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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare
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Bergarbeiter und Flugreisende
Für Bergarbeiter unter Tage gilt ein strenges Rauchverbot. Flugreisende, also Personal und Fluggäste, überstehen problemlos zwölfstündige Langstreckenflüge ohne zu rauchen. Daher werden Raucherinnen und Raucher wohl für wenige Stunden in der Disko, im Festzelt, im Biergarten oder in Anwesenheit von Kindern auf ihre Tabakdroge verzichten können.
Atemluft natürlicherweise hochgradig rein
Unsere Luft ist natürlicherweise hochgradig rein, und das ist gut so. Denn die Atemluft ist unser Lebensmittel Nummer Eins. Fast niemand kann ohne Luft länger als drei Minuten überleben. Darum ist unser Atemreflex nur schwer unterdrückbar. Wir können das Atmen nicht für längere Zeit aussetzen wie das Essen und Trinken. Daher ist es eine Unverschämtheit, uns erwachsenen Nichtrauchern und den Minderjährigen saubere Luft vorzuenthalten, indem die Luft sozusagen "nebenbei" mit Tabakrauch verschmutzt wird. In den 1960er Jahren hat man zu Recht große Anstrengungen unternommen, die Luft im Ruhrgebiet sauber zu bekommen.
Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz - Erlaubnis der Menschen zu schädigen
Dem Autor des Kommentars "Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz" kann ich nur zustimmen. Das war auch mein Gedanken. Das NR ist ein Flickenteppich und ein Kniefall vor der Tabaklobby.
Eigentlich reicht nur ein Gesetz:
"Das Rauchen ist erst ab einem Abstand von 5 Metern zu Menschen, Tiere, Eingängen und Fenster zulässig." Damit erschlägt man alle Punkte im Flickenteppich und füllt die Lücken. Ausserdem kommt man damit den Rauchern entgegen, damit sie mehr Zeit haben für die Umstellung auf kompletten Verzicht im öffentlichen Raum und im Freien.
Es geht nämlich nicht darum den Rauchern etwas wegzunehmen, sondern den Menschen wieder etwas zurückzugeben - frische Luft zu Atmen und das Recht der körperlichen Unversehrtheit.
Wie kann ich per Gesetz den Spruch
"Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu." als Warnhinweis auf Zigarettenschachteln drucken lassen, aber das Rauchen weiterhin erlauben?
D.h. in Baden-Württemberg ist es erlaubt, den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zuzufügen.
Vielleicht ändert sich das bald?
Das Gesetz ist halbherzig
Die Grünen hatten mal versprochen als sie noch nicht an der Macht waren, ein NR-Schutzgesetz ohne Ausnahmen z.B. in der Gastronomie einzuführen.
Kaum waren sie an der Macht, war das alles nur noch Schall und Rauch.
Somit gewinnt man kein Vertrauen.
Die Vorschläge sind viel zu wenig, durchgreifende Maßnahmen wie in anderen Ländern würde das Vertrauen wieder aufbauen.
Kein Passivrauchen ohne ausdrückliches Einverständnis
Es muss gelten: Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisrauch oder ähnlichem ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene und wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals!
Bundesnichtraucherschutzgesetz; Bundesratsinitiative!
Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per Bundesratsinitiative für ein einheitliches Bundesnichtraucherschutzgesetz einsetzen.
Gaststätten und Festzelte
Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu Mitrauchern machen. Auch ist es sehr fraglich, dass bisher der Gesundheitsschutz vom Gesetzgeber in der Gastronomie hinter das Suchtbedürfnis von Rauchern gestellt wird, obwohl Nikotin, E-Zigarettenrauch und Mariuhana auch für den Passivraucher gesundheitsschädlich sind.
In Ländern wie Frankreich und Spanien gibt es deutlich schärfere Gesetze, warum geht das in Deutschland nicht?
rauchen
rauchen sollte nur noch in den eigenen vier wänden erlaubt sein. die schachtel zigaretten sollte mehr als 10 euro kosten.
Kinder lernen Flatulenzen zu unterdrücken
Kindern bringt man schon in jungen Jahren bei, ihre Winde nicht in Anwesenheit anderer Menschen abzulassen. Sehr viele Raucherinnen und Raucher und ihre bewussten und unbewussten Helfer glauben leider, den stinkenden Tabakrauch anderen Menschen ohne Beanstandung zumuten zu dürfen.
Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz
Das verkorkste Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!
Anstatt immer neue Orte als "Schutzbereich" in einer Liste hinzuzufügen muß es heißen: "Gesundheitsschädigung von nicht nikotinsüchtigen Personen ist ausnahmslos überall und jederzeit verboten"!
Alternativen: Keine!
Der Gesetzgeber, der das nicht durchsetzt, macht sich mitschuldig an 140 000 Nikotindrogen-Leichen und 100 Milliarden Euro volkswirtschaftlichem Schaden - jedes Jahr - in Deutschland.
Der Gesetzgeber muß die ausnahmslose Tabakdrogen-Beseitigung in Deutschland zur Angelegenheit mit höchster Priorität machen. Staats-Ziel muß das Nikotindrogen-freie Deutschland sein.
Wichtige Zwischenschritte zu diesem Ziel sind die Durchsetzung und Einhaltung internationaler Absprachen. Deutschland ist in dieser Hinsicht das Schlußlicht in Europa.
Zu diesen Zwischenschritten gehört eine derartige Erhöhung der Tabak-Steuer, daß die 100 Milliarden Euro Verlust pro Jahr ausgeglichen werden. Weiterhin ist ein ausnahmsloses Werbeverbot für die giftigen Nikotindrogen durchzusetzen!