Gesundheit

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

57. Kommentar von :Gute Luft

Zur Anmerkung der Redaktion zu meinem Kommentar 48

Dass 2024 nur Themen und Aspekte für die Diskussion beim Bürgerforum genannt werden sollten war m. E. den meisten Kommentatoren nicht klar. Beim aktuellen Gesetzentwurf ist hier die Auflistung unter „wesentlicher Inhalt“ leider nicht wirklich erhellend. Selbst dort, wo Punkt für Punkt eine Beschreibung stattfindet ist oft nicht klar, wie die

Dass 2024 nur Themen und Aspekte für die Diskussion beim Bürgerforum genannt werden sollten war m. E. den meisten Kommentatoren nicht klar.
Beim aktuellen Gesetzentwurf ist hier die Auflistung unter „wesentlicher Inhalt“ leider nicht wirklich erhellend. Selbst dort, wo Punkt für Punkt eine Beschreibung stattfindet ist oft nicht klar, wie die Regelung konkret aussehen soll. Nehmen wir folgende Beispiele:

Punkt 1: Öffentliche Gebäude und Einrichtungen. Was wird hier gegenüber dem aktuellen Gesetz geändert? Sind nur die Innen- oder auch die Außenbereiche einbezogen?
Punkt 5: Einrichtungen des Gesundheitswesens. Nur Innen- oder auch Außenbereich?
Punkt 11: Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen. Gilt hier ein Rauchverbot nur in den Wartehäuschen oder auch darum herum? In welchen Abstand?

Wie bei einem anderen Kommentar geschrieben fehlt eine Nebeneinanderaufstellung des bisherigen und des geplanten Gesetzes. Selbstverständlich nicht in kompliziertem Juristendeutsch, sondern in einfachen Worten, z. B. bei Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen: Alt: Kein Rauchverbot. Neu: Rauchverbot in den Wartehäuschen, 15 m davor und 15 m dahinter sofern keine Bauten davor oder dahinter sind, 15 m in Fahrtrichtung und 15 m entgegen der Fahrtrichtung“.

Danke!

56. Kommentar von :Eu

Volksabstimmung wie in Bayern

Wie zu Stuttgart 21 sollte Herr Kretschmann den Mumm haben eine Volksabstimmung für ein strenges Rauchverbot durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass es genauso Erfolg hätte wie damals das bayrische Volksbegehren. 2010 entschieden sich 61 % der Wähler dafür. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid_%E2%80%9ENichtraucherschutz%E2%80%9C_in_Bayern.

Wie zu Stuttgart 21 sollte Herr Kretschmann den Mumm haben eine Volksabstimmung für ein strenges Rauchverbot durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass es genauso Erfolg hätte wie damals das bayrische Volksbegehren. 2010 entschieden sich 61 % der Wähler dafür. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid_%E2%80%9ENichtraucherschutz%E2%80%9C_in_Bayern. Zu befürchten ist allerdings, dass zur Abstimmung nur irgendwelche windelweichen Bedingungen kommen könnten, die CDU als Koalitionspartner würde schon dafür sorgen.

55. Kommentar von :Gute Luft

Rauchverbot überall wo Cannabisverbot

Konsequent wäre dies, da gemäß Cannabisgesetz an vielen Stellen ein Cannabisverbot zum Schutz der Kinder und Jugend besteht. Die CDU befürwortet ja das Cannabisverbot eben um des Schutzes dieser Gruppe, da ist es unverständlich, dass sie kein Verbot des Tabakrauchens an diesen Stellen befürwortet.

54. Kommentar von :Felix Opuntu 136430

Warum gibt es NULL Verbesserungen in der Gastronomie? Unbegreiflich!

Was mir besonders am Herzen liegt, ist der Nichtraucherschutz in der Gastronomie – drinnen und draußen! Drinnen betrifft mich persönlich zwar nicht so oft (außer mal auf Festen, wenn in Zelten geraucht wird), weil ich nicht viel im Nachtleben unterwegs bin. Aber ganz ehrlich: Dass in Innenräumen überhaupt noch geraucht werden darf, ist für mich

Was mir besonders am Herzen liegt, ist der Nichtraucherschutz in der Gastronomie – drinnen und draußen!
Drinnen betrifft mich persönlich zwar nicht so oft (außer mal auf Festen, wenn in Zelten geraucht wird), weil ich nicht viel im Nachtleben unterwegs bin. Aber ganz ehrlich: Dass in Innenräumen überhaupt noch geraucht werden darf, ist für mich einfach nicht mehr zeitgemäß. In vielen anderen Ländern wäre das undenkbar. Ich denke da vor allem an die Leute, die dort arbeiten müssen (Barkeeper, Bedienungen, Clubpersonal); die tun mir echt leid.
Für mich persönlich ist aber der Außenbereich viel wichtiger: Terrassen von Restaurants oder Biergärten. Das ist für mich der Ort, wo beim Nichtraucherschutz am dringendsten nachgebessert werden muss. Ich gehe deutlich seltener mit meiner Familie essen, als ich eigentlich gerne würde, einfach weil es keinen Spaß macht, beim Essen ständig den Rauch vom Nachbartisch einatmen zu müssen. Da vergeht einem echt der Appetit. Und aus Sicht des Kinderschutzes finde ich’s zusätzlich ziemlich bedenklich.
Außerdem sollten Fußballstadien endlich rauchfrei sein! Die MHPArena ist in dieser Hinsicht wirklich eine Katastrophe. Überall wird geraucht, und niemand sagt was. Das nervt total und passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit!

53. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger

Niemand will Zigarettenrauch - noch nicht einmal die Raucher

Der Raucher geht auf seine Terrasse, zieht die Tür hinter sich zu und fängt an zu rauchen. Er will seinen eigenen Gestank nicht in der Wohnung haben, aber für die Wohnung des Nachbarn ist der Gestank wohl gut genug. Überall treffen Raucher in Deutschland eine aktive Entscheidung: Bevor der Rauch in die eigene Wohnung geht, soll er lieber in die

Der Raucher geht auf seine Terrasse, zieht die Tür hinter sich zu und fängt an zu rauchen. Er will seinen eigenen Gestank nicht in der Wohnung haben, aber für die Wohnung des Nachbarn ist der Gestank wohl gut genug.

Überall treffen Raucher in Deutschland eine aktive Entscheidung: Bevor der Rauch in die eigene Wohnung geht, soll er lieber in die Wohnung des Nachbarn ziehen.

Das wird auch niemals aufhören. Bei einer Sucht zählt nur die Droge – alles andere ist zweitrangig.

52. Kommentar von :Gute Luft

CDU und DEHOGA lehnen leider Abschaffung der Ausnahmen ab

Eine gute Begründung liefert die CDU nicht, diesmal ist es die „Wirtschaftskrise“. Der DEHOGA ist der Verband, der damals vor den Rauchverboten in der Innenraumgastronomie gelogen hatte. Der DEHOGA hatte behauptet, 30 % der Gastronomieplätze seien rauchfrei. Das stimmte nicht wie zunächst die Nichtraucherinitiativen bewiesen hatten und dann vom

Eine gute Begründung liefert die CDU nicht, diesmal ist es die „Wirtschaftskrise“.

Der DEHOGA ist der Verband, der damals vor den Rauchverboten in der Innenraumgastronomie gelogen hatte. Der DEHOGA hatte behauptet, 30 % der Gastronomieplätze seien rauchfrei. Das stimmte nicht wie zunächst die Nichtraucherinitiativen bewiesen hatten und dann vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt wurde.

Die Behauptung des DEHOGA, in Festzelten gäbe es bei einem Rauchverbot einen erhöhten Kontrollaufwand ist eine Falschbehauptung. Beim Münchener Oktoberfest hatte es diese Unterstellung zunächst auch gegeben, doch nach dem bayrischen Volksentscheid für ein totales Rauchverbot in Gaststätten und Festzelten funktioniert das Oktoberfest mit seinen Riesenzelten wunderbar, die Wirte haben schon lange ihre anfängliche Skepsis abgelegt.

https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-neues-gesetz-geplant-wo-bald-nicht-mehr-geraucht-werden-darf-100.html

51. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger

Freiräume für Suchterkrankte

Wir diskutieren im Ernst darüber, wieviel Freiräume wir für Suchterkrankte und das Anwerben neuer Kunden geben wollen? Die Suchtwirkung von Nikotin ist unter den Top 3 aller Drogen.

Bitte nehmen Sie das Thema ernst!

50. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger
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49. Kommentar von :Gute Luft

25 m Abstand zu Nichtrauchern

Heute erlebt: Sitze alleine in einem etwas abseits gelegenen und vermeintlich rauchfreien Außenbereich eines Eiscafés. Nach einer Weile: Es stinkt nach Zigarettenrauch, woher bloß? Der Gestank wehte bei leichtem Wind - den es immer gibt - vom Hauptbereich des Eiscafés in 15 m Abstand. Folgerung: Es bedarf eines Abstandes von mindestens 25 m von

Heute erlebt: Sitze alleine in einem etwas abseits gelegenen und vermeintlich rauchfreien Außenbereich eines Eiscafés. Nach einer Weile: Es stinkt nach Zigarettenrauch, woher bloß? Der Gestank wehte bei leichtem Wind - den es immer gibt - vom Hauptbereich des Eiscafés in 15 m Abstand. Folgerung: Es bedarf eines Abstandes von mindestens 25 m von Rauchern zu Nichtrauchern.

48. Kommentar von :Gute Luft

Im Sommer 2024 gab es bereits eine Online-Kommentierung

Warum braucht man jetzt noch einmal Online-Kommentare? Damals wurden weit über 700 Kommentare abgegeben und über 75 % davon sprachen sich für strengere Regeln aus.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

bei der Online-Kommentierung im Jahr 2024 sollten Themen und Aspekte genannt werden, die beim Bürgerforum diskutiert werden sollten. Sie diente also der Vorbereitung. Ein Gesetzentwurf lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Nachdem dieser Gesetzentwurf kürzlich vom Ministerrat als Entwurf beschlossen wurde, kann er nun in dieser Phase kommentiert werden. Parallel findet eine Anhörung der Verbände und das Bürgerforum statt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion