Nichtraucherschutzgesetz

Vollzug, Strafen und Kontrollen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Verwarnungen
  • Anpassung Geldstrafen
  • Durchsetzungsstrategie und -infrastruktur
  • Zuständigkeiten
  • Wirte als „Überwacher“
  • Unbürokratische Umsetzung

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Striktere Kontrollen bestehender Gesetze statt Novellierung
  • Verlust der Gewerbeerlaubnis bei wiederholtem Verstoß
  • Verantwortlichkeiten für Durchsetzung
  • Mangelnde Kontrollen, fehlende Durchsetzung
  • Personalmangel in Behörden erschwert Kontrollen

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zum Vollzug, Strafen und Kontrollen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

20. Kommentar von :Katrin

Sondersteuer auf Tabakprodukte und hohe Geldstrafen

Aktuell gibt es keinerlei bemerkbare Ahndung von Verstößen gegen das Rauchverbot (z.B. auf Bahnsteigen in Bahnhöfen) oder das Wegwerfen von Kippen. Es braucht Personal hierfür und das darf dann auch kein Auge zukneifen; es sind keine "Kavaliersdelikte". Und lasst die Raucher:innen für dieses Personal zahlen - mit einer empfindliche Sondersteuer

Aktuell gibt es keinerlei bemerkbare Ahndung von Verstößen gegen das Rauchverbot (z.B. auf Bahnsteigen in Bahnhöfen) oder das Wegwerfen von Kippen.
Es braucht Personal hierfür und das darf dann auch kein Auge zukneifen; es sind keine "Kavaliersdelikte". Und lasst die Raucher:innen für dieses Personal zahlen - mit einer empfindliche Sondersteuer auf jegliche Tabakwaren (z.B. 1€/ Zigarette), die Inrechnungstellung von Reinigungsgebühren für Gehwege, Gullys, Gleisschotterbetten etc. und hohe Geldstrafen; am besten dreistellig, damit sie auch eine abschreckende Wirkung haben.

19. Kommentar von :ohne Name 102471

ÖPNV

Das Rauchen im Bereich des ÖPNV (Haltestellen, Durchgangspassagen, etc.) muss dringend verboten werden und die Missachtung stärker bestraft werden (Beispiel Singapur). Den ÖPNV wird man stärken können, wenn auch das Sicherheits-, Gesundsheits- und Hygieneempfinden dort besser wird. Die mangelnde Pünktlichkeit alleine ist für viele Reisende nicht

Das Rauchen im Bereich des ÖPNV (Haltestellen, Durchgangspassagen, etc.) muss dringend verboten werden und die Missachtung stärker bestraft werden (Beispiel Singapur).
Den ÖPNV wird man stärken können, wenn auch das Sicherheits-, Gesundsheits- und Hygieneempfinden dort besser wird. Die mangelnde Pünktlichkeit alleine ist für viele Reisende nicht der alleinige Grund den ÖPNV zu meiden.

18. Kommentar von :MauZie

Spielplätze, Freibad...

An vielen Stellen ist der Konsum ja untersagt, wird aber dennoch umgangen ("Wird ja nicht so schlimm sein, wenn nur ich rauche"). Wenn man dann als couragierte Bürgerin diejenigen anspricht und bittet, das Rauchen einzustellen, läuft man Gefahr, dafür angegangen zu werden. Also schweigt man und erduldet, denn diese Situation vermeidet man, wenn

An vielen Stellen ist der Konsum ja untersagt, wird aber dennoch umgangen ("Wird ja nicht so schlimm sein, wenn nur ich rauche").
Wenn man dann als couragierte Bürgerin diejenigen anspricht und bittet, das Rauchen einzustellen, läuft man Gefahr, dafür angegangen zu werden. Also schweigt man und erduldet, denn diese Situation vermeidet man, wenn man die Aufsichtspflicht hat. Hier ist mehr Aufklärung erforderlich und auch Kontrollen.

17. Kommentar von :Günter 1951

Raucher in Gastwirtschaften mit Essenverzehr

Das Rauchen soll zum Schutz aller Menschen beim Essensverzehr generell untersagt sein. Gastwirte von Speiselokalen haben größtenteils Verständnis dafür und sind in der Lage, das umzusetzen.

16. Kommentar von :Löwenzähnchen

Zigarettenkippen liegen überall herum - anscheinend wird das nicht streng genug bestraft

Umweltschädliche Kippen findet man überall, auch da, wo Rauchen verboten ist.
Es sollte Regelungen geben, die wirksam dafür sorgen, dass nicht geraucht wird, wo es nicht erlaubt ist.
Es sollte Regelungen geben, die wirksam dafür sorgen, dass Kippen ordnungsgemäß entsorgt werden, wo Rauchen erlaubt ist.

15. Kommentar von :Jo

Verlust der Gewerbeerlaubnis

Bei wiederholten Verstößen sollte vermutet werden, dass die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte etc. die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Eine solche Regelung findet sich etwa in § 6 Abs. 2 des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes. Das unterstützt eine effektive Umsetzung. Der Unterpunkt

Bei wiederholten Verstößen sollte vermutet werden, dass die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte etc. die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Eine solche Regelung findet sich etwa in § 6 Abs. 2 des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes.

Das unterstützt eine effektive Umsetzung.

Der Unterpunkt "Verlust der Gewerbeerlaubnis" sollte ergänzt werden.

14. Kommentar von :Jo

Durchsetzungspflicht

Für die Durchsetzung des Rauchverbots sollten auch Inhaber des Hausrechts, Vermieter, Arbeitgeber, Betreiber etc. zuständig sein, nicht nur Wirte. Dies sollte ergänzt werden.

13. Kommentar von :Christophourus

Respektloses Wegwerfen von Zigarettenkippen konsequenter anden.

Es gibt eigentliche genug Vorschriften, inklusive Ordnungswidrigskeits- und Bußgelkatalog, bezüglich der Entsorgung von Zigarettenkippen. Leider erfolgen seitens der lokalen Ordnungsämter im LÄND, aber auch in anderen Bundesländern in Deutschland weder Kontrollen, noch Verwarnungen noch ein zur Kasse bitten. Es ist daher längst überfällig, dass

Es gibt eigentliche genug Vorschriften, inklusive Ordnungswidrigskeits- und Bußgelkatalog, bezüglich der Entsorgung von Zigarettenkippen.
Leider erfolgen seitens der lokalen Ordnungsämter im LÄND, aber auch in anderen Bundesländern in Deutschland weder Kontrollen, noch Verwarnungen noch ein zur Kasse bitten. Es ist daher längst überfällig, dass die Ordnungsämter entsprechend personalmäßig gegebenenfalls aufgestockt werden und ihrer Aufgabe nach kommen und für Sauberkeit und Ordnung sorgen.

12. Kommentar von :Innova
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
11. Kommentar von :ohne Name 1246

Geldstrafen

Nur mit empfindlichen Geldstrafen und regelmäßigen Kontrollen kann man Verbote durchsetzen.

Nichtraucherschutzgesetz

Vollzug, Strafen und Kontrollen

Berechne Lesezeit
  • Teilen