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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Alten- und Pflegeheime bitte ausnahmslos rauchfrei!
Immer noch darf dort geraucht werden. Begründung: Die Zimmer der Bewohner seien deren Privaträume. Bleibt der Qualm nun etwa in den Zimmern? Muss dort kein Personal hinein?
Landesnichtraucherschutzgesetz
Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht. Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150
Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht.
Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150 Sitzplätzen und ein Nebenzimmer mit 40 Sitzplätzen wo geraucht werden darf.
Ich habe Sky und DAZN und die Spiele kann ich sowohl im Raucherbereich als auch im Nichtraucherbereich zeigen.
Somit kann jeder Gast entscheiden, wo er Fußball schauen möchte.
Lasst doch die kleinen Raucherkneipen leben und das meist viel kleinere Nebenzimmer für die rauchende Bevölkerung.
Vielen Dank
Besserer Nichtraucherschutz: WHO Framework Convention on Tobacco Control und Empfehlung des Rates der EU vom 3. Dezember 2024 über rauch- und aerosolfreie Umgebungen (C/2024/7425) umsetzen!
Das grundsätzliche Anliegen der Landesregierung, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter zu stärken, ist begrüßenswert. Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf jedoch noch nicht den notwendigen
Das grundsätzliche Anliegen der Landesregierung, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter zu stärken, ist begrüßenswert.
Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf jedoch noch nicht den notwendigen umfassenden Schutz vor gesundheitsschädlichem Rauch in allen öffentlichen Innenräumen, an allen Arbeitsplätzen in Innenräumen, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten im Freien vor, vgl. FCTC-Leitlinien.
Ausführlich hat der qualifizierte Verbraucherverband Pro Rauchfrei e.V. Stellung genommen (https://pro-rauchfrei.de/wp-content/uploads/2025/07/Pro-Rauchfrei-Stellungnahme-zum-baden-wuerttembergsichen-Landesnichtraucherschutzgesetz.pdf) und einen eigenen, verbesserten Gesetzesentwurf vorgelegt (https://pro-rauchfrei.de/wp-content/uploads/2025/07/250728-Pro-Rauchfrei-Muster-Landesnichtraucherschutzgesetz.pdf).
Nichtraucherschutzgesetz
Und weiter geht’s mit Regulieren und Verbieten, wir sind mündige Bürger und wollen selbst entscheiden. Jeder Ladeninhaber sollte entscheiden ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht und jeder Kunde kann dann entscheiden ob er in das Geschäft möchte oder nicht. Das neue Wahlgesetz in Baden-Württemberg das 2022 neu beschlossen wurde hat die
Und weiter geht’s mit Regulieren und Verbieten, wir sind mündige Bürger und wollen selbst entscheiden. Jeder Ladeninhaber sollte entscheiden ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht und jeder Kunde kann dann entscheiden ob er in das Geschäft möchte oder nicht. Das neue Wahlgesetz in Baden-Württemberg das 2022 neu beschlossen wurde hat die Auswirkung dass bei den nächsten Landtagswahlen 2026 ca. 200 neue zusätzliche Stellen für Landtagsabgeordnete geschaffen werden. Das sollte überdacht werden. Immer weniger die den Karren ziehen und immer mehr die auf dem Karren sitzen und regulieren wollen.
Nichtraucherschutzgesetz
Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen? Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt? Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung? Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig
Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen?
Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt?
Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung?
Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig und allein um die Umsetzung von individuellen Meinungen, die Lobbyisten (z.B. ProRauchfrei) und 'Bessermenschen' ihren Mitbürgern aufzwingen wollen.
Die schon stark schrumpfende Gastronomie bekommt so einen weiteren Todesstoß - aber das scheint nicht so wichtig zu sein, wie seine eigene Lebensanschauung durchzudrücken.
Insofern ein klares NEIN zu jeglicher Verschärfung des Nichtraucherschutzes.
