Nichtraucherschutzgesetz

Besondere Orte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Kliniken aller Art
  • Gemeinschaftswohnanlagen
  • Suchthilfe-Zentren (Rauchen bei Alkoholentziehung gestatten)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Gemeinschaftswohnanlagen, Mehrfamilienhäuser
  • Offen zugängliche Orte, an denen sich Gruppen befinden
  • Verbot in Privaträumen (Balkone/ Terrassen von Wohnräume und -anlagen)
  • Rauchverbot in PKWs (Privat und/oder Firmenfahrzeuge)
  • Bildungseinrichtungen
  • Arbeitsstätten
  • Spielstätten

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu besonderen Orten

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

6. Kommentar von :ohne Name 102312

Rauch in Wohnung durch Nachbarn

Es sollte auch in Wohnanlagen/Wohnkomplexen das Rauchen auf dem Balkon/Terrasse geregelt sein. Wenn man seine eigene Wohnung nicht lüften kann, weil alle 15 min der Qualm des Nachbars ins Kinder/-schlafzimmer zieht und eine ganze Familie passiv mitraucht, dann sind andere, vor allem schützenswerte Kinder, unnötigen Giftstoffen ausgesetzt.

3. Kommentar von :Hausen 102033

Rauchverbot auf dem gesamten Gelände der besonderen Orte

Zu oft ist es so, dass genau vor den Eingängen der besonderen Orte, vor allem vor Kliniken, geraucht wird. Man muss sich dann erst durch eine Qualmwand kämpfen. Ein Rauchverbot sollte demnach auf dem gesamten Gelände gelten, nicht nur in der Klinik. Und das Rauchverbot muss dann auch durchgesetzt werden.

5. Kommentar von :Samor

Rauchen nur noch dort wo es andere nicht schädigt

Rauchen sollte in den eingangs beschriebenen, aber auch an vielen anderen Orten wie z. B. in der Gastronomie generell verboten sein. Auch direkt vor dem Zugang zu diesen Einrichtungen muss ein Rauchverbot her, so das man nicht erst durch die Rauchwand muss um zu seinen Ziel zu gelangen. Was jedoch sinnvoll ist, sind spezielle, gerne auch

Rauchen sollte in den eingangs beschriebenen, aber auch an vielen anderen Orten wie z. B. in der Gastronomie generell verboten sein. Auch direkt vor dem Zugang zu diesen Einrichtungen muss ein Rauchverbot her, so das man nicht erst durch die Rauchwand muss um zu seinen Ziel zu gelangen. Was jedoch sinnvoll ist, sind spezielle, gerne auch überdachte Raucherbereiche die so gelegen sein sollten das niemand davon beeinträchtigt wird. Bei manchen Einrichtungen wie z. B. geschlossenen Psychiatrien oder sehr großen Einrichtungen bei welchen die Strecke zum Raucherbereich außerhalb zu weit ist, müssen alternative Einrichtungen geschaffen werden, welche aber auch dann so ausgelegt sein müssen das keiner der den Rauch nicht abbekommen will etwas davon abbekommt.

4. Kommentar von :GAMF

Besondere Orte

Rauchen jeglicher Art soll in allen öffentlichen Räumen und Veranstaltungen untersagt werden, da Rauchen für alle Beteiligte, gewollt oder ungewollt, gesundheitsgefährdend ist.
Es können spezielle Raucherbereiche ausgewiesen werden.

2. Kommentar von :Adrian W

Besondere Orte?

Rauchen im Beisein anderer, die nicht explizit zugestimmt haben, sollte schlichtweg verboten sein.

Dass das gerade in Kliniken und Gemeinschaftswohnungen gilt, sollte offensichtlich sein. Zudem verstehe ich nicht, warum Drogenkonsum in Suchthilfe-Zentren geduldet werden sollte.

1. Kommentar von :Bürger0815

Besondere Orte

Rauchverbot sollte in allen Räumen gelten, in denen sich Menschen aufhalten MÜSSEN, z.B. Warteräume, Behörden, Krankenhäuser, Bahnhöfe. In Restaurants reichen die bisherigen Einschränkungen aus.
Im Freien sollte das Rauchen i.d.R. erlaubt sein.

7. Kommentar von :Jo

Schutz der Mitarbeiter/anderer Bewohner/Patienten vor Passivrauchen

Die Leitlinien zu Art. 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs sehen ausdrücklich vor: "Besondere Beachtung sollte solchen Arbeitsplätzen zuteil werden, die gleichzeitig von Einzelpersonen bewohnt oder belegt werden, wie Strafvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen oder Pflegeheime. In diesen Örtlichkeiten sollten

Die Leitlinien zu Art. 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs sehen ausdrücklich vor: "Besondere Beachtung sollte solchen Arbeitsplätzen zuteil werden, die gleichzeitig von Einzelpersonen bewohnt oder belegt werden, wie Strafvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen oder Pflegeheime. In diesen Örtlichkeiten sollten Personen, die dort arbeiten, vor einer Belastung durch Tabakrauch geschützt werden." Nach Grundsatz 1 der Leitlinien erfordert dies ein vollständiges Rauchverbot, ohne Ausnahmen für Raucherräume.

