Radverkehr
Teil 2, Abschnitt 1: Radverkehr
- Die Stadt- und Landkreise nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit der Koordinierung bei Ausbau und Erhaltung der in der Straßenbaulast der Gemeinden und Landkreise liegenden Abschnitte der Radverkehrsnetze wahr. Jeder Stadt- und Landkreis hat hierzu eine Kreiskoordinatorin oder einen Kreiskoordinator für die Radverkehrsnetze zu bestellen. Sie wirken auf durchgängige und sichere Radverkehrsnetze auf ihrem Gebiet hin.
- In den Landkreisen obliegen den nach Absatz 1 Satz 2 bestellten Kreiskoordinatorinnen oder Kreiskoordinatoren insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei Planung, Ausbau und Erhaltung der in ihrer Baulast liegenden Abschnitte der Radverkehrsnetze,
2. Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei Fragen im Zusammenhang mit auf Bundes- oder Landesebene bestehenden Förderprogrammen insbesondere zum Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur,
3. Abstimmung der in der Straßenbaulast der Gemeinden und Landkreise liegenden Abschnitte mit den in der Straßenbaulast des Bundes, Landes oder Dritter liegenden Abschnitten der Radverkehrsnetze sowie bei gebietsüberschreitenden Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten der benachbarten Straßenbaulastträger sowie
4. Mitwirkung bei der Aktualisierung der landesweiten Radverkehrsinfrastruktursysteme. - In den Stadtkreisen obliegt den nach Absatz 1 Satz 2 bestellten Kreiskoordinatorinnen oder Kreiskoordinatoren die Abstimmung der in ihrer Straßenbaulast liegenden Abschnitte von Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten Dritter sowie bei gebietsüberschreitenden Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten der benachbarten Straßenbaulastträger.
- Das Land betreibt in der Zuständigkeit des für Verkehr zuständigen Ministeriums die Radverkehrsinfrastruktursysteme und stellt sie den Straßenbaulastträgern für die Erfassung, Bearbeitung, Informationsgewinnung, Auswertungen und zur Pflege von Radverkehrsdaten einschließlich ihrer Qualitätssicherung kostenfrei zur Verfügung.
- Die Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden übermitteln elektronisch der für die Radverkehrsinfrastruktursysteme des Landes zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin die für den Betrieb der landesweiten Radinfrastrukturdatenbank erforderlichen Daten der kommunalen Abschnitte der Radverkehrsnetze unter Verwendung der gemäß Absatz 4 bereitgestellten Systeme. Die zu übermittelnden Daten nach Satz 1 umfassen insbesondere
1. Angaben zu den in der Straßenbaulast der Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise liegenden Abschnitte des landesweiten Radverkehrsnetzes sowie der eigenen Radverkehrsnetze der Stadt- und Landkreise und der Gemeinden, insbesondere über Führungsform, Zuständigkeiten, den Straßenzustand, die radwegbegleitende Ausstattung sowie die für das Routing im Rahmen digitaler Auskunftssysteme notwendigen Informationen,
2. Angaben zum Umsetzungsstand von Maßnahmen der in der Straßenbaulast der Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise liegenden Abschnitte des landesweiten Radverkehrsnetzes und
3. Angaben zum Verlauf der Radverkehrsnetze der Stadt- und Landkreise sowie der kreisangehörigen Gemeinden.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen die Landkreise bei Abschnitten, die in ihrer Straßenbaulast liegen, dabei, die nach Satz 2 erforderlichen Daten an die nach Satz 1 zuständige Stelle zu übermitteln. - Zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 5 soll den Stadt- und Landkreise im Landeshaushalt für diesen Zweck veranschlagte Haushaltsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt nach Maßgabe der Vollzugsregelungen zum Staatshaushaltsplan. Die Stadt- und Landkreise erhalten vierteljährlich Abschlagszahlungen. Sie bewirtschaften die Haushaltsmittel nach den für sie geltenden Haushaltsvorschriften. Die Stadt- und Landkreise erstellen am Ende eines jeden Haushaltsjahres Verwendungsnachweise sowie Abrechnungen für die Kostenverteilung des Gemeinschaftsaufwandes nach einheitlichen Grundsätzen.

