BfR / Nichtraucherschutzgesetz, nicht Raucherschutzgesetz
Ich wittere hier Fakenews bzgl BfR.
Also wenn ich Ihren Satz jetzt richtig verstehe, sagen Sie, dass die Empfehlung des "Bundesinstitut für Risikoforschung" ist, den "Konsum von Tabak inkl. Aufnahme von Teer und Kohlenmonoxid" dem Konsum einer "verdampften Flüssigkeit ohne jegliche nachgewiesene Schädigung" gleichzustellen.
Dies kann ich mir […]
Ich wittere hier Fakenews bzgl BfR.
Also wenn ich Ihren Satz jetzt richtig verstehe, sagen Sie, dass die Empfehlung des "Bundesinstitut für Risikoforschung" ist, den "Konsum von Tabak inkl. Aufnahme von Teer und Kohlenmonoxid" dem Konsum einer "verdampften Flüssigkeit ohne jegliche nachgewiesene Schädigung" gleichzustellen.
Dies kann ich mir aber nicht vorstellen, oder gibt es dazu eine Stellungnahme vom BfR, wo man dies nachlesen könnte (Quelle)?
Oder ist das Ihre Meinung und Sie kürzen Sich selber mit "BfR" ab? Oder wollten Sie ihrer persönlichen Meinung durch die Verwendung von Abkürzungen mehr Glaubwürdigkeit verleihen?
Dass es den Tabak nur mit Nikotin und das Dampfen auch ohne Nikotin gibt, ist nicht relevant? Ebenso sind zukünftige neure Erkenntnisse irrelevant, da sie sagen "und für immer bleiben"? Das wirkt alles andere als professionell.
Auf der Grundlage müsste generell erstmal alles - also wirklich alles - verboten sein, bis die Unschädlichkeit nachgewiesen ist.
Da es aber nicht möglich ist, die Abwesenheit von etwas zu beweisen (siehe früher: "You can't prove something negative"), ist dies mal wieder eine rein ideologische, auf keinerlei Fakten basierende Forderung.
Daher ist die einzige Möglichkeit, den Konsum für Volljährige erst (z. B. räumlich) einzuschränken, sobald die Schädlichkeit erwiesen ist. Aus Sicht des LNRSchG bedeutet dies, dass die Schädlichkeit der ausgeatmeten Luft nachgewiesen sein muss, da es gar keinen Nebenrauch wie bei Tabak-Zigaretten gibt.
16.
Kommentar von :Katrin
Widerlicher Gestank und Umweltverschmutzung
Selbst wenn die Palette der E-Dinger weniger gesundheitsschädlich fpr Passivraucher:innen sein sollte, was schwer zu glauben ist - die stinkenden Nebenlwolken in die man da gehüllt wird, sind absolut widerlich, zum Teil brechreizauslösend. Natürlich müssen die auch aus der Öffentlichkeit verbannt werden!
Wegen ihrer Umwelt- und Klimabelastung […]
Selbst wenn die Palette der E-Dinger weniger gesundheitsschädlich fpr Passivraucher:innen sein sollte, was schwer zu glauben ist - die stinkenden Nebenlwolken in die man da gehüllt wird, sind absolut widerlich, zum Teil brechreizauslösend. Natürlich müssen die auch aus der Öffentlichkeit verbannt werden!
Wegen ihrer Umwelt- und Klimabelastung (Rohstoffe, Müll), müssten sie aber eigentlich komplett verboten werden.
15.
Kommentar von :Günter 1951
E-Zigarette vs herkömmliche Zigarette
Für Nichtraucher ist das Eingenebeltwerden gleich unangenehm und nicht hinnehmbar. Jegliche Verwendung von Rauchwaren in der Öffentlichkeit, insbesondere in Lokalen mit Speisenverzehr soll untersagt werden; ggf. ist ein abgetrennter Raum zu benutzen.
20.
Kommentar von :Bamowa15
Elektroprodukte
Der Konsum von Dampfprodukten stellt eine erhebliche Belästigung dar.
Die oft stark parfümierten Essenzen sind eine Geruchsbelästigung und beeinträchtigt mein Wohlbefinden erheblich.
