Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

119. Kommentar von :Stephan S. 104265

Rauchen in Bars/Kneipen

Das Rauchen in Bars/Kneipen sollte aus gesundheitlichen Gründen - wie in vielen anderen Bundesländern auch - untersagt werden. Als man das Rauchverbot in Speiselokalen einführte, wurde von Rauchern auch behauptet, das würde zur Schließung sehr vieler Lokale führen. Heute geben sogar sehr viel dergleichen Kritiker von damals zu, dass es besser

Das Rauchen in Bars/Kneipen sollte aus gesundheitlichen Gründen - wie in vielen anderen Bundesländern auch - untersagt werden.
Als man das Rauchverbot in Speiselokalen einführte, wurde von Rauchern auch behauptet, das würde zur Schließung sehr vieler Lokale führen. Heute geben sogar sehr viel dergleichen Kritiker von damals zu, dass es besser und kein Problem ist.
Das gleiche gilt auch für Bars und Kneipen. Raucher nehmen leider gar keine freiwillige Rücksicht auf Nichtraucher. Wenn man in eine Bar/Kneipe geht, weil man dort Freunde/Bekannte hat, bringt der Spruch von Rauchern nichts, dass man ja freiwillig käme und fortbleiben könne.
Wirte sollten diesbezüglich von einer Entscheidung entbunden werden. Auch das (sowohl rauchende als auch nicht-rauchende) Personal würde durch ein Verbot geschützt.
Das kann man natürlich nicht auf Shisha-Bars anwenden, denn die leben ja ausschließlich davon.

118. Kommentar von :FreiheitenAustarieren

Wirte nicht in ein Lager drängen - ihnen die Entscheidung abnehmen

Ein Schnitzel, Eis oder sonst was schmeckt nicht mehr, wenn man vom Nebentisch eingeräuchert wird. Im schlimmsten Fall wird noch in Schichten geraucht, dass das Unheil kein Ende nimmt. Den Wirten die leidige Aufgabe zuzuschieben, aufgrund des Hausrechts eine gesellschaftliche Gruppe zu verprellen, ist überaus unglücklich. Nehmen wir ihnen die

Ein Schnitzel, Eis oder sonst was schmeckt nicht mehr, wenn man vom Nebentisch eingeräuchert wird. Im schlimmsten Fall wird noch in Schichten geraucht, dass das Unheil kein Ende nimmt. Den Wirten die leidige Aufgabe zuzuschieben, aufgrund des Hausrechts eine gesellschaftliche Gruppe zu verprellen, ist überaus unglücklich. Nehmen wir ihnen die Verantwortung ab; bitte einfach Rauchverbot in der Außengastro wie auch drinnen. Seit man drinnen nicht mehr rauchen darf, sind die Restaurants nicht ausgestorben, sondern für viele Menschen attraktiver geworden. Gleiches gilt in der Außengastro.

Gerne ausgewiesene Raucherbereiche mit erheblichem Abstand schaffen.

117. Kommentar von :VolkerB

Nichtraucherschutz Aussengastro

Es ist dringen notwendig, das Rauchverbot auch auf den Aussenbereich von Gaststätten auszuweiten!
Man kann im Sommer nicht im Freien seine Pizza essen oder sein Bierchen geniessen ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass vom Nachbartisch stinkende Rauchschwaden herüberwabern!
Eklig und gesundheitsgefährdend noch dazu!

116. Kommentar von :Passifist

Nutzungsverhalten der Kundschaft

Wurde schon mal in der Gastronomie geprüft welche Plätze von der Kundschaft bevorzugt genutzt werden wenn auch rauchfreie Plätze in der Aussengastronomie vorhanden sind?

115. Kommentar von :ohne Name 104049

Vergleich Rauchverbote andere EU Länder

In einem großen Teil der EU Länder gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige mitfahren. Oft mit hohen Strafen.
Wäre schön, wenn das genau so übernommen wird.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/rauchverbote-europa/#

114. Kommentar von :ohne Name 104127

Passivrauchen

Gastronomie im Außenbereich ohne Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung wäre ein Traum! Ich bekomme von Zigaretten- und Zigarrenrauch massive Kopfschmerzen. Ein Genießen des Essens ... unmöglich. Dass Passivrauchen schädlich ist, ist bekannt. Diese Art der Körperverletzung war bislang erlaubt, Lobbyismus sei Dank. Zeit, dass sich was

Gastronomie im Außenbereich ohne Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung wäre ein Traum!
Ich bekomme von Zigaretten- und Zigarrenrauch massive Kopfschmerzen. Ein Genießen des Essens ... unmöglich. Dass Passivrauchen schädlich ist, ist bekannt. Diese Art der Körperverletzung war bislang erlaubt, Lobbyismus sei Dank.
Zeit, dass sich was ändert!

