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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Nichtraucherschutz
Über das Für und Wider dieses Gesetzes kann man trefflich streiten. Kann man eine bessere Steuerung nicht dadurch erreichen, dass man z.B. die Abgabenlast auf Tabak- und Tabakersatzprodukte (vereinfacht genannt) auf das Niveau von Australien, oder auch höher, ansetzt. (Kann das Land natürlich nicht selbst). Bei 25 EUR pro Schachtel wird die Zahl
Über das Für und Wider dieses Gesetzes kann man trefflich streiten. Kann man eine bessere Steuerung nicht dadurch erreichen, dass man z.B. die Abgabenlast auf Tabak- und Tabakersatzprodukte (vereinfacht genannt) auf das Niveau von Australien, oder auch höher, ansetzt. (Kann das Land natürlich nicht selbst). Bei 25 EUR pro Schachtel wird die Zahl der Raucher wahrscheinlich zurückgehen. Und wer mit unversteuerten Tabakwarenerwischt wird, kann mit Bußgeldern versehen werden. Als Strafe z.B. folgende Rechnung. Fiktiver Konsum eine Schachtel am Tag. Also 365 Schachteln im Jahr. Anzahl der Schachteln x Tagessatz an Einkünften = Bußgeld. Dann tut es jedem nach Leistungsfähigkeit weh. Und jetzt darf sich aufgeregt werden.
Gegen die Gleichstellung von Dampfen und Rauchen im Landesnichtraucherschutzgesetz – persönliche Stellungnahme
Ich halte es für nicht gerechtfertigt, das Dampfen im neuen Landesnichtraucherschutzgesetz auf eine Stufe mit dem klassischen Rauchen zu stellen. Rauchen ist ein Verbrennungsprozess, bei dem durch Oxidation zahlreiche neue, gesundheitsschädliche und krebserregende Stoffe entstehen – darunter Teer, Kohlenmonoxid und Feinstaub. Dampfen hingegen
Ich halte es für nicht gerechtfertigt, das Dampfen im neuen Landesnichtraucherschutzgesetz auf eine Stufe mit dem klassischen Rauchen zu stellen.
Rauchen ist ein Verbrennungsprozess, bei dem durch Oxidation zahlreiche neue, gesundheitsschädliche und krebserregende Stoffe entstehen – darunter Teer, Kohlenmonoxid und Feinstaub.
Dampfen hingegen bedeutet lediglich das Erhitzen einer Flüssigkeit, die verdampft wird – kein Verbrennen, keine neuen chemischen Verbindungen.
Die Bestandteile der sogenannten Liquids bestehen zu über 99 % aus gesundheitlich weitgehend unbedenklichen Stoffen wie Glycerin und Propylenglykol, die seit Jahren in Lebensmitteln, Kosmetika und Medikamenten eingesetzt werden.
Auch bei den Aromen gibt es zahlreiche Varianten, die biologisch geprüft und für die Inhalation geeignet sind.
Die Gefährdung für unbeteiligte Personen durch ausgeatmeten Dampf ist laut mehreren Studien vernachlässigbar im Vergleich zu Zigarettenrauch. Viele Untersuchungen zeigen, dass das sogenannte „Passivdampfen“ kaum messbare Schadstoffbelastung verursacht – ganz im Gegensatz zum Rauchen.
Ich selbst habe den Umstieg vom Rauchen aufs Dampfen im Jahre 2019 vollzogen (nun komplett ohne Nikotin) und dadurch meine Gesundheit und Lebensqualität deutlich verbessert. Für mich ist es unverständlich, warum ein alternatives Konsumverhalten, das Menschen nachweislich hilft, vom Rauchen loszukommen, nun gesetzlich undifferenziert eingeschränkt werden soll.
Ein moderner Nichtraucherschutz muss wissenschaftlich fundiert und differenziert sein – nicht pauschal. Ich fordere daher, das Dampfen von E-Zigaretten im Gesetz gesondert zu behandeln und nicht mit dem klassischen Rauchen gleichzusetzen.
Krankenhäuser Raucherpavillons, von wem bezahlt?
In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen. Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern
In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen.
Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern vielfach auf den Boden geworfen. Könnte man hier Fotos hochladen, so könnte ich dies ausführlich belegen.