Diese Geräte sind Zigaretten/Shisha gleichzustellen.
68.
Kommentar von :K.H.
Bitte Körperverletzung per Gesetz verhindern
Als Dampfer stehe ich leider schon z.B. im Flughafen vor der Wahl auf die Nutzung der E-Zigarette und damit den Konsum von Nikotin zu verzichten oder mich mit Rauchern und dem nachgewiesen schädlichen Rauch in eine kleine Kabine zu stellen. Das ist für mich als ehemaliger Raucher nicht nur unangenehm sondern auch noch eine Gesundheitliche […]
Als Dampfer stehe ich leider schon z.B. im Flughafen vor der Wahl auf die Nutzung der E-Zigarette und damit den Konsum von Nikotin zu verzichten oder mich mit Rauchern und dem nachgewiesen schädlichen Rauch in eine kleine Kabine zu stellen. Das ist für mich als ehemaliger Raucher nicht nur unangenehm sondern auch noch eine Gesundheitliche Beeinträchtigung, der ich eigentlich mit der deutlich weniger schädlichen E-Zigarette entkommen wollte.
Was würden Kaffee-Trinker sagen, wenn Sie Kaffee in Zukunft nur noch in zwielichtigen Kneipen trinken dürften??? Der Vergleich ist nicht so abwegig, weil die Wirkung von Nikotin aus E-Zigaretten ohne den ganzen Mist aus der Tabakverbrennung dem von Coffein ähnlich ist.
Wenn nun etwas an der Gesetzeslage geändert wird, was die Nutzung der E-Zigarette in der Öffentlichkeit betrifft, dann bitte nicht dem Beispiel der Flughäfen folgen.
Bei Zigaretten verstehe ich es, weil nicht nur der Nutzer extrem geschädigt wird sondern auch die Umstehenden durch den sog. Nebenrauch der bei dem Verglühen des Tabaks frei exponiert wird. Bei E-Zigaretten verglüht nichts, es entstehen keine Stoffe wenn sie nicht genutzt wird und diese werden zum größten Teil durch die Lunge des Nutzers aufgenommen.
Bitte bestrafen Sie nicht diejenigen, die es mit der E-Zigarette geschafft haben den krebserregenden Stoffen zu entkommen, in dem Sie sie durch falschverstandenen Regelungen in einen "Sack" mit Rauchern stecken. Das wäre aus meiner Sicht eine staatlich verordnete Körperverletzung.
69.
Kommentar von :Michael R.
Neuartiger Tabak-Konsum
So nun nach langem Lesen der Kommentare möchte ich auch meinen "Senf" zum Thema abgeben.
Zuerst aber zu meiner Geschichte ich habe über 30 Jahre lang geraucht zum Teil über 60 Zigaretten täglich. Vor ca. 10 Jahren bin ich dann auf Ezigaretten umgestiegen, das erst Jahr dual aber dann habe ich es geschafft komplett auf Zigaretten zu verzichten.
[…]
So nun nach langem Lesen der Kommentare möchte ich auch meinen "Senf" zum Thema abgeben.
Zuerst aber zu meiner Geschichte ich habe über 30 Jahre lang geraucht zum Teil über 60 Zigaretten täglich. Vor ca. 10 Jahren bin ich dann auf Ezigaretten umgestiegen, das erst Jahr dual aber dann habe ich es geschafft komplett auf Zigaretten zu verzichten.
Vorteile was ich an mir selbst und zum Teil auch mein Arzt festgestellt habe sind der "Raucherhusten" und der almorgendliche "Schleim" im Mund sind weg und auch die Lungenfunktion ist besser.
Sicherlich befürworte ich als "alter" Dampfer das Verbot von Einweggedöns da dies aus Umweltgründen absolut nicht zu vertretten ist. Es gibt aber hier genügend Alternativen.
Zum Thema Jugendschutz möchte ich sagen nur anfügen diesen gibt es doch schon die Ezigaretten dürfen doch erst ab 18 gekauft werden! Hier sollte man dem Handel mit stärkeren Strafen zu sensiblerem Handeln zwingen (gilt auch für Alkohol).
