Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

66. Kommentar von :Ländlesbewohner

Mobilitätspass

Der Mobilitätspass ist abzulegen da er nichts anderes als weitere Ausplünderung von Teilen bzw. der gesamten Einwohnerschaft ist. Die versprochene Umwandlung der Zwangsangabe in ein ÖPNV-Guthaben bevormundet den Bürger in seiner freien Entscheidung der Verkehrsmittelwahl und diskriminiert alle die vorwiegend zu Fuß, per Rad auf normalen Wegen

Der Mobilitätspass ist abzulegen da er nichts anderes als weitere Ausplünderung von Teilen bzw. der gesamten Einwohnerschaft ist.

Die versprochene Umwandlung der Zwangsangabe in ein ÖPNV-Guthaben bevormundet den Bürger in seiner freien Entscheidung der Verkehrsmittelwahl und diskriminiert alle die vorwiegend zu Fuß, per Rad auf normalen Wegen abseits der Radrennstrecken oder in PKW-Fahrgemeinschaften unterwegs sind.

Eine derartige ideologiezentrierte Politik, die im Kern nichts weiter als ein Vorantreiben eines ÖPNV-Flatrate-Freifahrscheins ist, wird erwartbar dazu führen daß die Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNVs für den maßgeblich zahlenden (aber nicht überwiegend nutzenden!) Teil der Bevölkerung noch weiter sinken wird.

Zudem entfällt für die Verkehrsanbieter durch die pauschale Ableistung die Motivation das Angebot in bezug auf Verfügbarkeit und Qualität (Sauberkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kundendienst) für den Nutzer attraktiv zu halten - das Bahnchaos der letzten Jahre sowie miserabler Umgang mit langjährigen klassischen Stammkunden spricht Bände.

Stattdessen sollte der umgekehrte Weg im Sinne des Verursacherprinzips gestärkt werden: Wer eine Leistung (Bus, Bahn, Straße, ...) nutzt sollte angemessen entsprechend des Umfangs seiner Nutzung auch an den Kosten beteiligt werden - nicht die Allgemeinheit!

44. Kommentar von :ohne Name 110538

Auch Einzel-/Tagesticket müssen möglich sein, sonst wird Radfahren kannibalisiert

Wieso sind die Regelungen so gestaltet, dass sie Rad fahren kannibalisieren, z. B. weil man das Guthaben nur für Zeitkarten ab einer Woche verwenden kann, wobei es vielerorts nicht mal Wochenkarten gibt, statt dass man das Guthaben auch z. B. für einzelne Fahrten ausgeben kann, wenn man das Fahrrad nicht nutzen will? Somit sind Zeitkarten ab einer

Wieso sind die Regelungen so gestaltet, dass sie Rad fahren kannibalisieren, z. B. weil man das Guthaben nur für Zeitkarten ab einer Woche verwenden kann, wobei es vielerorts nicht mal Wochenkarten gibt, statt dass man das Guthaben auch z. B. für einzelne Fahrten ausgeben kann, wenn man das Fahrrad nicht nutzen will? Somit sind Zeitkarten ab einer Woche nicht nachhaltig, wenn man eigentlich nur Einzel-/Tagestickets möchte.

46. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass vs. Home-Office (spontane Fahrten ins Büro) oder Büro außerhalb des Verkehrsverbunds

Durch Home-Office ist man besonders nachhaltig. Aber wenn man mal spontan mit dem ÖPNV ins Büro muss hat man auch das o.g. Problem mit den Wochenkarten. Dazu kommt: Was ist, wenn man außerhalb des Tarifverbunds arbeitet? Es muss eine Pflicht her, das Guthaben auch für Einzel-/Tagestickets bzw. auch für den bwtarif unbürokratisch und ohne

Durch Home-Office ist man besonders nachhaltig. Aber wenn man mal spontan mit dem ÖPNV ins Büro muss hat man auch das o.g. Problem mit den Wochenkarten.
Dazu kommt: Was ist, wenn man außerhalb des Tarifverbunds arbeitet?
Es muss eine Pflicht her, das Guthaben auch für Einzel-/Tagestickets bzw. auch für den bwtarif unbürokratisch und ohne Aufpreis nutzen zu können.

