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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Nichtraucherschutzgesetz
Ich führe seit nunmehr 27 Jahren mit meiner Ehefrau eine Eckkneipe mit ungefähr 35 qm Wirtschaftsfläche als Raucherlokal. Seit Beginn unserer Tätigkeit 1998 sind schon immer gerne Raucher/innen und auch Nichtraucher/innen zu mir ins Lokal gekommen. Und das sogar freiwillig!!! Alle Nichtraucher/innen haben es sogar genossen bei den Raucher/innen zu
Ich führe seit nunmehr 27 Jahren mit meiner Ehefrau eine Eckkneipe mit ungefähr 35 qm Wirtschaftsfläche als Raucherlokal. Seit Beginn unserer Tätigkeit 1998 sind schon immer gerne Raucher/innen und auch Nichtraucher/innen zu mir ins Lokal gekommen. Und das sogar freiwillig!!! Alle Nichtraucher/innen haben es sogar genossen bei den Raucher/innen zu sein. Ich verstehe nicht, warum alles vorgeschrieben werden muss. Jeder sollte doch für sich selbst entscheiden können, in welches Lokal er denn möchte. Es wird immer über Gleichberechtigung geredet, also sollte es doch den Raucher/innen ebenfalls gestattet sein, in ein Raucherlokal zu gehen. Die Nichtraucher/innen dürfen gerne weiterhin ins Lokal kommen, wenn sie möchten. Niemand muss doch in ein Raucherlokal gehen, wenn er nicht möchte. Übrigens: ich bin Nichtraucher und es macht mir nichts aus ob geraucht wird oder nicht. Das Nichtraucherschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung ist meiner Meinung nach völlig ausreichend und es bietet jedem die Freiheit zu entscheiden wo er oder sie das nächste Getränk zu sich nimmt. Warum sollte es also völlig ohne Notwendigkeit geändert werden.
LNRSchG
Als Wirt und ehemaliger Raucher plädiere ich dafür das bestehende Nichtraucherschutzgesetz so zu belassen und es nicht aufzublähen à la Cannabis-Gesetz. Die genannten Abstandsregelungen sind doch in der Praxis nicht zu kontrollieren und durchzusetzen. Aus meiner Erfahrung reicht das bisherige Gesetz aus, ist praktikabel und wird von den Leuten
Als Wirt und ehemaliger Raucher plädiere ich dafür das bestehende Nichtraucherschutzgesetz so zu belassen und es nicht aufzublähen à la Cannabis-Gesetz. Die genannten Abstandsregelungen sind doch in der Praxis nicht zu kontrollieren und durchzusetzen.
Aus meiner Erfahrung reicht das bisherige Gesetz aus, ist praktikabel und wird von den Leuten akzeptiert. Und wenn dann noch ganz normale Rücksichtnahme (auf der Terrasse z.B.) dazu kommt, ist alles gut.
Also bitte nicht nochmals eine neue Gängelei aufmachen; manchmal ist es besser einfach alles so zu lassen wie es ist.
Schöne Grüße vom Bodensee!
Nein
Corona hat die Gastronomie schon irreparabel zu leide gezogen, ebenso wie das alte Rauchergesetz. Es bedarf wirklich keiner weiteren Einschränkungen Wir haben wirklich andere, dringender Probleme im Ländle. Ich sehe schon wie unsere Einsatzkräfte mit weiteren sinnlosen Einsätzen gegen illegale Raucher) ausgelastet werden) Daher klares
Corona hat die Gastronomie schon irreparabel zu leide gezogen, ebenso wie das alte Rauchergesetz.
Es bedarf wirklich keiner weiteren Einschränkungen
Wir haben wirklich andere, dringender Probleme im Ländle.
Ich sehe schon wie unsere Einsatzkräfte mit weiteren sinnlosen Einsätzen gegen illegale Raucher) ausgelastet werden)
Daher klares NEIN.