Dieses ganze gerede über Nikotin als "Droge" finde ich schwer Nachvollziehbar ist es wirklich das Gift hierzu würde ich den Gegnern einmal Lektüre von Bernd Mayer (Pharmakologe) empfehlen.
Auch finde ich immer wieder schön ja aber es gibt keine Langzeitstudien. Ja mag stimmen (dann macht welche) und ich kenne viele "Dampfer" wo weit über 10 Jahren dampfen und es keine folgen hat.
Auch ist ja bei Zigaretten das verbrennen das schlechte und nicht das Nikotin.
Sicherlich könnte ich jetzt noch sicherlich zig Argumente anführen für die Vorteile von Ezigaretten anführen aber ich denke das reicht und wurde vieles auch schon angesprochen.
Ich wünsche mir einen offen und fairen Austausch von Meinungen und Argumenten.
25.
Kommentar von :102816
Vapes sind genauso eine Zumutung
Ich möchte weder durch Nebelschwaden noch Rauchschwaden laufen, wenn ich mit meinem Kind z. B. durch den Parkt laufe oder etwas Essen gehe.
Ein einfaches Gesetz mit generischen Nichtraucherschutz sollte mich vor jeglicher dieser Erfindungen schützen.
Hoffentlich wird der Nichtraucherschutz nicht weichgespült, sondern im Sinne von Kindern, […]
Ich möchte weder durch Nebelschwaden noch Rauchschwaden laufen, wenn ich mit meinem Kind z. B. durch den Parkt laufe oder etwas Essen gehe.
Ein einfaches Gesetz mit generischen Nichtraucherschutz sollte mich vor jeglicher dieser Erfindungen schützen.
Hoffentlich wird der Nichtraucherschutz nicht weichgespült, sondern im Sinne von Kindern, Kranken, oder ganz normalen Nichtrauchern erhöht!
17.
Kommentar von :102546
Dampfen = Rauchen
Das Verwenden von eZigaretten sollte, zum Schutz der Nuchtraucher und vor allem Kinder, genauso behandelt werden, wie herkömmliche Zigaretten. Genau aus dem Grund weil die Studienlage unklar ist. Gesund kann es aber auf jeden Fall nicht sein.
36.
Kommentar von :ohne Name 130987
"Kampf um die Lufthoheit" ist Quatsch
Selten so viel Quatsch in einem Beitrag gelesen
An "OHNE NAME 102378" (Beitrag unter diesem vom 03.08.2024 15:05 Uhr)
Ist die Argumentationslage wirklich so dünn, dass man zu solchen Mitteln greifen muss? Eingesetzte Mittel sind:
- teilweise die chemischen Bezeichnungen
- teilweise die englische Bezeichnungen
- manche Stoffe mit alternativer […]
Selten so viel Quatsch in einem Beitrag gelesen
An "OHNE NAME 102378" (Beitrag unter diesem vom 03.08.2024 15:05 Uhr)
Ist die Argumentationslage wirklich so dünn, dass man zu solchen Mitteln greifen muss? Eingesetzte Mittel sind:
- teilweise die chemischen Bezeichnungen
- teilweise die englische Bezeichnungen
- manche Stoffe mit alternativer Bezeichnung mehrfach genannt
Dass dieses super gefährliche "Dihydrogenmonoxid" nicht erwähnt wurde wundert mich etwas. Achso - stimmt - ist ja nur normales Wasser (H2O)
Will man wirklich den "Kampf um die Lufthoheit" ausfechten, muss man ebenso Parfüm und Deo verbieten - auch wenn es dann vermutlich zu anderen Problem kommt.
