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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Neuartiger Tabak-Konsum

  • Differenzierte Betrachtung: Elektro-Konsum versus Verbrennung
  • Schutz der Dampfer vor Rauchern
  • Rauchfreie Produkte weniger, aber trotzdem schädlich (Studienlage noch gering)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Titel: Neuartiger/Anderer Tabak-Konsum
  • Ausweitung der Definition des Rauchbegriffs
  • E-Zigaretten auf Rezept?
  • Generelles Verkaufsverbot
  • Auswirkungen von Einwegprodukten auf Umwelt
  • Umgang mit Cannabis
  • Positivliste für Aromen

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Kommentare : zum neuartigen Tabak-Konsum

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51. Kommentar von :ohne Name 130987

Antwort auf "Gutachten und Auftraggeber"

Bei den Fragen helfe ich gerne weiter. Ich weiß zwar nicht, wofür das relevant ist, aber Auftraggeber ist "Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)" durchgeführt wurde es von der Wessling GmbH - Produktanalytik, digital unterschrieben von Dr. Christophe Goldbeck (Staatl. gepr. Lebensmittelchemiker / Sachverständiger) Für die 3 erstgenannten

Bei den Fragen helfe ich gerne weiter.
Ich weiß zwar nicht, wofür das relevant ist, aber Auftraggeber ist "Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)"
durchgeführt wurde es von der Wessling GmbH - Produktanalytik, digital unterschrieben von
Dr. Christophe Goldbeck (Staatl. gepr. Lebensmittelchemiker / Sachverständiger)

Für die 3 erstgenannten Stoffe wurden folgende Untersuchungsverfahren angewendet:
- Formaldehyd: DIN CENTS 1313023
- Nikotin: WES 035
- Acrylamid: EPA 8032
Für diese gilt die Akkreditierung des durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabors.
Die anderen beiden Stoffe wurden in einem Kooperationslabor durchgeführt. Untersuchungsmethoden:
- Acrolein: LA-GC-011.02 *
- Propylenglycol: Isotopenverdünnungsanalyse GC-MS
Ich muss aber zugeben, dass ich mit den Laboruntersuchungen nicht genug auskenne und daher nur das Ergebnis verwenden kann.

Gefunden habe ich es bei Wikipedia unter dem Artikel zum "Nichtraucherschutz"
Verlinkt ist es im Absatz "Elektrische Zigaretten"
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutz#Elektrische_Zigaretten unter der Fußnote 38.
Verfügbar ist es auch in dem Artikel seit 2017

Mir ist bewusst, dass ein Gutachten keine Rechtsprechung ist. Ich habe auch nicht verlangt, dass auf dieser Basis richterliche Entscheidungen getroffen werden sollen. Allerdings spreche ich Gutachten mehr Aussagekraft zu als Studien. Zudem steht es jedem frei, eigene Gutachten in Auftrag zu geben oder gegenteilige Aussagen anzubringen.

50. Kommentar von :ohne Name 103467

Gutachten und Auftraggeber

Mich würde der Auftraggeber zu dem Gutachten interessieren und wie Sie es gefunden haben? Zu Guatchen muss man wissen, die Gutachtenwirtschaft lebt auf gutem Fuße. Lobbyisten geben gerne Gutachten in Auftrag, um z.B. bei der Regierung zu lobbyieren. Die Argumentationsresultate sollen regelmäßig: rechtliche Problematiken bei politischeb

Mich würde der Auftraggeber zu dem Gutachten interessieren und wie Sie es gefunden haben? Zu Guatchen muss man wissen, die Gutachtenwirtschaft lebt auf gutem Fuße. Lobbyisten geben gerne Gutachten in Auftrag, um z.B. bei der Regierung zu lobbyieren. Die Argumentationsresultate sollen regelmäßig: rechtliche Problematiken bei politischeb Regulierungbestrebungen aus dem Feld räumen und als Beweis für unrechtgemäßen Eingriff in die unternehmerische Freiheit herhalten bzw. die eigene Argumentation verstärken.
Gutachten sind letztlich Rechtsmmeinungen, die einen oder einen anderen Argumentationsstrang verfolgen und dazu eine Reihe von Quellen und teils eigene Untersuchungen oder Untersuchungen von Drittparteien anführen. Sie sind keineswegs Rechtsprechung und sollten damit auch nicht verwechselt werden. Die Rechtsprechung wird einzig von Gerichten ausgeübt.