Nichtraucher Schutzgesetz
Es mag ja ein guter Ansatz sein, die betroffenen Bürger, nämlich die in der Sucht gefangenen Rauchenden und die von deren Emmission betroffenen Mitmenschen, durch gesetzliche Regelungen vor gesundheilichen Gefahren schützen zu wollen. Die Praxis jedoch zeigt, dass solche Regelungen/ Gesetze ohne konsequente Kontrolle und Strafen niemanden wirklich
Es mag ja ein guter Ansatz sein, die betroffenen Bürger, nämlich die in der Sucht gefangenen Rauchenden und die von deren Emmission betroffenen Mitmenschen, durch gesetzliche Regelungen vor gesundheilichen Gefahren schützen zu wollen. Die Praxis jedoch zeigt, dass solche Regelungen/ Gesetze ohne konsequente Kontrolle und Strafen niemanden wirklich interresieren, bzw. diese beachtet werden. (BSP. Rauchfreie Bahnhöfe).
Wenn den Regierenden die Gesundheit ihrer Bürger wirklich so wichtig ist, dann muss die Problematik schon vorher angegangen werden, nähmlich bei der Herstellung und Verkauf von gesunheitsschädlichen Produkten von eben diesen Tabakwaren und anderem giftigen Zeug.
Bei 120 000 Todesopfern jährlich durch Tabkwaren, trägt jeder der durch die Herstellung, Handel und Beruf dabei Geld verdient eine Mitverantwort an deren Tod, auch Gesetze schaffende Politiker.
Freiheit, Eigenverantwortung, selbst entscheiden usw.
Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine
Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine Musikveranstaltung genießen. Dann kommen wir dem Argument der freien Entscheidung erheblich näher.
Wo bitte kann ich frei entscheiden ob ich anderer Leute Abgase einatmen will oder nicht? Wo gibt es Rauchfreie Hotels, Ferienwohnung oder sonstige Unterkünfte in den ich rauchfrei Urlaub machen kann, auch am Swimmingpool an der bar oder am Badesee?
Auf welchem Portal sind rauchfreie Unterkünfte zu finden? Wo kann ich hin, wenn in einer heißen Sommernacht der Rauch meines Nachbarn in mein Schlafzimmer zieht, bei geschlossenem Fenster darin aber nicht zu schlafen ist mangels Frischluftzufuhr?
Was nützt mir meine Eigenverantwortung wenn ich gar nicht gefragt werde? Wer hat denn hier Rücksicht zu üben?
Wenn man die Argumente in diesem und auch anderen Foren so liest, gleichen sich diese irgendwann. Dabei komme ich zu dem Schluß, dass es durchaus einen großen Teil von vernünftigen Argumenten gibt. Aber auch einen bedenklich großen Anteil von Argumenten bei denen mir schon bange wird in was für einer Gesellschaft ich lebe.
Wir leben alle miteinander. Das heist für mich, ich kann nicht alles tun und machen was ich gern möchte. Ich muss auch in einem begrenzten Maß die Interessen meiner Mitmeschen tollerieren. Und das sehe für alle Bürger dieses Landes so.
Rücksicht und Tolleranz.
Wenn das bei allen funktioniert, dann bedarf es keiner Gesetze mehr!
Nichtraucherschutzgesetz
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.
Außerdem sind Raucher keine Unmenschen, man kann im Freien jederzeit freundlich bitten Abstand zu halten oder selbst einige Schritte weggehen.
Es ist schade, das in die Freiheit der Menschen duch Bürokratie und Verordnungen immer mehr eingegiffen wird.
Selbstbestimmung für Nichtraucher im privaten Wohnumfeld
Ja, ich bin überzeugte Nichtraucherin, auch aus gesundheitlichen Gründen. Aber trotzdem bin ich der Meinung Leben und leben lassen. Aber dieser Grundsatz funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Frage wo die Freiheit des einen endet und die Freiheit des anderen beginnt, bleibt in vielen Bereichen des Lebens ungelöst. Ich reagiere mit
Ja, ich bin überzeugte Nichtraucherin, auch aus gesundheitlichen Gründen. Aber trotzdem bin ich der Meinung Leben und leben lassen. Aber dieser Grundsatz funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Frage wo die Freiheit des einen endet und die Freiheit des anderen beginnt, bleibt in vielen Bereichen des Lebens ungelöst.