Ich habe die Liste mal verständlicher aufgeschlüsselt:
nicotine benzoate : Nikotinsalz (Salz der Benzoesäure)
2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid: "Koolada" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege)
2-Ethyl-3-hydroxy-4H-pyran-4-on : Ethylmaltol Geschmacksverstärker (E 637)
Acetin : Aceton, kommt natürlich vor und wird vom Körper selbst produziert
Milchsäure : Lebensmittelzusatzstoff (E 270)
N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexane carboxamide : "Koolada 3" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege) mit kühlender Wirkung
yl-(E)-cinnamate : Duftstoff (Balsam und Erdbeeren), von Natur aus auch in z. B. Eukalyptus, Moschus- und Wald-Erdbeeren
ethyl-trans-cinnamate [schon wieder?] : Duftstoff (Balsam und Erdbeeren), von Natur aus auch in z. B. Eukalyptus, Moschus- und Wald-Erdbeeren
Vanillin : als Aromastoff in Lebensmitteln zugelassen
(R)-p-Mentha-1,8-dien : (Limone) als Aromastoff in Lebensmitteln zugelassen
3-hydroxy-2-methyl-4-pyrone : (Maltol) als Aromastoff in Lebensmittel zugelassen
Nicotine lactate : Nikotinsalz (Salz der Milchsäure)
1-phenylethyl acetate : Hauptgeruchskomponente in Himbeeren
Ethylbutyrat : Buttersäureethylester - natürliches Aroma z. B. Ananas
trans-hex-3-en-1-on : Quelle? was soll das sein? "trans-Hex-3-en-1-ol" ist ein Duftstoff in Tee, Parfüm und Lebensmittel (Äpfel, Banane, Mandarine)
Isopentylacetat : Aromastoff (Banane) für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Feigen und Blaubeeren
Hexylacetat : Aromastoff (Birne) für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Feigen und Pflaumen
gamma-Decalactone : von Natur aus vorkommendes Aroma (Pfirsich / Kokos) in z. B. Aprikosen, Ananas, Erdbeeren
Malonether : Duftstoff (z. B. WUNDER-BAUM Duftbäumchen PFIRSICH)
4-(4-Hydroxyphenyl)-2-butanon : Hauptgeruchskomponente in Himbeeren
Maltol : als Aromastoff in Lebensmittel zugelassen
Methylanthranilat : Anthranilsäuremethylester (Duftstoff z. B. Parfüm)
cis-3-Hexen-1-yl acetate : Duftstoff (grüne Früchte) und als Aromastoff für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Pflaumen, Melonen, Pfirsich
2,6-Dimethylhept-5-enal : Duft- und Aromastoff - natürlich vorkommend in Zitrusfrüchten
Schade dass hier so WENIG auf WISSENSCHAFTLICHER Basis und so VIEL auf IDEOLOGISCHER Basis von sich gegen wird
Kommentar vom Moderator
Baden-Württemberg
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
bitte achten Sie beim Verfassen Ihrer Kommentare auf unsere Netiquette.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Online-Redaktion
46.
Kommentar von :ohne Name 103752
Pfand auf Einweg!
Einweg-Vapes verbieten ist nicht zielführend.
Einweg-Vapes sind ein guter Einstieg, um mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind kostengünstiger als Mehrweg-Geräte und dadurch fällt es leichter, vom Rauchen auf Einweg-Vapes umzusteigen, als direkt 30€ und mehr für Mehrweggeräte auszugeben. Besonders wenn man vorher nicht weiß, ob das einem liegt.
[…]
Einweg-Vapes verbieten ist nicht zielführend.
Einweg-Vapes sind ein guter Einstieg, um mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind kostengünstiger als Mehrweg-Geräte und dadurch fällt es leichter, vom Rauchen auf Einweg-Vapes umzusteigen, als direkt 30€ und mehr für Mehrweggeräte auszugeben. Besonders wenn man vorher nicht weiß, ob das einem liegt.
Allerdings ist die Entsorgung wirklich ein Problem. Viele wissen auch gar nicht, wie sie richtig entsorgt werden, oder es ist zu umständlich, weil Wertstoffhöfe zu weit weg sind.
Mein Vorschlag daher:
Auf das Einweg-Gerät wird ein Pfand von rund 5€ aufgeschlagen. Man "mietet" solange "ein Gerät", wie man es nutzen möchte. Wie man es auch von (roten) Propangasflaschen im Baumarkt kennt.
Erhältlich sollten Einweggeräte nur in Apotheken sein, da hier auch eine entsprechende Beratung beim Ersterwerb stattfinden kann.
Mehrweg-Geräte sind weiterhin in Dampfshops und Tankstellen (Verkauf natürlich ab 18 Jahren) erhältlich.
