Nichtraucherschutzgesetz

(Semi-)Öffentlicher Raum

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
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Kommentare : zum (Semi-)Öffentlichen Raum

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

10. Kommentar von :ohne Name 102099

Rauchen in Fußgängerzonen

Rauchen in Fußgängerzonen halte ich in puncto passives Rauchen für gesundheitlich bedenklich. Wenn ich, insbesondere mit Kinderwagen, hinter einem rauchenden Passanten hergehen muss und das aufgrund der Fußgängerfrequenz auch noch langsam, ohne Möglichkeit zu überholen, finde ich es ebenso bedenklich wie in einem geschlossenen Raum. Das Gleiche

Rauchen in Fußgängerzonen halte ich in puncto passives Rauchen für gesundheitlich bedenklich. Wenn ich, insbesondere mit Kinderwagen, hinter einem rauchenden Passanten hergehen muss und das aufgrund der Fußgängerfrequenz auch noch langsam, ohne Möglichkeit zu überholen, finde ich es ebenso bedenklich wie in einem geschlossenen Raum. Das Gleiche gilt für E- Zigaretten.
Die Entsorgung abgerauchter Kippen lässt sich zudem nicht kontrollieren.

13. Kommentar von :ohne Name 102168

Rauchen nur noch in den eigenen vier Wänden

Rauchen sollte generell verboten werden. Wer rauchen will soll das zu Hause machen. Nicht auf dem Balkon, nicht im Park wo die Kippen in der Natur landen und schon gar nicht dort wo andere Personen sich gestört fühlen.
Die Steuern sind noch viel zu gering um die Schäden und die Störungen durch Tabak, Vapes, etc. auszugleichen.

23. Kommentar von :Jo

Eingangsbereiche

Es ist wichtig, die Eingangsbereiche von Gebäuden mit Rauchverbot rauchfrei zu bekommen. Dazu sollte das Rauchverbot auch im Umkreis von 10 Metern um die Eingangsbereiche gelten. Sonst zieht der Rauch doch wieder in die geschützten Bereiche. Zudem müssen alle durch den Eingangsbereich und werden dort dem Rauch ausgesetzt. Außerdem muss es

Es ist wichtig, die Eingangsbereiche von Gebäuden mit Rauchverbot rauchfrei zu bekommen. Dazu sollte das Rauchverbot auch im Umkreis von 10 Metern um die Eingangsbereiche gelten. Sonst zieht der Rauch doch wieder in die geschützten Bereiche. Zudem müssen alle durch den Eingangsbereich und werden dort dem Rauch ausgesetzt.

Außerdem muss es verboten werden, in diesem Bereich Aschenbecher bereits zu stellen. Aschenbecher werden als Einladung zum Rauchen verstanden.

14. Kommentar von :Andy

Rauchen im Freibad o. Ä…

… nur noch in definierten Raucherbereichen.

20. Kommentar von :ohne Name 102345

Gesundheitsschutz überall

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht wurde. Anders als Lärm oder bestimmte unangenehme Gerüche ist das Rauchen nicht nur Belästigung, sondern Gesundheitsschädigung von Mitmenschen. Dies sollte niemand unfreiwillig erleiden müssen, erst recht nicht Kranke, Schwangere und Kinder. Ich bin für ein Rauchverbot überall im öffentlichen und halböffentlichen Raum, außer in gekennzeichneten Bereichen – weit entfernt von Nichtrauchern. Das gilt auch für Außenbereiche der Gastronomie. Auch zu Hause auf dem Balkon oder im Garten sollte es verboten sein, wenn sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus befindet. Nur bei freistehenden Einfamilienhäusern sollte das Rauchen auf dem eigenen Grundstück erlaubt sein, sofern es niemanden beeinträchtigt.
Der Gesundheitsschutz von Nichtrauchern sollte vor allem (!) in ihrem eigenen Zuhause über dem Genusserlebnis von Rauchern stehen. Es ist mir unverständlich, warum Nachbarn wegen Klaviermusik nach 22 Uhr die Polizei rufen können, aber den Zigarettenrauch im eigenen Schlafzimmer oder Kinderzimmer erdulden müssen.

