Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

97. Kommentar von :Sinatymays

Nichtraucherschutzgesetz: hier E-Zigaretten

Der überwiegende Teil der inhaltlichen der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bonbonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und keine staatliche Aufgabe !! In Gegenwart von Kindern oder auf Spielplätzen zu rauchen

Der überwiegende Teil der inhaltlichen der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bonbonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und keine staatliche Aufgabe !!
In Gegenwart von Kindern oder auf Spielplätzen zu rauchen ist rücksichtslos (= schlechte Erziehung).
Gesetzlich geregelt und somit auch verboten werden sollten allerdings wirklich Einweg-Zigaretten mit Batterie … und das schnellstmöglich !!

Allerdings finde ich es sehr bedenklich, in welchem Ton zu diesem Thema hier geschrieben wird.

96. Kommentar von :ohne Name 47182

Nichtraucherschutzgesetz

Sehr gut, auch wenn sich manche ärgern werden

95. Kommentar von :REU104118

Nichtraucherschutzgesetz

Im Erläuterungstext werden unter 4. "Ausbildungsstätten für Erwachsene" genannt, obwohl sich die Verbindung zum Kinder- und Jugendschutz nicht erschließt. Im Gesetzestext finde ich nichts dazu.

94. Kommentar von :Christian L.

Ausnahmen vom Rauchverbot in Verbindung mit Kulturbetrieb

Mögliche Ausnahmen vom Rauchverbot beispielsweise in Musikkneipen und andren Orten mit Kulturangeboten machen die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Lungenerkrankungen je nach Musikgeschmack so gut wie unmöglich. Ich selbst leide unter Asthma, höre aber am liebsten Livemusik kleiner Bands aus den Genres Rock und Metal. Das hat sich in den

Mögliche Ausnahmen vom Rauchverbot beispielsweise in Musikkneipen und andren Orten mit Kulturangeboten machen die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Lungenerkrankungen je nach Musikgeschmack so gut wie unmöglich. Ich selbst leide unter Asthma, höre aber am liebsten Livemusik kleiner Bands aus den Genres Rock und Metal. Das hat sich in den vergangenen Jahren in BW als schwierige Kombination herausgestellt, da diese Bands oft in Raucherkneipen auftreten, was mich als Zuhörer ausschließt.
Außerdem tun mir die Musiker dieser Bands zugegebenermaßen leid, da unmittelbar hörbar ist, dass musikalische Schwerstarbeit unter diesen Bedingungen dem Stimmorgan der Sänger schadet. Ich nehme an Musiker, die es sich leisten können, ihren Auftrittsort zu wählen und selbst Nichtraucher sind, würden schon allein deshalb niemals ein Raucherlokal für Auftritte in Betracht ziehen. Ich fürchte allerdings, dass gerade kleine Bands erst recht nach der Coronazeit auf jeden Auftritt angewiesen sind und sich den Luxus dieses Selbstschutzes nicht leisten können.
Umso essenzieller finde ich, dass Arbeitskräfte und Künstler in Einrichtungen, wo das Rauchen gestattet ist einen zusätzlichen Gesundheitsschutz genießen.

Vielleicht ist es aber unbürokratischer keine Ausnahmen zuzugestehen bzw. zumindest Kulturbetrieb und Raucherclub so weit zu trennen, dass der geschädigte Personenkreis minimiert ist und kulturelle Teilhabemöglichkeit für Menschen die gesundheitlich beinträchtigt sind oder schlicht gesundheitsbewusst sind, gesichert wird.

93. Kommentar von :ohne Name 104196

Nichtraucherschutzgesetz

Ich möchte, dass meine Gesundheit geschützt wird, wie es im Grundgesetz festgelegt ist.
Die Stadt Herford hat Nichtraucherzonen und andere Länder, sogar in Europa! (Italien, Frankreich) bekommen es auch hin.
Nur Mut, liebe Politiker.

92. Kommentar von :Ohne Name

Nichtraucherschutz: Umsetzung und Kontrolle

Baldige Umsetzung und nachhaltige regelmässige Kontrollen verstärkt auf öffentlichen Spielplätzen und Jugendeinrichtungen vereinbaren.

91. Kommentar von :Andi

Nichtraucher Schutzgesetz

Ich finde es sehr bedenklich in welchem Ton zu diesem Thema geschrieben wird. Der überwiegende Teil (inhaltlich) der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bombonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und nicht eine

Ich finde es sehr bedenklich in welchem Ton zu diesem Thema geschrieben wird.
Der überwiegende Teil (inhaltlich) der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bombonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und nicht eine staatliche Aufgabe.
In Gegenwart von Kindern oder auf Spielplätzen zu rauchen ist rücksichtslos (= schlechte Erziehung).
Gesetzlich geregelt werden sollte allerdings wirklich, welche Produkte (Cannabis, Verdampfer…) darunter fallen sollen.
Zudem gehören Einweg-Zigaretten mit Batterie sofort verboten.

90. Kommentar von :Omaweder rechts noch links

Nicchtraucherschutzgesetz

Keiner wird sich das ellenlange Gesetz durchlesen. Kurze knappe Formulierungen, für jeden auf großen Plakaten sichtbar, finde ich wirkungsvoller. Zudem den Preis für Zigaretten erhöhen.

89. Kommentar von :BadenerGeorg

Gute Ausweitung des Schutzes von Nichtrauchern

Das Raucher sich selbst gefährden, ist ihre Sache. Das können sie so viel sie wollen. Dabei werden aber oft Nichtraucher mit davon betroffen. Der Rauch verbreitet sich nun mal und damit der Geruch, die Partikelbelastung, der Müll (verursacht durch eine paar der Raucher, zum Glück längst nicht alle). Es ist gut, dass mit der neuen Fassung nun noch

Das Raucher sich selbst gefährden, ist ihre Sache. Das können sie so viel sie wollen.
Dabei werden aber oft Nichtraucher mit davon betroffen. Der Rauch verbreitet sich nun mal und damit der Geruch, die Partikelbelastung, der Müll (verursacht durch eine paar der Raucher, zum Glück längst nicht alle).
Es ist gut, dass mit der neuen Fassung nun noch mehr Bereich des öffentlichen Lebens unter den Schutz bedacht werden.

88. Kommentar von :AB 102678

Bekanntheit des Nichtraucherschutzgesetzes NSG

Hallo, Es sollte das NSG der Öffentlichkeit wieder bewußt gemacht werden. Junge Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund kennen das bestehende NSG nicht. Ausserdem wäre die Verbreitung eines Raucher-Knigge gut. Rauchen in Menschenmengen ist ein no go. Auf Bahnsteigen wird es nicht beachtet, auf Spielplätzen ebenso. Das Rauchen vor

Hallo,
Es sollte das NSG der Öffentlichkeit wieder bewußt gemacht werden. Junge Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund kennen das bestehende NSG nicht.
Ausserdem wäre die Verbreitung eines Raucher-Knigge gut. Rauchen in Menschenmengen ist ein no go. Auf Bahnsteigen wird es nicht beachtet, auf Spielplätzen ebenso. Das Rauchen vor Hauseingängen ist ebenso eine Unart, da der Rauch ins Haus zieht.
Ich bitte um Durchsagen an Bahnsteigen und grosse Plakatierung im öffentlichen Raum., so dass nicht gesagt werden kann, davon weiß ich nichts.
Im gleichen Zuge sollte auf die Berge der Kippen und Zigarettenschachteln hingewiesen werden, die auf dem Boden landen. Bei 10 Zigarettenkippen am Tag sind das 3650 Kippen im Jahr, die möchte auch kein Raucher bei sich in der Wohnung.