Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

197. Kommentar von :RinneTH

Keine Änderung des Nichtraucherschutzgesetz

Ich bin gegen eine Änderung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz! In den letzten Jahrzehnten wurden Raucher immer weiter in die Ecke gedrängt und von der Politik zu, in meinen Augen, Menschen 2. Klasse getrieben. Vor über 20 Jahren, Einführung der Ziggi Karte und des Jugendschutzes an jeweiligen Automaten. Danach Einführung des Rauchverbotes in

Ich bin gegen eine Änderung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz! In den letzten Jahrzehnten wurden Raucher immer weiter in die Ecke gedrängt und von der Politik zu, in meinen Augen, Menschen 2. Klasse getrieben. Vor über 20 Jahren, Einführung der Ziggi Karte und des Jugendschutzes an jeweiligen Automaten. Danach Einführung des Rauchverbotes in der Gastro! Jedoch in BW nicht ganz so schlimm wie in anderen BLändern. In meinen Augen reicht es mit der Regulierung des Staates. Dieser hat in meinen Augen größere Schwerpunkte wie ein Nichtraucherschutzgesetz, zu verändern. Meine Damen und Herren, belassen Sie es dabei und denken Sie daran, Sie handeln für alle Bürger, auch der Raucher im Lande.

196. Kommentar von :ohne Name 137369

Nichtraucherschutzgesetz

Ich begrüße die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes, allerdings geht es mir beim Punkt „Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen” nicht weit genug. Dort wo Essen verzehrt wir, egal ob drinnen oder draußen MUSS der Mensch vor ungewolltem Rauch geschützt werden. Es darf nicht sein, dass ich als Nichtraucher beim Essen auf einer Terrasse

Ich begrüße die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes, allerdings geht es mir beim Punkt „Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen” nicht weit genug.
Dort wo Essen verzehrt wir, egal ob drinnen oder draußen MUSS der Mensch vor ungewolltem Rauch geschützt werden. Es darf nicht sein, dass ich als Nichtraucher beim Essen auf einer Terrasse oder in einem Biergarten ständig dem Rauch von anderen ausgesetzt bin. Die Entscheidung wie man mit dem Raucherschutz umgeht auf den Besitzer eines Restaurants abzuwälzen halte ich für falsch. Hier muss der Gesetzgeber klare Regeln schaffen.

195. Kommentar von :#Pro Gastro

Soll die Gastronomie noch weiter sterben?

Ich möchte die Sinnhaftigkeit des geplanten Gesetzentwurfs zur Verschärfung des Nichtraucherschutzes ausdrücklich in Frage stellen. Als überzeugte Nichtraucherin spreche ich mich dennoch entschieden gegen eine Ausweitung des Rauchverbots auf Außenbereiche gastronomischer Betriebe aus. Die Gastronomie steht ohnehin unter massivem Druck: Die

Ich möchte die Sinnhaftigkeit des geplanten Gesetzentwurfs zur Verschärfung des Nichtraucherschutzes ausdrücklich in Frage stellen. Als überzeugte Nichtraucherin spreche ich mich dennoch entschieden gegen eine Ausweitung des Rauchverbots auf Außenbereiche gastronomischer Betriebe aus.

Die Gastronomie steht ohnehin unter massivem Druck: Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Diskussion um die Mehrwertsteuer sowie stark gestiegene Betriebskosten belasten die Branche erheblich. Ein Verbot des Rauchens im Außenbereich würde nicht nur zu weiteren Umsatzverlusten führen, sondern auch zu zusätzlicher Bürokratie und Kontrollaufwand – mit fraglichem Nutzen.

Darüber hinaus halte ich es für gesellschaftlich bedenklich, eine Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren, deren Konsumverhalten sich im Außenbereich abspielt und niemanden direkt gefährdet. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und werden von Gästen und Betrieben gleichermaßen akzeptiert. Warum also ein funktionierendes System ändern?

