Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

30. Kommentar von :ohne Name 103164

Vorschläge für die Umsetzung von konkreten Infrastrukturmaßnahmen mit den erzielten Einnahmen

Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und der Flexibilität im Schienennetz, beispielsweise für Überführungsfahrten, Umleitungsverkehre während Bauarbeiten oder kurzfristigen Streckensperrungen und Sonderfahrten jeglicher Art, könnten die erzielten Einnahmen z. B. genutzt werden (alternativ Finanzierung z. B. durch das Land), um - in Herrenberg den

Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und der Flexibilität im Schienennetz, beispielsweise für Überführungsfahrten, Umleitungsverkehre während Bauarbeiten oder kurzfristigen Streckensperrungen und Sonderfahrten jeglicher Art, könnten die erzielten Einnahmen z. B. genutzt werden (alternativ Finanzierung z. B. durch das Land), um
- in Herrenberg den Einbau von zwei Weichen von Gleis 33 zu Gleis 1 inklusive Elektrifizierung der dadurch entstehenden Schienenverbindung finanzieren. Damit hätten Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, mit ihren elektrischen Zügen von der Ammertalbahn auf die Gäubahn in Richtung Stuttgart zu fahren. Dies ist bisher lediglich mit Dieselzügen möglich, die allerdings umgesetzt werden müssen. Auch eine Elektrifizierung der bereits bestehenden Weichenverbindung in Richtung Horb wäre wünschenswert (https://openrailwaymap.org/?style=electrified&lat=48.59191249626503&lon=8.858816027641296&zoom=17).
- in Calw die Einrichtung einer Weichenverbindung von der württembergischen Schwarzwaldbahn zur Nagoldtalbahn zu finanzieren und die Brücke über die B 296 für den Zugverkehr zu ertüchtigen (https://openrailwaymap.org/?style=standard&lat=48.71094981454581&lon=8.744956254959106&zoom=16).

12. Kommentar von :sim_s23

Taktangaben und Anreize Aufgabenträger

Grundsätzlich finde ich die Idee des Mobilitätspasses begrüßenswert. Mit so einer leichten Push-Maßnahme kann eine Nutzung des ÖPNV angereizt werden und gleichzeitig eine Finanzielle Ausstattung sichergestellt werden. Ich möchte allerdings zur Definition des Ausreichenden Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in §21 Abs. 2 anmerken, ob es

Grundsätzlich finde ich die Idee des Mobilitätspasses begrüßenswert. Mit so einer leichten Push-Maßnahme kann eine Nutzung des ÖPNV angereizt werden und gleichzeitig eine Finanzielle Ausstattung sichergestellt werden.

Ich möchte allerdings zur Definition des Ausreichenden Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in §21 Abs. 2 anmerken, ob es ggf. etwas zu streng ist, die Taktangaben fest gesetzlich zu regeln. Angebotsplanung im ÖPNV ist immer von lokalen Gegebenheiten abhänging. So haben z.B. Regionalzüge nicht immer eine regelmäßige Abfahrtszeit (ich denke bspw. an die Rheintalbahn südlich Offenburg, mit abwechselnd schnellem und langsamen RE). Daher könnte hier eine nicht 100% vertaktete Verteilung von Busfahrten dennoch sinnvoll sein, um gute Anschlüsse herzustellen. Ich möchte daher vorschlagen, "15-Minuten-Takt" usw. durch "vier möglichst gleichverteilte Fahrten in der Stunde" usw. oder andere Formulierungen zu ersetzen, um hier einen Spielraum für die Planenden vorort freizuhalten. Nicht, dass am Ende Buslinien im starren 30-Minuten-Takt fahren, der zu keinen Anschlüssen passt, weil die Kommune sonst keine Abgabe abführen dürfte.

Zudem ist die Frage der Schnelligkeit von ÖPNV überhaupt nicht berücksichtigt. Auch wenn dies schwierig zu definieren ist, stelle ich mir vor, dass aufgrund dieses Gesetzes Buslinien entstehen, die alle Milchkannen einer Kommune in attraktivem Takt abklappern, aber die Reisezeit am Ende dennoch unattraktiv ist, um den gewünschten Modal-Split-Effekt zu haben. Ich möchte nur anregen, sich hier noch Gedanken zu machen.