Keine Ausnahme und gute Begründung
Politikverdrossenheit entsteht doch nur durch die ganzen undurchsichtigen Ausnahmen und Regelungen die nicht kontrolliert werden können und sich letztendlich dann nicht dran gehalten wird. Wir haben so viele wissenschaftliche Erkenntnisse die belegen wie gefährlich Rauchen ist, aktiv oder passiv. Unser Gesundheitssystem ist sowieso überlastet.
Politikverdrossenheit entsteht doch nur durch die ganzen undurchsichtigen Ausnahmen und Regelungen die nicht kontrolliert werden können und sich letztendlich dann nicht dran gehalten wird. Wir haben so viele wissenschaftliche Erkenntnisse die belegen wie gefährlich Rauchen ist, aktiv oder passiv. Unser Gesundheitssystem ist sowieso überlastet. Warum nicht endlich sagen, dass Rauchen in der Öffentlichkeit strikt verboten ist, das lässt sich gut kontrollieren. Die Entscheidung muss dann umfangreich begründet werden warum man zu dieser Erkenntnis gekommen ist. Die Leute wollen doch, dass endlich Kante gezeigt wird!
Bitte keine Verschärfung auf Kosten bewährter Ausnahmen in der Gastronomie
Als Betreiberin eines gastronomischen Betriebs spreche ich mich gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes aus, wie sie im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – insbesondere mit Blick auf die geplante Einschränkung des Rauchens in Außenbereichen, in kleinen Raucherlokalen, Raucherlounges sowie bei Festen und Veranstaltungen in Bierzelten.
Als Betreiberin eines gastronomischen Betriebs spreche ich mich gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes aus, wie sie im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – insbesondere mit Blick auf die geplante Einschränkung des Rauchens in Außenbereichen, in kleinen Raucherlokalen, Raucherlounges sowie bei Festen und Veranstaltungen in Bierzelten.
Ich unterstütze ausdrücklich den Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Gruppen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Haltestellen oder Gesundheitseinrichtungen. Doch die Gastronomie – insbesondere im ländlichen Raum – ist ein Bereich, in dem ein verhältnismäßiger, praxisnaher Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und unternehmerischer Realität bereits seit Jahren erfolgreich gelebt wird.
Warum die geltende Regelung beibehalten werden sollte:
Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert
Seit 2009 bietet das Gesetz einen bewährten Ausgleich: Nichtraucher:innen werden effektiv geschützt, gleichzeitig ermöglichen gezielte Ausnahmen – etwa für kleine Raucherlokale, Raucherlounges, abgetrennte Nebenräume und Außenbereiche – einen lebenswerten, praktikablen Umgang mit dem Thema. Niemand ist gezwungen, in verrauchter Luft zu essen oder zu arbeiten.
Außenbereiche sind keine Gesundheitsgefährdung
In Freiluftbereichen wie Terrassen, Biergärten oder Festzelten verflüchtigt sich Rauch rasch. Die Belastung durch Passivrauch im Außenbereich ist äußerst gering. Ein pauschales Verbot steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko.
Lärmschutz gerät in Gefahr
Wenn das Rauchen im Freien verboten wird, verlagert sich das Verhalten auf öffentliche Gehwege oder Zufahrten. Dort haben wir als Gastgeber:innen keine Kontrolle mehr – was zu Lärm, Beschwerden und Konflikten mit Anwohner:innen führt. Derzeit können wir das Verhalten im Außenbereich gezielt lenken und kontrollieren – ein Rauchverbot würde genau diese Möglichkeit zunichtemachen.
Müll und Ordnung lassen sich schlechter kontrollieren
Durch ein Verbot im Außenbereich steigt die Zahl achtlos weggeworfener Zigarettenstummel auf öffentlichen Flächen. Aktuell stellen wir Aschenbecher bereit und kümmern uns um die Entsorgung – das geht nur, solange das Rauchen im bewirtschafteten Außenbereich erlaubt ist.
Tradition und Veranstaltungsvielfalt erhalten
Bier- und Festzelte sind fester Bestandteil der baden-württembergischen Kultur – von Dorfhock über Vereinsfest bis hin zum Stadtjubiläum. Ein generelles Rauchverbot würde die Durchführung solcher Veranstaltungen massiv erschweren und Gäste wie Veranstalter verärgern. Auch kleine Raucherkneipen, die eine Nische bedienen und rechtlich zulässig sind, wären in ihrer Existenz bedroht.