15. Kommentar von :ohne Name 50147

Landesmobilitätsgesetz

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher

Ich begrüße es sehr, dass Anreize geschaffen werden, um den ÖPNV weiter zu fördern. Das zusätzliche Angebot von Zeitkarten für die Freizeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wie z.B. im Kreis Freudenstadt mit dem dortigen Freizeitpass wäre zum Beispiel ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn in der Freizeit sind die Menschen eher bereit, Kosten und Zeit zu opfern als bei den Fahrten zur Arbeit.
Wenn die Nahverkehrsabgabe von den Kreisen eingeführt wird, dann sollten aber die Kfz.-Halter nach der Anzahl der PKW zum Beispiel mit 20 Euro je Fahrzeug und Monat und nicht nur die Einwohner ab 18 bis 65 Jahren mit 10 Euro/Monat herangezogen werden, damit auch Firmen sich an den Abgaben beteiligen. Oft sind ja die Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zugelassen und von daher in ähnlichem Umfang wie private PKW die öffentlichen Straßen benutzen.

22. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten. Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen. Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten.

Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen.

Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung jedoch nicht erhält? Hier gibt es die Wertmarke für € 91 jährlich zur Nutzung des ÖPNV. Allerdings ist die Nutzung kaum möglich, da die Verkehrsmittel kaum barrierefrei sind. Braucht man Hilfe, so muss man die Fahrt mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Fährt der Zug von einem anderen Gleis ab, so entfällt die Hilfe.

Zahlen müssen alle Bürger, nur so ergibt sich ein gerechtes Bild. Und dann bin ich gerne bereit auch zu zahlen, obwohl ich keinen Nutzen davon habe.

49. Kommentar von :ohne Name 110538

Was wenn Auto auf Eltern läuft oder Büro nicht im Verkehrsverbund, insb. bei ÖPNV-Förderung durch Arbeitgeber?

Mir sind die Mindestanforderungen für die Regelungen nicht klar, wie das läuft, wenn man z. B. sein Auto über die Eltern angemeldet hat oder man außerhalb des Verkehrsverbunds arbeitet, insb. wenn der Arbeitgeber nur wenn man bei "dessen" Verkehrsverbund ein Job-Ticket bestellt einen Zuschuss dafür bekommt (oder man gar z. B. nach Frankreich oder

Mir sind die Mindestanforderungen für die Regelungen nicht klar, wie das läuft, wenn man z. B. sein Auto über die Eltern angemeldet hat oder man außerhalb des Verkehrsverbunds arbeitet, insb. wenn der Arbeitgeber nur wenn man bei "dessen" Verkehrsverbund ein Job-Ticket bestellt einen Zuschuss dafür bekommt (oder man gar z. B. nach Frankreich oder in die Schweiz pendelt).
Finde dass egal in welcher Konstellation auch immer, es unbürokratisch und Zusatzkosten möglich sein muss:
a) ÖPNV-Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Bezahlung des Mobilitätsguthabens zu nutzen
b) auch Einzel- und Tagesticket gekauft können, auch zur Arbeit und zurück auch wenn es in einem anderen Verkehrsverbund liegt (z. B. bwtarif).
c) dafür zu sorgen, dass niemand defakto den Mobilitätspass für jmd. anderen zahlen muss, wodurch unterm Strich langfristige Nachteile für die Betroffenen entstehen.

41. Kommentar von :Danyel

Mobilitaetspass Abgabenhöhe

Diese Art der KFZ Nutzer Schröpfung passt zu meinem Gesamtverständnis der derzeitigen Regierung Baden-Würtembergs. Ich persönlich gehe davon aus, das ich dieser Zwangsabgabe über die mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel entsprechend Einspruch erheben werde und hoffe das mir, sofern dieses Gesetz wirklich beschlossen werden sollte, viele

Diese Art der KFZ Nutzer Schröpfung passt zu meinem Gesamtverständnis der derzeitigen Regierung Baden-Würtembergs.

Ich persönlich gehe davon aus, das ich dieser Zwangsabgabe über die mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel entsprechend Einspruch erheben werde und hoffe das mir, sofern dieses Gesetz wirklich beschlossen werden sollte, viele unterstützend zur Seite springen werden.

