionsbedarfen wie z.B. Lärmschutz oder auch medizinische Versorgung bei Verkehrsunfällen....das sind zum Teil versteckte Subventionen für den Autoverkehr, Geld, das nicht für den ÖPNV zur Verfügung steht, und die Summen insgesamt übertreffen vermutlich die Einnahmen aus der KfZ-Steuer bei Weitem ...
Demgegenüber eine zweckgebunden Abgabe zu erheben, die ich dann auch direkt für Mobilität einsetzen kann, halte ich für mehr als angemessen!