Raucherschutzgesetz
Das sogenannte „Nichtraucherschutzgesetz“ trägt aus heutiger Sicht einen irreführenden Namen. Tatsächlich schützt es nicht primär die Nichtraucher, sondern sichert vielmehr dem privilegierten Kreis der Rauchenden – trotz bekannter Gesundheitsrisiken und Belästigung Dritter – weiterhin zahlreiche Freiheiten zu. Es geht nicht um den Ausschluss der
Das sogenannte „Nichtraucherschutzgesetz“ trägt aus heutiger Sicht einen irreführenden Namen. Tatsächlich schützt es nicht primär die Nichtraucher, sondern sichert vielmehr dem privilegierten Kreis der Rauchenden – trotz bekannter Gesundheitsrisiken und Belästigung Dritter – weiterhin zahlreiche Freiheiten zu.
Es geht nicht um den Ausschluss der Raucher vom öffentlichen Leben – im Gegenteil: Vielerorts wird die nicht rauchende Mehrheit faktisch ausgegrenzt. Nicht nur Familien mit Kindern meiden beispielsweise die Außenbereiche von Gaststätten, weil dort oft geraucht wird – selbst beim Essen. Auch die Nutzung des eigenen Balkons oder das einfache Lüften der Wohnung wird zur Belastung, wenn Rauch aus der Nachbarschaft ständig eindringt.
Dabei würde niemand einem Raucher den Restaurantbesuch verwehren – lediglich das Rauchen selbst ist untersagt. Es ist also nicht der Mensch, sondern die Handlung, die eingeschränkt werden soll – aus Rücksicht auf die Allgemeinheit.
Ein konsequenter Nichtraucherschutz würde diesen Widerspruch ernst nehmen. Bis dahin bleibt das sogenannte Rauchverbot vielerorts ein Raucherprivileg mit Nebelwirkung – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne.
Nichtrauchergesetz
Ich bin gegen noch weitere Einschränkungen, da es zu weiterer Diskriminierung führt.
Auf Kinderspielplätzen soll aber nicht geraucht werden.
Nichtraucherschutz
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz hat sich gut bewährt. Die Interessen von Nichtrauchern werden auf hohem Niveau berücksichtigt, indem in den Speiselokalen alles rauchfrei ist. Ebenso wird den Bedürfnissen der Raucher in den kleinen Raucherlokalen und -Lounges gerecht. Die bestehenden Ausnahmen vom Rauchverbot in der Branche müssen
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz hat sich gut bewährt. Die Interessen von Nichtrauchern werden auf hohem Niveau berücksichtigt, indem in den Speiselokalen alles rauchfrei ist. Ebenso wird den Bedürfnissen der Raucher in den kleinen Raucherlokalen und -Lounges gerecht.
Die bestehenden Ausnahmen vom Rauchverbot in der Branche müssen beizubehalten werden!!
Es gibt noch viel zu regeln
Es geht vielleicht gar nicht so sehr um die Erweiterung eines bestehenden Gesetzes, sondern zunehmend um die immer mehr um sich greifende Individualisierung von subjektiven Weltanschauungen, fortschreitende Überempfindlichkeiten und egozentrische Wahrnehmung sowie ideologische Grabenkämpfe (radikale Rauchgegner, obsessive Autogegner, dogmatische
Es geht vielleicht gar nicht so sehr um die Erweiterung eines bestehenden Gesetzes, sondern zunehmend um die immer mehr um sich greifende Individualisierung von subjektiven Weltanschauungen, fortschreitende Überempfindlichkeiten und egozentrische Wahrnehmung sowie ideologische Grabenkämpfe (radikale Rauchgegner, obsessive Autogegner, dogmatische Vegetarierer etc.).... und die damit verbundenen Paradoxien. Die Verordnungstendenz um jegliche Interessen einzelner zu bedienen, treibt dabei unsoziale Blüten. Ich bin selbst Raucher und stehe mittlerweile im Biergarten zum Rauchen auf und entferne mich, um offensichtlich erkennbaren naserümpfenden Mitbürgern in angemessener Entfernung aus dem Weg zu gehen, die vielleicht ungünstig im Lüftchen sitzen. Das Rauchverbot ist schon weit fortgeschritten, in allen Bereichen die der Mensch gewohnheitsmäßig oder aus Notwendigkeit betritt, die meisten Innenräume, öffentliche Einrichtungen, Ämter, Bahnhöfe, Arbeitsplatz, Restaurants etc., erweitert das Verbot von mir aus auf Kinderspielplätze, Sportplätze etc. Jeder Mensch hat aber die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wo für ihn der Aufenthalt akzeptabel ist.
