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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Besondere Orte

  • Kliniken aller Art
  • Gemeinschaftswohnanlagen
  • Suchthilfe-Zentren (Rauchen bei Alkoholentziehung gestatten)

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu besonderen Orten

7. Kommentar von :Jo

Schutz der Mitarbeiter/anderer Bewohner/Patienten vor Passivrauchen

Die Leitlinien zu Art. 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs sehen ausdrücklich vor: "Besondere Beachtung sollte solchen Arbeitsplätzen zuteil werden, die gleichzeitig von Einzelpersonen bewohnt oder belegt werden, wie Strafvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen oder Pflegeheime. In diesen Örtlichkeiten sollten

Die Leitlinien zu Art. 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs sehen ausdrücklich vor: "Besondere Beachtung sollte solchen Arbeitsplätzen zuteil werden, die gleichzeitig von Einzelpersonen bewohnt oder belegt werden, wie Strafvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen oder Pflegeheime. In diesen Örtlichkeiten sollten Personen, die dort arbeiten, vor einer Belastung durch Tabakrauch geschützt werden." Nach Grundsatz 1 der Leitlinien erfordert dies ein vollständiges Rauchverbot, ohne Ausnahmen für Raucherräume.

Das ist auch richtig. Raucherräume bieten keinen effektiven Schutz, da der Rauch auch in andere Gebäudeteile zieht.

Insbesondere vulnerable Menschen, wie Asthmatiker, müssen vor den Beeinträchtigungen durch Passivrauchen geschützt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, an all diesen Orte zu arbeiten. Es ist solchen Menschen auch nicht zuzumuten, an diesen Orten als Patienten etc. durch den Rauch anderer weiter geschädigt zu werden.

Daher ist der Unterpunkt "Schutz der Mitarbeiter/anderer Bewohner/Patienten vor Passivrauchen" zu ergänzen.

6. Kommentar von :ohne Name 102312

Rauch in Wohnung durch Nachbarn

Es sollte auch in Wohnanlagen/Wohnkomplexen das Rauchen auf dem Balkon/Terrasse geregelt sein. Wenn man seine eigene Wohnung nicht lüften kann, weil alle 15 min der Qualm des Nachbars ins Kinder/-schlafzimmer zieht und eine ganze Familie passiv mitraucht, dann sind andere, vor allem schützenswerte Kinder, unnötigen Giftstoffen ausgesetzt.

5. Kommentar von :Sascha Morr

Rauchen nur noch dort wo es andere nicht schädigt

Rauchen sollte in den eingangs beschriebenen, aber auch an vielen anderen Orten wie z. B. in der Gastronomie generell verboten sein. Auch direkt vor dem Zugang zu diesen Einrichtungen muss ein Rauchverbot her, so das man nicht erst durch die Rauchwand muss um zu seinen Ziel zu gelangen. Was jedoch sinnvoll ist, sind spezielle, gerne auch

Rauchen sollte in den eingangs beschriebenen, aber auch an vielen anderen Orten wie z. B. in der Gastronomie generell verboten sein. Auch direkt vor dem Zugang zu diesen Einrichtungen muss ein Rauchverbot her, so das man nicht erst durch die Rauchwand muss um zu seinen Ziel zu gelangen. Was jedoch sinnvoll ist, sind spezielle, gerne auch überdachte Raucherbereiche die so gelegen sein sollten das niemand davon beeinträchtigt wird. Bei manchen Einrichtungen wie z. B. geschlossenen Psychiatrien oder sehr großen Einrichtungen bei welchen die Strecke zum Raucherbereich außerhalb zu weit ist, müssen alternative Einrichtungen geschaffen werden, welche aber auch dann so ausgelegt sein müssen das keiner der den Rauch nicht abbekommen will etwas davon abbekommt.

4. Kommentar von :GAMF

Besondere Orte

Rauchen jeglicher Art soll in allen öffentlichen Räumen und Veranstaltungen untersagt werden, da Rauchen für alle Beteiligte, gewollt oder ungewollt, gesundheitsgefährdend ist.
Es können spezielle Raucherbereiche ausgewiesen werden.

3. Kommentar von :Hausen 102033

Rauchverbot auf dem gesamten Gelände der besonderen Orte

Zu oft ist es so, dass genau vor den Eingängen der besonderen Orte, vor allem vor Kliniken, geraucht wird. Man muss sich dann erst durch eine Qualmwand kämpfen. Ein Rauchverbot sollte demnach auf dem gesamten Gelände gelten, nicht nur in der Klinik. Und das Rauchverbot muss dann auch durchgesetzt werden.

2. Kommentar von :Adrian W

Besondere Orte?

Rauchen im Beisein anderer, die nicht explizit zugestimmt haben, sollte schlichtweg verboten sein.

Dass das gerade in Kliniken und Gemeinschaftswohnungen gilt, sollte offensichtlich sein. Zudem verstehe ich nicht, warum Drogenkonsum in Suchthilfe-Zentren geduldet werden sollte.

1. Kommentar von :Bürger0815

Besondere Orte

Rauchverbot sollte in allen Räumen gelten, in denen sich Menschen aufhalten MÜSSEN, z.B. Warteräume, Behörden, Krankenhäuser, Bahnhöfe. In Restaurants reichen die bisherigen Einschränkungen aus.
Im Freien sollte das Rauchen i.d.R. erlaubt sein.