Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

31. Kommentar von :Gute Luft

Bergarbeiter und Flugreisende

Für Bergarbeiter unter Tage gilt ein strenges Rauchverbot. Flugreisende, also Personal und Fluggäste, überstehen problemlos zwölfstündige Langstreckenflüge ohne zu rauchen. Daher werden Raucherinnen und Raucher wohl für wenige Stunden in der Disko, im Festzelt, im Biergarten oder in Anwesenheit von Kindern auf ihre Tabakdroge verzichten können.

Für Bergarbeiter unter Tage gilt ein strenges Rauchverbot. Flugreisende, also Personal und Fluggäste, überstehen problemlos zwölfstündige Langstreckenflüge ohne zu rauchen. Daher werden Raucherinnen und Raucher wohl für wenige Stunden in der Disko, im Festzelt, im Biergarten oder in Anwesenheit von Kindern auf ihre Tabakdroge verzichten können.

32. Kommentar von :Gute Luft

Atemluft natürlicherweise hochgradig rein

Unsere Luft ist natürlicherweise hochgradig rein, und das ist gut so. Denn die Atemluft ist unser Lebensmittel Nummer Eins. Fast niemand kann ohne Luft länger als drei Minuten überleben. Darum ist unser Atemreflex nur schwer unterdrückbar. Wir können das Atmen nicht für längere Zeit aussetzen wie das Essen und Trinken. Daher ist es eine […]

Unsere Luft ist natürlicherweise hochgradig rein, und das ist gut so. Denn die Atemluft ist unser Lebensmittel Nummer Eins. Fast niemand kann ohne Luft länger als drei Minuten überleben. Darum ist unser Atemreflex nur schwer unterdrückbar. Wir können das Atmen nicht für längere Zeit aussetzen wie das Essen und Trinken. Daher ist es eine Unverschämtheit, uns erwachsenen Nichtrauchern und den Minderjährigen saubere Luft vorzuenthalten, indem die Luft sozusagen "nebenbei" mit Tabakrauch verschmutzt wird. In den 1960er Jahren hat man zu Recht große Anstrengungen unternommen, die Luft im Ruhrgebiet sauber zu bekommen.

47. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger

Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz - Erlaubnis der Menschen zu schädigen

Dem Autor des Kommentars "Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz" kann ich nur zustimmen. Das war auch mein Gedanken. Das NR ist ein Flickenteppich und ein Kniefall vor der Tabaklobby.   Eigentlich reicht nur ein Gesetz: "Das Rauchen ist erst ab einem Abstand von 5 Metern zu Menschen, Tiere, Eingängen und Fenster zulässig." Damit erschlägt man alle […]

Dem Autor des Kommentars "Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz" kann ich nur zustimmen. Das war auch mein Gedanken. Das NR ist ein Flickenteppich und ein Kniefall vor der Tabaklobby.

 

Eigentlich reicht nur ein Gesetz:

"Das Rauchen ist erst ab einem Abstand von 5 Metern zu Menschen, Tiere, Eingängen und Fenster zulässig." Damit erschlägt man alle Punkte im Flickenteppich und füllt die Lücken. Ausserdem kommt man damit den Rauchern entgegen, damit sie mehr Zeit haben für die Umstellung auf kompletten Verzicht im öffentlichen Raum und im Freien.

 

Es geht nämlich nicht darum den Rauchern etwas wegzunehmen, sondern den Menschen wieder etwas zurückzugeben - frische Luft zu Atmen und das Recht der körperlichen Unversehrtheit.

 

Wie kann ich per Gesetz den Spruch

"Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu." als Warnhinweis auf Zigarettenschachteln drucken lassen, aber das Rauchen weiterhin erlauben?

 

D.h. in Baden-Württemberg ist es erlaubt, den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zuzufügen.

 

Vielleicht ändert sich das bald?