Ich fordere eine differenzierte Betrachtung, die sowohl den Gesundheitsschutz als auch die wirtschaftliche Realität und die soziale Vielfalt berücksichtigt. Ein pauschales Verbot im Außenbereich ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und kontraproduktiv.

194. Kommentar von :MS33

Wir brauchen nicht noch mehr Regulierung

Ich bin ehemaliger Raucher und möchte mich zu diesem Thema nun doch äußern... meine Meinung: es reicht mit dem Nichtraucherschutz! Wir haben andere Sorgen. Sehr viele Maßnahmen der letzten Jahre fand ich super, (Einführung Jugendschutz, Rauchverbot in Restaurants) Aber in diesem Gesetzentwurf sind Maßnahmen beschrieben, die das gute Maß leider

Ich bin ehemaliger Raucher und möchte mich zu diesem Thema nun doch äußern... meine Meinung: es reicht mit dem Nichtraucherschutz! Wir haben andere Sorgen.

Sehr viele Maßnahmen der letzten Jahre fand ich super, (Einführung Jugendschutz, Rauchverbot in Restaurants) Aber in diesem Gesetzentwurf sind Maßnahmen beschrieben, die das gute Maß leider übertreffen. Rauchen in Bereichen an der frischen Luft einschränken - also hier hört bei mir das Verständnis auf.

Auch sollte es bspw. einem Spielhallenbetreiber oder Kneipenwirt (genauso wie jedem anderen Wohnrauminhaber) möglich sein, in seinen eigenen vier Wänden rauchen zu lassen - wenn er dies anbieten möchte. Das gebietet seine Freiheit. Es wird doch kein Nichtraucher gezwungen solche Räumlichkeiten zu betreten. Jeder Bürger über 18 Jahren sollte mündig genug sein dies für sich selbst zu entscheiden - und Jugendliche & Kinder haben hier eh keinen Zugang!

193. Kommentar von :IceBoxx

Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes

Das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg stellt zwar einen wichtigen Schritt zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher dar, ist jedoch in seiner Reichweite noch nicht ausreichend. Der Schutz beschränkt sich bislang überwiegend auf Innenräume öffentlicher Einrichtungen, während zahlreiche Alltagssituationen, in denen

Das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg stellt zwar einen wichtigen Schritt zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher dar, ist jedoch in seiner Reichweite noch nicht ausreichend. Der Schutz beschränkt sich bislang überwiegend auf Innenräume öffentlicher Einrichtungen, während zahlreiche Alltagssituationen, in denen Menschen regelmäßig Rauch ausgesetzt sind, unberücksichtigt bleiben.

Besonders deutlich wird dies in folgenden Bereichen:

Außengastronomie: Wer im Biergarten, Café oder Restaurant im Freien sitzt, ist dem Rauch anderer Gäste oftmals unmittelbar ausgesetzt. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum beisammensitzen, reicht der Verweis auf den „freien Himmel“ nicht aus.

Balkone und Terrassen in Mehrparteienhäusern: Hier führt das Rauchen immer wieder zu Konflikten, da Rauch in benachbarte Wohnungen oder auf angrenzende Balkone zieht. Der Schutz der Privatsphäre und Gesundheit der Nachbarn sollte stärker berücksichtigt werden.

Freibäder und öffentliche Freizeitflächen: Diese Orte sind Treffpunkte für Familien, Kinder und Jugendliche. Ein konsequenter Nichtraucherschutz wäre hier ein klares Signal für Gesundheitsvorsorge und Rücksichtnahme.

Nichtraucherschutz ist nicht allein eine Frage individueller Freiheit, sondern vor allem des Gesundheitsschutzes und des friedlichen Zusammenlebens. Wo viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen, sollte das Gesetz konsequent greifen, auch im Außenbereich.