48. Kommentar von :Josef

Rauch stinkt und ist ungesund - immer und überall

Rauch von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder was auch immer stinkt, ist extrem störend und extrem ungesund. Das empfinde ich an jedem Ort, ob drinnen oder draussen spielt gar keine Rolle. Wenn im Biergarten der Nebentisch mit 4 Personen qualmt ist das eine Qual und eine Zumutung für Nichtraucher. Und wenn die Raucher in Gruppen zum Qualmen vor

Rauch von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder was auch immer stinkt, ist extrem störend und extrem ungesund.
Das empfinde ich an jedem Ort, ob drinnen oder draussen spielt gar keine Rolle. Wenn im Biergarten der Nebentisch mit 4 Personen qualmt ist das eine Qual und eine Zumutung für Nichtraucher.
Und wenn die Raucher in Gruppen zum Qualmen vor dem Eingang (also draußen) eines Gastrobetriebes stehen und man durch den Gestank durch muss bevor man erst mal zu seinem Tisch kommt ist das ebenso eine Zumutung.
Das gleiche gilt für Parks, Fußgängerzonen, alle Feste und Veranstaltungen im Freien, überall wo Raucher und Nichtraucher zusammentreffen. Gesundheit und Wohlergehen hat maximale Priorität vor Sucht, Selbstverwirklichung und Vergnügen.
Von mir aus kann jemand 50 Zigaretten am Tag rauchen, aber nicht neben mir. Geraucht werden sollte zu Hause oder irgendwo auf dem Spaziergang weit weg von anderen Leuten. Das würde von Respekt gegenüber seinen Mitmenschen zeugen.

16. Kommentar von :ohne Name 1246

Komplettverbot

Bei diesen Orten muss es ein komplettes Rauchverbot geben, PUNKT

22. Kommentar von :ohne Name 102384

Raucher direkt am Eingang

Es sollte ein Verbot geben direkt vor der Tür zu rauchen. Will man ein Geschäft, Restaurant, Unigebäude, die Arbeit etc. betreten muss man immer durch die Rauchwolke gehen. So ist man zum Passivrauch gezwungen. Hier ist mehr Schutz notwendig!

50. Kommentar von :Gerd

Mehrfamilienhaus und Verdampfer

Für mich gehört auch in einem Mehrfamilienhaus Nachbars Terrasse und Balkon zum Semi-Öffentlichen Raum. Es ist nicht angenehm, wenn der Rauch des Nachbarn durch das Fenster/Türe in die Wohnung kommt und sich dann an Möbel, Tapeten usw. absetzt. Noch schlimmer, seit es diese Verdampfer gibt. Da hat man diesen Qualm nicht mehr nur alle 30-60 Minuten

Für mich gehört auch in einem Mehrfamilienhaus Nachbars Terrasse und Balkon zum Semi-Öffentlichen Raum. Es ist nicht angenehm, wenn der Rauch des Nachbarn durch das Fenster/Türe in die Wohnung kommt und sich dann an Möbel, Tapeten usw. absetzt. Noch schlimmer, seit es diese Verdampfer gibt. Da hat man diesen Qualm nicht mehr nur alle 30-60 Minuten sondern alle 2 Minuten. Und allein deren aromatisierter Geruch erzeugt schon einen Würgereiz, ganz zu Schweigen von den Inhaltsstoffen. So ist nicht einmal mehr der eigene Balkon beschwerdefrei genießbar. Und diese Rauchwolken hat man überall in der Stadt, Bahnhof, Spielplätzen, etc. Dazu kommt jetzt dann noch der süßliche Geruch des Cannabis. Zuviel ist zu viel, es nervt nur noch.
Früher hat man sich mit seinem Nachbarn verständigt, aber heute haben diese nur noch "Rechte" . Da Rücksicht oder Anstand immer mehr abnehmen, muss es leider mit Gesetzten geregelt werden, auch wenn man hinterher über Bürokratie und Verbote jammert.

25. Kommentar von :daniel1978

Komplett verbieten

Auch hier komplett verbieten in der Öffentlichkeit, ich will keinen Rauch einatmen müssen, wenn ich zu Fuß unterwegs bin zum einkaufen oder wo auch immer hin. Wer Rauchen will, soll dies bitte daheim tun, ohne andere damit zu belästigen.