Wenn schon Rauch unter freien Himmel nicht mehr in Einklang mit dem Zusammenleben zu bringen ist, wie scheinbar auch der Grill des Nachbarn im Garten, möchte ich bitte, dass Probleme wie die Klimakrise, Erderwärmung, Luft- und Umweltverschmutzung, Abholzung von Regenwäldern, fossile Energiegewinnung, Niedergang des Sozialkonsenses, Wirtschaftskrise und der Weltfrieden ebenfalls per Verordnungen demnächst geregelt werden. Kann ja nicht so schwer sein.
Der Gesetzentwurf ist unzureichend
Besonders in Außenbereichen haben die Gäste die nicht Wahl ob sie von Rauch ungestört essen möchten. Selbst wenn man sich als Gast an einen Tisch setzt wo scheinbar keine Raucher in der Nähe sind kann es jederzeit passieren, dass jemand an einem von den anderen Tischen anfängt zu rauchen. Oft genug kommen auch neue Gäste die rauchen und auch dann
Besonders in Außenbereichen haben die Gäste die nicht Wahl ob sie von Rauch ungestört essen möchten. Selbst wenn man sich als Gast an einen Tisch setzt wo scheinbar keine Raucher in der Nähe sind kann es jederzeit passieren, dass jemand an einem von den anderen Tischen anfängt zu rauchen. Oft genug kommen auch neue Gäste die rauchen und auch dann kriegt sitzt man im Rauch. Eigentlich könnten Gastronomen ihren Außenbereich zur raucherfreie Zone erklären, aber die die es gern tun würden haben Angst viele Gäste an andere Lokale zu verlieren. Ich bin selbst Teilhaber einer Gastronomie und würde gerne das Rauchen im Außenbereich verbieten. Auch meine beiden Mitteilhaber sind Nichtraucher haben aber Angst vor den Umsatzverlusten.
Bevor das Rauchverbot in Restaurants in Kraft trat hat auch so gut wie kein Gastronom das Rauchen verboten weil sonst die Gäste abgewandert wären. Jetzt würden nur die wenigsten wollen das das Verbot aufgehoben wird.
Ich bin der Meinung das Rauchen sollte in der Gastronomie auch im Außenbereich verboten werden wenn auch Essen angeboten wird.
Bisherige Regelung in der Gastronomie gut angenommen und ausreichend
Die bereits bestehende Regelungen für die Gastronomie sind völlig ausreichend. Der Wirt als "Hausherr" kann entscheiden ob es einen Raucherbereich gibt, oder nicht und die Gäste können entscheiden ob Sie dort verweilen möchten, oder nicht. Es wäre auch für die Anwohner unerträglich, wenn in den späten Stunden alle Raucher die Gaststätte
Die bereits bestehende Regelungen für die Gastronomie sind völlig ausreichend. Der Wirt als "Hausherr" kann entscheiden ob es einen Raucherbereich gibt, oder nicht und die Gäste können entscheiden ob Sie dort verweilen möchten, oder nicht.
Es wäre auch für die Anwohner unerträglich, wenn in den späten Stunden alle Raucher die Gaststätte verlassen müssten um auf der Straße rauchen. Neben dem Rauch der dann womöglich in die Wohnräume zieht käme auch noch der Lärm von zuschlagenen Türen und Gesprächen hinzu.
Bitte keine Verschärfung auf Kosten bewährter Ausnahmen in der Gastronomie
Als Betreiberin eines gastronomischen Betriebs spreche ich mich gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes aus, wie sie im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – insbesondere mit Blick auf die geplante Einschränkung des Rauchens in Außenbereichen, in kleinen Raucherlokalen, Raucherlounges sowie bei Festen und Veranstaltungen in Bierzelten.
