Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

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1. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen. Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen.

Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer Ungerechtigkeiten das Modell wählen, ausschließlich Autobesitzer zur Kasse zu bitten. Und natürlich auch E-Autobesitzer.

Ungerecht ist das Ganze definitiv für Behinderte mit Gehbehinderung und außergewöhnlicher Gehbehinderung. Die können den ÖVM für € 91 jährlich, bzw. kostenlos nutzen. Es bringt nichts zu sagen, "sie könnten ja eine Monatskarte kaufen mit dem Gutschein". Zusätzlich ist Behinderten die Nutzung kaum möglich. Weder gibt es Barrierefreiheit (z.B. Hbf Freiburg ist nicht behindertengerecht), noch ist eine flexible Nutzung möglich. Sofern man Hilfebedarf hat, muss man diesen mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Und zwar für alle Fahrten. Man ist dann an die jeweiligen Züge gebunden und hat keine zeitliche Flexibilität. Sofern der Zug ausfällt muss man dann ein Taxi nutzen.

Nein, es ist nicht durchdacht und dient ausschließlich der Geldbeschaffung abseits der bereits horrenden Steuerlast.