Es gibt mehrere Beispiele von Gutachten der Tabak- und E-Zigarettenverbände, die dann als Grundlage für Klagen (Werbeverbot, Einführung der Liquidsteuer, Gleichstellung von nikotinfteien mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten) vor den Gerichten scheiterten. Diese Gutachten anzuführen kann man dann in der schriftlichenStellungnahme machen. Ich glaube nicht, dass es in der Bürgerkommentarfunktion sehr zielführend ist ohne sich mit den genaueren Fragestellungen (Methodik, Untersuchungsgegenstände, Finanzierung etc.) in der Kürze der Zeit hier als normaler Bürger befassen zu können. Außerdem ist es im dialogischen Verfahren auch geeigneter, um zu sehen von wem dieses Gutachten eingebracht wird.

49. Kommentar von :ohne Name 103467
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48. Kommentar von :ohne Name 103467
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47. Kommentar von :ohne Name 130987

Dampferschutz denn Dampfen ist kein Rauchen

Flüssigkeit erhitzen ist keine Verbrennung - Dampfen setzt somit kein Kohlenmonoxid oder -dioxid und Teer frei. Dampfer produzieren kein Rauch, Dampfer sind also keine Raucher. Dampfer sind nicht einmal Tabakkonsument. Dampfer sind also Nichtraucher und müssen so durch eben dieses Nichtraucherschutzgesetz vor dem giftigem Zigarettenrauch

Flüssigkeit erhitzen ist keine Verbrennung - Dampfen setzt somit kein Kohlenmonoxid oder -dioxid und Teer frei.
Dampfer produzieren kein Rauch, Dampfer sind also keine Raucher. Dampfer sind nicht einmal Tabakkonsument.
Dampfer sind also Nichtraucher und müssen so durch eben dieses Nichtraucherschutzgesetz vor dem giftigem Zigarettenrauch geschützt werden. Somit wäre es eine indirekte Körperverletzung, wenn sich Dampfer in den selben (Raucher-)Bereichen aufhalten MÜSSEN wie Tabakkonsumenten.
Ein Gutachten (Nr. 12-09556-4/gch) von WESSLING GmbH bescheinigt eine Konzentration von Formaldehyd, Nicotin, Acrylamid, Acrolein und Propylenglycol im ausgeatmeten Dampf unter der Nachweisgrenze.
Somit geben diese fünf Stoffe keinen Grund, wovor andere geschützt werden müssten. Sobald schädigende Stoffe in der ausgeatmeten Luft nachgewiesen werden, muss man dies erneut debattieren.
Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr der Dampfer, wenn sie Zigarettenrauch ausgesetzt sind, größer, als sie selber verursachen.

Vom Gesetz her sollten Dampfer nicht wie Raucher (Tabakkonsumenten) behandelt werden. Der Begriff "Raucher" sollte vollständig abgeschafft werden und durch eindeutige Bezeichnungen ersetzt werden.
"Raucherbereiche" wie man sie von z. B. Bahnhöfen kennt, sollten für Tabakkonsumenten verpflichtend sein, da hier auch giftiger Abfall (z. B. verbrauchte Tabak-Sticks und Zigarettenstummel) anfällt, für die ein Aschenbecher erforderlich ist. Die Tabakerhitzer sollten einen größeren Bereich als die Zigarettenraucher um die Aschenbecher erhalten.
Wenn Dampfer in speziellen Fällen einen eigenen Bereich erhalten sollen, sollte dies durch das entsprechende Hausrecht und nicht durch ein Gesetzt geregelt werden. Das Gesetz sollte dabei nur sicherstellen, dass Dampfer nicht vom Zigarettenrauch geschädigt werden.

46. Kommentar von :ohne Name 103752

Pfand auf Einweg!

Einweg-Vapes verbieten ist nicht zielführend. Einweg-Vapes sind ein guter Einstieg, um mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind kostengünstiger als Mehrweg-Geräte und dadurch fällt es leichter, vom Rauchen auf Einweg-Vapes umzusteigen, als direkt 30€ und mehr für Mehrweggeräte auszugeben. Besonders wenn man vorher nicht weiß, ob das einem liegt.

