Mammographie-Altersgruppenverordnung

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer richtet sich in einer Videobotschaft an die Studierenden des Landes und bittet um ihre Mithilfe bei der Eindämmung des Coronavirus. (Bild: dpa)

Gesundheit

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Der vorliegende Verordnungsentwurf ermöglicht nun auch Frauen von 70 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening teilzunehmen.

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Mit dieser Änderungsverordnung zur Mammographie-Altersgruppenverordnung (MammoAltGrVO) reagiert der Verordnungsgeber auf die Altersklassenerweiterung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Ausweitung der Altersklasse durch den G-BA ermöglicht nun auch Frauen von 70 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening teilzunehmen. Ziel der entsprechenden Anpassung dieser Verordnung ist, dass die sogenannte Zentrale Stelle den erweiterten Kreis der Frauen im Einladungswesen berücksichtigt. Nach Angabe der Zentralen Stelle liegt der Zuwachs bei 20 Prozent und betrifft circa 320.000 Frauen.

Mit dieser Rechtsvorschrift wird die Altersgrenze entsprechend den Vorgaben des G-BA bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres angepasst, sodass am 76. Geburtstag der Anspruch auf Erhalt einer Einladung durch die Zentrale Stelle endet.

Weitere Informationen aus der Begründung des Verordnungsentwurfs

Kommentare

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Kommentare : zur Änderung der Mammographie-Altersgruppenverordnung

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 7. Januar 2025 kommentieren.

2. Kommentar von :ohne Name 12535

Rasche Umsetzung befürwortet

Die Umsetzung dieser Verordnung sollte so rasch wie möglich erfolgen. Die Verordnung ist sinnvoll und wirkt antidiskriminierend bezüglich älterer Menschen.

1. Kommentar von :ohne Name 13423

Die Ausweitung der Altersklasse ermöglichen, nun auch Frauen von 70 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening teilnehmende zu können.

Ich finde es sehr wichtig, dass auch Frauen über 70 am Mammographie Screening teilnehmen können.
Der Brustkrebs kümmert sich nicht darum, wie alt die Frau ist. Eine Vorsorge ist auch über 70 Jahre wichtig.