Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Kommentare

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Autorfahrer

Verkehrsabgabe

Diese Abgabe verstößt gegen das Gleichheitsgesetz!! Außerdem bezahle ich als Autofahrer bereits eine KFZ-Steuer und beim Tanken enorm viel Steuern für den Staat. Warum sollen einseitig nur die Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden? Ich bin als Krebspatient auf mein Auto angewiesen (Immunschwäche-Ansteckung, schnelle Wege - Praxen sind mit […]

Diese Abgabe verstößt gegen das Gleichheitsgesetz!!

Außerdem bezahle ich als Autofahrer bereits eine KFZ-Steuer und beim Tanken enorm viel Steuern für den Staat.

Warum sollen einseitig nur die Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden?

Ich bin als Krebspatient auf mein Auto angewiesen (Immunschwäche-Ansteckung, schnelle Wege - Praxen sind mit öffentlichen Verkehrsmittel nur schlecht, zeitaufwändig oder gar nicht erreichbar, körperliche Schwäche - Gehen kostet zuviel Energie, die ich gerade nicht habe, nebenbei Versorgung von schwerbehinderten Angehörigen - Zeit spielt eine große Rolle).

Unabhängig davon ist nicht jeder Autofahrer ein Fahrer aus Leidenschaft, sonder vielmehr aus schlichter Notwendigkeit um seinen Alltag noch bestreiten zu können. Es ist auch nicht jeder fit genug um auf ein Fahrrad zu steigen, viele Menschen haben Angst, können die Breite der Wege nicht abschätzen, leiden unter Lagen-/Drehschwindel und dergleichen, was einen Umstieg aufs Fahrrad unmöglich macht - ungeachtet des Wollens.

 

Wenn Sie eine Abgabe verlangen, dann von allen - oder Sie streichen die KFZ-Steuer und die Benzinsteuer.

 

Außerdem geht hier alles zugunsten der Radfahrer - wo bleiben bitteschön die Fußgänger? Viel zu wenige und sichere Wege, die Radfahrer sind radikal geworden und unverschämt. Halteschilder, Ampeln, Fußgängerwege und Zebrastreifen sind für diese Verkehrsteilnehmer anscheinend nicht bindend ebensowenig die Handzeichen, dass man erkennen kann wohin der Radfahrer will. Setzt man dann zum Überholen an, wird man noch wüst mit Arschloch beschimpft weil man nicht "riechen" konnte dass der Radfahrer plötzlich nach links abbiegen will - An jedes Rad gehört ein Nummerschild, so dass auch diese Verkehrsteilnehmer einmal zur Rechenschaft gezogen werden können.

 

Ich bitte sehr um etwas mehr Gerechtigkeit allen Verkehrsteilnehmern gegenüber und vor allem eine Gleichbehandlung, Sie können nicht nur einer Verkehrsteilnehmer-Gruppe Opfer abverlangen, da die Radfahrer von der Superförderung des Landes einen Benefit haben, können diese auch gerne zur Finanzierung mitbeitragen.

 

Man könnte gerade meinen, die Politik hat sich da in etwas verrannt und brennt nur für dieses eine Thema ohne den Blick fürs Ganze zu haben? Alles mit Maß und Ziel bitte.

12. Kommentar von :sim_s23

Taktangaben und Anreize Aufgabenträger

Grundsätzlich finde ich die Idee des Mobilitätspasses begrüßenswert. Mit so einer leichten Push-Maßnahme kann eine Nutzung des ÖPNV angereizt werden und gleichzeitig eine Finanzielle Ausstattung sichergestellt werden.   Ich möchte allerdings zur Definition des Ausreichenden Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in §21 Abs. 2 anmerken, ob es […]

Grundsätzlich finde ich die Idee des Mobilitätspasses begrüßenswert. Mit so einer leichten Push-Maßnahme kann eine Nutzung des ÖPNV angereizt werden und gleichzeitig eine Finanzielle Ausstattung sichergestellt werden.

 

Ich möchte allerdings zur Definition des Ausreichenden Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in §21 Abs. 2 anmerken, ob es ggf. etwas zu streng ist, die Taktangaben fest gesetzlich zu regeln. Angebotsplanung im ÖPNV ist immer von lokalen Gegebenheiten abhänging. So haben z.B. Regionalzüge nicht immer eine regelmäßige Abfahrtszeit (ich denke bspw. an die Rheintalbahn südlich Offenburg, mit abwechselnd schnellem und langsamen RE). Daher könnte hier eine nicht 100% vertaktete Verteilung von Busfahrten dennoch sinnvoll sein, um gute Anschlüsse herzustellen. Ich möchte daher vorschlagen, "15-Minuten-Takt" usw. durch "vier möglichst gleichverteilte Fahrten in der Stunde" usw. oder andere Formulierungen zu ersetzen, um hier einen Spielraum für die Planenden vorort freizuhalten. Nicht, dass am Ende Buslinien im starren 30-Minuten-Takt fahren, der zu keinen Anschlüssen passt, weil die Kommune sonst keine Abgabe abführen dürfte.