Einweg-Vapes verbieten ist nicht zielführend.
Einweg-Vapes sind ein guter Einstieg, um mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind kostengünstiger als Mehrweg-Geräte und dadurch fällt es leichter, vom Rauchen auf Einweg-Vapes umzusteigen, als direkt 30€ und mehr für Mehrweggeräte auszugeben. Besonders wenn man vorher nicht weiß, ob das einem liegt.
Allerdings ist die Entsorgung wirklich ein Problem. Viele wissen auch gar nicht, wie sie richtig entsorgt werden, oder es ist zu umständlich, weil Wertstoffhöfe zu weit weg sind.

Mein Vorschlag daher:
Auf das Einweg-Gerät wird ein Pfand von rund 5€ aufgeschlagen. Man "mietet" solange "ein Gerät", wie man es nutzen möchte. Wie man es auch von (roten) Propangasflaschen im Baumarkt kennt.
Erhältlich sollten Einweggeräte nur in Apotheken sein, da hier auch eine entsprechende Beratung beim Ersterwerb stattfinden kann.
Mehrweg-Geräte sind weiterhin in Dampfshops und Tankstellen (Verkauf natürlich ab 18 Jahren) erhältlich.

-> Weniger Belastung durch Müll in Umwelt
-> Weniger Brände in der Abfallentsorgung
-> Beratung über neuste Erkenntnisse und die Verwendung
-> geregelter Verkauf durch Apotheken
-> Nicht erstattetes Pfand kommt Kommunen und Abfallwirtschaft zu

45. Kommentar von :ohne Name 102144

Einmalvapes verbieten!

Die Einmalvapes werden häufig über den Restmüll entsorgt, was täglich ca 20 mal in Deutschland zu Bränden in Müllfahrzeugen und Recyclinghöfen führt. Diese Dinger braucht kein Mensch. Geldmacherei. Süchtigmachen von Kindern und Jugendlichen. Sofortiges Verbot von diesem Sondermüll. Wir bekommen den Umweltschutz sonst schon nicht in den Griff und

Die Einmalvapes werden häufig über den Restmüll entsorgt, was täglich ca 20 mal in Deutschland zu Bränden in Müllfahrzeugen und Recyclinghöfen führt. Diese Dinger braucht kein Mensch. Geldmacherei. Süchtigmachen von Kindern und Jugendlichen.
Sofortiges Verbot von diesem Sondermüll. Wir bekommen den Umweltschutz sonst schon nicht in den Griff und erlauben jetzt zusätzlich noch solche Spielzeuge. Das Umweltbewusstsein der Gesellschaft war schon einmal wesentlich stärker ausgeprägt.

44. Kommentar von :ohne Name 130987

In dubio pro reo

Interessante Argumentationsweise: Leere Behauptung in den Raum werfen - irgendwelche Stichwörter hinterherwerfen - "Such doch selber" Wenn Sie das tatsächlich gefunden haben, sollte es doch kein Problem, diese Stelle auch aufzuzeigen. Ich habe jedenfalls nichts gefunden. Die Bezeichnung "Frontgruppenverbände" kennt übrigens nicht einmal Google.

Interessante Argumentationsweise:
Leere Behauptung in den Raum werfen - irgendwelche Stichwörter hinterherwerfen - "Such doch selber"
Wenn Sie das tatsächlich gefunden haben, sollte es doch kein Problem, diese Stelle auch aufzuzeigen. Ich habe jedenfalls nichts gefunden.
Die Bezeichnung "Frontgruppenverbände" kennt übrigens nicht einmal Google. Was soll das sein und was haben Sie zu dem Stichwort gefunden?

"You can´t proof something negative - Das sollte ein Grundsatz sein, der bekannt sein sollte."
Richtig, man kann nichts negativ Beweisen, man kann nicht die ABwesenheit von etwas beweisen! In Deutschland gilt aber noch immer "In dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten“
Aber ein Verbot von Aktivitäten und Diskrimierung bestimmter Personengruppen aufgrund unbewiesener Tatsachen ist bei uns auch nicht zulässig.