Nur so kann das Nichtraucherschutzgesetz seinem eigentlichen Anspruch gerecht werden: alle Menschen effektiv vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

192. Kommentar von :Samot K.

Nichtraucherschutzgesetz

Das Gesetz ist meiner Meinung nach noch viel zu lasch , aber besser wie bisher . Es sollte umgehend in Kraft gesetzt werden und nicht ewig vor sich hergeschoben, (Wahlen im Frühjahr). Das Rauchverbot in den Spielbanken ist mit der wichtigste Punkt in dem Gesetz, die Raucher zünden eine nach der anderen ,merken überhaupt nichts mehr und sind eh

Das Gesetz ist meiner Meinung nach noch viel zu lasch , aber besser wie bisher .
Es sollte umgehend in Kraft gesetzt werden und nicht ewig vor sich hergeschoben, (Wahlen im Frühjahr).
Das Rauchverbot in den Spielbanken ist mit der wichtigste Punkt in dem Gesetz, die Raucher zünden eine nach der anderen ,merken überhaupt nichts mehr und sind eh völlig reiz überflutet. Es dient ihrem Schutz wenn die zum Rauchen mal raus gehen müssen und etwas Frischluft bekommen. Für die Angestellten sind die Raucherbereiche die Hölle. Noch dazu gibt es genug Raucher die entweder auf die Raucherabgrenzung scheißen ( rauchen in der geschlossenen Hand) oder in ihrem Wahn die Abgrenzung nicht registrieren.

191. Kommentar von :Gute Luft

Die allermeisten Menschen lüften erst einmal ihre Zimmer

Fast jeder kennt das Gefühl von abgestandener Luft in Räumen und öffnet nach dem Betreten erst einmal das Fenster. Völlig unverständlich ist es, dass es Leute gibt, welche ihre eigene Atemluft noch zusätzlich 100.000-fach verschmutzen. Daher ist es unverschämt, den Frischluftfreunden diese verdreckte Luft zuzumuten. Deshalb: Bitte weitreichende

Fast jeder kennt das Gefühl von abgestandener Luft in Räumen und öffnet nach dem Betreten erst einmal das Fenster. Völlig unverständlich ist es, dass es Leute gibt, welche ihre eigene Atemluft noch zusätzlich 100.000-fach verschmutzen. Daher ist es unverschämt, den Frischluftfreunden diese verdreckte Luft zuzumuten. Deshalb: Bitte weitreichende umfangreiche Rauchverbote, auch unter freiem Himmel!

Das Wort „unverschämt“ ist gerechtfertigt: Unsere Luft ist an den allermeisten Stellen der Erde hochgradig rein. Das ist gut so, denn wir müssen ständig atmen, um zu überleben. Lungenkranke Menschen werden zur Kur an die See oder in die Berge geschickt, weil die Luft dort besonders frei von natürlichen oder menschenverursachten Schwebstoffen ist.

190. Kommentar von :ohne Name 137321

Nichtraucher Schutz

Es wäre erfreulich, wenn sich hier durch auch klare Vorgaben für das Verhalten von Zigarrenrauchern ergeben würden. Nicht nur im öffentlichen Bereich auch im Miet- und Eigentumswohnbereich, besonders mit Blick auf Mehrparteienobjekte.

189. Kommentar von :Selbstbestimmung für Nichtraucher

Selbstbestimmung für Nichtraucher im privaten Wohnumfeld

Ja, ich bin überzeugte Nichtraucherin, auch aus gesundheitlichen Gründen. Aber trotzdem bin ich der Meinung Leben und leben lassen. Aber dieser Grundsatz funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Frage wo die Freiheit des einen endet und die Freiheit des anderen beginnt, bleibt in vielen Bereichen des Lebens ungelöst. Ich reagiere mit