14. Kommentar von :smo

Mobilitätspass vs KfZ-Steuer

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht

Es ist dringend geboten, den Ausbau des ÖPNV besser zu finanzieren. Wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Mobilitätspass hierzu einen Beitrag leisten, ist das grundsätzlich nachvollziehbar. Die Argumente, dass Autofahrer ihren Beitrag bereits über die KfZ-Steuer leisten würden, sind aus meiner Sicht falsch: Die KfZ-Steuer ist nicht zweckgebunden; zum anderen finanziert der Staat bereits Unmengen an Verkehrsinfrastruktur und durch Verkehr bedingte Maßnahmen: von Straßenbau und -unterhaltung über (zu oft) kostenfreie Stellplätze im öffentlichen Raum bis hin zu durch Autoverkehr erzeugten Planungs- und Investitionsbedarfen wie z.B. Lärmschutz oder auch medizinische Versorgung bei Verkehrsunfällen....das sind zum Teil versteckte Subventionen für den Autoverkehr, Geld, das nicht für den ÖPNV zur Verfügung steht, und die Summen insgesamt übertreffen vermutlich die Einnahmen aus der KfZ-Steuer bei Weitem ...
Demgegenüber eine zweckgebunden Abgabe zu erheben, die ich dann auch direkt für Mobilität einsetzen kann, halte ich für mehr als angemessen!

36. Kommentar von :ohne Name 103164

Sensibilisierung von Arbeitgebern auf die Ankunfts- und Abfahrtszeiten des ÖPNV bei Festlegung von Arbeitszeiten

Selbst wenn der ÖPNV im attraktiven Stundentakt (z. B. Regiobusse oder Regionalbahnen im ländlichen Raum) verkehrt, so kann dessen Nutzung doch uninteressant sein, wenn die Arbeitszeiten nicht darauf abgestimmt sind, obwohl es dies möglicherweise problemlos umsetzbar wäre (bspw. Ankunft 8:02 Uhr, Arbeitsbeginn 8:00 Uhr). In solchen Fällen wäre es

Selbst wenn der ÖPNV im attraktiven Stundentakt (z. B. Regiobusse oder Regionalbahnen im ländlichen Raum) verkehrt, so kann dessen Nutzung doch uninteressant sein, wenn die Arbeitszeiten nicht darauf abgestimmt sind, obwohl es dies möglicherweise problemlos umsetzbar wäre (bspw. Ankunft 8:02 Uhr, Arbeitsbeginn 8:00 Uhr). In solchen Fällen wäre es wünschenswert, wenn man Arbeitgeber für ein solches Thema sensibilisiert, sodass jene Umstände eher berücksichtigt werden. Dies könnte etwa mittels einer Kampagne geschehen, die sich allerdings speziell an Unternehmen richtet.

37. Kommentar von :ohne Name 103164

Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten in fahrplangebundenen verkehrenden Bürgerbussen

Wünschenswert wäre die Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten in fahrplangebundenen verkehrenden Bürgerbussen. Diese stellen eine attraktive Nutzungsmöglichkeit im ÖPNV, auch in der Funktion als Zu- und Abbringer, dar. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme würde dazu beitragen, dass der „reguläre“ Nahverkehr und die Bürgerbusse bei Nutzern stärker

Wünschenswert wäre die Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten in fahrplangebundenen verkehrenden Bürgerbussen. Diese stellen eine attraktive Nutzungsmöglichkeit im ÖPNV, auch in der Funktion als Zu- und Abbringer, dar. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme würde dazu beitragen, dass der „reguläre“ Nahverkehr und die Bürgerbusse bei Nutzern stärker als Gesamtsystem wahrgenommen werden.

55. Kommentar von :ohne Name 111282

Höchste Abgabenquote aller OECD Länder

Ich lehne eine Mobilitätsabgabe strikt ab. Deutschland hat bereits über alle Ebenen des Staates hinweg die mit Abstand höchsten Abgabequoten aller OECD Länder. Eine Mobilitätsabgabe wäre eine zusätzliche Abgabe. Bürger zahlen bereits mehr als genug Steuern. Autofahrer zahlen zusätzlich noch eine KFZ-Steuer, auch wenn diese dem Bund zusteht.

Ich lehne eine Mobilitätsabgabe strikt ab. Deutschland hat bereits über alle Ebenen des Staates hinweg die mit Abstand höchsten Abgabequoten aller OECD Länder. Eine Mobilitätsabgabe wäre eine zusätzliche Abgabe.

Bürger zahlen bereits mehr als genug Steuern. Autofahrer zahlen zusätzlich noch eine KFZ-Steuer, auch wenn diese dem Bund zusteht. Selbstverständlich kommt obendrauf noch eine Energiesteuer an der Tankstelle hinzu.

Es ist mehr als genug Steuergeld da, wie die hohe Abgabenquote zeigt. Es ist hier Aufgabe der Legislative Regelungen zu schaffen, die eine adäquate und effiziente Verwendung von Steuern und Abgaben sicherstellt.

Das genaue Gegenteil davon ist eine weitere Steuer, hier Mobilitätsabgabe genannt, einzuführen.