Wirtschaftlicher Schaden für viele Betriebe
Die Gastronomie steht weiterhin unter Druck – steigende Kosten, Personalmangel und zurückhaltende Konsumfreude belasten das Tagesgeschäft. Eine weitere Einschränkung, die Stammgäste verprellt oder das Nutzungskonzept ganzer Betriebe infrage stellt, ist nicht vermittelbar.
Fazit: Keine unnötige Veränderung funktionierender Strukturen
Der Schutz vor Passivrauch ist ein legitimes Ziel – aber bitte mit Augenmaß. Die bisherige gesetzliche Regelung ist ausreichend, akzeptiert und hat sich bewährt. Eine Verschärfung – insbesondere in Außenbereichen, Festzelten, Raucherlokalen oder klar abgetrennten Lounges – würde praktische Probleme schaffen, wirtschaftlich schaden und das soziale Miteinander belasten, ohne den Gesundheitsschutz tatsächlich messbar zu verbessern.
Ich fordere daher:
Die Beibehaltung der bestehenden Ausnahmeregelungen für Außenbereiche, Raucherlokale und Festzelte.
Eine verhältnismäßige Gesetzgebung, die Schutzbedürfnisse ernst nimmt, ohne funktionierende Realitäten zu ignorieren.
Weniger Freiheit, mehr Rauch – super Idee!
Was hier passiert, ist einfach nur unlogisch: E-Zigaretten sollen genauso verboten werden wie Tabakzigaretten – dabei ist der Unterschied riesig. Dampfen produziert keinen Rauch, keine stinkenden Kippen, die Wissenschaft sagt ganz klar: Keine relevante Gefahr für Passivdampfer. Aber statt diese Fakten ernst zu nehmen, wird einfach blind verboten.
Was hier passiert, ist einfach nur unlogisch: E-Zigaretten sollen genauso verboten werden wie Tabakzigaretten – dabei ist der Unterschied riesig. Dampfen produziert keinen Rauch, keine stinkenden Kippen, die Wissenschaft sagt ganz klar: Keine relevante Gefahr für Passivdampfer. Aber statt diese Fakten ernst zu nehmen, wird einfach blind verboten.
Aber was macht das Gesetz? Es wirft einfach alles in einen Topf. Und das Allerschärfste: Wer dampft, wird durch die neuen Regeln gezwungen, in denselben Zonen zu stehen wie die Raucher. Also darf ich mir als Ex-Raucher wieder Tabakrauch reinziehen – obwohl ich bewusst damit aufgehört habe?
Gesundheitsschutz sieht anders aus.
Diese Politik ist kein Fortschritt, sondern Rückschritt. Ich bin klar dagegen. Wer das Dampfen verbietet, treibt Menschen zurück zur Kippe. Herzlichen Glückwunsch.
Bitte Rauchverbote überall wo Cannabisverbot
Es wäre so einfach: Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gelten umfangreiche Cannabis-Verbotszonen, damit sie nicht zum Cannabiskonsum verleitet werden. Ebenso zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (und Erwachsenen) könnten die gleichen Zonen als Rauchverbotszonen eingerichtet werden. Man bräuchte nur das Cannabisgesetz abzuschreiben. Aber das
Es wäre so einfach: Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gelten umfangreiche Cannabis-Verbotszonen, damit sie nicht zum Cannabiskonsum verleitet werden. Ebenso zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (und Erwachsenen) könnten die gleichen Zonen als Rauchverbotszonen eingerichtet werden. Man bräuchte nur das Cannabisgesetz abzuschreiben. Aber das will die CDU ja nicht, da sie das Rauchen nicht wirklich einschränken will. Hier sieht man die Scheinheiligkeit der CDU: Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Cannabis, aber nicht vor dem Tabakrauchen, welch eine Inkonsequenz! Eine Kontrolle wäre auch einfacher: Wer kann schon auf die Schnelle den Unterschied zwischen Cannabis- und Tabakrauchen erkennen?