-> Weniger Belastung durch Müll in Umwelt
-> Weniger Brände in der Abfallentsorgung
-> Beratung über neuste Erkenntnisse und die Verwendung
-> geregelter Verkauf durch Apotheken
-> Nicht erstattetes Pfand kommt Kommunen und Abfallwirtschaft zu
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BfR / Nichtraucherschutzgesetz, nicht Raucherschutzgesetz
Ich wittere hier Fakenews bzgl BfR.
Also wenn ich Ihren Satz jetzt richtig verstehe, sagen Sie, dass die Empfehlung des "Bundesinstitut für Risikoforschung" ist, den "Konsum von Tabak inkl. Aufnahme von Teer und Kohlenmonoxid" dem Konsum einer "verdampften Flüssigkeit ohne jegliche nachgewiesene Schädigung" gleichzustellen.
Dies kann ich mir aber nicht vorstellen, oder gibt es dazu eine Stellungnahme vom BfR, wo man dies nachlesen könnte (Quelle)?
Oder ist das Ihre Meinung und Sie kürzen Sich selber mit "BfR" ab? Oder wollten Sie ihrer persönlichen Meinung durch die Verwendung von Abkürzungen mehr Glaubwürdigkeit verleihen?
Dass es den Tabak nur mit Nikotin und das Dampfen auch ohne Nikotin gibt, ist nicht relevant? Ebenso sind zukünftige neure Erkenntnisse irrelevant, da sie sagen "und für immer bleiben"? Das wirkt alles andere als professionell.
Auf der Grundlage müsste generell erstmal alles - also wirklich alles - verboten sein, bis die Unschädlichkeit nachgewiesen ist.
Da es aber nicht möglich ist, die Abwesenheit von etwas zu beweisen (siehe früher: "You can't prove something negative"), ist dies mal wieder eine rein ideologische, auf keinerlei Fakten basierende Forderung.
Daher ist die einzige Möglichkeit, den Konsum für Volljährige erst (z. B. räumlich) einzuschränken, sobald die Schädlichkeit erwiesen ist. Aus Sicht des LNRSchG bedeutet dies, dass die Schädlichkeit der ausgeatmeten Luft nachgewiesen sein muss, da es gar keinen Nebenrauch wie bei Tabak-Zigaretten gibt.
Widerlicher Gestank und Umweltverschmutzung
Selbst wenn die Palette der E-Dinger weniger gesundheitsschädlich fpr Passivraucher:innen sein sollte, was schwer zu glauben ist - die stinkenden Nebenlwolken in die man da gehüllt wird, sind absolut widerlich, zum Teil brechreizauslösend. Natürlich müssen die auch aus der Öffentlichkeit verbannt werden!
Wegen ihrer Umwelt- und Klimabelastung (Rohstoffe, Müll), müssten sie aber eigentlich komplett verboten werden.
E-Zigarette vs herkömmliche Zigarette
Für Nichtraucher ist das Eingenebeltwerden gleich unangenehm und nicht hinnehmbar. Jegliche Verwendung von Rauchwaren in der Öffentlichkeit, insbesondere in Lokalen mit Speisenverzehr soll untersagt werden; ggf. ist ein abgetrennter Raum zu benutzen.
Elektroprodukte
Der Konsum von Dampfprodukten stellt eine erhebliche Belästigung dar.
Die oft stark parfümierten Essenzen sind eine Geruchsbelästigung und beeinträchtigt mein Wohlbefinden erheblich.
Diese Geräte sind Zigaretten/Shisha gleichzustellen.
Bitte Körperverletzung per Gesetz verhindern
Als Dampfer stehe ich leider schon z.B. im Flughafen vor der Wahl auf die Nutzung der E-Zigarette und damit den Konsum von Nikotin zu verzichten oder mich mit Rauchern und dem nachgewiesen schädlichen Rauch in eine kleine Kabine zu stellen. Das ist für mich als ehemaliger Raucher nicht nur unangenehm sondern auch noch eine Gesundheitliche Beeinträchtigung, der ich eigentlich mit der deutlich weniger schädlichen E-Zigarette entkommen wollte.