Nicht nur das hier insbesondere KFZ Nutzer aus dem Ländlichen Raum wissentlich benachteiligt werden.

Ich hoffe das wenigstens die nicht an der Regierung beteiligten Opositionsparteien diesem Gesetztesvorschlag ablehnend gegenüberstehen werden und mir als mündigen Bürger zu seite stehen.



54. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass-Guthaben-Nutzung auch für Kauf von Tickets für Kinder/Eltern bei Unterhaltspflicht!

Um die Motivation zu erhöhen, die Kinder nicht mit dem Auto in die Schule zu bringen bzw. wenn diese den ÖPNV besser nutzen können als man selbst und auch aus allgemeinen Gründen der sozialen Gerechtigkeit, muss es möglich sein, das Guthaben unbürokratisch auch für Tickets der Kinder (auch Pflege-, Adoptiv- usw.) und der eigenen Eltern (auch

Um die Motivation zu erhöhen, die Kinder nicht mit dem Auto in die Schule zu bringen bzw. wenn diese den ÖPNV besser nutzen können als man selbst und auch aus allgemeinen Gründen der sozialen Gerechtigkeit, muss es möglich sein, das Guthaben unbürokratisch auch für Tickets der Kinder (auch Pflege-, Adoptiv- usw.) und der eigenen Eltern (auch Pflege-, Adoptiv- usw.) zu verwenden, für die man unterhaltspflichtig ist, unabhängig von deren Alter.

59. Kommentar von :AchimD

Mobilitätsguthaben muss flexibel in der Familie nutzbar sein

Autofahrer sollen zu Nutzern des ÖPNV werden (Ziel: Verdoppelung der Fahrgastzahlen!), aber Radfahrer nicht benachteiligt werden, wenn sie das Rad nutzen. Der Mobilitätsbedarf muss deshalb auf die sinnvollen Fortbewegungsmittel verteilt werden. Auch für Tickets für Kinder muss das Guthaben nutzbar sein. Deshalb ist die Fixierung auf feste Personen

Autofahrer sollen zu Nutzern des ÖPNV werden (Ziel: Verdoppelung der Fahrgastzahlen!), aber Radfahrer nicht benachteiligt werden, wenn sie das Rad nutzen. Der Mobilitätsbedarf muss deshalb auf die sinnvollen Fortbewegungsmittel verteilt werden. Auch für Tickets für Kinder muss das Guthaben nutzbar sein. Deshalb ist die Fixierung auf feste Personen kontraproduktiv!

23. Kommentar von :Eckart aus Eckartsweier

Zu § 21 Ausreichendes Angebot

In ländlichen Räumen ist der ÖPNV auf der Straße historisch gewachsen nach den Bedürfnissen der Schülerbeförderung. Hierbei spielen Unterrichtszeiten eine fahrplanbestimmende Rolle. Das in § 21 definierte „ausreichende Angebot“ gibt jedoch eine Taktung im ländlichen Raum in der Zeit von 5 bis 24 Uhr vor, die möglicherweise gerade in der

In ländlichen Räumen ist der ÖPNV auf der Straße historisch gewachsen nach den Bedürfnissen der Schülerbeförderung. Hierbei spielen Unterrichtszeiten eine fahrplanbestimmende Rolle.

Das in § 21 definierte „ausreichende Angebot“ gibt jedoch eine Taktung im ländlichen Raum in der Zeit von 5 bis 24 Uhr vor, die möglicherweise gerade in der (Schüler-) Hauptverkehrszeit schwer abzubilden sein wird, da dann alle verfügbaren Gefäße und das Fahrpersonal im Schülerverkehr gebunden sind.

Hinzu kommt die Saisonproblematik: § 18 Abs 1 und 2 regelt eine Aufsummierungsmöglichkeit und den Verfall des Guthabens nach zwölf Monaten. Es ist also denkbar, dass in den Sommermonaten Fahrrad oder Pkw für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird und für die Wintermonate spart der Pkw-Halter das Mobilitätsguthaben auf. Die Folge wären zu geringe Beförderungskapazitäten im Winter.