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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare
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Nicht noch mehr Verbote und Verordnungen
Moin, es reicht.
Statt neuer Verbote sollten lieber einige wieder abgeschafft werden.
Die Freiheit wird immer weiter eingeschränkt und die Bevormundung wird vorangetrieben.
Wenn wir jetzt nicht aufpassen, stellt sich die Frage wo die staatliche Bevormundung endet?
Ist der Staat befugt unsere Freiheit immer weiter einzuschränken?
Wollen hier einige einfach nur Ihren Arbeitsplatz sichern und wir steuern wieder auf eine Regierung mit Mauer zu?
Leute es reicht, lasst euch das nicht gefallen!!!
Rauchen in der Öffentlichkeit
Keiner sollte dem anderen vorschlagen wie er zu Leben hat.
Daher sollte keine Einschränkungen im öffentlichen Bereich getroffen werden.
Zigarette ja, Tabakerhitzer nein!
Die Belästigung und Schädlichkeit bei einem Tabakerhitzer ist nicht mit einer Zigarette zu vergleichen. Ich nutze einen Tabakerhitzer und fühle mich selber von Zigarettenrauch belästig und nutze Tabakerhitzer als Alternative. Meine Arbeitskollegen denken seitdem, dass ich Nichtraucher bin, da ich nicht mehr nach Rauch rieche. Des Weiteren kann ich nicht verstehen, warum es bei Vapes keine härteren Sanktionen beim Verkauf gibt, inbesondere beim Jugendschutz. Vapes produzieren massiv Elektroschrott inkl. Akkus, die einfach so im Hausmüll landen. Außerdem wird nicht überprüft, ob Vapes viel zu viel Nikotin beim Konsum abgeben. Deren Herkunft ist oft schleierhaft.
ÖPNV-Haltestellen
Eine gesetzliche Grundlage für Rauchverbot an Haltestellen ist überfällig.
Raucher an Haltestellen sind lästig und gesundheitsschädlich für andere. Oft werden Wartende bei Regen und Wind genötigt, den geschützen Bereich zu verlassen und im Regen zu warten, weil in Wartehäuschen geraucht wird.
Obendrein wirken mit Kippen verschmutzte Haltestellen auch nicht gerade einladend und machen Haltestellen als Aufenthaltsort nicht attraktiver.
Allerdings sieht man am Rauchverbot an Bahnhöfen, dass es weitgehend unwirksam ist, wenn es nicht wenigstens gelegentlich geahndet wird.
Der wichtigste Ort wurde leider vergessen!
Als Nichtraucher hat man quasi naturgemäß etwas gegen das Rauchen... Wenn es andere durch Passivrauchen nicht stören und gefährden würde, hätte ich auch gegen das Rauchen an sich nichts. Aber das ist nunmal nicht so und deshalb müssen Nichtraucher viel weitreichender und konsequenter vor Zigarettenrauch und dergleichen geschützt werden, als es bislang der Fall ist.
Gänzlich ungeschützt und selbst nach langem Rechtsstreit durch evtl. vereinbarte rauchfreie Zeiten nur unzulänglich geschützt sind alle Mieter und Miteigentümer in Mehrfamilienhäusern. Ein rücksichtsloser Nachbar darunter und man hat im Grunde verloren! Warum werden gerade die eigenen vier Wände - egal, ob gemietet oder gekauft - nicht wirklich geschützt? Ich kann letztlich entscheiden, ob ich in eine Raucherkneipe hineingehe oder eben nicht. Ich kann an einer Haltestelle ein paar Meter weiterlaufen, wenn einer raucht. Aber soll ich etwa umziehen, womöglich meine Wohnung verkaufen, weil ein rücksichtsloser Vollidiot unter mir eingezogen ist?
Nur mal zum Vergleich: Wenn sich jemand mit Alkohol oder sonstigen Drogen oder auch Zucker, Fett und sonstwas zugrunde richtet, dann beeinträchtigt das meine Gesundheit und mein Wohlbefinden nicht. Klar, auch da gibt es unzählige Fälle, die einen sicherlich erschüttern können, aber es geht im Gegensatz zum Rauchen keine unmittelbare Gefahr für mich selbst aus. Und beim Rauchen ist das eben ganz anders. Hier kann ich nicht so einfach entkommen. Das ist eben der Unterschied und muss deshalb völlig anders gewürdigt werden.
Vielleicht sollte man das auch mal mitdenken und einen effektiven Nichtraucherschutz in Mehrfamilienhäusern verankern.
Nichtraucherschutzgesetz
Ich bin der Meinung, dass das bisherige Gesetz ausreichend ist. Niemand ist gezwungen, sich in einem verrauchten Raum aufzuhalten.
Auf unserer Restaurantterrasse nehmen die Gäste automatisch Rücksicht aufeinander. Solange am Nebentisch gegessen wird, wird auch nicht geraucht. Selbst wenn es mal jemand übersieht, dann reicht ein kleiner Hinweis und der Raucher/die Raucherin unterbricht das Rauchen.
Man sollte gegenseitige Rücksichtnahme als Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander stehen lassen und nicht jede Eigenverantwortung durch Gesetze untergraben!
Selbst wenn einem ein kleiner Rauchschwaden im Freien unter die Nase kommt, dann sollte das keine nachhaltige gesundheitliche Nachwirkung haben.
Wenn ich es recht bedenke, wurde doch vor kurzem erst der Canabisgebrauch legalisiert - warum nun hinterher so ein militanter Vorschlag??
Nein
Corona hat die Gastronomie schon irreparabel zu leide gezogen, ebenso wie das alte Rauchergesetz.
Es bedarf wirklich keiner weiteren Einschränkungen
Wir haben wirklich andere, dringender Probleme im Ländle.
Ich sehe schon wie unsere Einsatzkräfte mit weiteren sinnlosen Einsätzen gegen illegale Raucher) ausgelastet werden)
Daher klares NEIN.
Rauchen
Wenige wollen über viele bestimmen. Das muss aufhören, in allen Bereichen, denn wir sind Menschen, die selber entscheiden können
Nichtraucherschutzgesetz
Ich sehe die gesundheitlichen Risiken durch das Rauchen. Allerdings bin ich gegen die weitere Einschränkung von Persönlichkeitsrechen!
Werbung E-Zigaretten
Wie kann es sein dass im Supermarkt Eingang für E-Zigaretten geworben wird? Junge Menschen werden angesprochen ob sie probieren möchten. Das ist aktive Werbung und sollte komplett
verboten sein.