Als Betreiberin eines gastronomischen Betriebs spreche ich mich gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes aus, wie sie im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – insbesondere mit Blick auf die geplante Einschränkung des Rauchens in Außenbereichen, in kleinen Raucherlokalen, Raucherlounges sowie bei Festen und Veranstaltungen in Bierzelten.
Ich unterstütze ausdrücklich den Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Gruppen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Haltestellen oder Gesundheitseinrichtungen. Doch die Gastronomie – insbesondere im ländlichen Raum – ist ein Bereich, in dem ein verhältnismäßiger, praxisnaher Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und unternehmerischer Realität bereits seit Jahren erfolgreich gelebt wird.
Warum die geltende Regelung beibehalten werden sollte:
Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert
Seit 2009 bietet das Gesetz einen bewährten Ausgleich: Nichtraucher:innen werden effektiv geschützt, gleichzeitig ermöglichen gezielte Ausnahmen – etwa für kleine Raucherlokale, Raucherlounges, abgetrennte Nebenräume und Außenbereiche – einen lebenswerten, praktikablen Umgang mit dem Thema. Niemand ist gezwungen, in verrauchter Luft zu essen oder zu arbeiten.
Außenbereiche sind keine Gesundheitsgefährdung
In Freiluftbereichen wie Terrassen, Biergärten oder Festzelten verflüchtigt sich Rauch rasch. Die Belastung durch Passivrauch im Außenbereich ist äußerst gering. Ein pauschales Verbot steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko.
Lärmschutz gerät in Gefahr
Wenn das Rauchen im Freien verboten wird, verlagert sich das Verhalten auf öffentliche Gehwege oder Zufahrten. Dort haben wir als Gastgeber:innen keine Kontrolle mehr – was zu Lärm, Beschwerden und Konflikten mit Anwohner:innen führt. Derzeit können wir das Verhalten im Außenbereich gezielt lenken und kontrollieren – ein Rauchverbot würde genau diese Möglichkeit zunichtemachen.
Müll und Ordnung lassen sich schlechter kontrollieren
Durch ein Verbot im Außenbereich steigt die Zahl achtlos weggeworfener Zigarettenstummel auf öffentlichen Flächen. Aktuell stellen wir Aschenbecher bereit und kümmern uns um die Entsorgung – das geht nur, solange das Rauchen im bewirtschafteten Außenbereich erlaubt ist.
Tradition und Veranstaltungsvielfalt erhalten
Bier- und Festzelte sind fester Bestandteil der baden-württembergischen Kultur – von Dorfhock über Vereinsfest bis hin zum Stadtjubiläum. Ein generelles Rauchverbot würde die Durchführung solcher Veranstaltungen massiv erschweren und Gäste wie Veranstalter verärgern. Auch kleine Raucherkneipen, die eine Nische bedienen und rechtlich zulässig sind, wären in ihrer Existenz bedroht.
Wirtschaftlicher Schaden für viele Betriebe
Die Gastronomie steht weiterhin unter Druck – steigende Kosten, Personalmangel und zurückhaltende Konsumfreude belasten das Tagesgeschäft. Eine weitere Einschränkung, die Stammgäste verprellt oder das Nutzungskonzept ganzer Betriebe infrage stellt, ist nicht vermittelbar.
Fazit: Keine unnötige Veränderung funktionierender Strukturen
Der Schutz vor Passivrauch ist ein legitimes Ziel – aber bitte mit Augenmaß. Die bisherige gesetzliche Regelung ist ausreichend, akzeptiert und hat sich bewährt. Eine Verschärfung – insbesondere in Außenbereichen, Festzelten, Raucherlokalen oder klar abgetrennten Lounges – würde praktische Probleme schaffen, wirtschaftlich schaden und das soziale Miteinander belasten, ohne den Gesundheitsschutz tatsächlich messbar zu verbessern.
Ich fordere daher:
Die Beibehaltung der bestehenden Ausnahmeregelungen für Außenbereiche, Raucherlokale und Festzelte.
Eine verhältnismäßige Gesetzgebung, die Schutzbedürfnisse ernst nimmt, ohne funktionierende Realitäten zu ignorieren.