 

Zudem ist die Frage der Schnelligkeit von ÖPNV überhaupt nicht berücksichtigt. Auch wenn dies schwierig zu definieren ist, stelle ich mir vor, dass aufgrund dieses Gesetzes Buslinien entstehen, die alle Milchkannen einer Kommune in attraktivem Takt abklappern, aber die Reisezeit am Ende dennoch unattraktiv ist, um den gewünschten Modal-Split-Effekt zu haben. Ich möchte nur anregen, sich hier noch Gedanken zu machen.

13. Kommentar von :Rentner0815?
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14. Kommentar von :smo

Mobilitätspass vs KfZ-Steuer

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht […]

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht zweckgebunden; zum anderen finanziert der Staat bereits Unmengen an Verkehrsinfrastruktur und durch Verkehr bedingte Maßnahmen: von Straßenbau und -unterhaltung über (zu oft) kostenfreie Stellplätze im öffentlichen Raum bis hin zu durch Autoverkehr erzeugten Planungs- und Investitionsbedarfen wie z.B. Lärmschutz oder auch medizinische Versorgung bei Verkehrsunfällen....das sind zum Teil versteckte Subventionen für den Autoverkehr, Geld, das nicht für den ÖPNV zur Verfügung steht, und die Summen insgesamt übertreffen vermutlich die Einnahmen aus der KfZ-Steuer bei Weitem ...

Demgegenüber eine zweckgebunden Abgabe zu erheben, die ich dann auch direkt für Mobilität einsetzen kann, halte ich für mehr als angemessen!

 

15. Kommentar von :ohne Name 50147

Landesmobilitätsgesetz

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher […]

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher bereit, Kosten und Zeit zu opfern als bei den Fahrten zur Arbeit.

Wenn die Nahverkehrsabgabe von den Kreisen eingeführt wird, dann sollten aber die Kfz.-Halter nach der Anzahl der PKW zum Beispiel mit 20 Euro je Fahrzeug und Monat und nicht nur die Einwohner ab 18 bis 65 Jahren mit 10 Euro/Monat herangezogen werden, damit auch Firmen sich an den Abgaben beteiligen. Oft sind ja die Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zugelassen und von daher in ähnlichem Umfang wie private PKW die öffentlichen Straßen benutzen.

 

16. Kommentar von :ohne Name 103164

Vertriebsweg von vergünstigten Deutschlandtickets

Sollte das Guthaben von Fahrgästen für das Deutschlandticket verwendet werden, so wäre es in Bezug zu einem möglichst aufwandsfreien Kaufvorgang wünschenswert, wenn dieses wie der bwtarif inklusive der Vergünstigung auf der Plattform bahn.de (https://www.bahn.de/angebot/regio/verbuende), im DB Navigator, in Video-Reisezentren oder in den […]

Sollte das Guthaben von Fahrgästen für das Deutschlandticket verwendet werden, so wäre es in Bezug zu einem möglichst aufwandsfreien Kaufvorgang wünschenswert, wenn dieses wie der bwtarif inklusive der Vergünstigung auf der Plattform bahn.de (https://www.bahn.de/angebot/regio/verbuende), im DB Navigator, in Video-Reisezentren oder in den Reisezentren der Deutschen Bahn erhältlich wäre.

17. Kommentar von :ohne Name 103164

Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) für jeden, wenn…

Für den Fall, dass die Höhe der Abgabe die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets (/ D-Ticket Jugend BW) übersteigt, so sollten Landkreise/Kommunen allen Bürger generell ein Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) ausstellen dürfen. Der hierfür gegenüber den Verkehrsunternehmen abzugebenden Betrag könnte sich beispielsweise an der tatsächlichen […]

Für den Fall, dass die Höhe der Abgabe die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets (/ D-Ticket Jugend BW) übersteigt, so sollten Landkreise/Kommunen allen Bürger generell ein Deutschlandticket (/ D-Ticket Jugend BW) ausstellen dürfen. Der hierfür gegenüber den Verkehrsunternehmen abzugebenden Betrag könnte sich beispielsweise an der tatsächlichen Nutzungsquote des öffentlichen Verkehrs im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen Kommune orientieren.

18. Kommentar von :ohne Name 103164

Landkreisüberschreitende Buslinien

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm) […]

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm) entgegengewirkt werden könnte, sodass landkreisüberschreitende langlaufende und sinnvoll miteinander verknüpfte Buslinien wieder zum Normalfall werden.

19. Kommentar von :ohne Name 103164

Förderprogramm zur Umwandlung von Leerfahrten zu regulären Fahrten

Wünschenswert wäre ein Förderprogramm, welches Verkehrsunternehmen dazu ermuntert, sowieso stattfindende, aber nicht zu vermeidende Leerfahrten in öffentliche Fahrten umzuwandeln, sofern diese Vorgehensweise zur Attraktivierung des Angebots beitragen kann. Dies gilt gleichermaßen für Bus- als auch für Bahnunternehmen.

20. Kommentar von :104229

Nichtraucherschutz

Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Rauchen auf öffentlichen Plätzen zum Schutz der Mitmenschen generell verboten würde. Insbesondere Kinder und gesundheitlich vorbelastete Personen müssen vor dem ungewollten Passivrauchen geschützt werden.