Was würden Kaffee-Trinker sagen, wenn Sie Kaffee in Zukunft nur noch in zwielichtigen Kneipen trinken dürften??? Der Vergleich ist nicht so abwegig, weil die Wirkung von Nikotin aus E-Zigaretten ohne den ganzen Mist aus der Tabakverbrennung dem von Coffein ähnlich ist.
Wenn nun etwas an der Gesetzeslage geändert wird, was die Nutzung der E-Zigarette in der Öffentlichkeit betrifft, dann bitte nicht dem Beispiel der Flughäfen folgen.
Bei Zigaretten verstehe ich es, weil nicht nur der Nutzer extrem geschädigt wird sondern auch die Umstehenden durch den sog. Nebenrauch der bei dem Verglühen des Tabaks frei exponiert wird. Bei E-Zigaretten verglüht nichts, es entstehen keine Stoffe wenn sie nicht genutzt wird und diese werden zum größten Teil durch die Lunge des Nutzers aufgenommen.
Bitte bestrafen Sie nicht diejenigen, die es mit der E-Zigarette geschafft haben den krebserregenden Stoffen zu entkommen, in dem Sie sie durch falschverstandenen Regelungen in einen "Sack" mit Rauchern stecken. Das wäre aus meiner Sicht eine staatlich verordnete Körperverletzung.
Neuartiger Tabak-Konsum
So nun nach langem Lesen der Kommentare möchte ich auch meinen "Senf" zum Thema abgeben.
Zuerst aber zu meiner Geschichte ich habe über 30 Jahre lang geraucht zum Teil über 60 Zigaretten täglich. Vor ca. 10 Jahren bin ich dann auf Ezigaretten umgestiegen, das erst Jahr dual aber dann habe ich es geschafft komplett auf Zigaretten zu verzichten.
Vorteile was ich an mir selbst und zum Teil auch mein Arzt festgestellt habe sind der "Raucherhusten" und der almorgendliche "Schleim" im Mund sind weg und auch die Lungenfunktion ist besser.
Sicherlich befürworte ich als "alter" Dampfer das Verbot von Einweggedöns da dies aus Umweltgründen absolut nicht zu vertretten ist. Es gibt aber hier genügend Alternativen.
Zum Thema Jugendschutz möchte ich sagen nur anfügen diesen gibt es doch schon die Ezigaretten dürfen doch erst ab 18 gekauft werden! Hier sollte man dem Handel mit stärkeren Strafen zu sensiblerem Handeln zwingen (gilt auch für Alkohol).
Dieses ganze gerede über Nikotin als "Droge" finde ich schwer Nachvollziehbar ist es wirklich das Gift hierzu würde ich den Gegnern einmal Lektüre von Bernd Mayer (Pharmakologe) empfehlen.
Auch finde ich immer wieder schön ja aber es gibt keine Langzeitstudien. Ja mag stimmen (dann macht welche) und ich kenne viele "Dampfer" wo weit über 10 Jahren dampfen und es keine folgen hat.
Auch ist ja bei Zigaretten das verbrennen das schlechte und nicht das Nikotin.
Sicherlich könnte ich jetzt noch sicherlich zig Argumente anführen für die Vorteile von Ezigaretten anführen aber ich denke das reicht und wurde vieles auch schon angesprochen.
Ich wünsche mir einen offen und fairen Austausch von Meinungen und Argumenten.
Vapes sind genauso eine Zumutung
Ich möchte weder durch Nebelschwaden noch Rauchschwaden laufen, wenn ich mit meinem Kind z. B. durch den Parkt laufe oder etwas Essen gehe.
Ein einfaches Gesetz mit generischen Nichtraucherschutz sollte mich vor jeglicher dieser Erfindungen schützen.
Hoffentlich wird der Nichtraucherschutz nicht weichgespült, sondern im Sinne von Kindern, Kranken, oder ganz normalen Nichtrauchern erhöht!
Dampfen = Rauchen
Das Verwenden von eZigaretten sollte, zum Schutz der Nuchtraucher und vor allem Kinder, genauso behandelt werden, wie herkömmliche Zigaretten. Genau aus dem Grund weil die Studienlage unklar ist. Gesund kann es aber auf jeden Fall nicht sein.
