Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Mobilität

Mobilitätspass

Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie können den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

3. Kommentar von :Claudia aus Enzklösterle, dem Heidelbeerdorf

Mobilitätspass im Ländlichen Raum

Die Finanzierung über die KfZ-HalterInnen oder EinwohnerInnen lehne ich ab. 1. Aufgabe der Kommunen/Landkreise/Land/Bund ist es, die Infrastruktur (im guten Zustand!) vorzuhalten 2. Trotz der deutlich verbesserten ÖPNV-Angebote im Ländlichen Raum bleibt es wegen der Tarifzonen teuer, von A nach B zu kommen. 3. Der "letzte Kilometer" bedeutet,

Die Finanzierung über die KfZ-HalterInnen oder EinwohnerInnen lehne ich ab.
1. Aufgabe der Kommunen/Landkreise/Land/Bund ist es, die Infrastruktur (im guten Zustand!) vorzuhalten
2. Trotz der deutlich verbesserten ÖPNV-Angebote im Ländlichen Raum bleibt es wegen der Tarifzonen teuer, von A nach B zu kommen.
3. Der "letzte Kilometer" bedeutet, dass die nächste Bushaltestelle/S-Bahn mehrere Kilometer entfernt ist - da steigen die BürgerInnen doch gleich ins Auto.
4. Wenn der ÖPNV doppelt so lange (und länger) wie ein KfZ braucht, um von A nach B zu kommen, ist das nicht gut. Insbesondere, wenn Umstiege notwendig sind und die Verbindungen nicht funktionieren. Da besteht Nachholbedarf.

2. Kommentar von :ohne Name 101796

Mobilitätspass ist der falsche Weg

Die Finanzierung des Mobiltätspasses durch die Einwohner:inen oder KfZ-Halter:innen ist der falsche Weg. Insbesondere Letzere sind nicht ausschließlich in der Verantwortung, den Ausbau der ÖPNV zu bezahlen. Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, v.a. des ÖPNV ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, dafür werden zahlreiche Steuern

Die Finanzierung des Mobiltätspasses durch die Einwohner:inen oder KfZ-Halter:innen ist der falsche Weg. Insbesondere Letzere sind nicht ausschließlich in der Verantwortung, den Ausbau der ÖPNV zu bezahlen.
Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, v.a. des ÖPNV ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, dafür werden zahlreiche Steuern entrichtet, im Falle der KfZ-Halter:innen nicht zuletzt KfZ-Steuern und Steuern auf die Kraftstoffe.
Das vorgesehene Guthaben auf Zeitkarten ist doch Augenwischerei und stellt keinen echten Ersatz der Doppelbelastung dar.

1. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen. Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen.

Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer Ungerechtigkeiten das Modell wählen, ausschließlich Autobesitzer zur Kasse zu bitten. Und natürlich auch E-Autobesitzer.

Ungerecht ist das Ganze definitiv für Behinderte mit Gehbehinderung und außergewöhnlicher Gehbehinderung. Die können den ÖVM für € 91 jährlich, bzw. kostenlos nutzen. Es bringt nichts zu sagen, "sie könnten ja eine Monatskarte kaufen mit dem Gutschein". Zusätzlich ist Behinderten die Nutzung kaum möglich. Weder gibt es Barrierefreiheit (z.B. Hbf Freiburg ist nicht behindertengerecht), noch ist eine flexible Nutzung möglich. Sofern man Hilfebedarf hat, muss man diesen mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Und zwar für alle Fahrten. Man ist dann an die jeweiligen Züge gebunden und hat keine zeitliche Flexibilität. Sofern der Zug ausfällt muss man dann ein Taxi nutzen.

Nein, es ist nicht durchdacht und dient ausschließlich der Geldbeschaffung abseits der bereits horrenden Steuerlast.