(Siehe dazu das Beispiel Mannheim, wo fast die ganze Innenstadt betroffen ist. Das ist kein Erlass Mannheims, sondern beruht auf dem Cannabisgesetz. https://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=cannabis_konsum . Die Karte ist leider gewöhnungsbedürftig, bitte öfter versuchen.)
Nichtraucherschutzgesetz
Da in neueren Untersuchungen Passivrauchen mit ähnlichen Gefahren wie Rauchen verbunden ist, sollte bei öffentlichen Einrichtungen Freibäder hinzukommen, bzw. dort notfalls Rauchbereiche ausgewiesen werden. Die Ausnahmeregelung für Gaststätten führt dazu, dass dort dann intensivst geraucht wird, was zu einer enormen Belästigung der Anwohner führt.
Da in neueren Untersuchungen Passivrauchen mit ähnlichen Gefahren wie Rauchen verbunden ist, sollte bei öffentlichen Einrichtungen Freibäder hinzukommen, bzw. dort notfalls Rauchbereiche ausgewiesen werden.
Die Ausnahmeregelung für Gaststätten führt dazu, dass dort dann intensivst geraucht wird, was zu einer enormen Belästigung der Anwohner führt.
Freiheit von Nichtraucher:innen schützen
Es ist überfällig, dass Baden-Württemberg sein Nichtraucher:innenschutzgesetz überarbeitet. Der Schutz vor den Gefahren von Rauch ist nur in wenigen EU-Ländern schlechter als in Deutschland, und innerhalb von Deutschland ist der Schutz in Baden-Württemberg am schlechtesten. Der vorliegende Entwurf wirkt aber wie aus der Zeit gefallen. Es ist
Es ist überfällig, dass Baden-Württemberg sein Nichtraucher:innenschutzgesetz überarbeitet. Der Schutz vor den Gefahren von Rauch ist nur in wenigen EU-Ländern schlechter als in Deutschland, und innerhalb von Deutschland ist der Schutz in Baden-Württemberg am schlechtesten.
Der vorliegende Entwurf wirkt aber wie aus der Zeit gefallen. Es ist klar, dass abgetrennte Raucherbereiche keinen wirksamen Schutz vor den Gefahren von Rauch bieten. Es ist klar, dass Menschen auch im Freien vor den Gefahren von Rauch geschützt werden müssen. Raucher:innen schränken die Freiheit ihrer Mitmenschen ein und nehmen ihnen ihr Recht auf eine gesunde Umwelt. Eine Mehrheit der Menschen will einen besseren Schutz vor den Gefahren von Rauch. Das alles wird durch den Entwurf nur unzureichend adressiert. Wenn wir in Baden-Württemberg den Nichtraucher:innenschutz überarbeiten, dann bitte auch so, dass wirklich umfassender Schutz vor den Gefahren von Rauch ermöglicht wird. Wir brauchen viel mehr rauchfreie Bereiche, um die Freiheit von Nichtraucher:innen zu schützen.
Nikotinozid durch Tabakindustrie
Die Tabakindustrie ködert meist junge Menschen zum Rauchen und bringt sie zur Sucht. Als Erwachsene kommen sie nur schwer davon los. Ein wichtiges Kriterium der Sucht ist, dass Süchtige sich ihre Sucht oft nicht eingestehen wollen. Die Sucht ist so stark, dass sie sich selbst schädigen und keine oder nur wenig Rücksicht auf andere Menschen nehmen.
Die Tabakindustrie ködert meist junge Menschen zum Rauchen und bringt sie zur Sucht. Als Erwachsene kommen sie nur schwer davon los. Ein wichtiges Kriterium der Sucht ist, dass Süchtige sich ihre Sucht oft nicht eingestehen wollen. Die Sucht ist so stark, dass sie sich selbst schädigen und keine oder nur wenig Rücksicht auf andere Menschen nehmen. Letztlich sterben Tabaksüchtige im Schnitt 10 Jahre früher als nichtrauchende Menschen.
Die durch die Tabakindustrie induzierte Sucht, das frühe Ableben der Süchtigen und die Schädigung der Nichtsüchtigen sind also ein Nikotinozid. Bei 8 Millionen Tabaktoten jährlich weltweit ist es gerechtfertigt, diesen Begriff zu nutzen. Darum helfen öffentliche Rauchverbote auch den Raucherinnen und Rauchern.