 

 

59. Kommentar von :Vertrauen

Das Gesetz ist halbherzig

Die Grünen hatten mal versprochen als sie noch nicht an der Macht waren, ein NR-Schutzgesetz ohne Ausnahmen z.B. in der Gastronomie einzuführen. Kaum waren sie an der Macht, war das alles nur noch Schall und Rauch.   Somit gewinnt man kein Vertrauen.   Die Vorschläge sind viel zu wenig, durchgreifende Maßnahmen wie in anderen Ländern würde das […]

Die Grünen hatten mal versprochen als sie noch nicht an der Macht waren, ein NR-Schutzgesetz ohne Ausnahmen z.B. in der Gastronomie einzuführen.

Kaum waren sie an der Macht, war das alles nur noch Schall und Rauch.

 

Somit gewinnt man kein Vertrauen.

 

Die Vorschläge sind viel zu wenig, durchgreifende Maßnahmen wie in anderen Ländern würde das Vertrauen wieder aufbauen.

35. Kommentar von :Gute Luft

Kein Passivrauchen ohne ausdrückliches Einverständnis

Es muss gelten: Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisrauch oder ähnlichem ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene und wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals!

60. Kommentar von :Eu

Bundesnichtraucherschutzgesetz; Bundesratsinitiative!

Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per […]

Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per Bundesratsinitiative für ein einheitliches Bundesnichtraucherschutzgesetz einsetzen.

140. Kommentar von :merlin

Gaststätten und Festzelte

Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu […]

Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu Mitrauchern machen. Auch ist es sehr fraglich, dass bisher der Gesundheitsschutz vom Gesetzgeber in der Gastronomie hinter das Suchtbedürfnis von Rauchern gestellt wird, obwohl Nikotin, E-Zigarettenrauch und Mariuhana auch für den Passivraucher gesundheitsschädlich sind.

In Ländern wie Frankreich und Spanien gibt es deutlich schärfere Gesetze, warum geht das in Deutschland nicht?

18. Kommentar von :ohne Name 136280

rauchen

rauchen sollte nur noch in den eigenen vier wänden erlaubt sein. die schachtel zigaretten sollte mehr als 10 euro kosten.

38. Kommentar von :Gute Luft

Kinder lernen Flatulenzen zu unterdrücken

Kindern bringt man schon in jungen Jahren bei, ihre Winde nicht in Anwesenheit anderer Menschen abzulassen. Sehr viele Raucherinnen und Raucher und ihre bewussten und unbewussten Helfer glauben leider, den stinkenden Tabakrauch anderen Menschen ohne Beanstandung zumuten zu dürfen.

42. Kommentar von :Wolverine

Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz

Das verkorkste Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht! Anstatt immer neue Orte als "Schutzbereich" in einer Liste hinzuzufügen muß es heißen: "Gesundheitsschädigung von nicht nikotinsüchtigen Personen ist ausnahmslos überall und jederzeit verboten"! Alternativen: Keine! Der Gesetzgeber, der das nicht durchsetzt, macht sich […]

Das verkorkste Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!

Anstatt immer neue Orte als "Schutzbereich" in einer Liste hinzuzufügen muß es heißen: "Gesundheitsschädigung von nicht nikotinsüchtigen Personen ist ausnahmslos überall und jederzeit verboten"!

Alternativen: Keine!

Der Gesetzgeber, der das nicht durchsetzt, macht sich mitschuldig an 140 000 Nikotindrogen-Leichen und 100 Milliarden Euro volkswirtschaftlichem Schaden - jedes Jahr - in Deutschland.

Der Gesetzgeber muß die ausnahmslose Tabakdrogen-Beseitigung in Deutschland zur Angelegenheit mit höchster Priorität machen. Staats-Ziel muß das Nikotindrogen-freie Deutschland sein.

Wichtige Zwischenschritte zu diesem Ziel sind die Durchsetzung und Einhaltung internationaler Absprachen. Deutschland ist in dieser Hinsicht das Schlußlicht in Europa.

Zu diesen Zwischenschritten gehört eine derartige Erhöhung der Tabak-Steuer, daß die 100 Milliarden Euro Verlust pro Jahr ausgeglichen werden. Weiterhin ist ein ausnahmsloses Werbeverbot für die giftigen Nikotindrogen durchzusetzen!