Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

86. Kommentar von :agricola

Nichtraucherschutzgesetz

Warum kein generelles Rauchverbot überall in der Öffentlichkeit? Und überall dort, wo Menschen unfreiwillig mit dem Rauch konfrontiert werden und anderen negativen Auswirkungen des Rauchens (weggeworfene Kippen, E-Zigaretten, Brandgefahr etc.) entstehen?   Apropos E-Zigaretten: Wie kann man sowas überhaupt zulassen? Das Plastik, die Elektronik und […]

Warum kein generelles Rauchverbot überall in der Öffentlichkeit? Und überall dort, wo Menschen unfreiwillig mit dem Rauch konfrontiert werden und anderen negativen Auswirkungen des Rauchens (weggeworfene Kippen, E-Zigaretten, Brandgefahr etc.) entstehen?

 

Apropos E-Zigaretten: Wie kann man sowas überhaupt zulassen? Das Plastik, die Elektronik und die Lithium-Batterie landen genauso auf der Straße oder in der Natur wie normale Kippen, nur mit noch schlimmeren Folgen.

 

Gute Gesetze sind zudem kurz und bündig. Der Gesetzgeber sollte sich als Anregung hierfür die 10 Gebote oder das Grundgesetz von 1949 ansehen. Je klarer ein Gesetz abgefasst ist, um so besser lässt es sich auch kontrollieren.

94. Kommentar von :Christian L.

Ausnahmen vom Rauchverbot in Verbindung mit Kulturbetrieb

Mögliche Ausnahmen vom Rauchverbot beispielsweise in Musikkneipen und andren Orten mit Kulturangeboten machen die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Lungenerkrankungen je nach Musikgeschmack so gut wie unmöglich. Ich selbst leide unter Asthma, höre aber am liebsten Livemusik kleiner Bands aus den Genres Rock und Metal. Das hat sich in den […]

Mögliche Ausnahmen vom Rauchverbot beispielsweise in Musikkneipen und andren Orten mit Kulturangeboten machen die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Lungenerkrankungen je nach Musikgeschmack so gut wie unmöglich. Ich selbst leide unter Asthma, höre aber am liebsten Livemusik kleiner Bands aus den Genres Rock und Metal. Das hat sich in den vergangenen Jahren in BW als schwierige Kombination herausgestellt, da diese Bands oft in Raucherkneipen auftreten, was mich als Zuhörer ausschließt.

Außerdem tun mir die Musiker dieser Bands zugegebenermaßen leid, da unmittelbar hörbar ist, dass musikalische Schwerstarbeit unter diesen Bedingungen dem Stimmorgan der Sänger schadet. Ich nehme an Musiker, die es sich leisten können, ihren Auftrittsort zu wählen und selbst Nichtraucher sind, würden schon allein deshalb niemals ein Raucherlokal für Auftritte in Betracht ziehen. Ich fürchte allerdings, dass gerade kleine Bands erst recht nach der Coronazeit auf jeden Auftritt angewiesen sind und sich den Luxus dieses Selbstschutzes nicht leisten können.

Umso essenzieller finde ich, dass Arbeitskräfte und Künstler in Einrichtungen, wo das Rauchen gestattet ist einen zusätzlichen Gesundheitsschutz genießen.

 

Vielleicht ist es aber unbürokratischer keine Ausnahmen zuzugestehen bzw. zumindest Kulturbetrieb und Raucherclub so weit zu trennen, dass der geschädigte Personenkreis minimiert ist und kulturelle Teilhabemöglichkeit für Menschen die gesundheitlich beinträchtigt sind oder schlicht gesundheitsbewusst sind, gesichert wird.

97. Kommentar von :Sinatymays

Nichtraucherschutzgesetz: hier E-Zigaretten

Der überwiegende Teil der inhaltlichen der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bonbonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und keine staatliche Aufgabe !! In Gegenwart von Kindern oder auf Spielplätzen zu rauchen […]

Der überwiegende Teil der inhaltlichen der Kommentare bezieht sich auf mangelnde Erziehung. Müll (dazu gehören auch Kippen, Bonbonpapier und Kaugummis) einfach fallen zu lassen, egal wo man steht, ist schlechte Erziehung durch die Eltern/Lehrer/Gesellschaft und keine staatliche Aufgabe !!

In Gegenwart von Kindern oder auf Spielplätzen zu rauchen ist rücksichtslos (= schlechte Erziehung).

Gesetzlich geregelt und somit auch verboten werden sollten allerdings wirklich Einweg-Zigaretten mit Batterie … und das schnellstmöglich !!

 

Allerdings finde ich es sehr bedenklich, in welchem Ton zu diesem Thema hier geschrieben wird.