"Kampf um die Lufthoheit" ist Quatsch
Selten so viel Quatsch in einem Beitrag gelesen
An "OHNE NAME 102378" (Beitrag unter diesem vom 03.08.2024 15:05 Uhr)
Ist die Argumentationslage wirklich so dünn, dass man zu solchen Mitteln greifen muss? Eingesetzte Mittel sind:
- teilweise die chemischen Bezeichnungen
- teilweise die englische Bezeichnungen
- manche Stoffe mit alternativer Bezeichnung mehrfach genannt
Dass dieses super gefährliche "Dihydrogenmonoxid" nicht erwähnt wurde wundert mich etwas. Achso - stimmt - ist ja nur normales Wasser (H2O)
Will man wirklich den "Kampf um die Lufthoheit" ausfechten, muss man ebenso Parfüm und Deo verbieten - auch wenn es dann vermutlich zu anderen Problem kommt.
Ich habe die Liste mal verständlicher aufgeschlüsselt:
nicotine benzoate : Nikotinsalz (Salz der Benzoesäure)
2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid: "Koolada" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege)
2-Ethyl-3-hydroxy-4H-pyran-4-on : Ethylmaltol Geschmacksverstärker (E 637)
Acetin : Aceton, kommt natürlich vor und wird vom Körper selbst produziert
Milchsäure : Lebensmittelzusatzstoff (E 270)
N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexane carboxamide : "Koolada 3" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege) mit kühlender Wirkung
yl-(E)-cinnamate : Duftstoff (Balsam und Erdbeeren), von Natur aus auch in z. B. Eukalyptus, Moschus- und Wald-Erdbeeren
ethyl-trans-cinnamate [schon wieder?] : Duftstoff (Balsam und Erdbeeren), von Natur aus auch in z. B. Eukalyptus, Moschus- und Wald-Erdbeeren
Vanillin : als Aromastoff in Lebensmitteln zugelassen
(R)-p-Mentha-1,8-dien : (Limone) als Aromastoff in Lebensmitteln zugelassen
3-hydroxy-2-methyl-4-pyrone : (Maltol) als Aromastoff in Lebensmittel zugelassen
Nicotine lactate : Nikotinsalz (Salz der Milchsäure)
1-phenylethyl acetate : Hauptgeruchskomponente in Himbeeren
Ethylbutyrat : Buttersäureethylester - natürliches Aroma z. B. Ananas
trans-hex-3-en-1-on : Quelle? was soll das sein? "trans-Hex-3-en-1-ol" ist ein Duftstoff in Tee, Parfüm und Lebensmittel (Äpfel, Banane, Mandarine)
Isopentylacetat : Aromastoff (Banane) für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Feigen und Blaubeeren
Hexylacetat : Aromastoff (Birne) für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Feigen und Pflaumen
gamma-Decalactone : von Natur aus vorkommendes Aroma (Pfirsich / Kokos) in z. B. Aprikosen, Ananas, Erdbeeren
Malonether : Duftstoff (z. B. WUNDER-BAUM Duftbäumchen PFIRSICH)
4-(4-Hydroxyphenyl)-2-butanon : Hauptgeruchskomponente in Himbeeren
Maltol : als Aromastoff in Lebensmittel zugelassen
Methylanthranilat : Anthranilsäuremethylester (Duftstoff z. B. Parfüm)
cis-3-Hexen-1-yl acetate : Duftstoff (grüne Früchte) und als Aromastoff für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Pflaumen, Melonen, Pfirsich
(E)-4-Methyl-2-(pent-1-enyl)-1,3-dioxolan : Duftstoff (grüne Früchte / fruchtiger Apfel)
Linalool : Geruchs- und Geschmackstoff
3,7-Dimethyl-1,6-octadien-3-ol : Linalool (Geruchs- und Geschmackstoff)
2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid [schon wieder?] : "Koolada" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege)
Benzylbenzoat
Triacetin : Lebensmittelzusatzstoff für Aromen zugelassen (E 1518)
Propansäure : Lebensmittelzusatzstoff (E 280) - von Natur aus auch in z. B. Kakao, Anis und Avocado