20. Kommentar von :104229

Nichtraucherschutz

Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Rauchen auf öffentlichen Plätzen zum Schutz der Mitmenschen generell verboten würde. Insbesondere Kinder und gesundheitlich vorbelastete Personen müssen vor dem ungewollten Passivrauchen geschützt werden.

40. Kommentar von :Johannes H Weber

Flexiblerer Verwendung des Guthabens durch den Mobilitätspass

Der Mobilitätspass ist eine an sich tolle Idee. Ich würde aber vorschlagen die Verwendbarkeit flexibler zu gestalten, um nicht Menschen abzustrafen, die sowieso schon das angestrebte Verhalten an den Tag legen. 1) Insbesondere für Nutzbarkeit Erweiterungstickets zur Mitnahme von Fahrrädern/Rollern/Hunden/Kindern/Erwachsenen bei einer sowieso

Der Mobilitätspass ist eine an sich tolle Idee. Ich würde aber vorschlagen die Verwendbarkeit flexibler zu gestalten, um nicht Menschen abzustrafen, die sowieso schon das angestrebte Verhalten an den Tag legen.

1) Insbesondere für Nutzbarkeit Erweiterungstickets zur Mitnahme von Fahrrädern/Rollern/Hunden/Kindern/Erwachsenen bei einer sowieso bestehenden Zeitfahrkarte.
Erklärung: es ist absolut realistisch, dass Menschen bereits ein Jobticket über deren Arbeitstelle haben, und dieses auch bei privaten Fahrten mit Fahrrädern/Rollern/Hunden/Kindern/Erwachsenen nutzen wollen, die Erweiterungstickets benötigen. Deshalb sollte ein Zukauf der Erweiterungstickets über das Mobilitätsguthaben möglich sein. Ansonsten werden diese Gruppen nach wie vor aus finanziellen Gründen zur Nutzung des MIV gedrängt.
2) Anrechenbarkeit beim Kauf der Bahncard 100. Diese ist bereits eine Dauerkarte für jeglichen Nahverkehr, da sie das Deutschlandticket beinhaltet. Möglicherweise wäre eine Auszahlung des Guthabens bei Nachweis der Bahncard 100 die einfachste Lösung.

58. Kommentar von :AchimD

Mobilitätspass: Zeitkarten schließen Nutzer aus!

Es müssen mindestens auch Tageskarten nutzbar sein. Wer regelmäßig zu monatlichen oder wöchentlichen Terminen in die Stadt fährt oder gelegentlich zum Arzt, dem nützt eine Wochen- oder Monatskarte nichts. Wenn man nicht nur Überschüsse generieren will, sondern aus diese Kunden auch Nutzer des ÖPNV machen will, darf man die Nutzung des Guthabens

Es müssen mindestens auch Tageskarten nutzbar sein.
Wer regelmäßig zu monatlichen oder wöchentlichen Terminen in die Stadt fährt oder gelegentlich zum Arzt, dem nützt eine Wochen- oder Monatskarte nichts. Wenn man nicht nur Überschüsse generieren will, sondern aus diese Kunden auch Nutzer des ÖPNV machen will, darf man die Nutzung des Guthabens nicht nur auf Zeitkarten beschränken!

10. Kommentar von :Annegret Ziegler

Abgabepflicht abhängig von vorhandenem ÖPNV

Grundsätzlich vorweg: Die Idee eines Mobilitätspasses wie von Ihnen gedacht und beschrieben finde ich sehr gut und sehr zeitgemäß. Aus meiner Sicht ist die vorgeschriebene Taktung des vorhandenen ÖPNV zu ‚streng‘ vorgegeben: Dies würde dazu führen, daß z.B. Leutkirch gar keine Abgabe erheben darf, weil so eine gute Taktung nicht gegeben ist.

Grundsätzlich vorweg: Die Idee eines Mobilitätspasses wie von Ihnen gedacht und beschrieben finde ich sehr gut und sehr zeitgemäß.

Aus meiner Sicht ist die vorgeschriebene Taktung des vorhandenen ÖPNV zu ‚streng‘ vorgegeben: Dies würde dazu führen, daß z.B. Leutkirch gar keine Abgabe erheben darf, weil so eine gute Taktung nicht gegeben ist. Auch im umgebenden ländlichen Raum würden möglicherweise die Meisten aus einer Abgabepflicht herausfallen. Gerade was Leutkirch betrifft, denke ich, daß der ÖPNV aber durchaus ‚zumutbar‘ ist!
Oder ist es so gedacht, daß die Kommunen/Städte vorher ihr Angebot verbessern?
(Vielleicht lässt sich ja vor in Kraft treten der Stadtbus noch zeitlich ausweiten!)
Freundliche Grüße, Annegret Ziegler