Ich reagiere mit starken Asthmaanfällen auf jegliche Art von Tabakrauch. Von den künstlichen Stoffen in E-Zigaretten wird mir übel und, der Geruch von Cannabis ist für mich nicht erträglich.
Wie gehe ich damit im Alltag um? Am Suchtverhalten anderen Menschen kann ich nun mal nichts ändern. Jeder selbst ist für sich und sein Wohlergehen verantwortlich. Und ob hier eine weitere rechtliche Einschränkung etwas bringen wird, ist fraglich.
Und hier fängt das Problem an: Ja, ich kann im Alltag das Restaurant, den Biergarten, die öffentliche Veranstaltung auswählen, bei der ich mich dem Risiko der Inhalation von gesundheitsschädlichen Raucheremissionen aussetzen möchte oder eben nicht. Auch wenn mich das schon sehr einschränkt. Weil, die Sucht des Rauchers bleibt nicht bei ihm im Körper, er bläst diese in einem großen Umkreis aus seinen Lungen und jede Menge andere Menschen "dürfen" dies kostenfrei mit konsumieren. Aber auch damit lernen Nichtraucher zu leben. Um des Friedens willen und aus gegenseitigem Respekt.
Aber, kann ich denn als Nichtraucher meine eigene Freiheit und meine eigenen Bedürfnisse in meinen privaten Wohnräumen inkl. Balkon ohne Einschränkung leben? Und vor allem, dies frei entscheiden? Nein, das kann ich nicht! Nichtraucher und Raucher haben in der Theorie lt. Gesetzeslage das gleiche Recht die Wohnräume vertragsgerecht zu nutzen. Dazu gehört auch irgendwelchen persönlichen Bedürfnissen nachzugehen, solange sie anderen Bewohner nicht stören. Soweit so gut, aber in dieser Situation ist der Nichtraucher definitiv in der rechtlich schlechteren Position. Er kann eben nicht der Rauchbelästigung der Nachbarn entgehen. Er hat nur die Entscheidungsmöglichkeit: "Mach halt das Fenster zu oder such dir ne andere Wohnung!" Und hier ist bereits eine deutliche Ungleichheit und Einschränkung von Nichtrauchern. Uns bleibt nur aushalten, wegziehen oder sich einsperren. Die Freiheit zu wählen schränken hier andere für mich ein. Leider zeigen dieses Ungleichgewicht auch viele Urteile.
Ich habe mich damit arrangiert, dass ich meine Wohnung wirklich zu keiner Tageszeit ohne Rauchbelästigung (Zigaretten, E-Zigaretten etc.) lüften kann. Bin ja selbst schuld, hätte ja in ne einsame Hütte aufs Land ziehen können - Ironie Ende -. Aber, dass man durch die Legalisierung von Cannabis jetzt auch noch regelmäßig in der Wohnung, auf dem Balkon und natürlich überall und zu jeder Tageszeit, draußen im öffentlichen Raum, dem süßlichen Abfallprodukt ausgesetzt ist, ist wirklich eine Zumutung für Nichtraucher.
Aus welchem Grund spricht man den Rauchern, hier vor allem Cannabis-Konsumenten, faktisch mehr Luftraum zu? Ein einziger Raucher hüllt mit dem Geruch mehrere Meter Umkreis um sich ein. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung? Ich habe mich bewusst für ein Leben ohne schädliche Substanzen, die ich selbst meiner Lunge zuführe, entschieden. Und ja, der Feinstaub.... Aber ob ich meiner Lunge noch weitere giftige Stoffe zumuten möchte, das möchte ich selbst entscheiden. Und das, gelingt leider nur durch persönliche Einschränkung. Und hier wären wir wieder: Die eigene Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des Anderen einschränkt. Welche Freiheit ist vor dem Gesetzt mehr wert?
Nichtraucher Schutz
Es wäre erfreulich, wenn sich hier durch auch klare Vorgaben für das Verhalten von Zigarrenrauchern ergeben würden. Nicht nur im öffentlichen Bereich auch im Miet- und Eigentumswohnbereich, besonders mit Blick auf Mehrparteienobjekte.