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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Keine Angst vor Rauchern, CDU-Basis in NRW für strenges Gesetz; Raucherinitiative gescheitert
In Nordrhein-Westfalen wurde unter Rot-Grün 2013 ein strenges Nichtraucherschutzgesetz so wie in Bayern beschlossen. Dagegen wollte eine Raucherinitiative ein Volksbegehren starten. Die Initiative bekam noch nicht einmal die notwendigen wenigen Anfangsunterschriften zusammen. Später wollte die neue CDU/FDP-geführte Regierung 2017 unter
In Nordrhein-Westfalen wurde unter Rot-Grün 2013 ein strenges Nichtraucherschutzgesetz so wie in Bayern beschlossen. Dagegen wollte eine Raucherinitiative ein Volksbegehren starten. Die Initiative bekam noch nicht einmal die notwendigen wenigen Anfangsunterschriften zusammen.
Später wollte die neue CDU/FDP-geführte Regierung 2017 unter Ministerpräsident Armin Laschet (der spätere Kanzlerkandidat) das Gesetz wieder aufweichen. Die CDU-Basis protestierte erfolgreich gegen die Aufweichung.
Krankenhäuser Raucherpavillons, von wem bezahlt?
In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen. Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern
In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen.
Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern vielfach auf den Boden geworfen. Könnte man hier Fotos hochladen, so könnte ich dies ausführlich belegen.
Lösung, mit der alle zufrieden sind
Ich würde mir wünschen, dass ich auf Spielplätzen nicht immer aufpassen müsste, dass meine Kinder Zigarettenstummel anfassen oder gar verschlucken. Und dass wir nicht lieber im Regen an der Bahnhaltestelle stehen, da unter dem Regenschutzdach mehrere Erwachsene qualmen. Und dass wir auf das FEST, dem Weihnachtsmarkt, im Freibad oder Wald einfach
Ich würde mir wünschen, dass ich auf Spielplätzen nicht immer aufpassen müsste, dass meine Kinder Zigarettenstummel anfassen oder gar verschlucken. Und dass wir nicht lieber im Regen an der Bahnhaltestelle stehen, da unter dem Regenschutzdach mehrere Erwachsene qualmen. Und dass wir auf das FEST, dem Weihnachtsmarkt, im Freibad oder Wald einfach entspannt überall tief einatmen könnten und uns nicht erst einen weit entfernten Ort suchen oder hastig Rauchende überholen müssten.
Doch ich denke, eine wirklich nachhaltige Lösung darf auch die Bedürfnisse der anderen Seite mit berücksichtigen. Und ohne effektive Kontrollen mit satten Bußgeldern lassen sich Verbote nicht so einfach umsetzen (unrealistisch an allen öffentlichen Plätzen rund um die Uhr...).
Daher plädiere ich eher für ausgewiesene Rauchzonen mit ausreichendem Abstand (ähnlich wie an manchen Hbf), genügend Aschenbechern und meinetwegen auch Regenschutz, wenn finanzierbar. Zudem wäre eine größere Aufklärung erstrebenswert, da Rauchende oft nicht wissen, welch enormem Schaden Kippen auf Pflanzenboden und insbesondere in Gewässern und Abwässern hervorrufen können und dies dann ehrlich bedauern. Auch hier helfen denke ich eher mehr Aschenbecher an den altbekannten Rauch-Hot Spots als Verbote, die nicht kontrolliert umgesetzt werden können.
Darüber hinaus freue ich mich über alle Unterstützungsangebote für Gaststätten, Freibäder und anderen Einrichtungen, in ihrem persönlichen Bestreben einer rauchfreien Umgebung gestärkt zu werden.
Rauchverbot an Häusern wg. automatischer Belüftung, stundenweises Rauchverbot hilft nicht
Bei modernen Häusern gibt es aus Energiespargründen Zwangsbe- und entlüftungen. Wird vor der Luftansaugung oder in der Nähe davon geraucht, so zieht der Qualm auch ins Gebäude oder die Wohnung. Da man die Lüftung nicht abstellen kann, muss es ein großzügiges Rauchverbot im Umkreis des Hauses geben. Da hilft auch kein stundenweises Rauchverbot mehr,
Bei modernen Häusern gibt es aus Energiespargründen Zwangsbe- und entlüftungen. Wird vor der Luftansaugung oder in der Nähe davon geraucht, so zieht der Qualm auch ins Gebäude oder die Wohnung. Da man die Lüftung nicht abstellen kann, muss es ein großzügiges Rauchverbot im Umkreis des Hauses geben. Da hilft auch kein stundenweises Rauchverbot mehr, wie es Gerichte inzwischen anordnen.