113. Kommentar von :ohne Name 104019

Rauchverbot Kneipen

Sorry, wir werden immer mehr zu einem Land der Verbote. Wieviel von euch gehen in eine Kneipe, keiner von euch. Ihr macht mit eure Verbote alles kaputt, der Nichtraucher kann doch selber entscheiden ob er in eine Kneipe kommt wo geraucht wird. Dann verbietet doch das Rauchen komplett, die Tabaksteuer ist die 2. größte Konsumsteuer. Aber egal, dann

Sorry, wir werden immer mehr zu einem Land der Verbote. Wieviel von euch gehen in eine Kneipe, keiner von euch. Ihr macht mit eure Verbote alles kaputt, der Nichtraucher kann doch selber entscheiden ob er in eine Kneipe kommt wo geraucht wird. Dann verbietet doch das Rauchen komplett, die Tabaksteuer ist die 2. größte Konsumsteuer. Aber egal, dann zahlt doch 4,00 pro Liter für den Sprit, wenn die Tabaksteuer wegfällt. Irgendwo muss das Geld Geld ja herkommen. Wie werden eure Goldstücke dann finanziert, ist ja egal erhöhen wir halt die Lohnsteuer und dann will euch sehen.

112. Kommentar von :Passifist

Rauchfreie Bereiche in der Aussengastronomie

Wenn ich in jeder Aussengastromnomie einen rauchfreien Bereich habe können die Raucher in Ihrem Bereich rauchen bis Sie umfallen.

111. Kommentar von :Alex B.

Außengastro

Auch hier muss sichergestellt werden, dass niemand durch das Rauchen anderer Personen belästigt und geschädigt wird.

110. Kommentar von :ohne Name 103752

Belästigung vs. Schädigung

Meine Freiheit vs. Freiheit anderer Gewalt erzeugt Gegengewalt / Aktion erzeugt Reaktion / Verbote stärken das Illegale z. b. Erwerbsverbote verstärken Schwarzmarkt / Beschränkungen durch Partei A erzeugen Wählerfluss zur "Alternative" das sind folgen, die man schon länger beobachten kann. Besonders wenn Veränderungen "durchgedrückt" werden, die

Meine Freiheit vs. Freiheit anderer
Gewalt erzeugt Gegengewalt / Aktion erzeugt Reaktion / Verbote stärken das Illegale z. b. Erwerbsverbote verstärken Schwarzmarkt / Beschränkungen durch Partei A erzeugen Wählerfluss zur "Alternative"
das sind folgen, die man schon länger beobachten kann. Besonders wenn Veränderungen "durchgedrückt" werden, die auf größtenteils ideologischer Basis beruhen.

Ich bin selber Nichtraucher.
Sehe aber keinen unmittelbaren Zwang, das Nichtraucherschutzgesetz zu verschärfen.
Klar ist es unangenehm, wenn ich durch die Rauchwolke vor Supermärkten gehe, klar ist es unangenehm im selben Bus mir jemanden zu sitzen, der gerade eine Zigarette geraucht hat, klar ist es unangenehm, wenn ich in der Außengastro den Geruch einer Zigarette rieche, klar ist es unangenehm, wenn ich auf dem Balkon den Zigarettegeruch des Nachbarn wahrnehmen kann.
Die ersten beiden Orte verlasse ist ja zeitnah wieder. In der Außengastro kann ich die Bedienung bitten mir einen anderen Platz draußen zu geben oder ich gehe in eine anderes Lokal, wo es auch draußen auch nicht zulässig ist.
Nur weil man den Geruch des Rauchs wahrnimmt, wird man nicht unmittelbar daran sterben, wie es einige Kommentare hier rausklingen lassen. Somit ist es eine Belästigung und keine akute Gefährdung, es kommt auf die Nähe des Rauchers und die enthaltenen Schadstoffe an, die letztendlich bei mir noch ankommen. Bei der Lärmbelästigung ist es auch entscheidend, welcher Schalldruckpegel beim Nachbarn messbar ist und nicht wie hoch dieser direkt an der Quelle ist.

Meine Einschätzung: Das Verweilen in einem Straßenkaffee an einer vielbefahrenen Straße oder das gehen durch eine Baustelle (Baufahrzeuge und -geräte haben und brauchen nicht einmal eine "grüne Plakette") schadet mir mehr als der Geruch einer Zigarette.
Vorausgesetzt: der Rauch wurde durch die Luft verdünnt und wird mir nicht direkt ins Gesicht geblasen.