Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Die allermeisten Menschen lüften erst einmal ihre Zimmer
Fast jeder kennt das Gefühl von abgestandener Luft in Räumen und öffnet nach dem Betreten erst einmal das Fenster. Völlig unverständlich ist es, dass es Leute gibt, welche ihre eigene Atemluft noch zusätzlich 100.000-fach verschmutzen. Daher ist es unverschämt, den Frischluftfreunden diese verdreckte Luft zuzumuten. Deshalb: Bitte weitreichende umfangreiche Rauchverbote, auch unter freiem Himmel!
Das Wort „unverschämt“ ist gerechtfertigt: Unsere Luft ist an den allermeisten Stellen der Erde hochgradig rein. Das ist gut so, denn wir müssen ständig atmen, um zu überleben. Lungenkranke Menschen werden zur Kur an die See oder in die Berge geschickt, weil die Luft dort besonders frei von natürlichen oder menschenverursachten Schwebstoffen ist.
Nichtraucherschutzgesetz
Das Gesetz ist meiner Meinung nach noch viel zu lasch , aber besser wie bisher .
Es sollte umgehend in Kraft gesetzt werden und nicht ewig vor sich hergeschoben, (Wahlen im Frühjahr).
Das Rauchverbot in den Spielbanken ist mit der wichtigste Punkt in dem Gesetz, die Raucher zünden eine nach der anderen ,merken überhaupt nichts mehr und sind eh völlig reiz überflutet. Es dient ihrem Schutz wenn die zum Rauchen mal raus gehen müssen und etwas Frischluft bekommen. Für die Angestellten sind die Raucherbereiche die Hölle. Noch dazu gibt es genug Raucher die entweder auf die Raucherabgrenzung scheißen ( rauchen in der geschlossenen Hand) oder in ihrem Wahn die Abgrenzung nicht registrieren.
Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes
Das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg stellt zwar einen wichtigen Schritt zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher dar, ist jedoch in seiner Reichweite noch nicht ausreichend. Der Schutz beschränkt sich bislang überwiegend auf Innenräume öffentlicher Einrichtungen, während zahlreiche Alltagssituationen, in denen Menschen regelmäßig Rauch ausgesetzt sind, unberücksichtigt bleiben.
Besonders deutlich wird dies in folgenden Bereichen:
Außengastronomie: Wer im Biergarten, Café oder Restaurant im Freien sitzt, ist dem Rauch anderer Gäste oftmals unmittelbar ausgesetzt. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum beisammensitzen, reicht der Verweis auf den „freien Himmel“ nicht aus.
Balkone und Terrassen in Mehrparteienhäusern: Hier führt das Rauchen immer wieder zu Konflikten, da Rauch in benachbarte Wohnungen oder auf angrenzende Balkone zieht. Der Schutz der Privatsphäre und Gesundheit der Nachbarn sollte stärker berücksichtigt werden.
Freibäder und öffentliche Freizeitflächen: Diese Orte sind Treffpunkte für Familien, Kinder und Jugendliche. Ein konsequenter Nichtraucherschutz wäre hier ein klares Signal für Gesundheitsvorsorge und Rücksichtnahme.
Nichtraucherschutz ist nicht allein eine Frage individueller Freiheit, sondern vor allem des Gesundheitsschutzes und des friedlichen Zusammenlebens. Wo viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen, sollte das Gesetz konsequent greifen, auch im Außenbereich.
Nur so kann das Nichtraucherschutzgesetz seinem eigentlichen Anspruch gerecht werden: alle Menschen effektiv vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Wir brauchen nicht noch mehr Regulierung
Ich bin ehemaliger Raucher und möchte mich zu diesem Thema nun doch äußern... meine Meinung: es reicht mit dem Nichtraucherschutz! Wir haben andere Sorgen.
Sehr viele Maßnahmen der letzten Jahre fand ich super, (Einführung Jugendschutz, Rauchverbot in Restaurants) Aber in diesem Gesetzentwurf sind Maßnahmen beschrieben, die das gute Maß leider übertreffen. Rauchen in Bereichen an der frischen Luft einschränken - also hier hört bei mir das Verständnis auf.
