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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

5. Kommentar von :mafe

Rauchverbot in Außen-Gastro

Das Rauchen in den Gastronomie-Außenbereichen sollte generell verboten werden. Will man sich nicht dem Rauch aussetzen, ist man praktisch gezwungen, drinnen zu sitzen.

4. Kommentar von :ohne Name 101949

Raucherräume

Dezidierte Raucherräume, z.B. in Flughäfen sollen abgebaut werden, da: Passivrauch immer in Nichtraucherräume dringt, Türen zu Raucherräume oft nicht verschlossen werden, Raucher teilweise Kinder mit in Raucherräume nehmen, Platz verschwendet wird der eigens zum Rauchen von giftigen Produkten bereitgestellt wird, Raucherräume auch gereinigt

Dezidierte Raucherräume, z.B. in Flughäfen sollen abgebaut werden, da:

Passivrauch immer in Nichtraucherräume dringt,
Türen zu Raucherräume oft nicht verschlossen werden,
Raucher teilweise Kinder mit in Raucherräume nehmen,
Platz verschwendet wird der eigens zum Rauchen von giftigen Produkten bereitgestellt wird,
Raucherräume auch gereinigt werden müssen und es keinem Arbeitnehmer zumutbar ist, volle Aschenbecher in von Passivrauch durchzogenen Raucherräumen zu reinigen, sowie auch die Giftstoffe, die sich auf und an Tischen, Fenstern etc. anlagern. es ist eine große Gefahrenzone für die Gesundheit.

3. Kommentar von :GroetschF

Außenbereich von Eisdielen

Rauchen sollte in Außenbereichen der Gastro grundsätzlich verboten sein. Speziell aber in zB Eisdielen. Lieder kommt es hier immer wieder vor dass sich Personen mittenrein zwischen Familien mit Kindern setzen und dann meinen sich eine Zigarette anzünden zu müssen. Spricht man die Personen darauf an, dass sie sich zwischen Eis-essenden Kindern

Rauchen sollte in Außenbereichen der Gastro grundsätzlich verboten sein. Speziell aber in zB Eisdielen. Lieder kommt es hier immer wieder vor dass sich Personen mittenrein zwischen Familien mit Kindern setzen und dann meinen sich eine Zigarette anzünden zu müssen. Spricht man die Personen darauf an, dass sie sich zwischen Eis-essenden Kindern befinden, ist in den wenigsten Fällen mit Einsicht oder Rücksicht zu rechnen. Eher wird darauf verwiesen dass es hier kein Rauchverbot gäbe und die Familien mit ihren Kindern ja auch wo anders ihr Eis essen könnten.

Geht es um Cannabis, ist der Konsum im Beisein von Kindern verboten. Warum nicht auch der Konsum von "normalen" Zigaretten?

2. Kommentar von :Luna

Außengastro

Auch an Tischen außerhalb des Lokals muss Tabakkonsum, insbesondere Zigaretten verboten sein, denn wenn Nichtraucher auch mal draußen essen wollen, wird der Geschmack des Essens vom Nebentischraucher kontaminiert. Wenn man sitzt, kann man nicht einfach an einen anderen Tisch umziehen. Insbesondere mit kleinen Kindern ist das blöd.

1. Kommentar von :Botanick

Generelles Rauchverbot in der Gastro

Es sollte ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen geben. Auch spezielle Raucherräume belasten die Luft in den anliegenden Nicht-Raucherräumen oft bemerkbar. Folgendes sollte es auf den Punkt bringen: "Drei nacheinander im Aschenbecher verglimmende Zigaretten führten in einem 60 m^3 großen Raum eine Stunde lang zu

Es sollte ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen geben. Auch spezielle Raucherräume belasten die Luft in den anliegenden Nicht-Raucherräumen oft bemerkbar.

Folgendes sollte es auf den Punkt bringen:
"Drei nacheinander im Aschenbecher verglimmende Zigaretten führten in einem 60 m^3 großen Raum eine Stunde lang zu 10-mal höheren Feinstaubkonzentrationen als ein im selben Raum über 30min laufender PKW-Dieselmotor." S. 254 -> Neuberger, M. (2018). Innenluft und Passivrauch. Der Pneumologe, 15(4), 254-262.