Ja, ich bin überzeugte Nichtraucherin, auch aus gesundheitlichen Gründen. Aber trotzdem bin ich der Meinung Leben und leben lassen. Aber dieser Grundsatz funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Frage wo die Freiheit des einen endet und die Freiheit des anderen beginnt, bleibt in vielen Bereichen des Lebens ungelöst.
Ich reagiere mit starken Asthmaanfällen auf jegliche Art von Tabakrauch. Von den künstlichen Stoffen in E-Zigaretten wird mir übel und, der Geruch von Cannabis ist für mich nicht erträglich.
Wie gehe ich damit im Alltag um? Am Suchtverhalten anderen Menschen kann ich nun mal nichts ändern. Jeder selbst ist für sich und sein Wohlergehen verantwortlich. Und ob hier eine weitere rechtliche Einschränkung etwas bringen wird, ist fraglich.
Und hier fängt das Problem an: Ja, ich kann im Alltag das Restaurant, den Biergarten, die öffentliche Veranstaltung auswählen, bei der ich mich dem Risiko der Inhalation von gesundheitsschädlichen Raucheremissionen aussetzen möchte oder eben nicht. Auch wenn mich das schon sehr einschränkt. Weil, die Sucht des Rauchers bleibt nicht bei ihm im Körper, er bläst diese in einem großen Umkreis aus seinen Lungen und jede Menge andere Menschen "dürfen" dies kostenfrei mit konsumieren. Aber auch damit lernen Nichtraucher zu leben. Um des Friedens willen und aus gegenseitigem Respekt.
Aber, kann ich denn als Nichtraucher meine eigene Freiheit und meine eigenen Bedürfnisse in meinen privaten Wohnräumen inkl. Balkon ohne Einschränkung leben? Und vor allem, dies frei entscheiden? Nein, das kann ich nicht! Nichtraucher und Raucher haben in der Theorie lt. Gesetzeslage das gleiche Recht die Wohnräume vertragsgerecht zu nutzen. Dazu gehört auch irgendwelchen persönlichen Bedürfnissen nachzugehen, solange sie anderen Bewohner nicht stören. Soweit so gut, aber in dieser Situation ist der Nichtraucher definitiv in der rechtlich schlechteren Position. Er kann eben nicht der Rauchbelästigung der Nachbarn entgehen. Er hat nur die Entscheidungsmöglichkeit: "Mach halt das Fenster zu oder such dir ne andere Wohnung!" Und hier ist bereits eine deutliche Ungleichheit und Einschränkung von Nichtrauchern. Uns bleibt nur aushalten, wegziehen oder sich einsperren. Die Freiheit zu wählen schränken hier andere für mich ein. Leider zeigen dieses Ungleichgewicht auch viele Urteile.
Ich habe mich damit arrangiert, dass ich meine Wohnung wirklich zu keiner Tageszeit ohne Rauchbelästigung (Zigaretten, E-Zigaretten etc.) lüften kann. Bin ja selbst schuld, hätte ja in ne einsame Hütte aufs Land ziehen können - Ironie Ende -. Aber, dass man durch die Legalisierung von Cannabis jetzt auch noch regelmäßig in der Wohnung, auf dem Balkon und natürlich überall und zu jeder Tageszeit, draußen im öffentlichen Raum, dem süßlichen Abfallprodukt ausgesetzt ist, ist wirklich eine Zumutung für Nichtraucher.
Aus welchem Grund spricht man den Rauchern, hier vor allem Cannabis-Konsumenten, faktisch mehr Luftraum zu? Ein einziger Raucher hüllt mit dem Geruch mehrere Meter Umkreis um sich ein. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung? Ich habe mich bewusst für ein Leben ohne schädliche Substanzen, die ich selbst meiner Lunge zuführe, entschieden. Und ja, der Feinstaub.... Aber ob ich meiner Lunge noch weitere giftige Stoffe zumuten möchte, das möchte ich selbst entscheiden. Und das, gelingt leider nur durch persönliche Einschränkung. Und hier wären wir wieder: Die eigene Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des Anderen einschränkt. Welche Freiheit ist vor dem Gesetzt mehr wert?

188. Kommentar von :BR

Nichtraucherschutzgesetz

Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.

Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.
Außerdem sind Raucher keine Unmenschen, man kann im Freien jederzeit freundlich bitten Abstand zu halten oder selbst einige Schritte weggehen.
Es ist schade, das in die Freiheit der Menschen duch Bürokratie und Verordnungen immer mehr eingegiffen wird.