Auch sollte es bspw. einem Spielhallenbetreiber oder Kneipenwirt (genauso wie jedem anderen Wohnrauminhaber) möglich sein, in seinen eigenen vier Wänden rauchen zu lassen - wenn er dies anbieten möchte. Das gebietet seine Freiheit. Es wird doch kein Nichtraucher gezwungen solche Räumlichkeiten zu betreten. Jeder Bürger über 18 Jahren sollte mündig genug sein dies für sich selbst zu entscheiden - und Jugendliche & Kinder haben hier eh keinen Zugang!
Soll die Gastronomie noch weiter sterben?
Ich möchte die Sinnhaftigkeit des geplanten Gesetzentwurfs zur Verschärfung des Nichtraucherschutzes ausdrücklich in Frage stellen. Als überzeugte Nichtraucherin spreche ich mich dennoch entschieden gegen eine Ausweitung des Rauchverbots auf Außenbereiche gastronomischer Betriebe aus.
Die Gastronomie steht ohnehin unter massivem Druck: Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Diskussion um die Mehrwertsteuer sowie stark gestiegene Betriebskosten belasten die Branche erheblich. Ein Verbot des Rauchens im Außenbereich würde nicht nur zu weiteren Umsatzverlusten führen, sondern auch zu zusätzlicher Bürokratie und Kontrollaufwand – mit fraglichem Nutzen.
Darüber hinaus halte ich es für gesellschaftlich bedenklich, eine Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren, deren Konsumverhalten sich im Außenbereich abspielt und niemanden direkt gefährdet. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und werden von Gästen und Betrieben gleichermaßen akzeptiert. Warum also ein funktionierendes System ändern?
Ich fordere eine differenzierte Betrachtung, die sowohl den Gesundheitsschutz als auch die wirtschaftliche Realität und die soziale Vielfalt berücksichtigt. Ein pauschales Verbot im Außenbereich ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und kontraproduktiv.
Nichtraucherschutzgesetz
Ich begrüße die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes, allerdings geht es mir beim Punkt „Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen” nicht weit genug.
Dort wo Essen verzehrt wir, egal ob drinnen oder draußen MUSS der Mensch vor ungewolltem Rauch geschützt werden. Es darf nicht sein, dass ich als Nichtraucher beim Essen auf einer Terrasse oder in einem Biergarten ständig dem Rauch von anderen ausgesetzt bin. Die Entscheidung wie man mit dem Raucherschutz umgeht auf den Besitzer eines Restaurants abzuwälzen halte ich für falsch. Hier muss der Gesetzgeber klare Regeln schaffen.
Keine Änderung des Nichtraucherschutzgesetz
Ich bin gegen eine Änderung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz! In den letzten Jahrzehnten wurden Raucher immer weiter in die Ecke gedrängt und von der Politik zu, in meinen Augen, Menschen 2. Klasse getrieben. Vor über 20 Jahren, Einführung der Ziggi Karte und des Jugendschutzes an jeweiligen Automaten. Danach Einführung des Rauchverbotes in der Gastro! Jedoch in BW nicht ganz so schlimm wie in anderen BLändern. In meinen Augen reicht es mit der Regulierung des Staates. Dieser hat in meinen Augen größere Schwerpunkte wie ein Nichtraucherschutzgesetz, zu verändern. Meine Damen und Herren, belassen Sie es dabei und denken Sie daran, Sie handeln für alle Bürger, auch der Raucher im Lande.
Separierte Betrachtung und Kompromisse
Aus meiner Sicht ist der Konsum der Zigarette und der Konsum eines neuartigen Produktes wie z.B. Vapes, Erhitzer, usw. separiert zu betrachten. Diese Produkte dürfen in den Regelungen nicht gleichgestellt werden. Nachweislich gibt es bei den neuartigen Produkten geringere Risiken / Schadenspotenziale und auch die Geruchsbelastung ist eine völlig andere, als bei der Verbrennung von Tabak. Neuartige Produkte können dabei helfen den Zigarettenkonsum zu minimieren, oder aber einen kompletten Umstieg von Tabak auf Vapes / Erhitzer ermöglichen.