Nichtraucherschutz
Die Raucher haben auch nach diesem Gesetz immer noch genügend Freiräume, ihrer Sucht nachzugehen. Was mich allerdings mehr beschäftigt sind andere Folgen der Raucherei: Kippen auf den Straßen, Plätzen und Rasenflächen. Diese sollten stattdessen geordnet entsorgt und Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Vollständig verboten
Die Raucher haben auch nach diesem Gesetz immer noch genügend Freiräume, ihrer Sucht nachzugehen. Was mich allerdings mehr beschäftigt sind andere Folgen der Raucherei: Kippen auf den Straßen, Plätzen und Rasenflächen. Diese sollten stattdessen geordnet entsorgt und Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Vollständig verboten werden sollten alle Einwegprodukte.
Ja, das alles sind zwar wieder Verbote und Einschränkungen - wären alle Raucher vernünftig bräuchte es diese nicht. Der größte Teil ist es nach meiner Einschätzung schon, aber das reicht leider nicht.
Arbeitsstättenverordnung § 5 Abs. 2 abschaffen per Bundesratsinitiative
Absatz 2 in der Arbeitsstättenverordnung, welcher sich verklausuliert auf Gaststätten bezieht, muss abgeschafft werden: „In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen
Absatz 2 in der Arbeitsstättenverordnung, welcher sich verklausuliert auf Gaststätten bezieht, muss abgeschafft werden: „In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen“.
Dieser Absatz ist doch „Blabla“. Das ist zum einen niemandem bekannt und zum anderen hält sich niemand daran. Würde man sich daran halten, wären alle Gaststätten rauchfrei mit Ausnahme der rein inhabergeführten Betriebe.
Vermutlich ist noch die frühere Fassung im Gedächtnis, wonach eben in diesen Betrieben die Beschäftigten dem Qualm ausgesetzt werden durften und daher ein Zweiklassenrecht war.
Absatz 1 genügt konsequenterweise. https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html
Nikotinozid durch Tabakindustrie
Die Tabakindustrie ködert meist junge Menschen zum Rauchen und bringt sie zur Sucht. Als Erwachsene kommen sie nur schwer davon los. Ein wichtiges Kriterium der Sucht ist, dass Süchtige sich ihre Sucht oft nicht eingestehen wollen. Die Sucht ist so stark, dass sie sich selbst schädigen und keine oder nur wenig Rücksicht auf andere Menschen nehmen.
Die Tabakindustrie ködert meist junge Menschen zum Rauchen und bringt sie zur Sucht. Als Erwachsene kommen sie nur schwer davon los. Ein wichtiges Kriterium der Sucht ist, dass Süchtige sich ihre Sucht oft nicht eingestehen wollen. Die Sucht ist so stark, dass sie sich selbst schädigen und keine oder nur wenig Rücksicht auf andere Menschen nehmen. Letztlich sterben Tabaksüchtige im Schnitt 10 Jahre früher als nichtrauchende Menschen.
Die durch die Tabakindustrie induzierte Sucht, das frühe Ableben der Süchtigen und die Schädigung der Nichtsüchtigen sind also ein Nikotinozid. Bei 8 Millionen Tabaktoten jährlich weltweit ist es gerechtfertigt, diesen Begriff zu nutzen. Darum helfen öffentliche Rauchverbote auch den Raucherinnen und Rauchern.
Zigarette ja, Tabakerhitzer nein!
Die Belästigung und Schädlichkeit bei einem Tabakerhitzer ist nicht mit einer Zigarette zu vergleichen. Ich nutze einen Tabakerhitzer und fühle mich selber von Zigarettenrauch belästig und nutze Tabakerhitzer als Alternative. Meine Arbeitskollegen denken seitdem, dass ich Nichtraucher bin, da ich nicht mehr nach Rauch rieche. Des Weiteren kann ich
Die Belästigung und Schädlichkeit bei einem Tabakerhitzer ist nicht mit einer Zigarette zu vergleichen. Ich nutze einen Tabakerhitzer und fühle mich selber von Zigarettenrauch belästig und nutze Tabakerhitzer als Alternative. Meine Arbeitskollegen denken seitdem, dass ich Nichtraucher bin, da ich nicht mehr nach Rauch rieche. Des Weiteren kann ich nicht verstehen, warum es bei Vapes keine härteren Sanktionen beim Verkauf gibt, inbesondere beim Jugendschutz. Vapes produzieren massiv Elektroschrott inkl. Akkus, die einfach so im Hausmüll landen. Außerdem wird nicht überprüft, ob Vapes viel zu viel Nikotin beim Konsum abgeben. Deren Herkunft ist oft schleierhaft.
Freibäder und Badestrände bitte rauchfrei!
Das Baden und der Aufenthalt auf den Liegewiesen und Badestränden an der frischen Sommerluft dienen der Erholung. Wer meint, rauchen und die Luft verschmutzen zu müssen, kann sich woanders hinbegeben. Jugendliche werden so außerdem vom Rauchen abgehalten.