112. Kommentar von :Gute Luft

In Mannheim mit 60 m längste Straßenbahn der Welt, Rauchverbot am Bahnsteig muss länger sein

Damit das Rauchverbot an Straßenbahnhaltestellen effektiv ist, muss es länger sein als der Straßenbahnzug. Außerdem muss der Abstand für das Rauchverbot rechtwinklig zur Straßenbahn mindestens 15 m betragen. Es genügt nicht, evtl. nur in den Wartehäuschen das Rauchen zu untersagen, man wird dann ja doch eingenebelt. Oder die Raucherinnen und […]

Damit das Rauchverbot an Straßenbahnhaltestellen effektiv ist, muss es länger sein als der Straßenbahnzug. Außerdem muss der Abstand für das Rauchverbot rechtwinklig zur Straßenbahn mindestens 15 m betragen. Es genügt nicht, evtl. nur in den Wartehäuschen das Rauchen zu untersagen, man wird dann ja doch eingenebelt. Oder die Raucherinnen und Raucher nehmen kurz vorm Einsteigen noch schnell einen tiefen Lungenzug und atmen dann im Wagen aus. (Und werfen die Kippe auf den Boden).

117. Kommentar von :Ungeschützter Bürger

Jeder soll machen was er will!?

Wie man den Kommentaren einiger Raucher entnehmen kann, spiegelt sich darin auch das Verhalten im Alltag wider: ein erschreckend rücksichtsloser Umgang mit der Freiheit anderer.   Die eigene Freiheit wird absolut gesetzt – ohne Rücksicht darauf, dass sie dort endet, wo die Freiheit anderer beginnt.   Wenn es nach dieser Logik ginge, sähe ein […]

Wie man den Kommentaren einiger Raucher entnehmen kann, spiegelt sich darin auch das Verhalten im Alltag wider: ein erschreckend rücksichtsloser Umgang mit der Freiheit anderer.

 

Die eigene Freiheit wird absolut gesetzt – ohne Rücksicht darauf, dass sie dort endet, wo die Freiheit anderer beginnt.

 

Wenn es nach dieser Logik ginge, sähe ein Gaststättenbesuch so aus:

Am einen Tisch wird fröhlich das römische Gastmahl gefeiert – inklusive übergeben, damit wieder Platz ist.

Am nächsten Tisch setzen sich Drogenkonsumenten den Schuss in geselliger Runde.

Einige Gäste grölen lautstark, tanzen auf den Tischen, während andere ihre Ghettoblaster auspacken und ihre Lieblingsmusik in voller Lautstärke abspielen.

Und wer sich daran stört, soll eben woanders hingehen.

 

Willkommen in der schönen neuen Welt – nach dem Verständnis mancher Raucher.

 

103. Kommentar von :V. Schulz

Nichtraucherschutzgesetz

Finde es super. Vor allem um die Kinder und Jugendliche davor zu bewahren selbst zur Zigarette zu greifen. Durch geringere Präsenz in der Gesellschaft.

123. Kommentar von :Gute Luft

Rauchverbot an Häusern wg. automatischer Belüftung, stundenweises Rauchverbot hilft nicht

Bei modernen Häusern gibt es aus Energiespargründen Zwangsbe- und entlüftungen. Wird vor der Luftansaugung oder in der Nähe davon geraucht, so zieht der Qualm auch ins Gebäude oder die Wohnung. Da man die Lüftung nicht abstellen kann, muss es ein großzügiges Rauchverbot im Umkreis des Hauses geben. Da hilft auch kein stundenweises Rauchverbot mehr, […]

Bei modernen Häusern gibt es aus Energiespargründen Zwangsbe- und entlüftungen. Wird vor der Luftansaugung oder in der Nähe davon geraucht, so zieht der Qualm auch ins Gebäude oder die Wohnung. Da man die Lüftung nicht abstellen kann, muss es ein großzügiges Rauchverbot im Umkreis des Hauses geben. Da hilft auch kein stundenweises Rauchverbot mehr, wie es Gerichte inzwischen anordnen.

67. Kommentar von :Herr Bergl

Gastronomen sollten frei entscheiden können

Gastronomen sollten weiterhin frei entscheiden können ob auf der Terrasse Raucher oder Nichtraucher ist. Somit ist es auch jedem Gast überlassen ob er sich hinsetzt oder nicht.

89. Kommentar von :BadenerGeorg

Gute Ausweitung des Schutzes von Nichtrauchern

Das Raucher sich selbst gefährden, ist ihre Sache. Das können sie so viel sie wollen. Dabei werden aber oft Nichtraucher mit davon betroffen. Der Rauch verbreitet sich nun mal und damit der Geruch, die Partikelbelastung, der Müll (verursacht durch eine paar der Raucher, zum Glück längst nicht alle). Es ist gut, dass mit der neuen Fassung nun noch […]

Das Raucher sich selbst gefährden, ist ihre Sache. Das können sie so viel sie wollen.

Dabei werden aber oft Nichtraucher mit davon betroffen. Der Rauch verbreitet sich nun mal und damit der Geruch, die Partikelbelastung, der Müll (verursacht durch eine paar der Raucher, zum Glück längst nicht alle).

Es ist gut, dass mit der neuen Fassung nun noch mehr Bereich des öffentlichen Lebens unter den Schutz bedacht werden.

135. Kommentar von :Eu

Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Folgerungen: 1) Es widerspricht Artikel 1, andere Menschen gegen ihren Willen Tabakrauch auszusetzen. 2) Der Staat hat für die Unterlassung eines pervertierten Freiheitsbegriffes der Raucherinnen und Raucher in Form von rücksichtslosem Rauchen zu sorgen, und dass sich Menschen wirksam gegen das Passivrauchen wehren können.