Ich bin zu 100% für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen!
Ein mögliches Rauchverbot an Haltestellen (Bus / Bahn) halte ich für unverhältnismäßig. Haltestellen sind meist im Außenbereich und somit gut belüftet. Die Belastung der Nichtraucher ist minimal und mit gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich hierbei sicherlich ein guter Kompromiss schaffen. Ein Ansatz wäre ein Raucherplatz als Sammelpunkt, mit vorgesehenen Aschenbechern und Mülleimern.
Auch in Spielhallen und -banken lassen sich baulich bedingte Maßnahmen treffen um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Z.B. Installation von (besseren) Lüftungsanlagen, Abtrennung eines Raucher- und eines Nichtraucherbereiches. Ich bin hier ganz klar gegen ein Rauchverbot! Die Gefahr der Abwanderung ins Internet ist greifbar- Umsatzeinbußen, Wegfall von Arbeitsplätzen und Verlust von Steuern sind hier die logische Konsequenz.
Keine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes
Ich möchte hiermit meine Ablehnung gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf zum erweiterten Nichtraucherschutz zum Ausdruck bringen.
Einschränkung der Freiheit von Rauchern:
In den vergangenen Jahrzehnten sind Nichtraucherrechte kontinuierlich gestärkt worden, was bereits zu einer deutlichen Einschränkung der Möglichkeiten für Raucher geführt hat. Mit der nun vorgesehenen Verschärfung werden Raucher zunehmend an den Rand gedrängt und in ihren Freiheitsrechten unverhältnismäßig stark beschnitten.
Verantwortungsbewusstsein der Raucher:
Es ist zu berücksichtigen, dass viele Raucher verantwortungsvoll mit ihrem Konsum umgehen. In den allermeisten Fällen achten sie von sich aus darauf, Nichtraucher nicht zu belästigen und den Jugendschutz einzuhalten. So ist es selbstverständlich, dass Raucher ihre Zigarette nicht auf Spielplätzen entzünden oder den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen respektieren.
Unnötige Eingriffe in die Gastronomie:
Besonders kritisch sehe ich die vorgesehenen zusätzlichen Verbote in der Gastronomie. Nichtraucher haben bereits heute die freie Entscheidung, ob sie ein Lokal besuchen, in dem das Rauchen gestattet ist, oder eben nicht. Ein staatlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Gastronomen ist daher unnötig und bevormundend. Vielmehr sollte es den Betreibern selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Lokalität rauchfrei führen oder Bereiche für Raucher anbieten.
Zusammenfassend halte ich die geplante Gesetzesverschärfung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit von Rauchern sowie die Entscheidungsfreiheit der Gastronomie.
Und noch eins.
Wie steht es denn mit dem Schutz der Rauchenden.
Kinder kommen bekanntlich ohne Kippe oder Vipes im Mund auf die Welt. Folglich muss doch der Weg zur Sucht irgendwo zwischen Kindheit und Erwachsen werden liegen. Und genau da sehe ich auch die effizienteste Weise für den Staat einzugreifen.
Das kann aber nicht gelingen, wenn die abhängig machenden Artikel an fordertster Front der Kassentheke, für Kinder deutlich sichtbar aber hinter Gitterstäben gefangen, zu sehen sind. Wie pervertiert ist den sowas? Und die Grußelbilder erschrecken die Rauchenden auch nicht. Alles Egal!
Einmal in der Sucht gefangen, wird es schwierig, sich dieser wieder zu entreissen. Die Sucht will die vielen Argumente die gegen sie wirken könnten auch gar nicht verstehen, geschweige denn aktiv zuzulassen.
Fazit: Politisches Handeln bevor das Kind im Brunnen liegt, ähh in der Sucht gefangen ist.