Kommentare
Sie konnten den Abschnitt „Radverkehr“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Sicherheit Fehlanzeige
Ich fahre meinen Arbeitsweg mit dem Fahrrad und privat mit Anhänger zum Einkaufen etc. . Es gibt einen gut ausgeschilderten Radweg über die 20 km die ich zur Arbeit zurücklege. Leider führt dieser durch Industriegelänge, durch kleine Ortschaften und über einspurige geteerte Feldwege die allesamt vom Autoverkehr frequentiert werden. Als Fahrradfahrer fühle ich mich hier nicht sicher und muss ständig mit großer Vorsicht fahren. Jetzt in der dunklen Jahreszeit fühle ich mich trotz Licht noch unsicherer von KfZs/ LKWs übersehen zu werden. Es würde sehr helfen den Radverkehr vom Auto durch bauliche Maßnahmen abzutrennen. Diese gestrichelten Linien auf der Fahrbahn machen das Fahrgefühl auch nicht sicherer. Autos haben meines Erachtens auf Schleichwegen abseits der großen Straßen nichts verlohren. Man könnte sehr große zusammenhängende Radwegenetze ohne viel Geld bekommen, wenn man einfach die ganzen einspurigen Nebenstraßen und Waldwege für den Autoverkehr unzugänglich macht und dies für den Radverkehr ordentlich ausschildert.
Wenn in Ortschaften Bauarbeiten sind führen die Umleitungen auch über die Radfernwege. Hier macht sich absolut niemand Gedanken um die Fahrradfahrer, dass diese nun einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind. Auch werden Baustellenschilder für den Autoverehr und noch allerleih Zeugs einfach auf Fahrradwege gestellt und damit das befahren behindert oder gar unmöglich gemacht. Autos parken einfach auf den angrenzenden Fahrradwegen zum Ausladen etc. . Das müsste ordentlich bestraft werden. Fußgänger spazieren mit einer Selbstverständlichkeit auf nur für den Fahrradverkehr freigegebenen Wegen und fühlen sich dann auch noch gegängelt. Hier müsste auch härter durchgegriffen werden.
Viele Fahrradwege in der Stadt sind nicht auf Fahrräder mit Anhängern oder Lastenfahrräder ausgelegt. Ich kann mit Anhänger nicht einfach auf dem Gesteig fahren, dieser ist meist zu schmal. Noch dazu, wenn der Fußverkehr hier auch noch gehen soll oder mal wieder was in den Weg gestellt wurde für Baustellen. Fahrradständer für Mountainbikes sind vielerorts nicht vorhanden.
Fahrradführerschein-Pflicht zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen!
Um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und auch um den Radverkehr nicht durch den ÖPNV zu kannibalisieren, muss es eine Fahrrad-"Führerschein"-Pflicht geben. Es muss auch Kurse für Kinder/Jugendliche ohne jegliche Fahrrad-Vorerfahrung geben.
Ggf. muss das Land passende Mietfahrräder kostengünstig anbieten.
Radnetz Wegführung außerorts
Das Radnetz soll außerorts nach Möglichkeit nicht parallel zu Landstraßen geplant und gebaut werden, weil bei jeder Feldwegeinfahrt und Kreuzung umständliche Schleifen für Radwege angelegt werden. Es ist unattraktiv direkt neben schnellem, lautem und blendendem motorisierten Verkehr zu radeln und es gibt für manche Verbindungen kürzere Wegstrecken, weil Radwege nicht so kurvig gebaut werden müssen wie KfZ-Straßen. Mancherorts wäre die Asphaltierung eines Waldweges kürzer, einfacher und vor allem flächenschonender als einen neuen zusätzlichen Radweg neben einer bestehenden Kreis-, Land- oder Bundesstraße anzulegen. Die Einsparung von Flächen in solchen Fällen sollte mit Bedenken vom Naturschutz abgewogen werden, wenn dadurch weniger Boden für Verkehrsflächen versiegelt wird.
Müsst ihr noch irgendwelche Parteifreunde mit leistungslosen Jobs versorgen?
Der ideale Lebenslauf eines Grünen ist es, nach einem 22-Semester-Soziologiestudium Radfahrbeautragter in Kiel zu werden (Guido Westerwelle).
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Herr Schimpf,
bitte achten Sie beim Verfassen Ihrer Kommentare auf unsere Netiquette.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion
Sicherheit und Sharing
Das Radnetz Vorhaben ist ein sehr gutes Ziel und hat in den letzten Jahren meines Erachtens schon sehr gute Fortschritte gemacht. Zu bedenken ist, dass durch die Veränderungen oft gefährliche Missverständnisse zwischen Rad- und Autofahrern entstehen. Eine bessere Beschilderung über ob und wo Radfahrer fahren dürfen/sollen wäre hilfreich, so wie Radwege die nicht nur durch farblicher Markierung markiert, sondern auch physisch abgetrennt sind.