Allylhexanoat : Ananasaroma
Zimtsäuremethylester [schon wieder?] : Duftstoff (Balsam und Erdbeeren), von Natur aus auch in z. B. Eukalyptus, Moschus- und Wald-Erdbeeren
Erdbeeraldehyd : Aromastoff für Lebensmittel zugelassen - Erdbeeraroma
Allylcyclohexylpropionat [schon wieder?] : Ananasaroma
Citronellol : Duftstoff in Deo-Produkten, Waschmitteln und Mückenspray - von Natur aus in z. B. Eukalyptus, Basilikum und Ingwer
D-Limonen : Aromastoff für Lebensmittel zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Dill, Wacholder und Sellerie
Ethylmaltol : Geschmacksverstärker (E 637)
Anthranilsäuremethylester : Duftstoff z. B. Parfüm
Ethylpropionat : Propionsäureethylester, natürliches Aroma z. B. Kiwi und Erdbeeren
beta-Pinen : Aromastoff (Birne) für Lebensmittel allgemein zugelassen, von Natur aus auch in z. B. Fenchel, Dill und Sternanis
Neral : Duft- und Aromastoff
Carvon : Bestandteil von Kümmel und Dill
L-Menthon : Bestandteil von z. B. Pfefferminzöl
Ethylbutyrat [schon wieder?] : Buttersäureethylester - natürliches Aroma z. B. Ananas
2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid (Cooling Agent WS23) [das 3. Mal] : "Koolada" Geruchsstoff (Kosmetik) und Geschmackstoff (Mundpflege)
Pyridine 3-[(2S)-1-methyl-2-pyrrolidinyl)]benzoat : Nikotinsalz
Ethylacetat; Essigsäureethylester : als Aromastoff für Lebensmittel allgemein zugelassen
Benzylbenzoat; Benzoesäurebenzylester [schon wieder?] : natürlich vorkommend in einigen Pflanzen / Hilfsstoff und Zusatz zu Kaugummiaromen
beta-Damaskon : Aromastoff für Lebensmittel zugelassen, von Natur aus in z. B. Aprikose, schwarzen Johannisbeeren, Trauben
Zimtalkohol : Duftstoff in Kosmetika (z. B. Massage- und Baby-Öle, Toilettenpapier) für einen Veilchen- oder Hyazinthen-Duft
Allyl-3-cyclohexylpropionat [schon wieder?] : Ananasaroma
2,6-Dimethylhept-5-enal : Duft- und Aromastoff - natürlich vorkommend in Zitrusfrüchten
Schade dass hier so WENIG auf WISSENSCHAFTLICHER Basis und so VIEL auf IDEOLOGISCHER Basis von sich gegen wird
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion
Pfand auf Einweg!
Einweg-Vapes verbieten ist nicht zielführend.
Einweg-Vapes sind ein guter Einstieg, um mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind kostengünstiger als Mehrweg-Geräte und dadurch fällt es leichter, vom Rauchen auf Einweg-Vapes umzusteigen, als direkt 30€ und mehr für Mehrweggeräte auszugeben. Besonders wenn man vorher nicht weiß, ob das einem liegt.
Allerdings ist die Entsorgung wirklich ein Problem. Viele wissen auch gar nicht, wie sie richtig entsorgt werden, oder es ist zu umständlich, weil Wertstoffhöfe zu weit weg sind.
Mein Vorschlag daher:
Auf das Einweg-Gerät wird ein Pfand von rund 5€ aufgeschlagen. Man "mietet" solange "ein Gerät", wie man es nutzen möchte. Wie man es auch von (roten) Propangasflaschen im Baumarkt kennt.
Erhältlich sollten Einweggeräte nur in Apotheken sein, da hier auch eine entsprechende Beratung beim Ersterwerb stattfinden kann.
Mehrweg-Geräte sind weiterhin in Dampfshops und Tankstellen (Verkauf natürlich ab 18 Jahren) erhältlich.
-> Weniger Belastung durch Müll in Umwelt
-> Weniger Brände in der Abfallentsorgung
-> Beratung über neuste Erkenntnisse und die Verwendung
-> geregelter Verkauf durch Apotheken
-> Nicht erstattetes Pfand kommt Kommunen und Abfallwirtschaft zu