Es geht NICHT darum, was der Dampf generell enthält. Es sollte jedem egal sein, was andere Bundesbürger über 18 Jahren mit sich und ihrem Körper anstellen.
Es geht darum, was der Dampf noch enthält, wenn er wieder ausgeatmet wird. Nur dies betrifft die anderen Mitbürger.
Im Gegensatz zu normalen Zigaretten gibt es bei Dampfern und auch bei Tabakerhitzern keinen Nebenrauch.
"Der Qualm, den ein Raucher einatmet, ist der „Hauptrauch“. Er entsteht direkt am Mundstück der Zigarette. Der „Nebenrauch“ bildet sich sowohl am Mundstück als auch am brennenden Ende der Zigarette. Die Giftstoffe verteilen sich in der Luft, wenn man beispielsweise die Zigarette im Aschenbecher liegen lässt. Haupt- und Nebenrauch haben unterschiedliche chemische Zusammensetzungen, enthalten aber beide Schadstoffe. Interessanterweise ist die Konzentration der Schadstoffe im Nebenstromrauch teilweise sogar höher als im Hauptstromrauch. Die Giftstoffe in der verqualmten Umgebungsluft sind die gleichen wie beim Inhalieren." [DKV]

Gesetze - und um die geht es hier - sollten auf Tatsachen und Fakten erlassen werden. Sonst sind wir wieder in der Ideologie, da es sich jeglicher Evidenz und Argumenten entzieht.
Selbst Cannabis wurde erst legalisiert und der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt.

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43. Kommentar von :ohne Name 103521

You can´t proof something negative

Das sollte ein Grundsatz sein, der bekannt sein sollte. Ich bleibe bei meiner Aussage. Ihre Entgegnungen ändern auch nichts an den von mir beschriebenen Konfliktbereichen. Selbstverständlich ist es beliebt sich an Konjunktiven aufzuhängen. Doch das ist nun mal die Sprache. Dazu gibt es jede Menge Abhandlungen. Wenn Sie das interessiert, dann

Das sollte ein Grundsatz sein, der bekannt sein sollte. Ich bleibe bei meiner Aussage. Ihre Entgegnungen ändern auch nichts an den von mir beschriebenen Konfliktbereichen. Selbstverständlich ist es beliebt sich an Konjunktiven aufzuhängen. Doch das ist nun mal die Sprache. Dazu gibt es jede Menge Abhandlungen. Wenn Sie das interessiert, dann recherchieren Sie doch. Das scheint nicht der Fall zu sein, sonst wäre das bisweilen geschehen und ihre Fragen nach zitierten Studien von besagten Verbänden bei denen Einfluss ausgeübt wurde, wäre eine andere. Was Sie aber daraus gemacht haben, habe ich nie behaupten. Die aufmerksame Leserschaft, wird das auch erkennen. Ansonsten ist es spielend sich z.B. auf der Homepage des Bündnis für Tabakfreien Genuss, also BfTG die Studien herauszusuchen und Recherchen zur Einflussnahme anzustellen. Wenn ich Sie gefunden habe, dann sollte Ihnen das auch möglich sein- gesetzt dem Fall Sie interessieren sich tatsächlich einmal dafür. Gleiches gilt auch z.B. für den Artikel auf der BVRA Homepage "10 Jahre Harm Reduction" und die dort abgebildeten "Wissenschaftler" und auch weitere. Doch ich will mal nicht so sein, falls wirklich Interesse besteht, einfach z.B. die Namen Ricardo Polosa, Konstantinos Farsalinos bzw. Poulas und Roberto Sußmann als auch Global Forum on Nicotine recherchieren. Z.B. zum Stichwort Finanzierung, "Frontgruppenverbände" als auch zurückgezogene Studien. Das ist nur eine kleine Auswahl.
Sie können gerne auch verbrannte Mashmellows, die man ins offene Feuer hält als Vergleich anführen. Das schmäler immer noch nicht die Ausführungen in den von mir vorherigen angeführten Kommentaren. Von einer anderen Perspektive heraus, z.B. wenn ein Nichtraucher fragen würde, der sich in die Themen noch einlesen muss, wäre das was Anderes. Doch bei jemandem, der Vereinfachungen anführt und Philip Morris als Argumentationsgrundlage ins Feld führt, erübrigt sich das, weil.sog. "Hamsterrad Debatten" bekanntlich eine dürftige Effizienz nach sich ziehen. Wir kommen nicht beisammen. Sie haben eine Haltung und ich habe eine andere. Das dürfte sich aus der Natur der Sache ergeben, wenn man sieht für welche Personengruppen argumentiert wird. .