Die Einführung von Shared Bicycle Konzepten hat viele Städte Europas dynamisch und natürlich in fahrradfreundliche Städte wandeln lassen, siehe z.B. Valencia in den letzten 10-20 Jahren. Mehr Initiativen in die Richtung wären auch hierzulande sehr hilfreich.
Bedarfsplanung
Es sollte zwingend eine genaue Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Radwegbau und Radweginstandhaltung sind teuer. Hier wird das Geld der Bürger (Steuern) verwendet. Es ist deshalb zwingend, dass Steuern nur dann ausgegeben werden, wenn es dafür auch einen nachweisbar hohen Bedarf gibt.
Vor dem Neubau von Radwegen beziehungsweise vor dem Rückbau von Radwegen sollte deshalb zwingend der Bedarf gutachterlich ermittelt werden. Dabei sollte die Bedarfsermittlung von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt werden, damit es nicht zu Interessenskonflikte kommen kann.
Bei der Bedarfsermittlung sollte insbesondere berücksichtigt werden, wie viel Fahrradfahrer voraussichtlich den Radweg nutzen werden. Dabei sollte ein Zeithorizont von circa zehn Jahren betrachtet werden.
Ermittelt das Gutachten nur einen geringen Bedarf, sollte der Radweg nicht gebaut werden. Ermittelt das Gutachten einen ausreichend hohen Bedarf, kann der Radweg gebaut werden beziehungsweise der Rückbau eines Radweges unterbleibt.
Bei einem gutachterlich ermittelten ausreichend hohen Bedarf sollte dann aber zwingend geprüft werden, ob es Alternativen zum Radwegbau gibt. Welche dies sind, ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden.
Verkehrserziehung auf dem Rad bereits ab der 1. Klasse
Die Verkehrserziehung findet in der Regel erst in der 3. oder 4. Klasse statt. Dabei zeigt sich, dass viele Kinder motorisch noch unsicher auf dem Rad sitzen oder gar nicht fahren können.
Das führt dazu, dass erlernte Verkehrsregeln nicht umgesetzt werden können.
Zugleich müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr absolut sicher, zuverlässig und selbstständig auf der Straße im Verkehr mitfahren, wenn es keine Radwege gibt.
Deshalb sollte der Umgang mit dem Rad bereits ab der 1. Klasse verbindlicher Teil des Unterrichts an der Grundschule sein. In diesem Zusammenhang bietet sich der Sport- oder Sachkundeunterricht oder eine Art landesweite Projektwoche an.
Motorisch sichere Kinder haben auch die Möglichkeit, ein angemessenes Blickberhalten zu erlernen, die Richtung anzuzeigen und nötigen Falls einhändig zu bremsen.
Winterdienst auf Radwegen
Radwege sind ganzjährige Alltagswege. Um die Mobilität zu gewährleisten, müssen Radwege ebenso wie Straßen von Schnee und Eis geräumt werden. Sonst müssen Menschen, die wie ich vom Auto aufs Rad umgestiegen sind, bei schlechtem Wetter völlig legal auf die Straße ausweichen. Dort ergeben sich vor allem für die Radfahrer erhebliche zusätzliche Risiken, die nicht hinnehmbar sind.
Radfahren soll für möglichst viele Menschen eine ganzjährige Alternative zum PKW werden. Damit das möglich ist, muss die Diskriminierung beim Winterdienst aufhören.
Radverkehrskoordinator:innen brauchen Vetorecht
- Radverkehrskoordinator:innen brauchen ein Vetorecht für den Fall von mangelhafter oder gar fehlender Planung von Radinfrastruktur. So wird die Nachhaltigkeit von investierten Steuergeldern abgesichert.
- Nach Unfällen mit Schwerverletzten (nicht erst mit Toten), müssen Kreuzungen unmittelbar auf die Möglichkeit hin untersucht werden, die Verkehrsführung so zu optimieren, dass derartige Unfälle vermieden werden. (Vision Zero)
- Die Kommunen sollten zur Anlage baulich getrennter Radwege verpflichtet werden.
- Die Kommunen sollten dazu verpflichtet werden, Falschparker, die Sicherheit und Mobilitätsrechte der Bevölkerung gefährden oder einschränken, konsequent zu verfolgen. Dazu sollten einfach zu nutzende Möglichkeiten der Privatanzeige eingerichtet werden. Die Kommunen müssen Rechenschaft über die Anzahl der Anzeigen und ihre Ordnungsmaßnahmen im statistischen Sinne leisten.