Das ist auch richtig. Raucherräume bieten keinen effektiven Schutz, da der Rauch auch in andere Gebäudeteile zieht.

Insbesondere vulnerable Menschen, wie Asthmatiker, müssen vor den Beeinträchtigungen durch Passivrauchen geschützt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, an all diesen Orte zu arbeiten. Es ist solchen Menschen auch nicht zuzumuten, an diesen Orten als Patienten etc. durch den Rauch anderer weiter geschädigt zu werden.

Daher ist der Unterpunkt "Schutz der Mitarbeiter/anderer Bewohner/Patienten vor Passivrauchen" zu ergänzen.

9. Kommentar von :Bildung erhält Wohlstand

Sind Giftstoffe an "besonderen Orten" weniger gefährlich?

Innerhalb und im näheren Umfeld dieser "besonderen Orte" müsste absolutes Rauchverbot sein. Ebenfalls müsste generell an allen Orten, die gemeinschaftlich genutzt werden, Rauchverbot bestehen - auch in kleinen Kneipen. Auch direkt VOR Eingängen oder an Bushaltestellen sollte es möglich sein, die Belästigung durch Qualm, Dampf und Rauch

Innerhalb und im näheren Umfeld dieser "besonderen Orte" müsste absolutes Rauchverbot sein.
Ebenfalls müsste generell an allen Orten, die gemeinschaftlich genutzt werden, Rauchverbot bestehen - auch in kleinen Kneipen.
Auch direkt VOR Eingängen oder an Bushaltestellen sollte es möglich sein, die Belästigung durch Qualm, Dampf und Rauch einzudämmen. Dampf ist m. E. nur begrenzt weniger übel.
Zudem sollte man Tabakwaren generell nicht mehr im normalen Einzelhandel oder Supermarkt kaufen können. Fachgeschäfte oder auch Tankstellen, sowie Automaten reichen. Kinder und Jugendliche sollten dieses Produkt während des üblichen Einkaufs von Lebensmitteln nicht mehr im Angebot des Ladens finden können.
Weitere Anregung: Alkohol sollte auch nur noch in den Getränkemärkten verkauft werden dürfen. Alles, was man nicht zum Kochen braucht (z. B. der beliebten Wodka), gehört nicht in den Lebensmittelhandel und hierfür würden kleine Flaschen reichen. Abgabe auch für Bier, Sekt und Wein und auch Energiedrinks generell erst ab 18 Jahren. Zudem wäre eine höhere Steuer auf diese "Genussgifte" o. k. Damit könnte man Suchtprogramme fördern oder Aufklärungsprojekte in Schulen bezahlen.

8. Kommentar von :ohne Name 102378

Rauchen und Dampfen ist für Nichtkonsumenten auch am besonderen Ort gesundheitsgefährdend

Man fragt sich was das für seltsame Ideen sind. Sobald in Kliniken und o.g. Orten auch Nichtkonsumenten behandelt werden, und v.a. auch Nichtkonsumenten arbeiten (nichts anderes wie in Kneipen, Gaststätten usw.) sollte der Konsum definitiv verboten sein. Nichtkonsumenten werden auch an diesen besonderen Orten geschädigt. Dort sind sie sogar erst

Man fragt sich was das für seltsame Ideen sind. Sobald in Kliniken und o.g. Orten auch Nichtkonsumenten behandelt werden, und v.a. auch Nichtkonsumenten arbeiten (nichts anderes wie in Kneipen, Gaststätten usw.) sollte der Konsum definitiv verboten sein. Nichtkonsumenten werden auch an diesen besonderen Orten geschädigt. Dort sind sie sogar erst Recht nicht in der Lage auszuweichen. Wieso muss ein Alkohlkranker von zugenebelt und eingeräuchert werden um behandelt werden zu können? Die Konsumbereiche sollten außerhalb in eingezäunten Bereichen sein und auch nicht direkt vor den Eingängen. Bei Rauchern und Dampfern, die behandlungsbedürftig sind müssen gesonderte Einrichtungen geschaffen werden. Dieses überall konsumieren können zu müssen ist genauso eine pathologische Sicht auf diese Suchterkrankung wie auch das begleitete Trinken ab 16 Jahren. Als ob dann der Konsum von Alkohl nicht die Gehirnzellen abtöten würde. Selbstverständlich brauchen Raucher und Dampfer spezielle Angebote, aber in einer Wohngemeinschaft mit Nichtkonsumierenden zu leben, die dann einräuchern und Einnebeln zu können, damit ist das Thema Hilfe ad absurdum geführt. Zudem ist ein Sozialarbeiter oder Suchtexperte, der einem Alkohlkranken Unterstützung bieten will, nicht zwangsläufig dazu zu verpflichten sich auch dem Passivkonsum von Zigarettenrauch und e-Zigaretten Aerosolen auszusetzen.

10. Kommentar von :ohne Name 103479

Rauchen in der Nachbarschaft

Jeder weiss, das Rauchen ein Suchtproblem ist. Es ist gesundheitsschädlich, leider auch für Passivraucher.
Es ist auch eine massive Geruchsbelästigung, wenn Nachbarn auf dem Balkon nebean Rauchen.