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

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Mit freundlichen Grüßen
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42. Kommentar von :ohne Name 130987

Nichtraucherschutzgesetz, kein Totalverbot

Wenn man sich mit dem gesagten näher auseinander setzt und nicht die Aussagen verdreht, merkt man, dass ich nicht davon gesprochen habe, dass beim Kochen die erhitzten Aromastoffe in irgendeine Lunge "geschossen" werden. Dies ist gleichzusetzen mit dem Passivdampfen, also das "an der selben Bushaltestelle steht jemand der dampft und man nimmt den

Wenn man sich mit dem gesagten näher auseinander setzt und nicht die Aussagen verdreht, merkt man, dass ich nicht davon gesprochen habe, dass beim Kochen die erhitzten Aromastoffe in irgendeine Lunge "geschossen" werden. Dies ist gleichzusetzen mit dem Passivdampfen, also das "an der selben Bushaltestelle steht jemand der dampft und man nimmt den Geruch war".
Oder wie es der Vorredner formuliert hat "Das sind Stoffe, die in und vor den Schulen, in Parks, Einkaufsstraßen, Gastronomieaußenbereichen, Bushaltestellen, Bahngleisen vor den Eingängen von Supermärkten, Krankenhäusern usw. usf. konsumiert werden und womit unsere Kinder und wir Tag für Tag zzgl. Zum Tabakrauch eingenebelt werden." Dies wird den "Nicht-Dampfern" auch nicht in die Lunge "geschossen".
Wenn ich in einem Restaurant bin, kann ich aus der Küche auch die Aromen nach dem Verdampfen aus der Pfanne wahrnehmen. Beim Asiaten mit dem Wok auf 250°C oder Italiener mit 400 °C Steinofen sogar noch mehr.
Da Sucralose ein Lebensmittelzusatzstoff (E955), z. B. in Soßen und Fischkonserven und kann dadurch leicht in solchen Restaurants werden.

Ja, es ist richtig dass es nicht identisch ist, die ganze Aufzählung der Liste ist aber auch nicht die Zusammensetzung einer einzelnen Flüssigkeit. Hier wurden auch verschiedene Flüssigkeiten zusammengefasst. Wenn man nicht in einem Dampfshop steht, wo seit Wochen kein Luftaustausch stattfand, wird man auch nicht alle dieser Stoffe auf einmal einatmen.

Aber nochmal: Es geht hier um das "Nichtraucherschutzgesetz" und nicht um generelles Verbot von irgendetwas, nur weil man vermutet es sei nicht gesund. Ein Nachweis dieser Schädlichkeit fehlt zudem noch immer.

bzgl. Philip Morris: Ich beziehe mich hier ausdrücklich nur auf die E-Zigaretten mit dem Liquid (Vapes), nicht die Tabakerhitzer. Oben in diesem Thema steht "Rauchfreie Produkte weniger, aber trotzdem schädlich (Studienlage noch gering)". Meine Korrelation zwischen PM und Tabakerhitzern basiert nur auf der Annahme, dass diese Produkte mit "Rauchfrei" gemeint sein könnten.

BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse
BfTG - Bündnis für Tabakfreien Genuss
BVRA - Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.
Sie sind wirklich der Meinung, dass Philip Morris solche Studien subventioniert, aus denen hervorgeht, dass deren neue Produkte (IQOS) erwiesenermaßen schädlicher sind als andere? Gibt es für diese Behauptung verlässliche Quellen?
"Unsere Studienergebnisse: Unsere neuen Produkte sind weniger schädlich als die Alten. Von Konkurrenzprodukten können wir das leider nicht so sagen, da kein Nachweis der Schädlichkeit zu erbringen war."
Wow - geniales Marketing.

Es ging mir nur darum, dass ein großes Unternehmen nichts gesichert negatives über Konkurrenzprodukte vermelden kann und sich daher auf den Konjunktiv mit Vermutungen beschränken muss.
Mir persönlich ist es aber auch egal, was sie glauben und was nicht.
Faktenlage ist aber etwas anderes. Würde man sich nur auf gesicherte Fakten berufen, gäbe es gar keine Diskussionsgrundlage